Massengeschmack neues Abomodell/Programmreform Thread 2.0

*32 bit. 64bit integer Maximum wäre 9,223,372,036,854,775,807 bzw. −9.223.372.036.854.775.808.

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Ist korrigiert, die Bank dankt. In letzter Zeit habe ich einfach zu viel an CUDA- und OpenCL-Projekten für Consumer-Grafikkarten gearbeitet und mich etwas zu stark an die dort üblichen Datentyp single und half gewöhnt. Welch Segen die 64 Bit doch wieder sind <3

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Mir war etwas langweilig und ich hab mal im 1.0 Thread ein wenig geblättert, dabei stellte sich mir bei der heftig geführten Diskussion damals jetzt eine Frage, mag sein das es schon behandelt wurde oder es da eine Regelung gibt, aber:

Ist es immer noch so das die Goodies “zufällig” verschickt werden, also unklar ist in welchen Intervallen und es vom “Glück” abhängt (im Sinne dessen wie lange man schon dabei ist) ob man welche bekommt oder nicht und sollte dem so sein, ist dies dann nicht schon hart an der Grenze zu “Verlosungen, Glücksspielen, Tombolas,etc.” (Mir ist bewusst das die genannten Begriffe juristisch unterschiedlich auszulegen sind und auch unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen)?

Ist ne reine Interessensfrage.

Und wieder mal macht sich meine Faulheit bezahlt - weniger zu klicken für mich :smiley:

Ja das ist weiterhin so

Gute Frage. Möglicherweise ist das der Grund für diesen Satz:

Quelle

Interessanter Gedanke. MG ist ein Glücksspiel :wink:

Achtung Achtung! Jetzt schnell das dicke Abo abschliessen. Der Hot-Button schlägt jeden Moment zu… :wink:

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Ah ok, ich hatte mich bei nem eigenen Projekt nämlich mal mit den ganzen rechtlichen Unterschieden befasst und “mal eben was verlosen”, oder “als Goodie oben drauf legen” ist eben nicht so einfach nach deutschem Recht, wenn dafür eine “Leistung” (in diesem Fall geldwert) erbracht wurde (bzw. nur diese zur Teilnahme befähigt), grade auch wenn die nicht in direktem Zusammenhang stehen sollten, bzw. ist genau dies die Krux an der Sache.

Ich schätze es läuft aber im Fall von MG eh darauf hinaus das “wo kein Kläger…”, mir kam halt nur dieser Gedanke und ich erinnerte mich wie kompliziert das sein konnte bzw. war als ich mal etwas ähnliches gemacht habe.

Ich bin schon lange für einen “Risiko” - Button an Zigaretten Automaten.
Auf der Abo-Seite kommt der natürlich extrem gut.

Es müsste auch eine Warnung auf die Startseite. Irgendwas mit Spielsucht und so. Da gibt es ja eine Regelung.

Niemand wird für eine Sammelkarte + ein Goodie im Jahr (z.B. einen gewöhnlichen Wandkalender) bereit sein, 15 Tacken monatlich zu latzen. Erst recht keine Neukunden.

Daher mag diese Art der “Goodie”-Ausschüttung für Jurastudenten eine interessante Hausaufgabe darstellen, aber praktisch ist diese Diskussion ohne Belang. Eine Gewinnspiel-Suchtwarnung ist in dem Zusammenhang doch völlig lächerlich.

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Und außerdem ist es keine Glücksfrage, ob man Goodies bekommt oder nicht, und es bekommen auch alle Abonnenten die gleichen. Unabhängig davon, was beim Jurastudenten-Jerk herauskäme, will ich doch hoffen, dass für einen Richter der Fall klar wäre.

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Juristisch ist das einwandfrei, denn hierbei handelt es sich um freiwillige Extras obendrauf. Wenn ich beim Metzger kostenfrei Soße obendrauf bekomme und der Kunde eine Woche später nicht kann der nicht den Laden verklagen (Praxisnahes Beispiel, denn genau das ist hier schon so praktiziert worden! Sprich hier bekommt auch nicht jeder Kunde im ganzen Jahr die Soße kostenlos obendrauf, sondern nur die, die gerade Kunden sind wenn die Aktion läuft!)…

Glücksspiel :smiley: Lass mal die Kirche im Dorf :roll_eyes:

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Höchstens für Amateur- und Möchtegernjuristen.

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Hier sind wohl Leute unterwegs, die zum lachen in den Keller gehen.

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Hältst du @Polarstorm etwa für einen Komiker? :rofl:

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Kann ich nicht entscheiden. Aber man muss doch nicht alles so ernst nehmen und kann doch auch mal theoretisch etwas spinnen. Gerade ein (Hobby-)Jurist hätte da spass dran. DA zählt eben nicht der gesunde Menschenverstand, sondern es geht um Paragrafenreiterei. Da wäre es schon interessant, ob man das ganze eben als Glücksspiel ansehen kann.

Der Zeitpunkt wann etwas versandt wird ist unbekannt, dabei ist es doch egal ob es eine Karte oder ein Einfamilienhaus ist. Einzig der Zeitpunkt des Abos entscheidet. Wäre dann eben so, als wenn 9Live einem einen Gewinn zusichern würde, wenn man nur oft genug anrufen würde.

Wie gesagt, ist doch alles nicht so ernst, aber doch interessant.

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Wenigstens einer der das kapiert hat.

Zu der Bonus-Soße: Da wurde ja auch niemals fest zugesichert, das es diese Soße nun immer gibt. Bei bestimmten Abos allerdings schon!

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Von Soße war nie die Rede. Du musst geträumt haben.

Allerdings: Wo sind die versprochenen Kekse? Wäre es theoretisch möglich, die vor Gericht einzuklagen?

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DAs wäre doch mal ein geiler Bonus für die Lebemänner. Jeder bekommt einen Schlauch Soße aus Hamburg.

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Aber bitte keine Spezialsoße!