oder:
Nachts, wenn der brave Bürger friedlich pennt,
im Bundestag das Licht noch brennt,
wird einstimmig und leis’ Demokratie abgebaut,
weil dann ja keiner so genau hinschaut.
(Quelle: Extra 3 FB-Präsenz)
In einer Nacht- und Nebelaktion am 14.Juni 2013(!!!) um 0:25 Uhr innerhalb von einer Minute hat der deutsche Bundestag ein Bürgerrecht gekillt - so gut getarnt, das es bis jetzt niemand gemerkt hat.
Und zwar ist in dieser Nacht die Informationsverpflichtung der Bundestagsfraktionen bezüglich der Fraktionsfinanzierung gegenüber Bürgern und Journalisten gekippt worden.
Ab dieser Änderung ist eine Fraktion des Bundestages nicht mehr dazu verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, wie die Finanzierung zustande kommt.
Offensichtlich haben ALLE PARTEIEN des dt. Bundestages damit in letzter Minute einen kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes abgeschossen, der scheinbar alle Fraktionen in gewisse Unruhe gebracht hat.
Sogar Anchantias geliebte Linkspartei, die ja sowieso immer alles besser macht als die anderen, hatte scheinbar nichts dagegen. kritische Nachfragen gegenüber den Parteien zu unterbinden. Das ist ja noch die meine ganz persönliche größte Erkenntnis aus dieser Geschichte: Die Linkspartei ist einen Scheiß besser als die anderen Parteien. Hier habt ihr es schwarz auf Weiß.
Ein großes Lob an den Spiegel-Redakteur, der diese Schweinerei mehr oder weniger durch Zufall aufdeckte.
Zusatzinformationen:
[Spoiler]
Das Ende der Wahlperiode nahte, die Zeit drängte. Nun kam jemand auf die Idee – wer, ist im Rückblick nicht mehr zu klären – an der Bundeshaushaltsordnung zu drehen. Für sie ist der Haushaltsausschuss allein zuständig. Der Datenschutzbeauftragte wehrte sich, wurde aber übergangen.
Praktischerweise lag im Haushaltsausschuss gerade ein ganz anderer Vorgang auf dem Tisch, Drucksache 17/13427. Der Bundesrat hatte einen „Entwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ auf den Weg gebracht, darin ging es um eine Sache mit dem spröden Titel Sonderbedarfs-Bundesergänzungs-Zuweisungen. Das sind Geldflüsse des Bundes an die Ost-Länder für die dort strukturell höhere Arbeitslosigkeit. Diesem Entwurf nun wurden am 12. Juni in nicht-öffentlicher Sitzung ein paar Sätze angehängt, die den Paragraf 96 der Bundeshaushaltsordnung um einen folgenschweren Absatz 4 ergänzten. Omnibusgesetz heißt so etwas im Parlamentsbetrieb. Kurz vor Schluss steigen schnell noch ein paar Passagiere in das Gesetzesverfahren ein, die allein für sich nicht durchgegangen wären.
Am Tag darauf ging die Sache ins Plenum und wurde dort in einer der letzten Sitzungen vor der Sommerpause und kurz nach Mitternacht durchgewunken
So hatten die Fraktionen geltend gemacht, dass es ihnen auch um den „Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ gehe – als ob die Parlamentariergruppen Unternehmen seien.
Doch so absurd das auch klingen mochte, der Hof übernahm diese Begründung. „Die in den Prüfungsfeststellungen enthaltenen Ausführungen zur Personalausstattung, zum Beschaffungswesen und zur Bewirtschaftung von Mitteln“ der Fraktionen, so der Hof, könnten „durchaus in ihrer Vertraulichkeit mit ‚Unternehmensinterna’ vergleichbar sein“. Die „Konkurrenzsituation zwischen den Bundestagsfraktionen“ sei „in gewisser Weise auch mit der Konkurrenzsituation von Unternehmen vergleichbar“.
Daher könnte sich die Wettbewerbssituation zwischen den Fraktionen „verzerren, wenn zum Beispiel Prüfberichte über die eine Fraktion bekannt würden, über die anderen aber nicht“.
Mit der selben Begründung könnte man freilich ebenso verlangen, Strafurteile über einzelne Politiker geheim zu halten – oder Gerichtsentscheidungen gegen einzelne Unternehmen.
http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/klammheimlich-das-gesetz-geaendert/[/Spoiler]