Folge 43 - Geschnitten, nicht gesehen!

Sehr guter Beitrag!

Da kann ich ja froh sein, das ich zu der Gruppe von Menschen gehöre der solche Schnitte nur auffallen wenn sie ganz grob sind oder wenn ich den Film schon zigmal auf DVD gesehen habe :wink:

Muss leider sagen, dass der Beitrag kreativ einer guten Idee entspricht allerdings schlecht recherchiert war.

Als erstes wurde Handywerbung, Laufschriftwerbung etc. angesprochen.

Was exakt ist daran falsch recherchiert?

Es nervt - fertig mit der Recherche.

Da braucht man keine Gesetzestexte wälzen und sich als Klugscheisser aufspielen. Was nervt, das nervt. punkt fertig aus. Da itneressiert es beim besten willen nicht, was auf Seite 5 von Gesetzt im Staubregal 6 steht.
Ich (und die meisten anderen auch) will keine Werbung, weder als Laufschrift, noch als Logo übers ganze Bild, oder als Werbeblock haben, und exakt das wurde mehrfach gemacht. uA mit dem Fringe sh1ce.
srsly…

Puh srsly again

Zuletzt hat der Autor gegen Tele5 geschossen indem er „Gremlins 2“ erwähnte, was leider völlig daneben war.
Tele 5 ist mit Kabel 1 einer der kleinen Sender, die einen kompetenten Jugendschutz besitzen, wenn sie Material aus erster Hand bekommen, was leider eher bei B-Movies(indiziert) oder eher unbekannten Serien(Tagesfreigabe) betrifft.

Es fehlten X minuten in dem Film. Punkt! Aus! Ende der Diskussion. Das ist indiskutabel.
Es ist vollkommen unerheblich woher Sender a b und C ihre Filme bekommen, wenn nachher 20 Minuten da raus fehlen. Es spielt auch gar keine Rolle ob der Sender selbst den Film schnitt, oder ob irgendeine dubiose, von überbesorgten Omas aus dem lettzen Jahrtausend geleitete Organisation (die die Prohibition für Gottes segen hielt) solche Filme schneidet und dann verteilt.

Ein Film hat NICHT gekürzt zu werden. Egal von wem. Punkt!
Weiter braucht man nicht reden, oder diskutieren.
Dann sendet man sowas halt nicht im Kinderprogramm um 14 uhr, sondern abends um 20 oder später.

srsly…

Sehr, sehr guter Beitrag. Vor allem war ich überrascht da drüber, dass der “letzte König von Schottland” den ich im Fernsehen gesehen habe auch noch gekürzt vorfand. Dies erklärt einiges.
Na ja und auch wenn ich mit den Gremlins nichts anfangen kann, fand ich doch 18 Minuten Kürzung eine Frechheit! Ach und diese Laufschrift nervt sowieso!

Fand den Beitrag inhaltich und optisch sehr gut, wenngleich die Regeln etwas vereinfacht wiedergegeben wurden und kleine Details wie Uncut-Nachtwiederholungen oder geschnittene Fassungen, die aus dem Archiv von anderen Sendern stammen, nicht berücksichtigt wurden. Was dem Beitrag aber fehlte, war zumindest ein praktisches Beispiel, wie sich so ein Schnitt in der Praxis bemerkbar macht. Hier hätte ich ein Vergleich zum Beispiel zwischen einer TV-Ausstrahlung einer DVD angeboten. Eine Szene hätte da schon gereicht. So fand ich das etwas zu “trocken”.

Was mich am meisten ärgert: Filme mit FSK12 werden auf übelste Weise geschnitten, während auf den selben Sendern dann ein paar Stunden später die mehr als verwerflichen Call-In Sendungen laufen. Wie wäre es, wenn sie dort einfach mal anfangen zu schneiden. Obwohl dann würde ja nichts mehr zum senden übrig bleiben. 8)

Zum Beitrag allgemein: Ich fand ihn sehr gut gemacht, wobei die IIlustrationen nicht ganz meinen Geschmack getroffen haben. Aber wie ja auch in dem Beitrag erwähnt wurde, wäre es natürlich schwierig gewesen Sachen zu zeigen, die eigentlich rausgeschnitten wurden.

Zum Beitrag allgemein: Ich fand ihn sehr gut gemacht, wobei die IIlustrationen nicht ganz meinen Geschmack getroffen haben. Aber wie ja auch in dem Beitrag erwähnt wurde, wäre es natürlich schwierig gewesen Sachen zu zeigen, die eigentlich rausgeschnitten wurden.

