Mal eine Frage an die SPD-Freunde hier in der Runde...

Ja eben - die Frage, ob das Gesetz überflüssig sein könnte oder nicht war eben mal so gar nicht die eigentliche Fragestellung. Deshalb stellt sich auch nicht die Frage, wer von so einem Gesetz am ehesten profitieren wird und ob das der Gleichstellung von Frauen und Männern dient, oder was auch immer.

Es ging rein um die Frage, wie die SPD sich ein solches Gesetz konkret vorstellt.

Warum jemand nicht antworten darf, der zwar nicht zur SPD gehört, aber dem Vorschlag positiv gegenübersteht und wohl von den juristisch-betriebsrechtlichen Aspekten etwas Ahnung hat, verstehe ich nicht.

Weil Vertreter der SPD ein entsprechendes Gesetz für die Groko fordern und Dosenstolz völlig zu Recht fragt, wie die sich das genau vorstellen. Da kann selbstverständlich auch jeder andere drauf antworten, aber natürlich ist das dann eben kein Statement von den Autoren dieser Forderung, bzw. legitimierten Stellvertretern.

Das ist aber ja genau das, wie sich die SPD das Gesetz vorstellt. Ich habe in meinem ersten Post hier einen Artikel der FAZ verlinkt. Das Gesetz ist schon vorher in Planung gewesen und auch im Rahmen der GroKo mit der CDU diskutiert worden. Zentraler Scheidepunkt - und damit auch die Beantwortung der Frage des Wies - ist die Mindestgröße des Betriebes, ab dem das Gesetz gelten soll.

Hier aus einem älteren Artikel Konkreteres aus Nahles’ Gesetzesentwurf:

onkret will Nahles dieses Rückkehrrecht laut dem Entwurf so regeln:

Der Anspruch auf vorübergehende Teilzeitarbeit besteht nur, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Das ist schon bislang Voraussetzung für den bereits bestehenden Anspruch auf unbegrenzte Teilzeit.
Das Arbeitsverhältnis muss mehr als sechs Monate bestanden haben.
Beschäftigte müssen die vorübergehende Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen.
Nach der Rückkehr zur Vollzeit sollen sie eine erneute Teilzeit frühestens nach einem Jahr verlangen können.
Wenn Arbeitnehmer eine Änderung ihrer Arbeitszeit wünschen, muss der Arbeitgeber das mit ihnen erörtern - unabhängig von der Betriebsgröße, also auch bei 15 oder weniger Beschäftigten.
Außerdem soll Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden. Bereits heute sind sie bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bevorzugt zu berücksichtigen. Nach geltendem Recht hatten sie aber nachzuweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass sie für diesen geeignet sind.
Diese Beweislast soll auf den Arbeitgeber verlagert werden. Künftig muss also der Betrieb das Fehlen eines Arbeitsplatzes oder eine zu geringe Eignung des Arbeitnehmers darlegen.

Ich sehe hier nicht nur eine Frage der Betriebsgröße, sondern auch wie groß die entsprechende Abteilung ist. Schließlich kann man ja nicht jeden einfach auf irgendeinen Posten setzen.

Abteilungen sind ziemlich willkürliche innerbetriebliche Einteilungen. An der Stelle kann man wohl kaum den Arbeitgebern entgegenkommen, ohne die Funktionsfähigkeit des Gesetzes zu untergraben.

Das prinzipielle Problem bleibt wiederum auch außerhalb der Abteilungsgrenze erhalten. Deswegen ist die Frage nach der Mindestgröße eben die entscheidende. Irgendwann kann ich von einem Betrieb erwarten, dass er so gebaut ist, dass Rollen auch von anderen Angestellten eingenommen werden können - gerade wenn ich eine Vorbereitungszeit habe.

Ich habe Neuigkeiten!

Das hier kam heute vom Büro des für unsere Region verantwortlichen SPD-Landtagsabgeordneten:

Lieber Herr Kaufmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir holen zurzeit nähere Informationen zu dem Thema ein und melden uns dann bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Christina Borggräfe (Büro André Stinka)

(Ja, der heißt wirklich so)

(Nein, ich weiß nicht, wie man den Namen so ausspricht, ohne dass es wie eine Beleidigung klingt)

(Ja, ich würde in der Situation ebenfalls meinen Namen ändern…)

Gruß Ronny