Folge 74 - Klüger einkaufen mit Akte

Ist es denn wirklich so schwer, einfache Zusammenhänge zu sehen?

Apple vertreibt die Bild App über den “hauseigenen” “App-Store”.
Entsprechend den Bedingungen von Apple wird die App beworben, also zB auf der Seite, auf die auf dem iPad von “Bild.de” weitergeleitet wird.
Apple verdient an den Umsätzen der Bild-App wie bei allen anderen Anwendungen 30% selbiger.
Apple unterstützt folglich das Bewerben der Seite und geht nicht mit einer (sonst üblichen) Sperrung der Anwendung bzw. dem Ausschluss der Anwendung aus dem “App-Store” vor.
Dieses Übermaß an Duldung entspricht einer kooperation.
Selbst ohne “Quelle” (man würde sich hüten, derartige Abmachungen bekannt zu geben) sollte jedem klar sein, wie diese Branche funktioniert.

Apple hätte zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, dieses (ich nenne es einfach mal so) “Defizit” zu beseitigen, tut dies aber nicht.
Eine Funktion im eingebauten Browser, die es ermöglicht, die Client-ID nicht zu senden (oder eine beliebige, andere auszugeben) wäre bereits ausreichend - und ist in vielen “Geräten der Konkurrenz” vorhanden.

Es bleibt also ein mit aller Wahrscheinlichkeit bestehender Anspruch auf die Rückgabe des Gerätes - so absurd die Geschichte auch ist.
Vielmehr wird es schwer sein, im Falle eines Verfahrens nahezulegen, dass die “Bild” Seite wirklich der einzige Kaufgrund war. Denn eine Überprüfung wäre bereits vor dem Kauf im Laden möglich gewesen. Und eine einzige Webseite ist natürlich seltenst Grund für eine Kaufentscheidung.

Der Herr, der das iPad zurück gibt sagt explizit “Der geht nicht richtig”. Und genau da finde ich das Beispiel mit Sky sehr passend. Wenn ich einen Fernseher kaufe, ist die Annahme, ich muss damit jeden Sender empfangen können Schwachsinn. Der Fernseher erfüllt trotzdem seine Aufgabe, man kann damit fernsehen. Und genauso verhält es sich mit dem iPad. Man kann damit im Internet surfen. Es erfüllt sein Versprechen. Der Unterschied ist, bei Sky weiß jeder, dass er dafür bezahlen muss. Das ist aber die Pflicht des Verbrauchers sich vorher darüber zu informieren (Wie eben beim Handy-Netz).

Ich möchte noch eine Sache zu „Tipp 1“ ergänzen: Es ist zwar richtig, dass die Läden sich grundsätzlich ausreichend bevorraten müssen. Das nützt mir als Verbraucher aber gar nichts, weil ich keinerlei Ansprüche habe, wenn dem nicht so ist. Vielmehr handelt es sich allein um unlauteren Wettbewerb nach dem UWG, hier in Form von Werbung mit „Lockvogel-Angebot“. Den können Konkurrenten und Wettbewerbsverbände abmahnen, diese können auch Schadensersatz fordern. Der Verbraucher steht relativ hilflos da, das UWG gibt keine Ansprüche für Verbraucher.

So sieht es aus.

Es gibt zwar entsprechende Vorschriften - die als Kernausaage haben, dass ein Unternehmen nichts bewerben darf, das nicht für einen bestimmten Zeitraum vorrätig ist - diese finden ihren Ursprung jedoch darin, dass bei beworbenen „Schnäppchen“ häufig nur wenige Artikel vorrätig sind, welche gezielt unter HEK verkauft werden um Kunden anzulocken.
Leider bedeutet dieses Gesetz de facto, dass es nicht erlaubt ist, Posten zu bewerben.
Und das soll ja nicht Sinn der Sache sein. Es ist also theoretisch unnötig, sich darüber aufzuregen. Denn diese Art der Wettbewerbsverzerrung ist gängige Praxis und kann genau so wenig unterbunden werden wie Zigarettenkippen auf öffentlichen Straßen G

Lustig ist an dieser Geschichte allerdings, dass es im „Akte“ Beitrag um „Verbraucherschutz“ bzw „Einkaufstips“ gehen soll, bei dieser Aktion jedoch nichts für den Verbraucher getan wird. Wie auch - es gibt schliesslich keine Ansprüche, die der Verbraucher geltend machen könnte.

