Kleine Anekdote mit dem WDR

Ich arbeite auch an einer Schule, neben meiner Selbstständigkeit und sollte einen Mittschnitt vom WDR für den Unterricht besorgen. Es ging um eine Willy Brandt Doku.

Nachdem man sich mühevoll durch die WDR Seite geklickt hat um herauszufinden an wen man sich dafür melden muss

http://www.wdr.de/wissen/wdr_wissen/faq/mitschnitt.php5 (Wer auf den Link bei den FAQ klickt weiss was ich meine…)

bekommt man nach einigen Tagen warten ein Vertragsangebot. Ich durfte den Film mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr für 10 EUR zzgl. Mehrwertsteuer käuflich erwarben. Natürlich macht das für eine Schule keinen Sinn, also hat man den Vertrag geändert und eine Dauernutzung angeboten. Kosten: 50 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.

Das war alles im Januar… Nach Nachfrage vor zwei Wochen erhielt ich folgende Mail:

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an den Produktionen des WDR.

Aktuell prüfen wir für Sie die Rechte. Sobald dieses positiv abgeschlossen
ist erhalten Sie von uns die Rechnung.
Nach Zahlungseingang erfolgt dann umgehend die Produktion.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr WDR mediagroup Mitschnittservice

Bis ich die DVD habe sind die Schüler der Q2 (12. Klasse NRW) nicht mehr in der Schule und machen ihre Abiturprüfungen… Und natürlich macht man das alles per Vorkasse. Als Schule sind wir ja auch unseriös.

Das ist übrigens ein Auszug aus dem Vertrag der mir so (!!) per mail (nicht als pdf, ohne WDR Logo etc…) zugesandt wurde:

  • Vertragsangebot -zwischen
    WDR mediagroup dialog GmbH, Ludwigstraße 11, 50667 Köln, handelndim Namen
    und für Rechnung des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Anstalt desöffentlichen
    Rechts, Appellhofplatz 1, 50600 Köln, nachfolgend Lizenzgebergenanntundxxxx
    xxxxxxxxx Gymnasium, xxxxxxxxxxxxx, xxxxxx xxxxxx, Ansprechpartner:Herr
    xxxxxxxxxxxim nachfolgenden Lizenznehmer genannt.§ 1Der Lizenzgeber ist
    bereit, zu den nachstehenden Bedingungen und nachErfüllung der
    Verpflichtungen des Lizenznehmers, dem Lizenznehmer anfolgender Produktion
    nicht exklusive Nutzungsrechte für Verwendungszweckenach Maßgabe des § 2
    einzuräumen:Willy Brandt, Erinnerungen an ein Politikerleben, 10.12.2013
    (Sendelänge:88:37)Der Vertrag tritt erst nach Zahlung der Lizenzgebühr nach
    § 2 und derdarauf folgenden Übersendung der Produktionskopie nach § 5 in
    Kraft.§ 2Lizenzzeit: 1 Jahr. Lizenzgebiet: DeutschlandDer Lizenznehmer darf
    die Kopie nur verwenden für folgendenVerwendungszweck:Versandkosten: 10
    EuroGesamtsumme: 10 Euro zzgl. USt. In gesetzlich vorgeschriebener HöheDie
    Zahlungen sind fällig nach positiv abgeschlossener Prüfung gemäß § 3und
    Rechnungsstellung durch Lizenzgeber. Der Rechnungsversand erfolgt
    aufelektronischem Weg.Mit der Zahlung der Lizenzgebühr ist die Nutzung
    gemäß den Parametern des §2 abgedeckt. Eine über den jeweiligen
    Verwendungszweck gemäß § 2 hinausgehende Nutzung der Kopie und eine
    Lizenzierung an Dritte ist nichtgestattet bzw. bedarf einer gesonderten
    Vereinbarung.§ 3Nach Unterzeichnung dieses Vertragsangebotes durch den
    Lizenznehmer wirdder Lizenzgeber prüfen, ob über die zur Nutzung gemäß § 2
    erforderlichenRechte an der Produktion verfügt werden kann. Ist dies nicht
    der Fall,kommt der Vertrag nicht zustande.§ 4Die Rechtsübertragung bezieht
    sich nur auf die eigenen Rechte desLizenzgebers an der Produktion und die
    Rechte, die der Lizenzgeber mitseinen Verträgen von den an der Produktion
    Berechtigten erworben hat. Kannüber die für die Auswertung benötigten
    Rechte nicht vollumfänglich verfügtwerden, wird der Lizenzgeber die ihm
    nicht vorliegenden Rechte demLizenznehmer anzeigen. Der Lizenznehmer
    verpflichtet sich, dieseNutzungsrechte auf eigene Kosten vor der Nutzung
    bei den benannten Stellennach zu erwerben und dies dem Lizenzgeber auf
    Anforderung schriftlichnachzuweisen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich,
    die Nutzungsrechte fürdie in der Produktion verwendete Musik – soweit sie
    vonVerwertungsgesellschaften wahrgenommen werden – von der für
    dasLizenzgebiet des Lizenznehmers zuständigen Verwertungsgesellschaft oder
    denUrheberberechtigten zu erwerben. Der Rechteerwerb ist der mediagroup
    aufAnforderung schriftlich nachzuweisen. Eine Liste über die verwendete
    Musik– falls enthalten und soweit dem Lizenzgeber eine Musikliste vorliegt
    –wird dem Lizenznehmer gesondert angezeigt.§ 5Der Vertragspartner erhält
    folgendes Material: DVD (Länge: 88:37 ).§ 6Der Vertragspartner verpflichtet
    sich, die Kopie auf Anforderungunverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen,
    sofern gegen die Bestimmungendes Vertrages verstoßen wird.§ 7Der
    Vertragspartner stellt den Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritterfrei,
    die gegen den Lizenzgeber aufgrund von Verstößen des Lizenznehmersgegen
    diesen Vertrag geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere
    fürBestimmungen des § 4 sowie auch für die Kosten einer
    eventuellenRechtsverteidigung.§ 8Es gilt das Recht der Bundesrepublik
    Deutschland. Erfüllungsort undGerichtsstand ist der Sitz des
    Lizenzgebers.Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder
    Ergänzungendieses Vertrages bedürfen der Schriftform.§ 9Sollten sich
    einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen,so wird die
    Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. DieParteien
    werden in diesem Falle die weggefallene Bestimmung inbeiderseitigem
    Einvernehmen durch eine solche zulässige Bestimmungersetzen, die dem
    ursprünglich angestrebten Zweck nach wirtschaftlicherBetrachtungsweise am
    nächsten kommt. Letzteres gilt auch für den Fall einerVertragslücke.Köln,
    den 17.01.2014WDR mediagroup dialog GmbHBielefeld, denHans Ehrenberg
    Gymnasium

