Betr Supernanny und die Folgen:
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Ich möchte mal auf dieses Urteil hinweisen:
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet kann der Verletzer über die Löschung (hier: Behauptungen innerhalb eines Artikels) auf der eigenen Website hinaus verpflichtet sein, auch auf die Löschung der Inhalte auf Drittwebsites hinzuwirken (BGH, Urteil vom 28.07.2015, Az. VI ZR 340/14).
Ich gehe davon aus, die Gegenseite kennt dieses Urteil eh, also dass ich denen nicht etwa ein Gefallen tue, denn die lesen ja mit. Und ich sehe die Gefahr, dass Folgekosten entstehen.
Aus dem Urteil folgt IMHO (IANAL, TINLA) dass die Kopien von anderen auf Youtube (und andere Videoplatformen - google videosuche probieren) rausgekickt werden müssten. Ich finde bei Youtube mindestens 5 Videos mit dem Titel „Supernanny ***** ****“ Gleiches gilt evtl. für entsprechenden Behauptungen in Foren etc
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Die Hoffnung, Frau S. möge nie wieder im TV zu sehen sein, wird sich wohl nicht erfüllen. Man erinnere sich an Margarethe Schreinemakers. Unsympathisch, unangenehmes Verhalten in der show (dazu gabs lustige Parodien), grauenhafte Frisuren, eine Stimme wie Sand im Getriebe, Ruf damals angeknackst, aber taucht seitdem immer mal wieder auf. Und die Supernanny ist im Gegensatz zu Schreinemakers recht sympathisch, zumindest bis man sich näher mit den Hintergründen des Themas befasst, (natürlich nur denen, die nicht weggeklagt wurden ).
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Rückwirkend betrachtet, ich denke der Fehler war, die Gegenseite nicht um Stellungnahme zu bitten. Das tun Medien meistens, und dann kommen in der Sendung eben die Behauptungen, und die Erwiderung der Gegenseite wie z.B. „… bestreitet das entschieden“.
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Wäre schön, wenn das Urteil veröffentlicht würde.
Tilman