Folge 69 - Fünfstelliger Irrsinn

Öhm… ja? :roll:

Stell dir vor, bei dir kommt die GEZ vorbei und macht mit dir alles klar (denkst du zumindest) und 11 Jahre später will man von der Beratung nix mehr wissen und will einfach nochmal 15.000 Euro nachgezahlt haben.

Und wieso verjähren Steuerangelegenheiten nach 10 Jahren, aber GEZ-Gebühren nicht?

Hier den Skandal nicht zu erkennen, dazu muss man schon reichlich blind sein :smt011

Also das, was in dem Beitrag thematisiert wurde ist wirklich unglaublich. Bei dem Beitrag kam ich aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr raus, das ist einfach unerhört, wie die GEZ da vorgeht und vor allem, dass das auch noch rechtens ist und denen recht zugesprochen wird. Ich bin einfach nur schockiert, das setzt allem schlechtem, was ich bisher von der GEZ gehört habe die Krone auf. Einfach unglaublich, mir fehlen die Worte. :smt009

Gut, dass das mal thematisiert wurde.

Stell dir vor, bei dir kommt die GEZ vorbei und macht mit dir alles klar (denkst du zumindest) und 11 Jahre später will man von der Beratung nix mehr wissen […]
Das mit der Beratung habe ich akzeptiert. (Hätte man sich auch mit ner Unterschrift absichern können, nur so am Rande.)

Und wieso verjähren Steuerangelegenheiten nach 10 Jahren, aber GEZ-Gebühren nicht?
Hat der Richter doch erklärt. Ich gehe mal davon aus, dass das juristisch stimmt.
Find ich das gut? Nein. Stimmt schon, die GEZ sollte nicht ewig zurück fordern können.

Hier den Skandal nicht zu erkennen, dazu muss man schon reichlich blind sein :smt011
Offensichtlich ist er auch nicht größer, als ich ihn bereits erkannt habe. Vielleicht hab ich bei dem Beitrag mehr erwartet.^^

Ich bin im Übrigen sicher, dass die GEZ sehr wohl ermitteln könnte, wer damals dieser GEZ-Berater war - so akribisch, wie bei denen alles gespeichert wird. Aber das hieße natürlich, dass der vor Gericht hätte aussagen müssen - dann wäre das Urteil möglicherweise anders ausgefallen.

Zumal unser Chemnitzer Landesgericht sowieso nicht so toll im Sinne Justizias agiert. Ich habe eine beruflich selbstständige Freundin die auch schon ärger mit nem staatsorgan hatte. Da war es genauso wie von den guten Herrn geschildert: ankläger und Richter schienen sich sehr gut zu kennen. Es ist allgemein bei uns in Sachsen bekannt, dass in solchen Dingen die Gerichte nicht sachgemäß entscheiden. Da gab es auch mal zwei Journalisten die da diesbezüglich recherchiert haben und dann ein Verbot + Androhung einer Haftstrafe bekamen. Das wurde vor nem Jahr sogar relativ groß in den Medien thematisiert. (zumindest bei Zapp).

@Adlerauge: Im Jahr 1994 war man doch noch lange nicht so misstrauisch wie heute. Da wurden solche Skandale doch garnicht bekannt. Da vertraut man eben auch ein wenig, wenn da ein Mitarbeiter was sagt. an ne Unterschrift oder so hätte ich auch nicht gedacht. Im Nachhinein kann sich immer jemand erdreißten den Besserwisser raushängen zu lassen. :smt011

@Holger: da ist doch jetzt die Gefahr, dass sein Geschäft dadurch bankrott geht, oder? Meine als mittelständiger Unternehmer hat man ja nicht gerade mal 18.000€ zur Hand. Im Endeffekt zerstört die GEZ hier seine Existenz und die Lebensgrundlage seiner Angestellten. Das hättest Du vielleicht noch ein wenig mehr herausstreichen sollen - da dies IMO der größte Skandal ist!

naja, er hat ja beschrieben, dass der Richter dies mit einer spaßigen Bemerkung abgetan hat!
In der Tat kommt er in arge Schwierigkeiten - aber die GEZ scheint zumindest wegen einer Ratenzahlung mit sich reden zu lassen…

Da war es genauso wie von den guten Herrn geschildert: ankläger und Richter schienen sich sehr gut zu kennen.

