Leistungsschutzrecht

Hallo Holger,
Was hälst du vom neuen Leistungsschutzrecht?
Kann das nicht problematisch werden, insofern zB Fernseh-Verträge oder andere Schriftstücke nicht mehr veröffentlicht werden können. Oder gibts da eine andere Rechtsgrundlage?
Gruss

Nein, da ist ja der Recherchewert entscheidend - auf mich hat das keinen Einfluss.
Ansonsten: So wie es jetzt verabschiedet wurde, hat es eh kaum noch Wirkung - insofern ein Sturm im Wasserglas.

Was beim aktuellen Leistungsschutzrecht regelmäßig weggelassen wird, ist der Zusatz für Presseverlage / Presseverleger. Und daran sollte man schon erkennen, dass die von dir genannten Beispiele davon überhaupt nicht abgedeckt werden, myworld. :wink: