Folge 74 - Klüger einkaufen mit Akte

Hier kann über diesen Beitrag diskutiert werden!

Ist doch klar, dass die das mit ner versteckten Kamera drehen - wenn nen Sat1 Team reinmarschiert wäre es ja klar, dass sich kein Verkäufer bei irgendetwas, wie nem vermeintlich abgelaufenen Gutschein, querstellt. So konnten die normalen Reaktionen schon besser aufgefangen werden.

Natürlich haben sie bei Top Tipp 1 genau die Produkte genommen, die weg sind - aber hier ging es ja auch um die generelle Rechtslage die mitgeteilt werden sollte. Mit den Pfandflaschen ein guter Tipp wie ich finde, ich war mir z.B. nicht 100 % sicher, ob die wirklich alles - egal in welchem Zustand - zurücknehmen müssen. Bei der iPad-Geschichte…Nungut…Wenn wir davon ausgehen, dass irgendeine Person das Gerät tatsächlich gekauft hat, um eben Bild.de nutzen zu können, ist das schon irgendwie nachvollziehbar. Auch hier ging es wohl eher um die Möglichkeit an sich.

Also sonderlich schlimm fand ich den Beitrag von Akte nicht, eher nützlich…Hast wohl was fürs Sommerloch gesucht?! :stuck_out_tongue:

Grüßle,
Enclase

Vielen lieben dank für diesen super Beitrag :slight_smile:

Ich musste direkt an einen Beitrag von Stefan Niggemeier denken:

"[…]Aber vielleicht könnte man auch den schönen Gedanken „Das steht ja nicht auf dem Karton!“ aufnehmen und iPads in Zukunft ausschließlich mit bunten Bapperln verkaufen: „Garantiert ohne Bild.de im Browser!“. Muss ja nicht verkaufsschädigend sein. "

  1. Es sind Artikel die im Angebot waren und daher ist es schon realistisch, dass diese zufällig ausgesucht worden sind.
  2. Nie wurde behauptet, dass der Verbraucheranwalt “zufällig […] getroffen” wurde.
  3. Die Stimme wird wohl nachgesprochen, weil die Dame möglichst anonym bleiben wollte - zurecht!
  4. “Wo war jetzt das Problem? Das Pfand wurde ausgezahlt.” - Es werden hier “Einkaufs-Tipps” gezeigt, die stichprobenartig mit versteckter Kamera gefilmt werden. In diesem Fall lief nunmal alles glatt - niergends wird von einem ‘Problem’ gesprochen und daher sehe ich auch hier keine wirkliche Argumentation des Fernsehkritikers.
  5. Klar ist es kein Problem seitens des iPads - dennoch wäre es ein Grund das Gerät zurückzugeben. Die BILD-Seite diente hier natürlich nur als Beispiel. Wäre meine ‘Lieblingsseite’ (für welches ich mir das iPad hauptsächlich angeschafft hätte) nur über eine kostenpflichte Abo-App zugänglich (worauf ich vor dem Kauf nichts wusste), so wäre dies ganz klar ein Grund für eine Rückgabe des Geräts.
  6. “Einzig und allein auf diesem Gerät” - Selbstverständlich wurde hierbei nicht auf das einzelne, vorliegende iPad angespielt, sondern generell auf alle iPad-Geräte (einzig und allein beim iPad im Vergleich zu anderen Tablets).
  7. Die zusätzlichen Beispiele (Auto - Benzin; Playstation - Spiele etc.) sind völlig fehl am Platze, da sie mit dem hier vorliegen Sachverhalt rein garnichts(!) zu tun haben.
  8. Handyverträge: Wieso müsste das Handy nach der Logik von Akte kaputt sein? Dies wurde nie behauptet - es wird lediglich darauf hingewiesen, dass man sich in diesem Fall eben schon vorher über die Empfangssituation informieren müsse und man als Verbraucher somit nichts zu beklagen hätte.
  9. Pafümeriegutschein: Siehe 4.

Sorry, aber der gesamte Beitrag (des Fernsehkritikers ;)) ist meiner Meinung nach durchweg unbrauchbar!