Und dafür zahlen wir Rundfunkbeiträge…

Als ich noch zur Schule ging, haben verschiedene Lehrer auch immer mal wieder Fernsehsendungen gezeigt. Allerdings einfach auf Video der später auch DVD aufgezeichnet. Geld hat dafür nie einer bezahlt, wozu auch, die Sendungen sind doch schon mit Öffentlichen Mitteln produziert.

Warum wird hier mit “Rechte” argumentiert?
Der WDR hat von den GEZ Zahlern das Recht erhalten, eine Doku zu erstellen und diese auszustrahlen. Ja.
Aber warum prüft der WDR Lizenzen für öffentliche Einrichtungen wie Schulen?
Schulen gehören dem Volk, genauso wie die Produktionen des WDR!
Also den Steuerzahlern (das schließt die GEZ mit ein).

Da sehe ich den eigentlichen Skandal.
Eine Bearbeitungsgebühr von 10€ zzgl. Versandkosten wäre ja noch eine realistische Forderung.
Aber Lizenzvertrag und Rechteprüfung?

Die haben wohl beim WDR das GEZ-Prinzip nicht verstanden…
so ein Geschäft hätte ich aber auch gerne.
Meine Produktionskosten großzügig von der Allgemeinheit schultern lassen und dann teuer weiterverkaufen.
Man kann ja ein kleinen handgeschriebenen Zweizeiler beilegen, der besagt, dass das Material möglichst nicht verändert oder verfremdet weiter verwertet werden solle. Aber das wäre dann schon das Maximum an Rechte- und Lizenzeinschränkungen, was die verlangen dürfen!

Einfach mal einen Vorschlag zur Güte unterbreiten:
Wenn die öffentlich finanzierte Schule den öffentlich finanzierten Mitschnitt gebührenfrei vom WDR erhält,
erklärt sich die Schule im Gegenzug dazu bereit, die Nachkommen der WDRler weiterhin gebührenfrei zu unterrichten.
Insbesondere in Literatur von Franz Kafka.

Die 10 EUR sind für die jährliche Nutzung. Wir zahlen 50 EUR für die Dauernutzung :wink: Und auf die Frage warum man nicht einfach mitgeschnitten hat: Der Beitrag war schon nicht mehr in dre Mediathek. Ich habe nochmal ein Schreiben verfasst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits Anfang Februar habe ich Ihnen das Vertragsangebot zurückgesendet. Mir ist schleierhaft wieso die Prüfung der Rechte so lange dauern soll.

Wir sind eine Schule in kirchlicher Trägerschaft mit etwas über 1000 Schülern. Wir sind also keine Firma, sondern wie der WDR eine Anstalt öffentlichen Rechts. Ich gehe sogar noch weiter: Wir sind eine Anstalt mit Bildungsauftrag. So hat die Tatortkommissarin Aylin Tezel an unserer Schule ihr Abitur gemacht. Auch Hera Lind und Ewald Lienen sind hier bis zum Abitur zur Schule gegangen.

Die Dokumentation soll im Abiturjahrgang 2014 eingesetzt werden. Diese Schüler sind nur noch wenige Wochen in der Schule, bevor sie dann mit den Abiturprüfungen beginnen.

Mit dem Rundfunkbeitrag ermöglichen die 1000 Eltern unserer Schule, dem WDR derartige Dokumentationen zu produzieren. Mit den 50 EUR zzgl. MwSt. die Sie für die DVD haben möchten, bezahlen wir den von uns bereits finanzierten Beitrag dann noch einmal. Wir zahlen also doppelt und müssen dann noch lange warten? Dann kann ich für den Unterricht relevante Beiträge des WDR auch einfach als Privatkopie im Unterricht zeigen.

Ich zitiere aus der Webseite für den Rundfunkbeitrag:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist ein unabhängiges und zuverlässiges Medium für alle Menschen. Entstanden als Gegenentwurf zu den Propagandamedien im Nationalsozialismus, berichtet er unabhängig und stützt Demokratie und moderne Gesellschaft. Er garantiert einen freien Zugang zu Informationen und bietet Raum für gesellschaftliche Debatten.“

Vielleicht überlegen Sie noch einmal, ob eine schnellere Bearbeitung unseres Anliegens nicht möglich ist.

Dxxxxxxxxxx Kxxxxxxxxxxx
Hxxxxxxxxxxxxxxxx

Das ist irre!

Es handelt sich hier schließlich um Schulmaterial.
Bildungsauftrag?

Soll man jetzt die Schule schwänzen um sich das Zeug ansehen zu können?:ugly

Geht es hier denn um eine Doku die der WDR alleine produziert hat oder ist sie vielleicht von einem Privatunternehmen erstellt und dem WDR auch nur lizenziert worden?

Es ist ja heute durchaus üblich, dass die ÖRs viel von den gleichen Produktionsfirmen machen lassen die auch fürs Privatfernsehen arbeiten. Dann ist so eine Rechteprüfung auch ein bisschen verständlicher.

Ansonsten ist es natürlich ein Unding.

Ich hab keine Ahnung wem das Material gehört. Ist auch nicht meine Aufgabe das zu wissen. Mir geht es um die Bearbeitungszeit und die Kompliziertheit des Verfahrens

Als ich noch zur Schule ging haben wir auch öfters im Unterricht irgendwelche selbst auf VHS aufgezeichneten Filme gesehen, für die vermutlich keine Lizenzgebühren abgeführt wurden. Ob das rechtlich in Ordnung ist sei dahingestellt, aber für diesen Fall bestünde eventuell die Möglichkeit, die Dokumentation über einen Dienst wie Onlinetvrecorder.com herunterzuladen, vorausgesetzt die Ausstrahlung liegt noch nicht zu weit zurück, und die Sendung wäre noch auf einem Mirror verfügbar (kann man zum Beispiel auf http://www.otrkeyfinder.com/ ganz gut überprüfen).

Wir sind eine Schule in kirchlicher Trägerschaft mit etwas über 1000 Schülern.

Und die staatlicherseits eingetriebene Kirchensteuer ermöglicht es euch also nicht, 50 Euro für Lehrmaterial auszugeben? Ist das Dach undicht?

