Gerichtsverfahren wirklich Gleiches Recht für alle?

ich finde, die Klagen gegen den Fernsehkritiker zeigen ganz deutlich, wie unser Rechtssystem große Firmen bevorteilt.
Ein Verfahren, das einen Streitwert von 100ooo euro annimmt, ist für einen Einzelnen unmöglich zu halten. (ausser durch spenden). Ich finde ein faires verfahren ist das schonmal nicht, weil sich die frimen Solche sachen einfach Leisten können, sie können einfach einzelne Personen, die was Gutes erreichen wollen so richtig in den Hintern f***en. Ist es wirklich ein Fairer streit, wenn der eine in Voller Rüstung da steht, mit schild und schwert, und der andere hat ein brotmesser?
Wie verteidigt man sich gegen große Firmen, die die Aufdeckung von kriminellen Machenschaften verhindern wollen? Recht hat doch hier ALLEIN die Wirtschaftskraft.

ich wünsche dem Fernsehkritiker bei seinen Klagen viel Glück und Erfolg. Hast du schonmal daran gedacht, die Presse(hunde) auf die Art des Verfahrens aufmerksam zu machen? (Ziel wäre damit grundlegende “Publicity”, damit würde auf lange sicht auf jeden Fall was erreicht werden, selbst wenn FK-TV abgesetzt werden müsste, da du dann im Gespräch warst.)

Da sollte doch theoretisch die Prozesskostenhilfe greifen. Anscheinend (hab ich auch erlebt) tut sie das aber nur in bestimmten Fällen :confused:

nur in bestimmten fragen glaube ich. und es kommt drauf an, ob man angeklagt wird, oder selber klagt.

Glaube nicht, dass die Zeitungen so eine kleine Sache interessieren würde. Vielleicht ein Lokalblatt, aber keine größere Zeitung, denen ist das bestimmt zu heikel. Außerdem gehst du wie selbstverständlich davon aus, die Medien würden sich auf die Seite des Fernsehkritikers schlagen. Ich glaube du unterschätzt da ein wenig deren abgründige Rafinesse.^^

denen gehts doch immer um skandale, und ich finde nicht, dass es ne “kleine sache” ist, wenn eine firma zur verschleierung ihrer geschäftsmodelle, die eindeutig krimineller natur sind, einzelne personen mit klagen belegt, die nur den zweck haben, jemanden in den finanziellen ruin zu führen. das wird nämlich unweigerlich passieren, wenn das so weitergeht.

Haha, wo liest du denn richtige Skandale in der Zeitung? Dass Britney Spears ne Glatze hat, ja, aber doch nichts über staatliche Institutionen die Scheiße bauen. Wenn soetwas in einer Zeitung steht, fress ich nen Besen. Aber vielleicht nimmt sich ja mal ein intelligentes Blatt, wie der Focus, oder Spiegel der Sache an, aber wie schon gesagt, ich glaube, dass das zu klein ist.
100.000 ist kein Streitwert, der Riesen-Verläge kümmert.

Der Streitwert in bestimmter Höhe, vorliegend 100000 €, wird immernoch vom Gericht festgelegt.

Da sollte doch theoretisch die Prozesskostenhilfe greifen. Anscheinend (hab ich auch erlebt) tut sie das aber nur in bestimmten Fällen :confused:

nur in bestimmten fragen glaube ich. und es kommt drauf an, ob man angeklagt wird, oder selber klagt.

Falsch! Prozesskostenhilfe entscheidet sich nach § 114 1 ZPO unabhängig davon ob man Kläger oder Beklagter ist danach:

  • ob die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Prozesskosten nicht, nicht ganz oder nur in Raten aufbringen kann (Bedürftigkeit)
  • sowie, ob die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

Der Staat ist nach Art. 20 I, III und Art. 3 I GG dazu verpflichtet.

Es gibt auch eine Rechtsschutzversicherung, aber auch die bezahlt nicht alles. Eine RSV sollte eigentlich fast jeder haben.

ja, is ja gut, aber warum braucht der FK denn dann spenden, wenn das alles so toll greift ?! o0

Die Frage kann nicht abschließend geklärt werden, weil hier keiner über die notwendigen Details verfügt.

