Gewalt ist nicht schlimm - der Kontext schon

So jetzt artet das ganze hier in einer persönlichen Stichelei aus.
Höflich bleiben und Bitte auf das Thema konzentrieren.
Private Streitigkeiten per PM lösen.

Ist es nicht eher der Kontext in dem entschieden werden müßte ob Gewaltdarstellung statthaft ist oder nicht?

Eigentlich könnte man die FSK-Freigabe (wie auch die USK-Freigabe und die Entscheidungen der BPjM) auch erwürfeln. Es gibt keinen richtigen (=wissenschaftlichen, objektiven) Maßstab!
Man muss sich nur mal vorstellen, dass da eine Gruppe Leute sitzt und entscheidet, dass ein Film (oder Spiel) gleichermaßen für jedes Kind oder jeden Jugendlichen im Alter von X Jahren geeignet ist, unabhängig von den Umständen, in denen das Kind bzw. der Jugendliche lebt.

Es ist vollkommen unwesentlich, was für ein Maßstab die FSK/USK für ihre Bewertung nimmt, die wichtigere Frage sollte sein: Wieso ist die freiwillige Selbstkontrolle pflicht (und das ist sie, wenn auch nicht im „theoretischen“ Sinne)?

Zunächst einmal - quasi in eigener Sache. Pale und ich haben uns im Chat ‚verständigt‘. Darauf, daß mein ‚Power Rangers Beispiel‘ eher ungeeignet war. Letztlich sind wir uns einig darüber, daß in der Hauptsache die erziehenden Eltern für das Kindswohl verantwortlich sind und nicht Fernsehserien, sowie daß Kinder nur schwerlich sehen können, daß es zwischen ‚gut‘ und ‚böse‘ Grauabstufungen gibt. (Wenn Pale meint ich habe hier etwas ‚falsch‘ ‚unvollständig‘ dargelegt bitte ich um Ergänzung / Korrektur.

War übrigens ein sehr angenehmes Gespräch!

Es gibt keinen richtigen (=wissenschaftlichen, objektiven) Maßstab!

Kann es meiner Meinung nach nicht geben. Ein ‚Thermometer‘ was dies meßtechnisch erfasst gibt es nicht und wird es auch (in absehbarer Zeit) nicht geben

Man muss sich nur mal vorstellen, dass da eine Gruppe Leute sitzt und entscheidet, dass ein Film (oder Spiel) gleichermaßen für jedes Kind oder jeden Jugendlichen im Alter von X Jahren geeignet ist, unabhängig von den Umständen, in denen das Kind bzw. der Jugendliche lebt.

Nun, dies ist wirklich die einzig praktikable Methode. Und diese ist ‚bewährt‘, eine ‚Einzelfallentscheidung‘ würde zwangsläufig im Chaos enden. Mit der gleichen Argumentation „unabhängig von den Umständen“ könnte man auch um einiges wichtigeres angreifen als welche Filme man nun gucken darf, z.B. das Alter in dem man ‚wählen darf‘ das Alter in dem man Geschäfte tätigen darf, das Alter in dem man den Führerschein beantragen darf. Wenn dies alles individuell entschieden werden müßte … neee … das wird nix.

Es ist vollkommen unwesentlich, was für ein Maßstab die FSK/USK für ihre Bewertung nimmt, die wichtigere Frage sollte sein: Wieso ist die freiwillige Selbstkontrolle pflicht (und das ist sie, wenn auch nicht im „theoretischen“ Sinne)?

Sie ist ja keine Pflicht, letztendlich kann sich jeder der ein Video auf den Markt bringen möchte sich auch behördlich prüfen lassen ob das Video für eine gewisse Altersgruppe geeignet ist. Oder er verzichtet ganz drauf und gibt es nur an Erwachsene weiter, sofern das Video keine anderen Rechtsvorschriften verletzt ist’s dann auch OK.

Soweit ich weiß kostet eine Prüfung Geld, das ist nun für die Großen aber kein weiteres Problem.
Aber ein ungeprüftes Spiel darf, so weit ich weiß, nicht unter normalen Umständen in den Handel. Es wird dann (glaube ich) wie ein indizierter Titel behandelt und das kommt faktisch einem Verbot gleich (mangels Verhältnismäßigkeit würde ich auch von Zensur sprechen).

Man hat also die Wahl: Entweder man lässt sein Film/Spiel prüfen (was nur für die Leute mit genügend Geld in der Tasche in Frage kommt) und muss mit der willkürlichen Entscheidung einer Gruppe von “Neutralen” leben oder aber, selbst wenn es ein kindgerechter Dokumentationsfilm über Blumen ist, lebt man damit, dass nur Erwachsene dies sehen dürfen und man keine Werbung dafür machen darf.

Wer also sein Material auf DVD in den Läden sehen will, kommt um die Willkür-Prüfung nicht herum.

Es gibt im übrigen eine Alternative: Altersempfehlungen. Das Urteil der FSK/USK sollte ausschließlich als “zweite Meinung” hinzugezogen werden dürfen, nicht aber als gesetzlich vorgeschriebener Maßstab.

Wer also sein Material auf DVD in den Läden sehen will, kommt um die Willkür-Prüfung nicht herum.

Das stimmt fast. Etwas anderes besteht lediglich, wenn man als Produzent nun der Meinung ist, daß das Dargebotene Bildungsansprüchen genügt. Dann kann man es solchermaßen Kennzeichnen und spart sich die FSK Einstufung.