Das ist wohl leider häufiger der Fall, als man denkt. Wir haben gegen Audi in Ingolstadt prozessiert - das war beileibe auch kein Spaß mehr. Da war der Richter auch nicht mehr „lustig“, sondern offen heraus unverschämt

Öhm… ja? :roll:

Stell dir vor, bei dir kommt die GEZ vorbei und macht mit dir alles klar (denkst du zumindest) und 11 Jahre später will man von der Beratung nix mehr wissen und will einfach nochmal 15.000 Euro nachgezahlt haben.

So war es ja nicht. Achte auf die Äußerung von Herrn S. bei ca. 4:05 : „Von MIetwagen war damals noch gar nicht die Rede“. Das Mietwagengeschäft hat er offenbar erst später mit reingenommen.
Der GEZler von 1994 hat ihn richtig beraten: Als Händler braucht er für seine Autos im Showroom nur eine sog. „Händlergebühr“ zu bezahlen. Für ständig zugelassene Fahrzeuge gilt das nicht. Selbst wenn der damalige GEZler ihm das anders gesagt haben sollte (genauso gut kann er das falsch aufgefasst haben), gab es zwischen 1994 und 2005 Urteile zum „Händlerprivileg“, die Branche hat eine massive Interessenvertretung mit Bergen von Infomaterial und letztlich gibt es bei der GEZ selbst jede Menge Material für Gewerbetreibende.
Das der Richter sich nicht auf eine angebliche Aussage von anno Tobak einlassen kann ist nun mal so. Selbst wenn die Falschberatung nachgewiesen werden könnte, hätte das höchstens Auswirkung auf Versäumniszahlungen, die eigentliche Forderung muss ja trotzdem beglichen werden.
Herr S. hat sich taktisch völlig unklug verhalten. Statt erstmal alles zu bestreiten hat er es mit „die GEZ hat’s aber erlaubt“ versucht. Das konnte nur schief gehen.

Und wieso verjähren Steuerangelegenheiten nach 10 Jahren, aber GEZ-Gebühren nicht?

Die Frist läuft sobald sie GEZ Kenntnis von der Existenz der Forderung hat. Das ist mW überall im fiskalischen Bereich so. Also auch bei Steuern. Außerdem werden Fristen auch noch oft durch das Einfordern gehemmt.

Hier den Skandal nicht zu erkennen, dazu muss man schon reichlich blind sein :smt011

Ich sehe keinen Skandal und halte mich nicht für blind.

Die Musik nervte einfach nur. Warum muss immer alles mit Musik untermalt werden, die noch dazu nichtmal passend ist?
Dass Autohaendler fuer vorgehaltene Autos ueberhaupt Rundfunkgebuehren bezahlen muessen ist sowieso ein Unding. Das Bereithalten eines Rundfunkempfaengers ist die Kruecke an dem ganzen “Gesetz”. Wann kippt das BVG endlich diesen Unsinn?

Halte ich auch für sehr wahrscheinlich.

Stimmt. Das alte Problem der „Empfangsmöglichkeit“ welches ja beim Thema GEZ immer wieder auftaucht. „Sie könnten ja…“ in diesem Falle „Sie könnten ja die ausgestellten Autos als Musikhörgelegenheit halböffentlich zur Verfügung gestellt haben.“

@ Kläger / Richter
Dass sich Ankläger und Richter oftmals (gut) kennen liegt leider in der Natur der Sache. Insbesondere klagefreundliche / öfter angeklagte Institutionen werden nun mal häufig von der selben Person beim selben Gericht (bzw. Richter) vertreten. Zudem „kennen“ die Richter dann auch die Sachlage mehr oder weniger schon wenn sie schon öfter ähnliche Fälle bearbeitet haben. Den Begriff „Vorurteil“ möchte ich mal vermeiden - nur weiß man halt als „Experte“ aus Erfahrung schon wie es höhstwahrscheinlich ausgehen wird. Dass dies nicht im Sinne der Rechtssprechung sein kann steht natürlich außer Frage.

Dieser GEZ-Wahnsinn ist einfach nur zum Kotzen.
Dieser “freundliche” Richter hätte einfach nur einen riesigen Arschtritt verdient, ebenso natürlich der Anwalt und die GEZ-Pfeife die dieses “schlimme Verbrechen” entdeckt hat.

Jeder Autohändler wird sich sicherlich auch freuen, dass ab 2013 2000 Euro jährlich gezahlt werden müssen. :smt021 :smt013

Achte auf die Äußerung von Herrn S. bei ca. 4:05 : „Von MIetwagen war damals noch gar nicht die Rede“. Das Mietwagengeschäft hat er offenbar erst später mit reingenommen.

