Massengeschmack wird Orangeflix

In der Hinsicht gibt es ja auch noch ein Feintuning. Nur die Ruhe, Leute. :roll_eyes:

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Weiß nicht, ob du die weiße Umrandung nicht siehst? :rofl: Nennt sich in gängigen Grafikanwendungen „Kontur“

Und vor allem, wenn es ein eingetippter Text ist hat diese Überlappung nicht da zu sein. Da hat der Ersteller der Font etwas verpennt. Außer natürlich diese außerordentliche schöne Überlappung soll beabsichtigt sein. Dann habe ich nichts gesagt.

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Das Forum gibt’s nun nur noch im Dark-Mode? Ich finde hier im Forum (!) keine Möglichkeit einer Umstellung.

Also auf dem Computer gehe ich oben rechts auf meinen Avatar, dann unten rechts auf den grauen Mann, dann auf Einstellungen auf Oberfläche und bei Modus kann ich hell oder dunkel einstellen

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Danke für den Tipp - das hat funktioniert. Vielleicht für den ein oder anderen ebenfalls hilfreich. Denn: Es stand bei mir auf „Auto“. Scheinbar ist der Dark-Mode nun vorrangig so eingestellt.

@Fernsehkritiker:

Meine eindringliche Empfehlung: Bitte dringend (!) korrigieren. Muss nur irgend ein Anwalt sehen oder jemand, der dir nicht wohlgesonnen ist und zack steht die Abmahnung ins Haus… liegt dann nicht selten bei 5.000 EUR aufwärts…

Und es spielt auch keine Rolle, ob dein Name als Geschäftsführer ohnehin im Impressum steht. Der Firmenname muss korrekt angegeben sein.

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Gerade gibt es da leider jemanden und daher bitte schnell. Das Forum sollte nur für Abonennten ersichtlich sein.

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Was soll ich korrigieren??

Das Impressum auf orangeflix:

Deine Firma heißt ja nicht Alsterfilm GmbH, sondern Kreymeier Alsterfilm GmbH.

Das ist nur notariell von Bedeutung. Firmieren dürfen wir selbstverständlich als Alsterfilm GmbH. Alles gut.

Wieso fühle ich mich gerade an den Österreicher aus der Erbsenzähler-Doku erinnert, der in seiner Freizeit an den Läden seiner Stadt die Inhaberkennzeichnung am Eingang überprüft? :joy:

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Weil eine mögliche Strafe von 5.000 EUR keine „Erbsenzählerei“ ist.

Nun. Ich habe dich darauf hingewiesen, dass es falsch ist, was da im Impressum steht und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Was du am Ende daraus machst, bleibt natürlich dir als Geschäftsführer selbst überlassen.

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Und du meinst ernsthaft, dass sich Holger, der bereits zigmal über solche Impressums-Abmahn-Anwälte in der Mediatheke berichtet hat, sich bisher nicht sein eigenes Impressum angeschaut hat?

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Ich weiß nicht woher du deine Informationen hast, sie sind jedenfalls falsch.

Danke, Miles!

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Hey, du kannst dich nicht in die Situation anderer hinein versetzen. Du musst dir vorstellen, dass du bei einer Impressumsabmahmung einfach deiner generösen Supporterschaft etwas von „krimineller Energie aus der Youtube-Bubble“ erzählen musst, in die Du ohne Zutun und Gegenwehr als Feindbild geraten bist und jetzt Kosten an der Backe hast, die das Aufstellen einer Spendenuhr zur Folge hat.
Ging bei fragwürdigen Shirtaufdrucken doch auch.
Ist ja nicht so, das ganz aktuell ein Battermann-Opponent Stress wegen seines Impressums bekommen hat…
Außerdem weiß ich nicht wann man merkt, dass man hier nicht so gerne gute Ratschläge von der Gefolgschaft in jeglicher Hinsicht annehmen möchte (Affiliate). :laughing:

Aus aktuellem Anlass bin ich von der Recherchebereitschaft in Dingen, die die eigenen Belange oder die aus dem Umfeld betreffen, nicht vollends überzeugt.
:thinking:
Opa ist gemein, ich weiß.

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Welcher Anlass denn?

Was meine KI Holger geantwortet hätte:

Betreff: Korrektur des Impressums gem. § 5 DDG / Handelsregister

Hallo [Name/Team],

vielen Dank für die Rückmeldung.

Leider ist die Aussage rechtlich so nicht ganz korrekt. Im Impressum einer gewerblichen Website darf nicht nur die reine Geschäftsbezeichnung stehen, sondern es muss zwingend der vollständige Firmenname angegeben werden, wie er offiziell im Handelsregister eingetragen ist.

Da die Gesellschaft im Handelsregister (AG Hamburg, HRB 108486) als Kreymeier Alsterfilm GmbH registriert ist, stellt das Abweichen im Impressum einen Verstoß gegen die Impressumspflicht nach § 5 DDG (vormals TMG) sowie gegen § 35 GmbHG dar.

Als reine Geschäftsbezeichnung, im Logo oder im Fließtext der Website könnt ihr „Alsterfilm GmbH“ selbstverständlich weiterhin nutzen. Im rechtlich bindenden Impressum muss aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von teuren Abmahnungen jedoch der exakte Name aus dem Handelsregister stehen.

Ich bitte daher nochmals um eine kurze Korrektur des Namens im Impressum auf: Kreymeier Alsterfilm GmbH.

Vielen Dank und viele Grüße
[Dein Name]

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Vielleicht ist es aber auch ausreichend. Hier entspricht die Firmenbezeichnung ja dem Handelsregistereintrag.

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„Danke, James!“

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