Ich finde den Beitrag überhaupt nicht überflüssig wie mein Vorschreiber meint. Wieso sollte man das iPad zurückgeben können wen die App von Bild.de was kostet. Das ist ja nicht das Problem vom Gerätehersteller sondern die Entscheidung von Bild. Da müsste man sich beim Verlag beschweren obwohl die ja ein Recht haben ihre Dienstleistungen auch zu verkaufen. Wird ja schliesslich niemend dazu gezwungen die App zu kaufen. Daher ist der gezeigte Tipp einfach Müll. Ich habe selbst mal im Verkauf gearbeitet und weiss das vieles zurückgenommen wird obwohl dazu kein Anlass besteht. Sei es aus Kulanzgründen oder einfach weil der Kunde so blöd und borniert auf “seinem Recht” besteht.Das hat den weniger was mit der angeblichen Rechtslage als mit Schonung der eigenen Nerven zu tun.

Nur so nebenbei: Es scheint ein weitläufiger Trend im Fernsehen zu sein irgendwelche Sachen zu testen. Fast jeder Sender hat da seine Sendungen. Nur wie und was da teilweise getestet wird ist meist total banal oder sogar lächerlich und als Zuschauer hat man ausser Schleichwerbung für irgendwelche Produkte keinen wirklichen Mehrwert oder fundierte neue Informationen was den Test selbst ja unnötig macht.

  1. Klar ist es kein Problem seitens des iPads - dennoch wäre es ein Grund das Gerät zurückzugeben. Die BILD-Seite diente hier natürlich nur als Beispiel. Wäre meine ‚Lieblingsseite‘ (für welches ich mir das iPad hauptsächlich angeschafft hätte) nur über eine kostenpflichte Abo-App zugänglich (worauf ich vor dem Kauf nichts wusste), so wäre dies ganz klar ein Grund für eine Rückgabe des Geräts.

So ein Quatsch, wenn die BILD ihre Seite für das iPad sperrt, kann doch das Gerät nichts dafür sondern Springer (Bild.de als Kaufgrund für ein Tablet angeben ist natürlich sowieso mehr als abartig aber darum geht es ja nicht).

Rücknahme aus Kulanz ist ja was nettes, aber so wie es hier dargestellt wird? Lächerlich.

  1. Es sind Artikel die im Angebot waren und daher ist es schon realistisch, dass diese zufällig ausgesucht worden sind.

Naja, wenigstens du scheinst das zu glauben…

  1. Nie wurde behauptet, dass der Verbraucheranwalt „zufällig […] getroffen“ wurde.

Es wurde aber so suggeriert. Beide gehen in den Supermarkt und plötzlich kommt der Anwalt den Gang entlang… Ist ja interessant, dass das Mädel einkaufen geht, dann zufällig die Ware nicht da ist und zufällig das Akte-Team dabei ist und der Verbraucheranwalt auch noch schnell heranzitiert werden konnte :mrgreen:

  1. Die Stimme wird wohl nachgesprochen, weil die Dame möglichst anonym bleiben wollte - zurecht!

Dann hätte man die Stimme auch verzerren können - macht Akte in anderen Beiträgen übrigens auch.

  1. „Wo war jetzt das Problem? Das Pfand wurde ausgezahlt.“ - Es werden hier „Einkaufs-Tipps“ gezeigt, die stichprobenartig mit versteckter Kamera gefilmt werden. In diesem Fall lief nunmal alles glatt - niergends wird von einem ‚Problem‘ gesprochen und daher sehe ich auch hier keine wirkliche Argumentation des Fernsehkritikers.

Entschuldigung, wenn ich einen gut recherchierten Beitrag zu dem Thema mache, dann probiere ich es gefälligst in 10 oder 20 Märkten. Hier wird von Akte suggeriert, es sei in Deutschland regelmäßig so, dass verbeulte Dosen nicht angenommen werden. Das ist aber völlig aus der Luft gegriffen.

  1. Klar ist es kein Problem seitens des iPads - dennoch wäre es ein Grund das Gerät zurückzugeben. Die BILD-Seite diente hier natürlich nur als Beispiel. Wäre meine ‚Lieblingsseite‘ (für welches ich mir das iPad hauptsächlich angeschafft hätte) nur über eine kostenpflichte Abo-App zugänglich (worauf ich vor dem Kauf nichts wusste), so wäre dies ganz klar ein Grund für eine Rückgabe des Geräts.