Aber das hast du hier ja genau so (nur mit anderen Worten) gesagt.

Worüber sich Holger hier aufregt (und einige andere übrigens auch) - DAS kann ich nicht nachvollziehen.
Es steht doch gar nicht zur Debatte, ob das nun gestellt ist, ein absolutes Fake … Oder was auch immer…
Fakt ist, dass es eine typische Alltagssituation darstellt! Man kommt in den Markt, das Angebot ist vergriffen.
Toll - das hätte man auch kürzer sagen können, als es in dem Beitrag geschildert wurde. Und man hätte es ganz weglassen können. Es ist aber weder falsch noch sonstwas, diese Aussage zu treffen.

Sogar wenn Apple die Bildapp entfernen würde (die juckt das wenig, was Springer macht solange sie das Geld kassieren), ist es immer noch die Entscheidung von Bild alle Ipad-Nutzern die endgeldlose Nutzung von Bild.de zu verbieten.

Apple zwingt Bild dazu nicht, das machen die aus freien Stücken um damit den dummen Bildprohl zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen, andere Zeitungen machen das auch nicht, da kann ich neben der App immer noch mit dem Ipad auf die eigene Seite gehen.

Man kann es auch übertreiben mit dem Applebashing, Apple macht sich momentan an ganz anderer Front die Finger schmutzig.

Der Herr, der das iPad zurück gibt sagt explizit „Der geht nicht richtig“. Und genau da finde ich das Beispiel mit Sky sehr passend. Wenn ich einen Fernseher kaufe, ist die Annahme, ich muss damit jeden Sender empfangen können Schwachsinn. Der Fernseher erfüllt trotzdem seine Aufgabe, man kann damit fernsehen. Und genauso verhält es sich mit dem iPad. Man kann damit im Internet surfen. Es erfüllt sein Versprechen. Der Unterschied ist, bei Sky weiß jeder, dass er dafür bezahlen muss. Das ist aber die Pflicht des Verbrauchers sich vorher darüber zu informieren (Wie eben beim Handy-Netz).

… und wieder ein falscher Vergleich.

Sagen wir mal, dein gekaufter Fernseher kann kein Pro7 empfangen.
Du brauchst für diesen Sender mit deinem Fernseher eine CI+ Karte und sollst dafür monatlich abdrücken.

Das ist eher die Parallele.

Und da Pro7 auf jedem anderen Fernseher geht, ist die Kritik ja wohl erst einmal berechtigt - sogar unabhängig davon, wer nun „Schuld“ ist.

Würde man Sky mit jedem anderen Fernseher kostenfrei sehen können - nur mit dem „Apple TV“ (rofl) nicht, dann wäre das wieder eine andere Geschichte xD

Sorry simfight, aber was du schreibst trifft auf alle Apps zu und warum sollte Apple es stören wenn Axel Springer ihre Seite für das IPad sperren?

Diese stillschweigende Einigkeit für die du spekulierst steht auch im krassen Gegensatz zu dem was Springer so gegen Apple vom Stapel lässt:

http://www.welt.de/wirtschaft/article13 … Apple.html

“Ich kann meine Lieblingsseite Bild.de nicht erreichen…” Ohne Worte!

Und da Pro7 auf jedem anderen Fernseher geht, ist die Kritik ja wohl erst einmal berechtigt - sogar unabhängig davon, wer nun „Schuld“ ist.

