Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die beiden ersten Folgen der RTL 2-Serie “Tatort“ Internet” beanstandet.
Nach Einschätzung einer Expertengruppe der Landesmedienanstalten, die insgesamt vier Folgen geprüft hat, verstoßen die ausgestrahlten Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahren.
…immerhin fällt denen überhaupt mal was auf! Hatte der Vorsitzende von denen denn nicht erst behauptet, es gäbe nix zu beanstanden? Oder verwechsel ich da was?
Jedenfalls gut, dass das jetzt amtlich ist (immerhin).
anscheinend sind die jetzt doch mal aufgetaut.Wundert mich das hier zuerst die Zuschauer ein riesen Theater machen müssen bevor mal irgendwer einen Stein umdreht
Hatte der Vorsitzende von denen denn nicht erst behauptet, es gäbe nix zu beanstanden? Oder verwechsel ich da was?
Ja. Die ZAK hat nun beanstandet, dass die ersten beiden Folgen der Sendung gegen das Rundfunkrecht verstoßen haben. Die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) hatte zuvor nichts zu beanstanden gehabt. D.h. gemäß der Sendezeit war die Sendung auch für Minderjährige ohne Abstriche erträglich.