Diskussion über den Blog-Artikel: Geld zahlen, um Geld zu bekommen
Wie absurd unsere Justiz mitunter strukturiert ist habe ich ja schon des öfteren am eigenen Leibe erfahren. Nun erlebe ich derzeit wieder eine Posse, die mich einfach wütend macht. Wie Sie wissen, habe ich im September 2011 vor dem Landgericht München den Prozess gegen den Call-In-Produzenten Primavera gewonnen. Die Gegenseite war damals gar nicht erst vor Gericht erschienen, sondern handelte sich ein Versäumnisurteil ein. Da auch dagegen kein Widerspruch mehr eingelegt wurde, war nach drei Wochen für mich das Verfahren endgültig gewonnen.
Meine freudige Erwartung, ich würde nun umgehend die von mir im Vorwege gezahlten Anwalts- und Gerichtskosten zurückerstattet bekommen (immerhin ein vierstelliger Euro-Betrag), wurden rasch gedämmt, da sich monatelang nichts tat. Mein Anwalt teilte mir mit, er habe die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung beantragt. Und wenn dies geschehen sei, würde ich auch mein Geld zurückbekommen. Dies wurmte mich zwar einerseits (im Prozess gegen RTL kann ich bekanntermaßen solch eine Finanzspritze gut gebrauchen), andererseits akzeptierte ich zähneknirschend die Tatsache, dass die Mühlen der Justiz gerade in solchen Phasen leider sehr langsam mahlen.
Im Mai 2012 nun folgte der nächste Paukenschlag: Das Oberlandesgericht München schickt MIR eine Rechnung über 834 Euro. Anstatt dass ich endlich Geld zurückerhalte, soll ich noch ein weiteres Mal welches bezahlen. Wo soll da der Sinn liegen? Mein Anruf beim Oberlandesgericht München blieb fruchtlos: Die Dame am Telefon war vollkommen überfordert und konnte mir auch nach 20-minütigem Wälzen der Akte nicht nachvollziehbar erklären, wofür ich Geld bezahlen soll. Ich schaltete daraufhin meinen Anwalt ein, der ebenso noch einmal beim Oberlandesgericht anrief. Er selbst erklärte mir, dass das ein normaler Vorgang sei: Wird eine Aufhebung einer Einstweiligen Verfügung beantragt, muss der Antragsteller die Kosten dafür bezahlen. Soll heißen: Damit ich endlich mein Geld zurückerhalte, muss ich zunächst einmal Geld bezahlen. Das ist doch absurd! Überhaupt verstehe ich nicht, was ein solches Aufhebungsverfahren überhaupt für einen Sinn macht: Wenn ich einen Prozess um eine Einstweilige Verfügung gewinne, dann sollte doch diese damit automatisch aufgehoben sein - so zumindest dachte ich bislang in meinem naiven Leichtsinn.
Leider gibt das Oberlandesgericht München keine Ruhe: Nun haben sie mir eine Mahnung geschickt mit der Aufforderung, die 834 Euro umgehend zu zahlen.
Ich habe folgenden Verdacht: Da die gegnerische Seite von Primavera inzwischen in der Versenkung verschwunden ist (zuletzt gab es offenbar eine Umzug nach Mönchengladbach), ist bei denen wohl schwer etwas zu holen - stattdessen will das Gericht jetzt seine Kosten einfach erstmal von mir erstattet bekommen. Aber dies vermag ich nun wirklich nicht einzusehen. Zwar wurden angeblich längst Gerichtsvollzieher losgeschickt (zunächst in München, dann in Mönchengladbach), aber bis heute habe ich aus der Richtung gar nichts gehört. Es bleibt jedenfalls folgende bittere Erkenntnis: Wer glaubt, nach einem gewonnenen Prozess die gezahlten Summen an Gerichte und Anwälte problemlos und rasch zurückzubekommen, irrt leider gewaltig. Ich als letztendlich derjenige, den man zu Unrecht vor Gericht gezerrt hat, darf mich durch ein Dickicht von Bürokratie und Kosten kämpfen, um auch zu meinem finanziellen Recht zu kommen. Das ist, um es deutlich zu sagen, eine riesige Sauerei.