Eben nicht. Es sei denn, es liegt wirklich am Fernsehen, was bezogen auf das iPad nicht der Fall ist. Es liegt in diesem Bsp. am Netzbetreiber und an den muss ich mich wenden.

Oder würdest du einen „Spiele-PC“ zurück geben, weil ein Spiel eines Drittanbieters nicht ordnungsgemäß funktioniert? Nein, du gibst das Spiel zurück. Es sei denn der PC-Hersteller gibt dir das Versprechen es funktioniert 100% jedes einzelne Spiel… Wirklich…

Sorry simfight, aber was du schreibst trifft auf alle Apps zu und warum sollte Apple es stören wenn Axel Springer ihre Seite für das IPad sperren?

Diese stillschweigende Einigkeit für die du spekulierst steht auch im krassen Gegensatz zu dem was Springer so gegen Apple vom Stapel lässt:

http://www.welt.de/wirtschaft/article13 … Apple.html

Die Frage ist nicht, warum Apple das stört, sondern warum Apple es duldet.

Würde Google auf einmal alle iPads sperren, dann hätten sie eine fette Klage von Apple am Hals.
Der Artikel ist ja wohl ein alter Hut, hinsichtlich der Zusammenarbeit denke ich eher an …
http://t3n.de/news/keine-ipad-bundles-a … on-288931/
… das Ende selbiger in einer Hinsicht - und das, was zwangsläufig daraus folgt.

Wer aber wegen dieser einen Streitigkeit die Vergangenheit des Verlages vergisst, dem kann ich auch nicht helfen.
Denn bei Springer stinkt es schon lange nach faulen Äpfeln:
http://www.heise.de/ix/meldung/Axel-Spr … 83699.html

Ihr wisst doch garantiert, dass unzählige Apps, die Apple nicht gefallen, aus dem „App-Store“ geflogen sind.
Und zwar nicht wegen der Apps, sondern wegen der Vermarktung.

Die Geschichte ist und bleibt ein Produkt BEIDER Unternehmen - egal was ihr sagt, das ändert nichts an der Realität.

Wenn Pro7 jetzt beschließt sein Programm zu verschlüsseln und Geld zu verlangen um es zu sehen, ist mein Fernseher immer noch nicht kaputt.
Aber wie ich schon angemerkt habe, es braucht ein Verständnis von der Funktionsweise des Internets um das Problem (welches hier anscheinend vorliegt) zu verstehen! :smt025 :smt006

:smt062

@simfight: Deshalb geht der “Reporter” ja auch hin und behauptet, das Gerät wäre kaputt! :smt015

Wenn Pro7 jetzt beschließt sein Programm zu verschlüsseln und Geld zu verlangen um es zu sehen, ist mein Fernseher immer noch nicht kaputt.
Aber wie ich schon angemerkt habe, es braucht ein Verständnis von der Funktionsweise des Internets um das Problem, welches hier anscheinend vorliegt, zu verstehen! :smt025

Das hat nichts mit der „Funktionsweise des Internets“ zu tun sondern mit der Funktionsweise von Browsern und dynamischen Webseiten.
Davon mal abgesehen geht es nicht um einen Defekt sondern einen Mangel.
Wenn du nicht einmal das unterscheiden kannst, brauche ich das gar nicht weiter zu erläutern.
//edit
Und JA, das war im Akte-Beitrag auch falsch - denn natürlich meinten die statt des angeprangerten Defektes einen Mangel. Genaugenommen meinten sie ein Produkt, dass sich nicht in dem werbewirksam vermarktetem Zustand befindet. Das sollte aber jedem klar sein, der sich an der Diskussion beteiligen möchte =)

Das hat nichts mit der „Funktionsweise des Internets“ zu tun sondern mit der Funktionsweise von Browsern und dynamischen Webseiten.

Gut simfight, dann beantworte diese einfache Frage:

Der Hoster von bild.de sperrt Zugriffe vom IPad, an welcher Stelle wirkt hier Apple mit?

Und was kann Apple für diesen Mangel???

