Frage zu Copyright von TV Mitschnitten

Hallo allerseits,

ich habe eine Frage an den Fernsehkritiker oder auch an alle, die über dieses Thema Bescheid wissen. Ab wann unterliegen TV Mitschnitte nicht mehr dem Copyright des Senders? Das Problem ist, dass ich eine Internetseite gestartet habe, die sich ebenfalls mit den verschiedensten TV Formaten beschäftigt. Am besten vermittelt man die entsprechenden Titel mit einem Video. Aber beispielsweise RTL lässt seit kurzer Zeit alle Mitschnitte ihrer Progamme von Youtube löschen (vielleicht auch wegen deren Partnerschaft mit Clipfish).

Nun ist es ja so, dass in den Folgen von Fernsehkritik.tv auch im Grunde unbearbeitete TV Mitschnitte gezeigt werden. Entfällt das Copyright, wenn man einen Audiokommentar dazu macht? Oder reichen vielleicht auch schon Untertitel, die das Gezeigte kommentieren?

Google spuckte nur Artikel raus, die sagen, dass die Mitschnitte IMMER dem Copyright unterliegen.

MfG Benny

Das hat etwas damit zu tun, inwieweit durch deine Bearbeitung ein neues, eigenständiges Werk geschaffen wird.
Hier gibt es etwas dazu:

Alles klar, danke. Wenn ich das richtig verstanden habe, darf man Mitschnitte zur Aussage zeigen und Mitschnitte die das belegen, also beispielsweise keine fünf Minuten am Stück und ob man den Kommentar dazu mit Untertitel, also schriftlich oder mündlich einbaut, dürfte egal sein. Es muss nur einer dabei sein.

Ganz verlassen kannst du dich darauf nicht. Wenn da 'ne Firma wie RTL, Viacom oder ähnliche angreift, kannst du da noch mit deinem instabilen Gesetz kommen. Wenn die nicht wollen dass man ihre Filmchen zeigt, dann ziehen die das durch, selbst wenn sie manchmal im Unrecht stehen.

Es muss nur einer dabei sein.

Nein, es muß ein neues Werk mit einer gewissen Schöpfungshöhe entstehen. Durch das bloße hinzufügen irgendwelcher Untertitel entsteht in der Regel kein neues Werk. Ein Film mit Untertiteln zu versehen erfordert keinerlei Kreativität, und ist in wenigen Minuten erledigt.
Ein gesprochener Kommentar mit einer kurzen Anmoderation sollte es daher schon sein.

Du hast eigentlich zwei Möglichekeiten, deine Videos anzubieten:

  1. Du legst sie wie bisher bei Videohostern ab, lebst dann aber auch damit, daß sie gelöscht werden können. (Dagegen anzugehen ist zwecklos)

oder

  1. Du legst die Videos auf einen eigenen Webspace, kannst aber dann persönlich haftbar gemacht werden.
  1. Du legst sie wie bisher bei Videohostern ab, lebst dann aber auch damit, daß sie gelöscht werden können. (Dagegen anzugehen ist zwecklos)

Auch da kannst du Ärger kriegen, wenn du das allzu oft machst - also Vorsicht!

Also von RTL werde ich mit Sicherheit keine Videos mehr online stellen, da eins schon gelöscht wurde. Zumindest nicht in Originalfassung.

Ich meinte nicht direkt Untertitel. Ein Beispiel, wie ich das erste (bearbeitete) Video gestalten möchte. Gestern kam in den RTL 2 News, dass der werte Herr Bohlen bei einem Kongress als “Finanzexperte” auftrat. Zwei sogenannte “inspirierende” Tipps, die bei den Teilnehmer hängen blieben, stellten sich als laienhafte Tipps haraus, die man nach zwei Minuten googeln findet.

Der Beitrag ging etwa 1 Minute und 20 Sekunden. Ich bräuchte für meine Verwendung ein Material in der Gesamtlänge von etwa 30 Sekunden. Um das zu kommentieren, würde ich einen schlichten Hintergrund mit der Schrift als Einleitung setzen, dann den ersten Teil aus dem Mitschnitt, um auf den zweiten Teil hinzuweisen, wieder eine Texteinblendung von drei Sekunden und dann den zweiten Teil des Mitschnitts ablaufen lassen.

Wenn ich das jetzt mit einem Audiokommentar fabrizieren würde, wäre es ja etwa im Stil von Fernsehkritik.tv, da ich aber (noch) kein vernünftiges Headset/Mikro habe, muss ich darauf verzichten. Meiner Meinung nach dürfte das aber schon selbst mit dem Schriftkommentar zu einem Eigenwerk zählen, oder was meint ihr?

Ich würde ja weniger als die Hälfte des Originalmitschnittes gebrauchen und vor jedem Mitschnitt, der als Beleg dient, eine schriftliche Behauptung/These/Aussage dazu aufstellen.

edit:

Zu dem Video würde ich noch einen ausführlichen, schrifltichen Artikel schreiben, da es im Video die Zeit zu lang hinauszögern würde. In dem Fall würde das Video dann zusätzlich noch als Beweis für den Artikel herhalten. Könnte ja sein, dass dies auch revelant ist.

Was ich mittlerweile begriffen habe: Das scheint alles ein bisschen schwammig und von Person zu Person anders bewertet zu werden. Eine genaue Gestzgebung dazu scheint es nicht wirklich zu geben :roll: