Ärger wegen Renovierung: Nach Tine Wittler kommt das Finanzamt
Erst kommt der Renovierungstrupp vom Fernsehen – und dann der Brief vom Finanzamt: Bereits mehrere Teilnehmer des RTL-Renovierungsformats „Einsatz in vier Wänden“ mit Tine Wittler bekamen Steuerbescheide ins Haus.
Klingt so, als bräuchte der Zwegat neue „Kunden“
und da nimmt mal gleich die Kanditaten, von der Wittler - anders kann ich es mir sonst nicht erklären.
Absolut widerliches Gebaren!
Der Bürger ist doch irgendwie nur Zahlvieh! Wenn die Kuh dann keine Milch mehr gibt, wird sie auf den
H4-Gnadenhof verbannt! :smt009
Macht Tine Wittler überhaupt noch Sendungen? Vor allem, da “Einsatz in Vier Wänden” schon seit gefühlten 100 Jahren nicht mehr im Fernsehen lief. Aber die Mühlen der Bürokratie mahlen ja bekanntlich sehr langsam. :mrgreen:
Mm Ich überlege gerade ob es steuerrechtlich nicht besser gewesen wäre wenn sich RTL die Umgestaltung mit 2-3€ hätte bezahlen lassen. So wäre man wahrscheinlich auf der sicheren Seiten, denn so wie es jetzt ist ist es ein geldwerter Vorteil und das muss nun einmal versteuert werden
Danny F95
Hier liegt nicht unbedingt eine Schenkung vor. Man kann das auch als Bezahlung verstehen. Man stellt sich für eine TV-Produktion als Laiendarsteller zur Verfügung und man bekommt deshalb etwas, was Geld wert ist.
Und RTL und Co. sind große Firmen und nicht mit Oma Trude vergleichbar.
Den Paragraphen gibt es schon länger, aber erst seit letztem oder vorletztem Jahr sickert es langsam bei den Finanzämtern durch, dass da Geld zu holen ist.
Da im Fall von RTL der Wert des Geschenks größer als 35 € netto sein dürfte, kann die Pauschalsteuer jedoch nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden… Überhaupt wird die Produktionsfirma - oder wer auch immer die Kosten verbucht - das ganze nicht unter “Geschenk” verbuchen, sondern unter "sonstige “Betriebsausgaben”… Sodass hier generell die Frage im Raum steht, ob RTL - oder die Produktionsfirma - berechtigt ist, die Renovierungen als Kosten abzusetzen… Sollte das ganze nämlich als “Geschenk” gewertet werden, gibt es die berühmte Grenze der Abzugsfähigkeit - 35 € netto…
§4 (5) Nr. 1 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
Edit: Wenn das ganze “Bezahlung” sein soll, hätte das ganze erst recht über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden müssen.
Eine Mandantin von mir hatte mal eine kleine Rolle im Tatort. Die musste Lohnsteuerkarte und SV-Nummer abgeben, damit eine Lohnabrechnung erstellt werden konnte.
Und selbst wenn es keine Auszahlung von Geld gibt, muss eine Versteuerung der Sachzuwendungen vorgenommen werden - wie bei der Gestellung eines betrieblichen PKW, der Gewährung von Verpflegung oder Unterkunft durch den Betrieb.
Ich verstehe gar nicht, wieso das versteuert werden muss???
Das hat auch was damit zu tun, das das Mitwirken an dieser Sendung auch als Arbeit zu verstehen ist. Sofern z.B. (auch bei Frauentausch ist das der Fall) mehrere Tage bei einem Format mitgewirkt wird, gilt es nicht mehr als Gewinn, sondern als Arbeit- und Arbeitentgelt ( =Aufwandsentschädigung) muss versteuert werden. http://www.welt.de/finanzen/verbraucher … daten.html