Sollten die bei der Akte dann nicht eher vor dem Axel-Springer-Verlag mit vesteckter Kamera filmen?

Ein echter Mangel wäre es, wenn das Gerät irgendwo kaputt ist, ob das an der Software (stürzt die ganze Zeit ab) oder der Hardware liegt.

Ich wüsste nicht wo Apple da die Macht hat gegen die Maßnahme von Bild.de vorzugehen.

Und vergiss nicht alternativer Browser installieren und schon ist der „Mangel“ behoben. Wo du da ein Rückgaberecht hast… Spricht eher für den laienhaften Kundendienst von Saturn :smiley:

Die Seite wird nicht gesperrt.
Es wird auf eine Promo-Seite für die Bild-App weitergeleitet.
Apple vermarktet diese App, gibt der Weiterleitung (weg von der „Originalen“ Seite) also erst einen Sinn.
Ist das Mitwirkung genug?

Genaugenommen meinten sie ein Produkt, dass sich nicht in dem werbewirksam vermarktetem Zustand befindet.

Wo wirbt Apple damit: „Surfen Sie kostenlos auf Bild.de“.

Edit: Und Apple stellt die Plattform zur Verfügung und wie bereits erwähnt gibt es alternative Browser. Genauso gut könnte man ja behaupten Amazon sorgt dafür, dass ich meine Bücher nicht mehr kostenlos in der Bibliothek lesen kann.
Beratungsresistent… :smt011

Die Seite wird nicht gesperrt.
Es wird auf eine Promo-Seite für die Bild-App weitergeleitet.
Apple vermarktet diese App, gibt der Weiterleitung (weg von der „Originalen“ Seite) also erst einen Sinn.
Ist das Mitwirkung genug?

Ich kann meine persönliche Seite auch auf die Promoseite für die Bild-App weiterleiten, deswegen hat Apple da noch lange nicht seine Finger drin.

Du verrennst dich hier in etwas, du haste eine Theorie, mehr nicht.

Die Seite wird nicht gesperrt.
Es wird auf eine Promo-Seite für die Bild-App weitergeleitet

Nein, Bild.de leitet weiter, nicht Apple. Apple bietet die App nur im Store an mehr nicht.

Gleichzeitig sind im Store auch der Opera fürs Ipad mit der die Bild.de-Sperrung ausgehobelt wird, wenn die zusammen arbeiten, müsste Apple nicht das Programm entfernen, weil das ja die Absprache mit Bild torpediert?

Meine Einwände hast du ja bisher komplett ignoriert :roll:
Du bsit echt ein Sturkopf :lol:

Das Thema hat doch so einen Bart. Darüber hat sich Niggemeier schon vor einer Woche ausgelassen :smt015 .

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ak … ds-kaputt/

alternativer Browser installieren

Das kam jetzt schon mehrfach, ist ohnehin bei Apple-Geräten anzuraten und soweit auch richtig.

Aber hier haben wir wieder ein anderes Problem:

Inwieweit wirkt sich ein Softwaremangel auf die rechtlich garantierte Mängelfreiheit des Gerätes aus?
(Und zwar allgemein gedacht)

Oder um es anders auszudrücken:
Sagen wir ich kaufe ein Notebook mit einem Microsoft Betriebssystem.
Dieses ist jedoch mangelhaft (nennen wir es mal Windows 37).
Dann hätte ich nun die Möglichkeit, das Notebook mit dem mangelfreiem kostenlosen System „Linux 42“ zu bespielen.
Damit wäre der Mangel behoben. Ich hätte eventuell ein Rückgaberecht für die Software, nicht aber für das Gerät.
Oder doch nicht?

Es stellt sich also eine ganz andere Frage, wenn man das Problem von dieser Seite betrachtet:
Inwiefern ist das Mitwirken des Nutzers zumutbar?

Übrigens eine Frage, die sich nicht wirklich selten stellt!

