Folge 83: Medien-Chaos durch Corona, Prominent & Obdachlos

findest du wirklich? Ich meine für seine sonstige Wissenschaftsferne (z. B. Klimawandel) ist der @Fernsehkritiker doch noch relativ zahm gewesen.

Den Kommentar von Holger über die Demo in Berlin halte ich für einseitig und indifferent.
Ja, die Demo ist bedauerlicherweise auch von Personen aus der rechten Ecke, wie Nerling und einigen anderen aus der rechtsextremistischen Szene unterwandert worden, die Organisatoren konnten das leider im Vorfeld nicht rechtzeitig verhindern - das muss/darf natürlich erwähnt werden.
Die rohe Polizeigewalt damit aber zu rechtfertigen und die Veranstaltung insgesamt damit zu diskreditieren halte ich für wenig differenziert. Die Bürger wurden zur Teilnahme an einer friedlichen Demonstratioin des Demokratischen Widerstands unter Einhaltung der Sicherheitsabstände eingeladen. Was daraus geworden ist, wurde selbst von den Organisatoren bedauert.

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und wie willst du als Veranstalter bei einer öffentlichen Demo verhindern, dass bestimmte Personen daran teilnehmen. Wenn ich nicht will, dass ein bestimmter Personenkreis Teilnimmt, dann muss ich auch die Thematik dementsprechend wählen. Hier wurde die Reichweite der genannten Personen gerne genutzt.

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Ich habe ein paar mal laut lachen müssen, zum einen beim Badminton-Beitrag und zum anderen als Holger bei 29:59 „ROCHEN Gonzalez“ sagte - oder höre nur ich das? :smile: :smile:

Der Journalismus ist voll mit gefährlichem Halbwissen. Warum soll das bei Jens Lehmann nun ausgerechnet so skandalös sein? :smiley:

Naja, von bewiesen sind wir da sicher noch weit weg. Oder hast du Infos, die ich nicht habe? :smiley:

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Klasse Folge.
Holger teilweise mit einer Bissigkeit, die an gaanz alte FK-TV Zeiten erinnerte. Fand ich sehr unterhaltsam.

Als aktiver Badmintonspieler hab ich zwischendurch nur ein wenig beim Tatort weinen müssen.
Und die Begründung, dass man halt nicht besser spielende Statisten zur Hand hatte, lasse ich nicht gelten. Man stelle sich mal vor, es wären Fussballer in Aktion gezeigt worden. Dann hätte sich die Produktion nicht getraut, solche Stümperei zu zeigen.
Und einem einfachen lokalen Aufruf, sich als Hobbyvereinsspieler als Statist für den Tatort zu melden, wären garantiert mehr als genug Studis gefolgt.

Zu Chaosshow: Gottschalk, Schöneberger und Jauch sind doch für genau solche Momente geboren. Man erinnere sich nur an den legendären Torumfaller von Madrid, den Jauch fernsehpreismäßig moderierte. Und dass Gottschalk immer am stärksten ist, wenn was hakt, ist auch bekannt.

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Bei den Obdachlosen-Promis war ich kurz davor, die Mediatheke abzuschalten - nicht weil der Mediathekenbeitrag schlecht war, sondern der RTL2-Inhalt einfach nur zum Kotzen ist. Dass sich Leute so einen Müll angucken, kann ich einfach nicht verstehen.
Nachdem selbst die meisten Obdachlosen vor der Kamera geflohen sind, hätte ich jetzt einen klassischen Benny-Moment erwartet, der als Fake-Obdachloser die Situation für das Kamerateam rettet.

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Wo du es ansprichst: Der letzte Obdachlose im Beitrag hatte einen sehr merkwürdig neu aussehenden braunen Mantel an.:thinking:
Nicht dass hier doch der Praktikant zum Einsatz kam…

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Für mich zählt das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher als das Demonstrationsrecht.

Falls die „Spinner“ freiwillig darauf verzichten, wäre das ihre Sache, wenn sie sich im Anschluss zum Schutz aller Mitmenschen vorsichtshalber 14 Tage freiwillig in Quarantäne begeben hätten.
Drei mal darfst Du raten, ob die das gemacht hätten - oder auch nur ein Stück darüber nachgedacht hätten - bzw. hier Fingerspitzengefühl gezeigt hätten.