Das mag ja sein - aber der Verbraucheranwalt redet davon, dass das Gerät „nicht richtig funktioniert“. Und genauso wird später der Top-Tipp 3 formuliert. Das iPad ist vollkommen in Ordnung - man kann also beim Händler nur auf Kulanz hoffen, wenn man es zurückgeben will. Insofern sind meine Beispiele (wenn ich einen Fernseher kaufe, muss ich Sky auch extra zahlen) sehr passend.

  1. „Einzig und allein auf diesem Gerät“ - Selbstverständlich wurde hierbei nicht auf das einzelne, vorliegende iPad angespielt, sondern generell auf alle iPad-Geräte (einzig und allein beim iPad im Vergleich zu anderen Tablets).

Doch - einzig und allein auf DIESEM Gerät suggeriert erneut, das Gerät sei kaputt. Und das ist falsch.

  1. Die zusätzlichen Beispiele (Auto - Benzin; Playstation - Spiele etc.) sind völlig fehl am Platze, da sie mit dem hier vorliegen Sachverhalt rein garnichts(!) zu tun haben.

Eben doch - weil du einem Gerätehersteller nicht vorwerfen kannst, wenn abgerufene Inhalte etwas kosten. Dann müsste man ja auch fordern, dass alle kostenpflichtigen Pornoseiten auf dem iPad kostenlos sein müssen…

  1. Handyverträge: Wieso müsste das Handy nach der Logik von Akte kaputt sein? Dies wurde nie behauptet - es wird lediglich darauf hingewiesen, dass man sich in diesem Fall eben schon vorher über die Empfangssituation informieren müsse und man als Verbraucher somit nichts zu beklagen hätte.

Beim iPad hat Akte noch etwas kritisiert, was beim Handy anscheinend in Ordnung ist. Ich muss also Bild.de auf dem iPad kostenlos bekommen dürfen, darf mich aber nicht beschweren, wenn ich mit dem Handy keinen Empfang habe? Ist doch vollkommen absurd :smt011

  1. Pafümeriegutschein: Siehe 4.

Siehe ebenfalls 4

Da ich einen Getränkegroßmakrt betreibe mal ne Sache zum Pfand

Ohne Etiketten müssen nur MEHRweg Pfandflaschen angenommen werden da in diesem Fall es relativ egal ist welche Marke es ist weil Mehrweg Flasche bleibt Mehrwegflasche aber es müssen auch nur diese Flaschenformen angenommen werden die selber auch verkauft werden und dort ist es auch wichtig das die Flaschen nicht kaputt sind kaputte Flaschen anzunehmen ist reine Kulanz aber idR solange keine Verletzungsgefahr besteht (glasflaschen mit kaputten kopf zb) relativ egal.

Bei EINwegpfand ist nur mit Etikett deutlich das es sich auch um eine Deutsche einwegpfandflasche handelt. sobald kein Etekett mehr vorhanden ist kann dieser Nachweis nicht mehr erbracht werden und die gleichen Einwegflaschen werden inR Europaweit vertrieben und sind nur in DE bepfandet. Also wird die auch kein Händler annehmen 1. weil er sie selber nicht loswird und 2. somit auch mißßbrauch betrieben werden kann weil es hindert ja keinem daran das einwegpfandetikett einfach auf ein pappbecher zu kleben die nimmt der Automat dann auch anstandslos an weil dies ist das einzigste merkmal ist worauf die Automaten bei EINwegpfandflaschen achten.

Und grundsätzlich gilt (wir zb haben aufgrund der tatsache das wir selber kein Einweg führen bzw dies nur via Industrierücknahme system auch annehmen [großhandel sei dank] keinen Automaten) handelsübliche Mengen und es kann auch kein Händler gezwungen werden starkverschmutzes Leergut anzunehmen was dann vielleicht auch noch nach kacke, pisse, altem bier stinkt und den ganzen Laden verpesstet.

Und wenn alle Stricke reißen… es gilt 1. Hausrecht und 2. beidseitige Willenserklärung

Die ersten drei Gegenargumente sind imho völlig auf der Luft gegriffen, daher werde ich darauf nicht antworten und sehe mich noch immer im Recht.

Entschuldigung, wenn ich einen gut recherchierten Beitrag zu dem Thema mache, dann probiere ich es gefälligst in 10 oder 20 Märkten. Hier wird von Akte suggeriert, es sei in Deutschland regelmäßig so, dass verbeulte Dosen nicht angenommen werden. Das ist aber völlig aus der Luft gegriffen.