So zum Beispiel bei klassischen Softwareupdates von Betriebssystemen, Programmen, Embedded-Geräten wie Mobilfunktelefonen und Navigationssytemen, BIOS-Updates und vielem mehr.

Meist gilt der Mangel als behoben, wenn der HERSTELLER des Gerätes eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, den Mangel kostenfrei zu beheben.

Da hier jedoch seitens Apple kein alternativer Browser (oder eben Einstellungen um den Browser zu verstecken, zB durch eine frei wählbare Browser-ID) angeboten wird, ist der Mangel noch nicht behoben.

Man könnte das weiter ausmalen: Wenn ich Laie bin und nicht auf „Bild.de“ komme, muss mir dann Apple den Fachmann bezahlen, der den richtigen Browser installiert?

Und ist die Werbeseite nicht in Wirklichkeit „Bild.de“ - nur eben in einer anderen Realität?

Tja - hier wurde ein absurdes Beispiel gewählt (nicht mal von der Akte Redaktion, der Beitrag ist doch schon weit über ein Jahr alt) und alle meinen sofort, dass es falsch sein muss, weil es absurd ist.
Dem ist aber - wie so oft - nicht so.

Es gibt auch noch andere „lustige“ Beispiele - mit Fernseher, Computer und vielem mehr - die in die selbe Richtung gehen.

Ich packe mal ein paar aus:

Ein Fernseher wird in Deutschland verkauft, wurde jedoch für den europäischen Markt - und zwar nicht Deutschland, sondern Ungarn - hergestellt.
Der Fernseher findet im Senderdurchlauf keine deutschen Sender, er ist nur auf das Programm in Osteuropa ausgerichtet.
Hier hat der Kunde das Recht, den Fernseher - insofern er nicht vor dem Kauf (in Deutschland) vor diesem Mangel gewarnt wurde - zurückzugeben.

Ein Kunde kauft einen Computer mit vorinstalliertem Betriebssystem. Es stellt sich heraus, dass es sich um ein deutsches Windows handelt. Er möchte in den USA diverse Internetseiten besuchen. Leider zeigen diese an, dass er selbige von Deutschland aus nicht aufrufen kann. Es wurden die entsprechenden Daten des Browsers ausgewertet, dieser gab an, der Rechner würde sich in Deutschland befinden. Der Browser war vorinstalliert, genau so wie der Rest des Systemes. Gehen wir hier fälschlicherweise davon aus, dass die selben Rechte wie in Deutschland auch für diesen Fall in den Staaten gelten würden und der Computer mit einem Slogan wie „Sofort anschalten und unbegrenzt alle Seiten besuchen“ beworben. Dann hätte der Kunde das Recht auf ein einwandfreies Produkt. Er kann es zurückgeben, wenn der Händler nicht von seinem Recht auf Nachbesserung Gebrauch macht. Das heisst: Der Händler wäre dazu verpflichtet, den Browser so einzustellen, dass auf die inländischen Seiten wie üblich zugegriffen werden kann.

Vielleicht versteht ihr anhand dieser Beispiele, worauf ich hinaus will =)

Meine Einwände hast du ja bisher komplett ignoriert :roll:
Du bsit echt ein Sturkopf :lol:

Nope, stimmt so nicht.

Ich wüsste nicht wo Apple da die Macht hat gegen die Maßnahme von Bild.de vorzugehen.

Das ist ja schon fast Selbstironie…
Wenn Apple die Funktion der Seite „Bild.de“ in dem selben Ausmaß, wie sie auf einem PC gegeben ist wollte, dann würden sie die Bild-App wegen dieser Werbemethode entfernen.

Und darum geht es doch - Apple MÖCHTE diese Weiterleitung und sorgt dadurch dafür, dass die arme Bild-Leserin nicht auf ihre Lieblingsseite kommt.

Stell dir mal vor, man müsste für Fernsehkritik.tv auf einem iPad 5 Euro extra bezahlen, weil Holger ne extra iPad-App dafür im Programm hat^^