Frauentausch als Beweismaterial!?

Ich dachte, ich les nicht richtig, als ich das hier gefunden habe:

"Wohngeld als Zuschuss zur Miete kann wegen Missbrauchs versagt werden, wenn die Antragstellerin mit dem Vermieter als Paar zusammenlebt. …

Die 48 Jahre alte Klägerin beantragte … Wohngeld für sich und zwei Kinder und legte hierzu einen Mietvertrag vor.
[Sie nahm ua. an der Sendung „Frauentausch“ teil]
Auf Nachfrage des Wohngeldamtes teilte die Produktionsfirma mit, die Klägerin und ihr Vermieter hätten sich sowohl im Casting als auch während der Dreharbeiten im Juni 2011 als Lebenspartner vorgestellt. Das Wohngeldamt lehnte daraufhin den Wohngeldantrag wegen Missbrauchs ab.

Dagegen wandte sich die Klägerin. Sie … habe bei der Serie „Frauentausch“ lediglich so getan, als ob der Vermieter ihr Lebenspartner sei. …

Die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage nach einer Beweisaufnahme und der Inaugenscheinnahme der Aufzeichnung der Sendung ab. Es sei missbräuchlich, Zuschuss zu einer Miete zu verlangen, wenn zwischen dem Vermieter und der Mieterin eine Partnerschaft bestehe. Eine solche Partnerschaft sei hier gegeben.

Der Vermieter … habe auch nach deren Ende weiter bei ihr gewohnt."

Auch wenn das Urteil in diesem Fall angemessen sein könnte (siehe letzter Satz), finde ich es erschreckend, daß eine letztendlich nichts mit der Wahrheit zu tun habende Sendung wie „Frauentausch“ in den Status „Beweismaterial“ bzgl. des Lebens der Protagonisten verwendet werden kann.

Ein Interview mit der Klägerin, einen Bericht über den Fall und den weiteren Verlauf fände ich sehr interessant.

Hatten wir hier schon:

http://forum.massengeschmack.tv/showthread.php?17318-Frauentausch-als-Beweismittel

http://forum.massengeschmack.tv/showthread.php?17323-Beweismittel-Frauentausch

Auch hier bitte, wenn diesen Thread benutzen.