Meiner Ansicht nach wird dies nirgends suggeriert. Ich sehe es eher so, dass AKTE über die dort beschriebenen Vorfälle ‚aufklären‘ will (ich hätte ehrlich gesagt auch nicht gewusst, dass man für verbeulte Dosen Pfand verlangen kann).

Das mag ja sein - aber der Verbraucheranwalt redet davon, dass das Gerät „nicht richtig funktioniert“. Und genauso wird später der Top-Tipp 3 formuliert. Das iPad ist vollkommen in Ordnung - man kann also beim Händler nur auf Kulanz hoffen, wenn man es zurückgeben will. Insofern sind meine Beispiele (wenn ich einen Fernseher kaufe, muss ich Sky auch extra zahlen) sehr passend.

„Juristisch geht das nicht in Ordnung, ein Gerät zu verkaufen, dass das nicht kann wofür es verkauft worden ist, z.B. im Internet surfen. Alle anderen Modelle am Markt erlauben es und dieses Gerät nicht und man ist vorher als Kunde nicht darauf hingewiesen worden.“ - Das ‚Im Internet surfen‘ ist hierbei natürlich auf die BILD.de Seite bezogen - nirgends wird von einem „nicht funktionierenden“ (im Bezug auf einen Defekt) gesprochen, so wie du dies hier vermitteln willst. Deiner Ansicht nach sollte man sich auch beim Verlag beschweren - was das bringen soll kannst du dir sicherlich selbst ausmalen.

Doch - einzig und allein auf DIESEM Gerät suggeriert erneut, das Gerät sei kaputt. Und das ist falsch.

Ansichtssache. Man könnte es auch so interpretieren, dass mit DIESEM Gerät alle iPads gemeint sind.

Eben doch - weil du einem Gerätehersteller nicht vorwerfen kannst, wenn abgerufene Inhalte etwas kosten. Dann müsste man ja auch fordern, dass alle kostenpflichtigen Pornoseiten auf dem iPad kostenlos sein müssen…

Hier kommen wir erneut zu deinen schon vorher angebrachten Beispielen - totaler Blödsinn! Es geht doch allein darum, dass die Inhalte NORMALERWEISE (auf allen anderen Geräten) KOSTENFREI zugänglich sind. Für deine kostenpflichtigen Pornoseiten musst du auf ALLEN Geräten bezahlen, warum sollten diese also auf dem iPad kostenlos sein?

Beim iPad hat Akte noch etwas kritisiert, was beim Handy anscheinend in Ordnung ist. Ich muss also Bild.de auf dem iPad kostenlos bekommen dürfen, darf mich aber nicht beschweren, wenn ich mit dem Handy keinen Empfang habe? Ist doch vollkommen absurd :smt011

Siehe obiges Argument. Bild.de ist nunmal kostenfrei zugänglich, wird aber auf dem iPad (sozusagen) ZENSIERT in Form einer kostenpflichtigen Abo-App. Es gibt jedoch widerrum keinen(!) Grund sich beschweren zu dürfen, wenn man mit seinem Handy aufgrund lokaler Gegebenheiten keinen Empfang hat.

Siehe ebenfalls 4

Siehe ebenfalls weiter oben.

Das ipad-Problem ist übrigens theoretisch gerechtfertigt.
Dadurch, dass das Gerät an die Webseite Daten übermittelt, die es als solches identifizieren und die Weiterleitung provozieren - in Verbindung mit der Tatsache, dass das in Kooperation geschieht - ist kein uneingeschränkter Zugriff auf der “Internet” möglich.
Das Fehlen von Flash-Inhalten ist übrigens auch als nicht legitime Einschränkung zu deuten, da dies zum Allgemeinverständnis von “Internet” gehört.