Aber wir leben in komischen Zeiten - letzten Freitag wurde eine Online-Demo von FFF von einigen Pappnasen mal wieder als „Streik“ bezeichnet. Ich habe es mir gespart zu fragen, wer den bestreikt werden soll (vor allem Online!) und ob diese Person/Organisation sich überhaupt unter Druck setzen lässt (was ja Sinn eines Streiks ist!).:roll_eyes:
Generell scheint die Demo aber ziemlich lautlos abgelaufen zu sein… (ggf. Mediatheken-Thema für’s nächste Mal?) O.K. - ich hör’ schon auf…

Du musst schon noch weiter lesen.
Es finden sich Formulierungen wie „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ und „soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ (Artikel 2) oder „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ (Artikel 8)

Nur, weil etwas ein Grundrecht ist, so kann es dennoch eingeschränkt werden.

Wenn ich mir die Langbeiträge anschaue wird mir auch ganz heftig traurig. Und das liegt nicht an Holger! :wink:

Diesem Gedankengang zu folge, wäre dann der gesamte „halbwissende Jorunalismus“ skandalös. Gar nicht mal ganz zu unrecht, wie ich finde. :wink:

Ich habe mich auch die ganze Zeit gefragt, ob man nicht ein paar Statisten aus einem ördlichen Badmintonclub hätte nehmen können. Wenn die spielen brauchen die ja nicht mal schauspielern zu können.

Abschließend: Schöne Folge, die mir ein paar „Tränen der Verzeiflung“ abgerungen haben - allen voran „RTL2“.

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Ja, hat er. Und obendrein nennt er Motsi Mabuse Dr. Mabuse. Völlig daneben, um nicht zu sagen erbärmlich.

Mein Gott, habe ich mich wirklich zu solch erbärmlichen Wortspielen hinreißen lassen? Das ist ja wirklich skandalös! :stuck_out_tongue_winking_eye::raised_hand_with_fingers_splayed:

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Ja, das ist richtig. Aber zum einen ist das auflösen einer friedlichen Demonstration keine Einschränkung mehr. Wenn ich nicht demonstrieren kann, dann wird mir dieses Recht genommen und nicht eingeschränkt. Eingeschränkt wäre es, wenn meine Demonstration beispielsweise um ein paar Tage verlegt werden würde, weil beispielsweise eine andere Sache Einsatzkräfte der Polizei bindet. Auch eine Abstandsregelung oder Begrenzung der Teilnehmerzahl wäre eine Beschränkung.

Man kann sich auch nicht damit herausreden, dass man ja nach Corona demonstrieren darf, denn dann gibt es ja keinen Grund mehr zu demonstrieren. Es ist außerdem nicht abzusehen wann das soweit ist, also kommt ein verschieben in dieser Zeit ein Verbot für immer gleich. Ein generelles Verbot von Demonstrationen ist nicht zulässig, was das Bundesverfassungsgericht vor kurzem in einem anderen Fall auch geurteilt hat.

Es ging außerdem um das Argument, dass die Polizei so etwas nicht entscheiden kann, da sie nur aufgrund der Gesetze handelt. Das Grundgesetz sagt aber ganz ausdrücklich, dass die Grundrechte unmittelbar sind und nicht über die Gesetze (oder deren Ungültigkeit aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichts) entstehen, sondern die Staatsgewalt direkt binden. Das heißt die Polizei muss in der Entscheidung eine Demonstration aufzulösen die Versammlungsfreiheit immer mit bedenken und kann sich nicht auf einer Corona-Verordnung oder dem Infektionsschutzgesetz ausruhen. Das hat auch einen Grund. Es soll niemand sagen können: „Ich hab nur Befehle ausgeführt“

War die Demo angemeldet und genehmigt?
Das wage ich doch arg zu bezweifeln, da das Recht auf Demonstration generell durch Corona eingeschränkt ist. Dies könntest Du natürlich vor dem Verfassungsgericht einklagen - entsprechende Versuche via Eilantrag wurden aber alle von dort abgeschmettert.
Die nehmen jetzt ihren normalen Gang und bis dahin bleibt es abzuwarten, was raus kommt.

