Hallo,
ich wusst jetzt nicht so ganz wohin damit, also stelle ich das mal hier rein.
Du benutzt ja immer die Aufzeichnungen von Sendungen und machst daraus sozusagen ein neues eigenständiges Werk. Meine Frage ist eigentlich nur dazu, wo ich eine entsprechende Stelle im Gesetz finden kann?
Grund der Frage ist, dass ich selbst Musik mache und für eines meiner Lieder ein Sound-Sample aus einem Film entnommen habe, dass als Intro dienen soll (nicht kommerzielle genutzt).
Ich frage mich, ob ich mir nun Sorgen machen muss, wenn ich das auf meine Internetseite stelle. Ist vielleicht qauch doof, hier juristische Fragen zu stellen, aber Holger ist inzwischen vielleicht ja unfreiwillig selbst schon ein halber Jurist 