Es ist übrigens nicht zulässig einfach was auf VHS/DVD aufzunehmen und das in der Schule zu zeigen. Du hast keine Verwertungsrechte für eine solche Aufführung, die über den Privatgebrauch hinaus geht.

Theoretisch kräht da kein Hahn nach, aber es ist halt so das man das nicht darf. Theoretisch können die Lehrer/Schulen dann abgemahnt werden, sowas ist glaube ich sogar auch schon passiert.

Das ist aber unserem Urheberrecht geschuldet, da können Sender/Produzenten nix für

Der WDR hat geantwortet. Um die Rechte in Bezug auf das verwendete Fremdmaterial und die Musik soll ich mich selber kümmern:

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Produktion Willy Brandt,
Erinnerungen an ein Politikerleben, 10.12.2013

Die Rechteklärung hat ergeben, dass sowohl Musikrechte nachzuerwerben sind
als auch Fremdmaterial verwendet wurde. Bitte erwerben Sie die Rechte aus
der angefügten Schnittliste nach und melden Sie die aufgeführten Musiktitel
aus der pdf-Liste an die GEMA.

(See attached file: ML_Willy Brandt.pdf)

Sofern die Wiedergabe des Films im Unterricht erfolgt und somit rein
pädagogischen Zwecken dient, sind die Musikrechte bei der Filmwiedergabe
durch § 52 Abs. 1 Satz 3 des Urheberrechtsgesetzes freigestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr WDR mediagroup Mitschnittservice
B.T.

Bekommst du den Film den nun oder musst du erst die Recht erwerben? Werde nicht so ganz schlau daraus…

[QUOTE=cirius;347339]Der WDR hat geantwortet. Um die Rechte in Bezug auf das verwendete Fremdmaterial und die Musik soll ich mich selber kümmern[/QUOTE]

Ihr habt ja auch sonst nichts zu tun…

Hier kann man den Film übrigens runterladen (ich denke, es ist der richtige). Die seite sieht für mich auf jeden fall auch nicht illegal aus:

Was für eine Frechheit seitens der WDR.

Ja es ist der Film auf Planet Schule…

Der WDR kennt also seine eigenen Portale nicht :slight_smile: Heute kam die Rechnung und man habe lediglich darauf hingewiesen dass bei einer ausserschuliischen Nutzung die Musikrechte einzuholen sind…

Bla Bla Bla

Dass eine Schule anfragt wusste man von Anfang an. Mit Textbausteinen kann man schlecht eine vernünftige Kommunikation führen lieber WDR

[QUOTE=cirius;347408]Ja es ist der Film auf Planet Schule…

Der WDR kennt also seine eigenen Portale nicht :slight_smile: Heute kam die Rechnung und man habe lediglich darauf hingewiesen dass bei einer ausserschuliischen Nutzung die Musikrechte einzuholen sind…

Bla Bla Bla

Dass eine Schule anfragt wusste man von Anfang an. Mit Textbausteinen kann man schlecht eine vernünftige Kommunikation führen lieber WDR[/QUOTE]

Mal von der Schulthematik abgesehen: Ist es nicht sowieso eine Frechheit, dass man als in Deutschland gemeldeter Bürger, und damit zwangsweise Gebührenzahler, überhaupt irgendwas zahlen muss, um Programm, was man eh schon bezahlt hat, nochmal sehen zu dürfen? Die Drittrechtthematik ist da kein Thema, da soll der Sender die entsprechenden Rechte gefälligst erwerben. Wofür bezahlen wir die GEZ eigentlich? Dass damit nur eine Fernsehausstrahlung und evtl. Wiederholung abgedeckt ist, scheint mir im JAhr 2014 ein wenig dürftig.

Ich machs mal kurz: Ja, ist ein Unding.

[QUOTE=TomK.;347421]…Die Drittrechtthematik ist da kein Thema, da soll der Sender die entsprechenden Rechte gefälligst erwerben. …[/QUOTE]

Also sollten die Sender dann auch Hollywood Filme auf DVD verwerten dürfen? :ugly

[QUOTE=Gabumon;347509]Also sollten die Sender dann auch Hollywood Filme auf DVD verwerten dürfen? :ugly[/QUOTE]

Das ist doch was anderes, die sind doch nicht mit unseren Gebühren produziert worden. Aber auf Ko- und Auftragsproduktionen der öffentlich-Rechtlichen sollte unbegrenzter Zugriff möglich sein.