In dem Fall hast Du das Grundgesetz und die von mir zitierten Abschnitte „überlesen“.
Da steht nichts von „Entscheidungen des Verfassungsgerichtes“ das steht was von „Gesetzen“.
Das GG beschreibt selbst, dass es von anderen Gesetzen eingeschränkt werden kann.
Vor dem Verfassungsgericht kannst Du natürlich dahindagegen klagen.
Aber bevor da keine Entscheidung getroffen wird, ist das bestehende Gesetz „Gesetz“ und die Executive muss entsprchend handeln.

Was ist wenn ich sage, das bei der Szene wo die in dem Eingang von dem Laden lagen bei einem Laden mitten auf der Hohestraße war die zu einem nicht weit entfernt ist vom Köln HBF sowie ständig Polizeipatrouillen dort entlanggehen.
Weit von der Innenstadt war es also nicht und Gefahr ist da auch nur bedingt…
Zumal die für jeden scheiß wo die drehen einen nicht kleinen bereich für die Dreharbeiten abriegeln was auch dort mit hoher Wahrscheinlichkeit war…

Das GG sagt, das ein Grundrecht nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden darf. Ein Grundrecht darf aber nicht durch ein Gesetz verletzt werden. Da gibt es einen gewaltigen Unterschied. Und es sagt eben auch, dass die Grundrechte unmittelbar gelten. Das bedeutet, das alle Staatliche Gewalt, bei JEDER staatlichen Maßnahme zu prüfen hat, ob hierdurch das Grundrecht verletzt wird. Durch diese Unmittelbarkeit kann sich eine Behörde eben nicht auf ein Gesetz beziehen, sondern muss den Einzelfall genau prüfen. Das Gesetz kann sich ja immer nur auf einen Allgemeinen Fall beziehen. Das ist das Wesen eines Gesetzes. Das Grundgesetz sagt aber ausdrücklich, dass diese Verallgemeinerung bei Grundrechten nicht geht. Das ist auch vom Bundesverfassungsgericht so in einem anderen Corona Fall bestätigt worden.

Also nochmal: 1. Es gibt Grundrechte im Grundgesetz. 2. Die Grundrechte dürfen aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt, aber nicht verletzt werden. 3. Der Staat darf nicht einfach nur aufgrund des Gesetzes Grundrechte einschränken. Das Gesetz ist sozusagen nur die erste Bedingung für eine Einschränkung. Die zweite Bedingung ist: Durch die Maßnahme darf das Grundrecht im konkreten Fall nicht verletzt werden. Jede Behörde hat die Pflicht dies zu prüfen, bevor man eine Maßnahme durchführt.

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Nur die, die bereits im anderen Thread genannt wurden. Mich hat das jedenfalls doch in der These bestärkt

Zitat: War die Demo angemeldet und genehmigt?
Das wage ich doch arg zu bezweifeln, da das Recht auf Demonstration generell durch Corona eingeschränkt ist. Dies könntest Du natürlich vor dem Verfassungsgericht einklagen - entsprechende Versuche via Eilantrag wurden aber alle von dort abgeschmettert.
Die nehmen jetzt ihren normalen Gang und bis dahin bleibt es abzuwarten, was raus kommt.Zitat Ende

Demos müssen in diesem Land nicht genehmigt werden, sondern lediglich angemeldet. Das ist in unserem Grundgesetz verbrieft, es gibt ein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit.

Sorry für meine umständliche Zitierung, aber die Antwortunktion in diesem Forum ist ein bisschen zu kompliziert. Wenn man auf „antworten“ drückt, antwortet man ja trotzdem nicht, sondern erstellt einen neuen Beitrag. Aus welchen Gründen auch immer.

Super Sendung, so gefällt mir die Mediatheke! Alle Beiträge top!
Und bei Rochen Gonzalez und Dr. Mabuse musste ich echt fasst meinen Kaffee ausspucken vor lachen. :rofl:

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Weil Jens Lehmann auch eine Vorbildfunktion hat. Mehr gestört hat mich aber, dass du die Meinungsfreiheit bedroht siehst, nur weil Jens Lehmanns Aussagen als wirr bezeichnet wurden.