Bild.de ist auch auf Ipad kostenfrei zugänglich alles was es braucht ist eine kostenlose app die Bild.de etwas anderes als ein Ipad vorgaukelt…

Und mach dich nicht so lächerlich wie dieser ganze Aktebeitrag es ist… ich finds erstaunlich das hier tatsächlich diskutiert wird…

Ich weiss schon für die Zukunft ich kauf mit ein Mediablöd rechner progge mir ne Seite die auf diesem Rechner nicht geht und schupps hab ich ein super grund den Rechner zurückzugeben sollte er mir doch nicht gefallen…

Es ist eh müßig mit Leuten über das Internet zu diskutieren, welche keinen blassen Schimmer der Funktionsweise des www haben! :smt021

„Juristisch geht das nicht in Ordnung, ein Gerät zu verkaufen, dass das nicht kann wofür es verkauft worden ist, z.B. im Internet surfen. Alle anderen Modelle am Markt erlauben es und dieses Gerät nicht und man ist vorher als Kunde nicht darauf hingewiesen worden.“ - Das ‚Im Internet surfen‘ ist hierbei natürlich auf die BILD.de Seite bezogen - nirgends wird von einem „nicht funktionierenden“ (im Bezug auf einen Defekt) gesprochen, so wie du dies hier vermitteln willst.

Das Gerät wird einzig und allein aus Kulanz getauscht. Akte suggeriert hier, dass der Händler quasi rechtlich dazu verpflichtet gewesen wäre was aber Unsinn ist.

Ich könnte z.B. mit relativ einfachen Mitteln dem Internet Explorer verbieten auf meine Internetseite zu gehen. Die Browserdaten werden ja mitgeliefert. Ist Microsoft dann Schuld daran oder besser noch, ist der IE defekt? Nein, und genauso verhält es sich mit Bild.de und dem IPad.

Hm, ich muss flecks da auch zum größten Teil Recht geben…

  1. Es sind Artikel die im Angebot waren und daher ist es schon realistisch, dass diese zufällig ausgesucht worden sind.
    Naja, wenigstens du scheinst das zu glauben…

Naja, warum sollte es nicht so sein? Muss man dem Sender immer gleich Fake und Absicht unterstellen? Hätten sie Elektronikangebote getestet, wären diese auch weggewesen - warum sollte das bei Lebensittel nicht so sein? Ist bei dem Laden hier gegenüber nahezu immer so. Man sollte sich lieber darüber aufregen, dass sie ein eindeutiges Biergetränk als „Limonengetränk“ betiteln, das ist der größere Skandal in meinen Augen.

Und wenn Sat1 hier Produkte gesucht haben soll, die es absichtlich nicht gibt, warum bitteschön zeigen sie dann eine brave Dame die den Gutschein einfach einlöst? Vielmehr hätte es, wenn es um Fake und Verarsche geht, doch einen Beitrag geben müssen, in dem genau wieder suggeriert wird: Kein Laden löst alte Gutscheine ein. Haben sies? Nein, haben sie nicht!

  1. Verbraucheranwalt
    Hätte Sat.1 Akte sagen sollen, "hier läuft gerade unser Anwalt, den wir in diesen Supermarkt bestellt haben, den Gang hinunter zur Kamera. Er spricht nun gleich in - naja, - neben die Kamera, 3 … 2… 1… go! " Bei aller Liebe, aber da würde ich mir bescheuerter vorkommen, als das was den ganzen Mittag bei mein RTL läuft.
  1. Die Stimme wird wohl nachgesprochen, weil die Dame möglichst anonym bleiben wollte - zurecht!
    Dann hätte man die Stimme auch verzerren können - macht Akte in anderen Beiträgen übrigens auch.

Vielleicht wollte die Dame garnicht erkannt werden und nachgesprochen werden? Ausserdem was hat das mit Akte zutun? Das macht Sat1 genauso wie RTL und die ÖR!

Hier wird von Akte suggeriert, es sei in Deutschland regelmäßig so, dass verbeulte Dosen nicht angenommen werden. Das ist aber völlig aus der Luft gegriffen.
So ist bzw. war es doch früher auch. Der Laden da unten (in Stuttgart!) meckert jedesmal rum. Also nichts ‚aus der Luft gegriffen‘. Wenn es suggerieren soll, dass es immer so sei, hätte Sat1, siehe 1.) ja auch zeigen müssen wie es nicht angenommen wird. Abgesehen davon; schonmal daran gedacht: die Folge war nicht live, dazu war sie noch aus dem Gefrierfach - vermutlich monatealt - wenn nicht >1Jahr, wie es übrigens auch bei anderen Sendern aktuell ist. Man nehme RTL; Punkt 12 - Werbung für die Versicherungsdetektive, Exklusiv - nochmal Werbung für die Versicherungsdetektive, am nächsten Tag Beitrag von vor über einem Jahr (z.B. diese größte Jugendherberge Deutschlands), am Abend kam er nochmal bei RTL. Selbst bei RTL Aktuell wird die Werbetrommel getrieben für „Wir retten ihren Urlaub“ (wann kam das? Jedenfalls war es am selben Tag in den nachrichten) Jaja, was man nicht alles tut, wenn man RTL ist und dazu noch keine neuen Beiträge hat. :mrgreen: (Ja, ich muss gestehen… ich war die komplette Woche ARD-Sat1-RTL-Prosieben-,…Sünder - was man nicht alles ertragen [muss] möchte, wenn man krank im Bett liegt.)

