GEZ - muss ich zahlen?

Hallo,

ich habe kürzlich bei der GEZ meine gebührenpflichtigen Geräte angemeldet, um mich von der Gebührenpflicht zu befreien, da ich ein Studium aufgenommen habe und nun BAFöG erhalte. Zuvor war ich Schüler und hatte mich nicht angemeldet, da meine Eltern bereits Zahlen und ich mich an den folgenden Absatz, der auf der Homepage der GEZ zu finden ist, gehalten habe:

„Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (291 Euro seit 1. Januar 2011), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.“

Nun war ich leider so blöd und habe bei der Anmeldung (die nötig ist, um sich zu befreien) wahrheitsgemäß angegeben, dass ich ein internetfähiges Gerät bereits seit mehreren Jahren besitze. Die GEZ fordert von mir nun knapp 400€ Nachzahlung für die Zeit, in der ich eben Schüler war und der obige Absatz auf mich zugetroffen hat.
Dies habe ich der GEZ bereits mitgeteilt (inkl. Nachweise), diese beharrt jedoch auf der Forderung.

Durch Recherchen im Internet habe ich leider keine weiteren Informationen finden können.
Ich wäre sehr dankbar, wenn sich hier jemand meldet, der sich damit auskennt oder ähnliches bereits erlebt hat und mir sagen kann, wie ich mich nun verhalten sollte.

Gr?ße
Qwert

Soweit ich weiß, ist eine rückwirkende Befreiung nicht möglich, kann dir also nicht sagen ob du da ohne weiteres rauskommst.
Es war auf jeden Fall nicht klug von dir das wahrheitsgemäß zu beantworten…

Aber besagt der Text, den ich zitiert habe nicht, dass ich mich nicht anmelden musste?
Also musste ich mich ja in dem Zeitraum auch nicht befreien. Und somit will ich mich ja auch nicht rückwirkend befreien.

Hatten denn deine Eltern Geräte angemeldet? Oder ging dein Einkommen über den Grenzbetrag? (Da zählt zB. auch Bafög und sonstige Sozialleistungen dazu.)

Ja, meine Eltern haben Geräte angemeldet und zahlen den Höchstbeitrag (auch in dem betreffenden Zeitraum). Und ich war Schüler und hatte keinerlei Einkommen (bis auf ein wenig Taschengeld und Einkünfte durch Nachhilfe, aber davon wissen die ja nichts :slight_smile: - außerdem sowieso deutlich unterhalb der Höchstgrenze).

Dann verstehe ich es auch nicht. Du warst ja nicht mal anmeldepflichtig dann und warst vollständig im Haushalt integriert. Also können die auch nichts aus dieser Zeit nachfordern. Vermutlich haben die irgendwas nicht verstanden (oder tun so).

Sofern du wirklich nicht angabepflichtig warst, d.h. dein Einkommen überschrat dieses Maß nicht, rate ich dir, erst noch mal nicht zu zahlen, sondern mit denen in Kontakt zu treten.
Verrückte Forderungen von der GEZ gab es leider schon oft genug, weil viele Leute doch Angst haben und schnell kuschen, obwohl der Fall gar nicht so klar ist, wie die GEZ darstellen will. In deinem Fall würde ich ihnen nochmal darlegen: „Hier, da habe ich bei meinen Eltern gewohnt, da könnt ihr mir nichts, ich BRAUCHTE das nicht angeben. Ich war noch bei meinen Eltern mit drin und das steht auch in euren Richtlinien.“
Am besten wäre ja natürlich gewesen du hättest von Anfang an gesagt „Ich hab die Geräte erst jetzt“, aber das kannst du nun natürlich nicht mehr bringen, das riechen die und dann musst du noch wg. Betrugs zahlen. :wink: Also auf jeden Fall: bleib am Ball und ich wünsch dir viel Ausdauer, die GEZ kann scheiße sein…