Nein, das hast du falsch verstanden. Von seiten des GEZ-Beraters war von Mietwagen keine Rede.

wenn der autohändler sich jetzt wegen wettbewerbsverzerrung beschwert und dann möglicherweise alle autohändler zahlen müssen,wird er sich sicher beliebt machen.dabei ist es ja dann die schuld der GEZ und nicht seine.

lieber mich würden mal darstellungen von autohändlern interessieren den händler aus dem beitrag kontaktiert haben.denn scheinbar hat es ja noch mehr leute getroffen obwohl wie so oft die GEZ scheinbar nach belieben leute um ihr geld bittet anstatt auf die idee zu kommen das alle betriebe so einer art ja eigentlich bezahlen müssten.

da frage ich mich wieder einmal wie die GEZ intern organisiert ist.es müssen doch sachbearbeiter sich solche fragen stellen.

in gewissem sinne erinnert das an die sache mit den universitäten, wo dann für alle fernseher auf denen man lehrfilme gezeigt hat, gebühr bezahlt werden sollte,weil ja öffentliches tv hätte geschaut werden können.

Nicht nur die für die Lehrfilme, sondern auch (wie im Falle der Uni Leipzig) die Fernseher, die in den Eingängen der Seminargebäude hängen und auf denen Raumänderung und Kursausfälle bekannt gegeben werden.

EDIT: Allerdings muss man bedenken, dass Unis ja auch staatliche Einrichtungen sind und somit das Geld nur von einem Topf in den nächsten wandert.

OT zum Thema Uni: Ich meine mich an einen Fall zu erinnern, in dem eine Universität der GEZ Hausverbot erteilt hat, nach dem ein Gebühreneintreiber mehrere Studenten mit einem Kofferradio auf einer (zum Campus gehörenden) Wiese belästigt hat.

BTT: Für Fernseher, die nur für die Video-Wiedergabe genutzt werden, gibt es IIRC auch die Möglichkeit, die Empfangsplatine für die Antennenbuchse entfernen zu lassen, damit man keine GEZ-Gebühren zahlen braucht.
Wobei ich der GEZ natürlich auch zutraue, dass man diese Regelung mittlerweile abgeschafft hat, damit man mehr Gebühren einziehen kann.

Und ich dachte zuerst: der Autohändler ist aber nicht sehr höflich, während des Interviews im Hintergrund das Radio auf voller Lautstärke einfach weiterlaufen zu lassen… :expressionless:

Sorry, aber der Beitrag ist ja nun mal richtig schlecht, unsachlich und eigentlich weit unter dem üblichen Niveau von Fernsehkritik.tv.

Wie immer, sobald der Begriff GEZ fällt, geht halt das Gegeifere los.

Versucht man das Ganze dann doch mal etwas sachlicher zu betrachten, dann stellt es sich doch gleich nicht mehr ganz so skandalös dar.

Vielleich sollte man mal erwähnen, dass es nunmal eine gesetzliche Regelung in Form des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (bzw. richtiger in Form der zugehörigen Landesgesetze) gibt. Und die sagt einfach aus, dass es z.B. für die Gebührenpflicht ausreicht, wenn ein (empfangsbereites) Rundfunkgerät vorhanden ist und dass es keine Rolle spielt, ob man die Geräte auch tatsächlich nutzt. Daher muss der Herr Schwarz für seine zugelassenen Fahrzeuge mit Radio halt auch jeweils Gebühren bezahlen. Er hätte ja auch die Möglichkeit gegen die gesetzliche Regelung, die ihm nicht passt, direkt vor Gericht anzugehen.

Übrigens wird auch gar nicht erwähnt, wie die Daten wirklich zustandekommen, die die GEZ der Forderung zugrundegelegt hat (sprich die vorhandenen zugelassenen Fahrzeuge mit Radio). Über die Zulassungstelle hat die Rundfunkanstalt (das ist die die tragende Landesbehörde, die GEZ ist nach wie vor nur das Rechenzentrum für die Rundfunkanstalten) die Daten sicher nicht bekommen. Das Gericht hat die Berechnung selbst ganz offensichtlich als sachgerecht akzeptiert und der Autohändler scheint es auch gar nicht zu bestritten zu haben.

