Ist 9Live nach dem RStV unzulässig?

Guten Tag, dies ist mein erster eigener Thread hier im Forum, also geht nicht zu harsch mit mir um, wenn ich vielleicht schon angesprochenes thematisiere.
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt und habe auch kein juristisches Studium abgeschlossen. Ich sage einfach mal: Ich verstehe das Juristendeutsch - einigermaßen.

Im Genauen geht es um die Monotonie des Programmes. Wenn nicht gerade irgendwelche Abzo… ähm, pardon, Gewinnspielshows laufen, quält uns der Sender mit Abzo… ähm, tut mir erneut leid, „erotischem Programm“.

Dabei stellt sich doch brennend die Frage: Ist das überhaupt zulässig ein Programm nur aus diesen zwei Bausteinen zu erstellen.
Nein!
Denn im Rundfunkstaatsvertrag heißt es:

§ 31 Sendezeit für unabhängige Dritte
(1) Ein Fensterprogramm, das aufgrund der Verpflichtung zur Einräumung von Sendezeit nach den vorstehenden
Bestimmungen ausgestrahlt wird, muss unter Wahrung der Programmautonomie des Hauptveranstalters
einen zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt in dessen Programm, insbesondere in den Bereichen
Kultur, Bildung und Information, leisten. Die Gestaltung des Fensterprogramms hat in redaktioneller
Unabhängigkeit vom Hauptprogramm zu erfolgen.

Ja, gut, könnte man ja sagen, 9Live würde uns durch die ääh „Gewinnsendungen“ bilden, informieren und kultivieren :ugly .
Aber das ist ja nicht ohne Absicht nur Absatz 1.

(2) Die Dauer des Fensterprogramms muss wöchentlich mindestens 260 Minuten, davon mindestens 75
Minuten in der Sendezeit von 19.00 Uhr bis 23.30 Uhr betragen. Auf die wöchentliche Sendezeit werden
Regionalfensterprogramme bis höchstens 150 Minuten pro Woche mit höchstens 80 Minuten pro Woche
auf die Drittsendezeit außerhalb der in Satz 1 genannten Sendezeit angerechnet; bei einer geringeren
wöchentlichen Sendezeit für das Regionalfenster vermindert sich die anrechenbare Sendezeit von 80
Minuten entsprechend. Die Anrechnung ist nur zulässig, wenn die Regionalfensterprogramme in redaktioneller
Unabhängigkeit veranstaltet werden und insgesamt bundesweit mindestens 50 vom Hundert der
Fernsehhaushalte erreichen. Eine Unterschreitung dieser Reichweite ist im Zuge der Digitalisierung der
Übertragungswege zulässig.

Also muss der Sender täglich etwas mehr als 10 Minuten während der „Primetime“ für ein unabhängiges Programm eines Drittanbieters zur Verfügung stellen, welches zudem noch den Ansprüchen eines kulturellen, bildungsfördernden und infortmativen Programms erfüllen muss.

Natürlich ist auch mir, wie vielen anderen hier klar, dass wir ein solches Programm bestimmt auf jedem Sender lieber ansehen würden, solange er seine Sendezeit nicht mit Callin-Shows vollstopft, aber 9Live scheint tatsächlich hier ein Herz für den geneigten Wegzapper zu haben und verzichtet schon von alleine auf ein solches Programm.

Betrachten wir nämlich explizit das 19.00 Uhr bis 23.30 Uhr Programm, fällt uns folgendes auf:

16:35 Informercial
19:05 betsson.tv - interaktiv (DWS)
19:20 Der unfassbare Gewinn (Werktags: 9Live Feierabend)
22:00 Quizzo
23:15 Planet

Dass Informercials als Werbeplattform nicht dazu zählen sollten, schließlich muss es auch aus redaktioneller Feder entspringen, ist selbstredend.
Aber da sind doch so zwei Programme, die eventuell den Ansprüchen entsprechen sollten: Planet und 9Live Feierabend.

Gut, 9Live Feierabend fällt eigentlich schon längst weg, da es ohnehin wie eine Eigenproduktion klingt, aber man weis ja nie.
Aber das Internet hat ja fast keine Schranken, ergo bietet auch die 9Live-Internetseite Auskunft darüber.

9Live Feierabend

Endlich Feierabend! Raus aus den Arbeitsklamotten, ab in den Fernsehsessel und die Füße hochgelegt. Was gibt es Schöneres, als gemeinsam mit 9Live den Feierabend zu genießen und dabei Geld zu verdienen? Mit spannenden Rätsel- und Quizaufgaben macht der Feierabend noch mehr Spaß und dem Zuschauer winken bei den kniffligen Spielen satte Geldgewinne.

Planet

Die interaktive Spielshow am „Big Brother“-Abend bietet kniffelige Rätsel in der bunten 9Live-Welt.

Fazit:
Es ist fragwürdig, ob 9Live als landesweites Programm diesen Ansprüchen nach kommt.

Die Frage ist auch: Was meint ihr? Wo muss man sich denn überhaupt melden, wenn man das überprüft haben mag.

MfG
BlauesLicht

Du bist auf dem falschen Dampfer. 9Live ist kein “Fensterprogramm”, sondern ein Spartensender. Fensterprogramm ist so was wie “News & Stories”. Und Hauptveranstalter ist Pro7Sat.1, wo es solche Fenster sehr wohl gibt. Thema verfehlt, würde ich sagen. :mrgreen:

Du bist auf dem falschen Dampfer. 9Live ist kein „Fensterprogramm“, sondern ein Spartensender. Fensterprogramm ist so was wie „News & Stories“. Und Hauptveranstalter ist Pro7Sat.1, wo es solche Fenster sehr wohl gibt. Thema verfehlt, würde ich sagen. :mrgreen:

Okay, okay, okay.
Hier mag ich mist gebaut haben.

Naja, war auch schon spät :oops:

Macht doch nichts, schön, dass sich mal jemand Gedanken macht um das Thema.
Bei der Vergabe dieser Fensterprograme gabs ja letztes Jahr eine Korruptionsaffäre, siehe hier:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/74/467645/text/
Wieso gibt es diese Fenster überhaupt? Als der private Rundfunk eingeführt werden sollte, gab es in Bayern einen Volksentscheid dagegen. Nun wollte die Politik das unbedingt durchdrücken, so hat man dann die BLM pro forma als Veranstalter eingesetzt, die das Programm beauftragt von den Privatsendern. Und die Fensterprogramme waren dann die notwendige Krücke, um das durchzudrücken.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42891602.html