22.02.2017 “Du bist Polizist”
Zitat:
Das Fahrzeug jetzt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen, ist ein kleiner Trick, aber erlaubt.
/Zitat
Wieso Trick??
Dieser Teil der Aussage ist Quatsch und weiter:
Zitat:
Dazu gehört der Check der Ladung im Kofferraum.
/Zitat
Und das ist wieder einfach nur FALSCH, schon Quatsch hoch 3! :mad:
Zur Verkehrssicherheit gehören z.B. die Beleuchtung, der Zustand der Reifen, auffällige Schäden
und ob HU- und AU-Plaketten noch gültig sind.
Aber nicht und niemals eine eventuelle “Ladung” in einem geschlossenen Kofferraum!
Ergo, die Polizisten dürfen nicht verlangen, dass man den Kofferraum öffnet.
Dafür ist ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vonnöten.
Und es sagt auch niemals ein Polizist/in, wie im Beitrag gezeigt:
Zitat:
Machen sie ihn bitte auf, oder wir machen ihn auf.
/Zitat
Das ist wieder dilletantisch recherchiert und FALSCH!
Und da wird von der Redaktion dann auch noch behauptet, sie hätten sich von echten Polizisten beraten lassen.
Warum haben sie denen aber dabei nicht zugehört??? :evil:
man liest sich …
Ach ja,
eine Ausnahme gibt es, bei “Gefahr im Verzug”.
Wenn die Beamten einen begründeten Verdacht für eine Straftat haben,
dürfen Sie unter Umständen auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen.
Aber im gezeigten Beispiel war niemals eine Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung gegeben!