News zu Rundfunkgebühren

Im Zweifelsfall wird man vom Beitragsservice persönlich bestellt, um den Beitrag bar zu entrichten. In dem Fall wäre es fraglich, ob man dann noch so gute Karten hat. Das ist dann nämlich eher Mehraufwand für den Zahlungs"pflichtigen".

Ich sehe da jetzt kein Problem. So eine Überweisung ist schließlich keine Verschiebung von Geld, sondern eine Verschiebung von Forderungen.

Ich hab heute Post vom Finanzamt erhalten allerdings hat das der Vollziehungsbeamte persönlich vorbei gebracht, sprich wir sind schon bei der Vollstreckung.
Ich hab noch bis zum 15. Juni Zeit, sonst kommt es zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen wie Auto und Co.
Meine Chancen stehen nicht sonderlich gut oder?
Irgendwelche Vorschläge, ich meine das Geld habe ich und zu Pfänden wäre genug, nur Zahlen möchte ich das auf keinen Fall!

Da hast du leider wenig Chancen, in der Tat. Ich ziehe den Zahlungsstreik auch nur weiter durch, da ich kein Geld und keine Wertgegenstände besitze und mir somit nichts gepfändet werden kann.

Pauschal würde ich sagen, dass du jetzt in den sauren Apfel beißen musst, denn die werden sich ihr Geld holen. Die Leute im Forum von gez-boykott sind allerdings deutlich besser in der Materie drin, ich würde mich mal dahin wenden.

Es gab durchaus Fälle, in denen der Gerichtsvollzieher aufgrund der Dreistigkeit der Leute wieder abgezogen ist („Reichsbürger“) oder Formfehler gemacht wurden (keine Unterschrift auf dem Dienstausweis etc.)…ein schönes Beispiel ist z.B. das hier:

Daumen drücken, auf gez-boykott einlesen und Widerstand leisten - wird schon :wink:

Weiter geht die wilde Fahrt

http://www.golem.de/news/reaktion-auf-protestaktion-hessischer-rundfunk-lehnt-barzahlung-des-rundfunkbeitrags-ab-1506-114741.html

http://norberthaering.de/de/27-german/news/405-hr-bescheid#weiterlesen

Was lange währt, wird unerwartet schnell gut. Der Hessiche Rundfunk hat mir nach ziemlich genau drei Monaten einen behördlichen Bescheid zukommen lassen, der es mir wohl ermöglicht, gerichtlich klären zu lassen, ob der Beitragsservice für die Rundfunkgebühr tatsächlich Barzahlung ablehnen darf. Danke, liebe HR, denn Deine rechtliche Argumentation ist schwach und die Sache hat einen Haken, den Du noch nicht kennst.
[…]
Der Bescheid lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Der Kernsatz lautet:

„Die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen ist mit der Rechtslage nicht vereinbar.“
[…]
Ich hatte von einem zusätzlichen dicken Haken gesprochen, den die Sache für den HR hat. Diesen zu eröffnen, muss ich noch mindestens einen Tag warten, bis Donnerstag. Er hat mit der Frage zu tun, ob die anderen Rundfunkanstalten sich an die Satzungen halten, die der HR hier so hoch hält. Wenn sie es nämlich nicht tun, dann haben die Rundfunkanstalten, der Beitragsservice und der Rundfunkbeitrag ein größeres Problem an der Backe. Sie dürfen sich darauf freuen.

WBS Solmecke hat dazu auch was zu sagen
GEZ Trick: nur mit Bargeld bezahlen - klappt das wirklich? RA Solmecke klärt auf.

Ist ja mindestens genauso geil wir der Trick mit der Postleitzahl in eckigen Klammern schreiben und nur 4 Cent Porto zahlen (von wejens der Hager Landkriegsordnung, Kriegsgefangenenpost und so).

Da muss Holgi aber auf jeden Fall mal dran bleiben, klingt nach genau so’ner heißen Spur, wie die andere da letztens.

Wenn es nicht so traurig wäre, würde man ja lachen können…
Selbst für einen Kuhstall muss man zahlen

“Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen” vielleicht mal ausprobieren. Lügenpresse schadet aus gesundheitlichen Gründen den Menschen.

Der Rundfunkbeitrag wird ab 2020 wohl kräfitg steigen. Die KEF hat errechnet, dass der aktuelle Rundfunkbeitrag in Zukunft zur Kostendeckung nicht ausreicht.

Deshalb ist mit einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 1,-€ und mehr pro Monat zu rechnen.

[QUOTE=reneport;489129]Deshalb ist mit einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 1,-€ und mehr pro Monat zu rechnen.[/QUOTE]

Ist doch nur eine Kugel Eis.


da fehlen ein die worte

quasi wie bei Dagi Bee. Da müssen die Mädels ja auch Eintritt bezahlen um den Quatsch mit dem Frau “Bee” ihren Schotter verdient konsumieren zu dürfen. Werbung allein reicht nicht mehr, anscheinend soll man jetzt schon Eintritt bezahlen um diese ansehen zu dürfen. Naja immerhin ist man bei Dagi Bee nicht per Gesetz verpflichtet den Eintritt zu zahlen (abgesehen davon ob man ihr Zeug überhaupt haben will).
“Bauer sicht Frau” als staatlich geförderter Kulturauftrag, da wissen wir doch wo wir stehen…

Habe es eben auch gelesen. Ich könnte heulen. Das steht diametral zu meiner libertären Grundhaltung. Das ist ein Zwangssystem.

Es ist zwar toll, dass Leute mit Zweitwohnsitz jetzt nicht mehr doppelt bezahlen müssen, aber mit der selben Argumentation hätte man der Klage von Sixt recht geben müssen. Es wird ja immer noch doppelt und dreifach bezahlt.

Das war jetzt das Verfassungsgericht und kein Feld-, Wald- und Wiesengericht. Ich habe doch meine Zweifel, dass man als Laie da so einfach zwingende Widersprüche feststellen kann.

Man müsste die schriftliche Urteilsbegründung durcharbeiten.
Vielleicht kann man ja noch bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.

Ist es etwa nicht Fakt, dass ich entweder nur Hause oder an meinem Arbeitsplatz den Rundfunk nutzen kann? Beides gleichzeitig geht nicht. Ergo ist das in dem Fall schon ein Widerspruch.

Argumentiert wurde, dass Sixt ja einen Vorteil davon hätte, wenn sie Autoradios in ihren Autos haben. Diesen Vorteil sehe ich bei normalen Betriebsstätten aber nicht gegeben.

Es ist gut möglich, dass der Arbeitnehmer gar keine Rundfunkgebühren bezahlt. Schon weil er vielleicht weder der eigentliche Mieter noch Besitzer seiner Unterkunft ist oder weil er im Ausland wohnt. Oder weil er sich selbst davor aktuell drückt. Unternehmen deswegen von den Rundfunkabgaben zu befreien, weil die Angestellten ja schon privat zahlen, halte ich da für verfehlt.

Und ich sehe auch nicht, warum Unternehmen durch den Empfang von Rundfunk keinen Vorteil haben sollten. Staumeldungen sind wohl das simpelste Beispiel eines Nutzens. Und es zählt wohl eh nicht die Frage, ob man es nutzt, sondern ob man es nutzen kann.

Bin jetzt, überraschenderweise, auch kein Richter des Verfassungsgerichtes, aber man sollte die Leute doch schon für ziemlich schlau und ziemlich rechtsgelehrt halten, so dass solche simplen Fehlentscheidungen doch sehr unwahrscheinlich sind.