iPad,TriPad,Apfelprodukt, wie auch immer

Ehrlichgesagt, interessiert mich diese ganze iPad Apple iPhone-Geschichte nicht wirklich, deswegen wusste ich bis zum Beitrag (live, habe ihn bei SAT1 gesehen) vermutlich auch nicht. Jedenfalls hätte ich das Teil, wenn Bild meine Lieblingsseite wäre, sofort wieder zurückgeschickt/gegeben, da es definitiv ein Mangel (für mich) ist. Von wem ist eigentlich egal, Fakt ist, es ist ein Mangel (für mich). Aber ja, Sat1 hätte auch(!) BILD.de „besuchen“ können, aber dennoch ist es ein „PC“, von dem man erwartet, auf alle Seiten gehen zu [können] müssen. Vielleicht bekommt Apple ja Bock, Bild.de zu verklagen, die verklagen doch momentan sowieso alles auf die sie keinen Bock haben. :evil: Wie gut, dass man online 14 Tage zurückgeben darf wie man Bock hat, sofoern man nicht mitm Auto drüberfährt. :smt021

Doch - einzig und allein auf DIESEM Gerät suggeriert erneut, das Gerät sei kaputt. Und das ist falsch.
Hm, ja, das stimmt. Aber da muss ich gestehen, dass ich das damals echt so garnicht mitbekommen habe. :roll:

Ich könnte z.B. mit relativ einfachen Mitteln dem Internet Explorer verbieten auf meine Internetseite zu gehen. Die Browserdaten werden ja mitgeliefert. Ist Microsoft dann Schuld daran oder besser noch, ist der IE defekt? Nein, und genauso verhält es sich mit Bild.de und dem IPad.

Und genau da liegst du leider falsch.

Die Einschränkung, auf die im Akte-Beitrag angesprochen wurde geht auf die Kooperation von Apple mit dem Verlag zurück.
Das ist keine eigenmächtige Entscheidung des Verlages!

Und das macht eben den Unterschied zwischen den hier genannten Beispielen.

Natürlich ist das kein Defekt, es ist aber eine Einschränkung, die der Werbung entgegensteht, die in diesem Fall zum Kauf angeregt haben soll.

Natürlich ist das Akte-Beispiel absurd - ich würde es auch einfach als schwachsinnig bezeichnen.
Das ändert aber nichts an der - in dieser Hinsicht sehr prekären - Rechtslage.

Inwiefern ein Gericht dies beurteilen würde ist natürlich fraglich.
Dennoch steht fest:
Das gesamte Internet kann nicht im „üblichen“ Ausmaß genutzt werden, was ganz klar einen Mangel darstellt.
Niemand hat Apple dazu gezwungen, dem Mobilbrowser des Ipads eine eigene ID zu geben und gleichermaßen hat niemand Apple dazu gezwungen, mit dem Verlag zu kooperieren und die entsprechende App zu vertreiben.

Wo ist denn hier die Kooperation? Bild bietet ihre iPad-App im Appstore an, wie dutzende andere Verlage und Zeitschriften auch. Keine andere Webseite wurde aus diesem Grund für das iPad gesperrt, Apple hat das für Springer sicher nicht angeordnet, wahrscheinlich eher im Gegenteil. Die Sache ist einzig und allein Produkt der Geldgeilheit von Springer.

Die Einschränkung, auf die im Akte-Beitrag angesprochen wurde geht auf die Kooperation von Apple mit dem Verlag zurück.
Das ist keine eigenmächtige Entscheidung des Verlages!