Wenn keine Prozesskostenhilfe beantragt oder bewilligt wurde, ist es sicherlich jedem klar, dass bei ungünstiger Kostenentscheidung die unterlegene Partei quasi alles zahlt.
Sollte jedoch die Prozesskostenhilfe bewilligt worden sein und die hilfsbedürftige Partei die Prozesskosten tragen müssen, kann das Gericht nur beschränkt die Gerichtskosten geltend machen, der eigene Anwalt gar nicht (sondern nur gegen Staat). Allerdings kann der Gegner außerprozessuale Kosten gegen die Partei einfordern.

PKH bekommt man nur, wenn man bedürftig ist. Und da der FK zusammen mit seiner GmbH verklagt wird, sollte zumindest die GmbH an sich das nötige Geld haben. Zumindest geht das Gesetz davon aus.

Das Problem ist letztlich der hohe Streitwert. Daran ist aber leider wenig zu rütteln, weil der durch die Argumentation der klagenden Seite festgelegt und im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes generell hoch ist. Wenn 2 große Konzerne gegeneinander vorgehen, ist da auch nichts gegen zu sagen. Es kommt eben leider in Fällen wie diesem zu einem Ungleichgewicht. Das nutzen die Unternehmen natürlich gerne aus.

Also wenn hier nicht bald einer auftaucht, der Jura studiert hat oder zumindest ein bisschen Ahnung von der Materie hat und ein bisschen sachliche Substanz einbringen kann, kann man den Thread dann auch schließen, hier wird sich aufgeregt über Sachen, von denen weder jemand Details noch rechtliche Hintergründe kennt.

Ähh nun halt mal die Luft an. Ich studiere Jura und wenn du dir mal die Mühe machen würdest meine Beiträge durchzulesen, dann kämst du bei minimaler Anwendung deiner Gehirnzellen auch auf den Schluss, dass die Informationen weit über allgemeines geschwafel hinausgehen. Desweitern sagte ich bereits, dass genaue analsysen nicht möglich sind, weil einfach die genaue Akten- und Antragslage nicht bekannt ist.

Die unklaren Antworten können außerdem auch an der „3 Juristen, 4 Meinungen“-Problematik liegen. :wink:

Es handelt sich um eine GmbH also Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wie der Name schon sagt haftet diese Kapitalgesellschaft nur beschränkt.

Wenn ich mich recht entsinne war die Mindestgrenze bei einer GmbH ein 50.000 € oder DM?—>25.000 € Grundkapital.
Bei einer AG wars jedenfalls das doppelte.

Jedenfalls werden sie bei Holger höchstwahrscheinlich als Sachbezüge dargelegt.

Jedenfalls gibt es ein finanzielles Ungleichgewicht, was sich teilweise auch in ein Ungleichgewicht im Recht auswirkt.
Bspw können größere Firmen mehrere Anwälte/Rechtsabteilungen beschäftigen und sich so gegen Angriffe kleinerer Firmen effektiver wehren oder auch größer zum “Angriff” blaßen und kleine Firmen mit einem Anwalt schnell zeitlich überfordern.

Meist wenden große Firmen das Einschüchterungsprinzip an, in dem sie übertriebene Forderungen mit Klagen einreichen, die die kleine Firma finanziell ruinieren würde.
So ein Rechtsstreit endet entweder mit dem einknicken der kleinen oder einem längeren Andauern.

Das Problem in Holgers Fall ist das Ziel von Primavera/Mass Respone Holger finanziell zu vernichten, da sie nicht nur die Gesellschaft, sondern auch Gesellschafter verklagt haben.

Die Ironie daran ist, dass die Call-In Firmen sich gegen Kontrollgremien etc so klein wie möglich geben und bei Klagen als Riese aufspielen.

Aber auch bei großen Unternehmen sind so Klagespielchen Gang und Gebe, wie man bei den Smartphoneherstellern siehst.