Ich hätte da mal eine Frage zu den Mediatheken von ARD + ZDF: Mir ist aufgefallen, das einige Sendungen sehr schnell wieder gelöscht werden (z.B. Abenteuer Forschung), andere monatelang verfügbar sind (Wild Germany). Nun bin ich der Meinung, daß das evtl.mit einem Gerichtsurteil zu tun hat, das die ÖR verpflichtet, Sendungen nach einer gewissen Zeit wieder zu löschen. Kann natürlich auch reine Willkür sein Deswegen meine Frage: Weiß hier jemand Näheres, z.B. was in diesem Urteil jetzt genau drinsteht oder vielleicht einen Link, wo man das nochmal nachlesen kann ?
Ich möchte mich diesem Thema anschließen. Mir fällt bei den Mediatheken auch oft auf, dass bestimmte Teile einer Sendung, welche im TV ohne Probleme zu sehen waren, dann in der Mediathek fehlen und nur ein Hinweis erscheint, dass dieser Abschnitt aus rechtlichen Gründen entfernt werden musste.
Ich kenne mich da nicht genügend aus, aber wieso wird das so unterschiedlich bewertet? Im Fernsehn darf es gezeigt werden, bei der Wiederholung im Internet aber nicht?
Mit dem am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages wurden verschiedene Änderungen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingeführt. Herauszuheben sind die neuen Regelungen in § 11d RStV, die sich mit der Zulässigkeit der Angebote der Anstalten im Internet beschäftigen. Rundfunkrechtlich dürfen die Rundfunkanstalten danach ihre Programme und Begleitinformationen nach der Sendung in der Regel nach sieben Tagen nicht mehr zum Abruf bereit stellen. Darüber hinausgehende Angebote sind länger zulässig, wenn sie in ein sogenanntes Telemedienkonzept der Rundfunkanstalt aufgenommen sind und den neu eingeführten Drei-Stufen-Test absolviert haben (§ 11f Abs. 4 RStV). Presseähnliche Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender ohne Sendungsbezug sind ebenso unzulässig wie das Anbieten von angekauften Spielfilmen.
Achja, Staatsvertrag war das, kein Gerichtsurteil…OK, kann man sich dieses “Telemedienkonzept” irgendwo anschauen? Die Löschpraxis der ÖR versteh ich nämlich immer noch nicht… :smt017
Es gibt nicht ein Tele Medien konzept sondern für jedes Projekt eines. Zum Beispiel für den Kika: Da gibt es das TMK Kikatext, Das TMK zum Vorschulprogramm Kinaninchen und dann noch einige andere.
Es gibt ein TMk für die Internetseite ARD Online und natürlich eines für Tagesschau.de
kein Gerichtsurteil.
Ja es gab in dem Zusammenhang ein Gerichtsurteil vom Landgericht Köln über die Tagesschau App. Die wurde zwar verboten aber nur in der version vom (datum weis ich jetzt nicht). Das Konzept war zulässig da es ein Telemedienkonzept gab, das noch dazu den drei Stufen test durchlaufen hat. (das ist schon ziemlich verwirrend)