Schaden, dass Holger in das selbe Horn stößt, das hier schon einige andere intoniert haben:
Dass der zuständige Richter wohl nicht besonders medienkritisch ist (er hat ja selbst betont, wie viele “anständige Leute” von RTL er kennt), wurde schon in der Verhandlung deutlich. Dies schlägt sich dann auch eindeutig in den Urteilsbegründungen nieder.
Ich bezweifele, dass die persönliche Einstellung des Richters (gemeint ist wohl der Vorsitzende Richter) in einem Urteil durchschlägt, das die Berichterstatterin geschrieben und er nur gegengelesen und unterschrieben hat. Die Wortwahl obliegt doch der Berichterstatterin.
Dazu kommt das verbotsfreudige Landgericht Köln (siehe auch Beschneidung oder Tagesschau App) und die lokale Nähe zu RTL.
Mit Verlaub, das ist doch einfach nur Unfug! Was soll denn diese pauschale Unterstellung? Das LG Köln ist nicht “verbotsfreudig”, sondern die jeweiligen Kammern sind in den jeweils genannten Verfahren jeweils zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verbot rechtlich korrekt ist. Und hier durch die Blume zu unterstellen, die “lokale Nähe” zu RTL habe das Urteil beeinflusst, erinnert mich doch sehr an die Verschwörungstheoretiker, die im Chat angerufen haben. Soll das heißen, in Köln gewinnt, unabhängig von der Rechtslage, derjenige, der näher am Gericht wohnt?
Die entscheidende Frage wird nun sein: Weitergehen oder nicht weitergehen? Es gibt sicherlich gute Argumente dafür und auch dagegen. Auf jeden Fall würde man sich darauf einstellen müssen, dass es vor dem Oberlandesgericht Köln ebenfalls eine Klatsche gibt. Erst der danach mögliche Gang zum Bundesgerichtshof wäre dann spannend, da dort sehr viel mehr Gewicht auf Komponenten wie Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Parodiefreiheit usw. gelegt wird.
Ich lese immer nur “Bundesgerichtshof”. Der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof steht aber nicht in jedem Fall offen, sondern die Revision muss durch das Berufungs- oder Revisionsgericht zugelassen werden, was nur geschieht, wenn einer der Gründe des § 543 ZPO vorliegt. Es ist sehr gut möglich, dass dieser Rechtsstreit mit einem Beschluss des OLG Köln gemäß § 522 ZPO endet. Dann gäb’s nicht mal mehr eine weitere Verhandlung.
Ich bin übrigens mal gespannt, ob nach den Spendenaufrufen hinsichtlich des Rechtsstreits demnächst auch die Aufrufe wegen etwaiger Schadensersatzansprüche kommen. Ich bin zu wenig in der Materie drin, um zu wissen, wie diese en Detail begründet werden könnten: Aber das LG Köln hat den Streitwert der Auskunftsansprüche schon mal auf jeweils 10.000,-€ festgesetzt.
Ich weiß nicht, was die Fortsetzung des Rechtsstreits noch bringen soll: Geht es hier (auch) um den Werbewert für die Website, nach dem Motto “auch schlechte Presse (denn die Berichterstattung ist ja überwiegend negativ) ist Publicity”? Dann Frage ich mich (ohne Detailkenntnisse), ob der (fiktive) Schaden von RTL, also auch der Schadensersatzanspruch, nicht durch die zunehmende Bekanntheit der Kampagne auch größer wird. Zu den weiteren Fragen habe ich mich ja schon geäußert.
Aber wenn der Rechtsstreit unbedingt fortgesetzt werden sollte, würde ich vorschlagen, sich auf ein T-Shirt zu konzentrieren, und zwar das mit den Mülltonnen: Dann ist das Verlustrisiko wenigstens nicht ganz so hoch.