Diskussion über den Blog-Artikel: Mit halber Kraft voraus!
So, die Entscheidung in Sachen “Scheiß RTL” ist gefallen: Wir werden in die nächste Instanz gehen - jedoch nur mit dem Mülltonnen-Shirt. Ich werde dazu in Folge 101 (erscheint am Sonntag bzw. Dienstag) noch ausführlich Stellung nehmen, möchte aber schon an dieser Stelle die Ankündigung machen. Der wesentliche Grund dafür, dass wir damit das Logo-Shirt als verboten anerkennen, liegt im Finanziellen. Es lässt sich einfach nicht mehr verantworten, für solche astronomischen Summen immer wieder Spenden zu sammeln - zumal nicht sicher sein kann, ob dieses Geld überhaupt zusammenkäme. Für die verlorene Instanz vor dem Landgericht Köln in beiden Verfahren sind allein folgende Summen zu bezahlen:
I. Erste Instanz in den Hauptsacheverfahren 33 O 719/11 und 33 O 731/11:
1. Kosten meines Anwalts : € 1.869,60 zzgl. USt.
2. Gerichtskosten: 2 x 3.168,00
3. Gegnerische Anwaltskosten: 2 x 3.790,00 exkl. USt.
4. Titulierte außergerichtliche Anwaltskosten der Gegenseite: € 900,10 exkl. USt. zzgl. Zinsen
Das macht eine Gesamtsumme von 16.685,70 Euro. Allerdings ist zu erwarten, dass die gegnerische Anwaltsseite die Rechnung für das Mülltonnen-Shirt zunächst nicht schreiben wird, da wir damit ja in die nächste Instanz gehen. Sie müsste nämlich eine Sicherheitszahlung leisten, wenn sie sofort das Geld von mir haben wollte. Das ist nicht zu erwarten. Damit bleiben immer noch gut 12.900 Euro. Auf dem Spendenkonto befinden sich derzeit 864,67 Euro, 2.000 Euro kann ich aus eigener Tasche aufbringen. Das bedeutet: 10.000 Euro benötige ich hier schon mal an Spenden.
Für die nächste Instanz sind es dann (sofern ich auch dort komplett verlieren sollte):
1. Kosten meines Anwalts: € 2.432,80 Verfahrensgebühr & € 1.809,60 Terminsgebühr, jeweils zzgl. USt.
2. Gerichtskosten: € 4.224 (werden im Wege des Gerichtskostenvorschusses von mir zur Zahlung verlangt)
3. Gegnerische Anwaltskosten: € 4.242,40 exkl. USt.
Das sind dann hier auch nochmal 12.708,80 Euro. Hinzu kämen dann auch noch die 3.790,00 Euro aus der ersten Instanz. Das macht zusammen 16.498,80 Euro. Hätte ich jetzt auch mit dem Logo-Shirt weitergemacht, wären noch einmal 12.708,80 Euro hinzugekommen. Das ist dann wirklich zu viel des Guten.
Und dennoch: Mit dem Mülltonnen-Shirt in die nächste Instanz zu gehen betrachte ich als Notwendigkeit. Das Landgericht Köln hat hier ein derart lächerliches, angreifbares Urteil gesprochen, dass es ein Fehler wäre, ganz aufzuhören. Zudem hat ja die Diskussion in unserem Forum ergeben, dass eine große Mehrheit eine Berufung gegen dieses Urteil für richtig hält.
Ergo: Ich benötige kurzfristig 10.000 Euro und mittelfristig weitere 15.000 Euro. Die Spendenuhr wird daher auf ein Ziel von 25.000 Euro eingestellt. Allerdings sind hier zunächst nur die 10.000 Euro wichtig, der Rest wird (wenn überhaupt) erst in ein paar Monaten fällig.
Mancher stellt sich nun vermutlich die Frage: Warum sammle ich auch schon für die nur eventuell fälligen 15.000 Euro? Wenn ich vor dem Oberlandesgericht gewinne, muss ich ja nichts bezahlen. Das ist korrekt. Jedoch haben mir auch viele Zuschauer aus der Community geraten, lieber schon jetzt auch für diese Instanz Geld zu sammeln. Und in der Tat: Ich schlafe persönlich auch ein bisschen besser, wenn ich bereits weiß, dass ich die eventuell nötige Kohle zusammen habe. Sollte das Geld nicht fällig werden, bekommt selbstverständlich jeder, der es möchte, seine Spendensumme zurück. Und was mit dem Rest des Spendengeldes passiert, darüber wird dann zu diskutieren sein. Mein Vorschlag wäre, dass wir uns dann der “Stiftung Bloggerhilfe” anschließen, die von Rechtsanwalt Markus Kompa ins Leben gerufen wurde. Kompa streitet derzeit ja auch für Meinungsfreiheit im Internet mit seiner Aktion “Klehranlage”. (und er hat ebenfalls bereits für den gesamten Prozess, inklusive eventuellem Gang nach Karlsruhe, Spenden gesammelt). Sofern er das Verfahren gewinnt, soll die Spendensumme der Stiftung zufließen, die juristisch in Not geratene Blogger unterstützen will, was ich sehr begrüßenswert finde. Aber wie gesagt: Darüber darf dann diskutiert werden, wenn ich in der glücklichen Lage bin, darüber diskutieren zu können.
Im Moment bleibt mir nur, Sie wieder einmal um finanzielle Unterstützung zu bitten. Es geht um den Kampf gegen RTL, es geht um Meinungsfreiheit, es geht um Parodiefreiheit. Und die enorme Berichterstattung hat zumindest schon eines bewirkt: RTL hat zwar vor Gericht gewonnen, aber den Spruch “Scheiß RTL” und die T-Shirts kennen jetzt sehr viel mehr Menschen als vorher. Welcher Triumph wäre es also, am Ende tatsächlich wieder dieses T-Shirt in den Shop stellen zu dürfen (dann übrigens zum Herstellerpreis, damit mir keiner mehr nachsagt, mir ginge es hier um “Profit”). Es geht also um sehr vieles, wofür es sich lohnt weiter zu kämpfen. Danke schön!
Spendenkonto:
Holger Kreymeier, BLZ 20050550, Konto 1317468310, Hamburger Sparkasse (Ausland: IBAN DE69 2005 0550 1317 4683 10 / BIC HASPDEHHXXX)
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