Vermutlich hat der Autohändler selbst die Daten ordentlich gegenüber dem zweiten Beauftragten angegeben. Insofern war er wohl tatsächlicher ehrlicher als es die meisten sind. Da wird sonst sicher hemmungslos gelogen, wen’s darum geht Rundfunkgeräte gesetzeskonform anzumelden.

Es fällt aber - wie schon in einem Post weiter oben steht - irgendwie auf, dass der Herr Schwarz bzw. dessen Anwalt offenbar ohne konkrete Strategie ins Verfahren gegangen sind bzw. die wussten von vorneherein, dass die Forderung in der Höhe nicht wirklich angreifbar ist und waren auf die Verjährungseinrede aus.

Die Sache mit der Verjährung. na ja. Der Autohändler ist eben verpflichtet seine Rundfunkgeräte selbst anzumelden. Versäumt er das, kann er sich dann nicht auf seinen eigenen Fehler berufen. Das ist zumindest nachvollziehbar.
Ob es es seitens der Rundfunkanstalt sinnvoll ist, die Forderung tatsächlich so lange in die Vergangenheit rein geltend zu machen, steht auf einem anderen Blatt. So was erzeugt, egal ob berechtigt oder nicht, gleich wieder Widerstand in der Öffentlichkeit.

Ansonsten ergeht sich der Herr Schwarz jetzt in allerlei Verdächtigungen und unterstellt dem Richter natürlich gleich mal Kungelei mit der Rundfunkanstalt. Sich selbst stellt er als das Opfer dar, das so gar nichts falsch gemacht hat. Und das schlicht aus dem Grund, dass er seinen Kopf vor Gericht nicht durchsetzen konnte.Auch ansonsten würde ich übrigens auch nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass das was er so von sich gibt, wirklich stimmt.

Der Beauftragte, der ihn ursprünglich besucht hat, hat aber wohl auch nichts falsches gesagt, da er von den Mietwagen offenbar noch gar nichts wusste und auf die Vorführwagen hingewiesen hat. Außerdem verlässt sich ein Richter natürlich nicht auf die vage Aussage einer Partei. Da hätte der Autohändler cleverer sein müssen und sich die Sache von der Rundfunkanstalt schriftlich bestätigen lassen müssen.

Jetzt muß er sich halt doch noch ans Gesetz halten, im Ergebnis war es dann halt eine Art zinsloses Darlehen von der Rundfunkanstalt. Jedenfalls aber nichts, wozu er nicht ohnehin von vorneherein gesetzlich verpflichtet war! Er kann ja sich gegenüber dem Finanzamt auch nicht damit rausreden, er hätte nicht gewusst, dass er keine Steuern (welcher Art auch immer) zahlen muss.

Dem Beitrag hätte es also gut getan, sich etwas mehr an die Fakten und die gesetzliche Ausgangslage zu halten, anstatt dem Autohändler eine Bühne für unbelegte Unterstellungen zu geben. Immerhin kommt der Richter ja zu Wort, das ist schon mehr als man bei den Mainstream-Medien erwarten kann…

Ich würde mal sagen:

  • das ist die GEZ, wie wir sie kennen
  • es gehören immer 2 dazu, der, der nichts weiß und der, der ihn nicht/falsch informiert

Ach ja: Ein guter Beitrag, aber auch mich hat der Musikteppich irgendwie gestört. :wink:

Hi,

Ich finde es unfassbar was der zuständige Richter sich beim Landgericht geleistet hat. Immerhin geht es um ein Streitwert über 5000 € und somit ist automatisch die nächst höhere Instanz für zuständig. Belustigende Bemerkungen über die Geldsumme zu machen, weil der Kläger Auto Händler ist und hohe Umsätze macht zeugen nicht von einer professionellen Haltung die man von einem Richter beim Landgericht erwartet.
Ich hoffe das in der Revision beim OLG der Händler besser wegkommt.

Persönlich hab ich das Gefühl man will keine Grundlage schaffen für weitere Klagen gegen die GEZ auf die man sich berufen könnte. Deshalb schmettert man jede Klage ab.

@Holger
Nachdem dein Kampf gegen 9Live ein Ende hat könntest du dich ja mehr mit der GEZ beschäftigen indem
du aufzeigst wo Gebührenverschwendung betrieben wird. Wie die Eintreiber trotz Datenschutz immer wieder
an Informationen über eine Person kommen ohne rechtliche Grundlage usw. Quasi so wie in der aktuellen Folge
oder wo der ALG II Empfänger zur Kasse gebeten wurde.

MfG Mccreak