Dafür hätte ich gerne mal eine Quelle…habe gerade schon eine Weile gesucht und nichts gefunden außer Meldungen die besagen, dass Axel Springer die IPad Zugang sperrt…nichts von Kooperation. Klär mich auf…

Buh das war harter Stoff, arbeitest du für die Akte oder warum verteidigst du diese Pseudo-Aufreg-Akte?

Die Einschränkung, auf die im Akte-Beitrag angesprochen wurde geht auf die Kooperation von Apple mit dem Verlag zurück.
Das ist keine eigenmächtige Entscheidung des Verlages!

Das ist falsch. Der Mist ist auf Bild gewachsen, ich nehme Apple nur ungern in Schutz, hier aber schon. Wenn eine Anfrage an einen Server gemacht wird, werden auch Daten über das Gerät und den Browser mitgeliefert, Bild.de kriegt das mit, dass ein Ipads mit einem Applebrowser die Seite öffnen will und sperrt den Nutzer aus. Wo da die Schuld von Apple ist… Nun ja. Darüber hinaus kann man einen alternativen Browser auf dem Ipad installieren, dann kann man auch wieder auf diese so hoch qualikative Seite von Bild :smt025

Muss man dem Sender immer gleich Fake und Absicht unterstellen? Hätten sie Elektronikangebote getestet, wären diese auch weggewesen - warum sollte das bei Lebensittel nicht so sein?

Also das auf Teufel komm raus alle ihre ausgesuchten Lebensmittel nicht vorrätig sind? Sorry, das stinkt zum Himmel. Es kommt mal vor, das ein Produkt verfrüht ausverkauft ist, der normale Zustand ist das nicht. Und dennoch suggeriert Akte als wäre das Standard.

Und wenn Sat1 hier Produkte gesucht haben soll, die es absichtlich nicht gibt, warum bitteschön zeigen sie dann eine brave Dame die den Gutschein einfach einlöst? Vielmehr hätte es, wenn es um Fake und Verarsche geht, doch einen Beitrag geben müssen, in dem genau wieder suggeriert wird: Kein Laden löst alte Gutscheine ein. Haben sies? Nein, haben sie nicht!

Das Problem liegt er darin, das auf Teufel komm raus ein Problem da sein muss, und ich wüsste nicht wo an einem 3 Jahre alten Gutschein für ein Problem besteht :roll: Akte tut so als wäre das eine prikäre Lage, wo man unbedingt den armen Zuschauer aufklären muss.

Der Laden da unten (in Stuttgart!) meckert jedesmal rum.

Es ist aber nicht die Norm :roll: Kommt sicherlich vor, mir ist das noch kein einziges Mal in meinem Leben passiert.

aber dennoch ist es ein „PC“, von dem man erwartet, auf alle Seiten gehen zu [können] müssen.

Nach deiner Argumentation müssten alle Chinesen ihre PC zurückgeben, weil sie mangelhaft sind und nicht alle Internetseiten besuchen können :wink:

Dennoch steht fest:
Das gesamte Internet kann nicht im „üblichen“ Ausmaß genutzt werden, was ganz klar einen Mangel darstellt.
Niemand hat Apple dazu gezwungen, dem Mobilbrowser des Ipads eine eigene ID zu geben und gleichermaßen hat niemand Apple dazu gezwungen, mit dem Verlag zu kooperieren und die entsprechende App zu vertreiben.

Alle Produkte dieser Welt die mit Internet zu tun haben und keine Speziellen Einstellungen haben senden gewisse Parameter welche bis hin zu einer eindeutigen Zuordnung führen dies ist ein vollkommen normaler Vorgang und mit Sicherheit kein Mangel…

Ein sehr schöner Beitrag, ich hatte Spaß.

Ich möchte noch eine Sache zu “Tipp 1” ergänzen: Es ist zwar richtig, dass die Läden sich grundsätzlich ausreichend bevorraten müssen. Das nützt mir als Verbraucher aber gar nichts, weil ich keinerlei Ansprüche habe, wenn dem nicht so ist. Vielmehr handelt es sich allein um unlauteren Wettbewerb nach dem UWG, hier in Form von Werbung mit “Lockvogel-Angebot”. Den können Konkurrenten und Wettbewerbsverbände abmahnen, diese können auch Schadensersatz fordern. Der Verbraucher steht relativ hilflos da, das UWG gibt keine Ansprüche für Verbraucher.