Warum schwierig. Man hätte doch bei Gremlins zeigen können wie von einer Szene direkt zum Abspann/Werbung geschnitten wird und dann zum Vergleich die vollständige DVD-Fassung im Zeitraffer oder so. So hätte man auch eindrucksvoll zeigen können wieviel da fehlt (18 Min.).

Es nervt - fertig mit der Recherche.

Da braucht man keine Gesetzestexte wälzen und sich als Klugscheisser aufspielen. Was nervt, das nervt. punkt fertig aus. Da itneressiert es beim besten willen nicht, was auf Seite 5 von Gesetzt im Staubregal 6 steht.
Ich (und die meisten anderen auch) will keine Werbung, weder als Laufschrift, noch als Logo übers ganze Bild, oder als Werbeblock haben, und exakt das wurde mehrfach gemacht. uA mit dem Fringe sh1ce.
srsly…

Und soll man nur seinem Ärger Luft machen oder soll man was unternehmen, wenn man es machen kann?
Die meisten schreien halt gerne machen aber nichts.

Es fehlten X minuten in dem Film. Punkt! Aus! Ende der Diskussion. Das ist indiskutabel.
Es ist vollkommen unerheblich woher Sender a b und C ihre Filme bekommen, wenn nachher 20 Minuten da raus fehlen. Es spielt auch gar keine Rolle ob der Sender selbst den Film schnitt, oder ob irgendeine dubiose, von überbesorgten Omas aus dem lettzen Jahrtausend geleitete Organisation (die die Prohibition für Gottes segen hielt) solche Filme schneidet und dann verteilt.

Ein Film hat NICHT gekürzt zu werden. Egal von wem. Punkt!
Weiter braucht man nicht reden, oder diskutieren.

Wenns nach dir ginge sollten also die brutalsten Filme im Kinderprogramm und Pornos im Tagesprogramm laufen, jedes Kind hat ja schon Pornos im Jambaabo auf dem Handy…
Können wir den Jugendschutz gleich abschaffen. Wieso nicht gleich Alkohol und Zigaretten ab 0, ist dann ja nicht mehr cool, macht kein Kind mehr. Drogen kann man gleich legalisieren. Waffen für jedermann. Gesetz der Straße ist das einzige Gesetz welches zählt… :smt011

Dann sendet man sowas halt nicht im Kinderprogramm um 14 uhr, sondern abends um 20 oder später.

Es gibt kein Kinderprogramm.
Es gibt Tages, Vorabend, Abend und Nachtprogramm.
Jedes hat bestimmte Regelungen.

Tele 5 kann am wenigsten dafür, dass sie auf das TMG Archiv mit dutzenden unnötig stark geschnittenen Filmen zugreifen müssen.
Und selbst geschnittene Fassungen können noch ansehlich sein.
Hätte Tele 5 die Möglichkeit gehabt auf die Vox Fassung zuzugreifen wäre es ein anständiger Film gewesen.

Man kann auch geschnittene Filme genießen, wenn die Schnitte gut gesetzt sind.
Ein mieser Film ist auch ungeschnitten ein mieser Film.

Ich fand den Gastbeitrag ebenfalls super.
Gern mehr von der Sorte!

Man kann auch geschnittene Filme genießen, wenn die Schnitte gut gesetzt sind.

Ich nicht. Warum auch? Es gibt keinen Grund sich einen geschnittenen Film anzugucken. Wenn die Fernsehsender einen Film ungeschnitten nicht zeigen dürfen (warum auch immer), dann sollen sie es ganz lassen oder wenigstens erwähnen, dass man nicht den kompletten Film zu sehen bekommt, sondern nur ausgesuchte Szenen. Alles andere ist Zuschauerverarsche und eine Beleidigung gegenüber jeden, der an den Film mitgewirkt hat.

Ich muss sagen, dass der Beitrag wirklich erklärt, um was es wirklich geht. Etwas was man um eine bestimmte Zeit senden will, dafür tauglich zu machen koste es was es will.

Als großer Anime Fan, weiß ich z.B. das RTL 2 hier bei den Animes auch groß am schneiden/zensieren ist.

Ein großes Opfer davon ist die in der Welt der Animes sehr beliebte Serie Naruto. Zugegeben ich schau mir lieber die original Folgen an mit Untertiteln, aber das was RTL2 bringt grenzt an Verstümmelung.

Kurz um es geht um Ninjas und einen ganz besonderen Namens Naruto. Allerdings wie man vermuten sollte geht es, wenn man von der Comedy mal weglässt, um viel Action, Drama, Tode. Auf jeden Fall nichts, was man im Normalfall im Nachmittags-Programm kleinen Kindern vorsetzen kann/sollte.

In Japan wird die Serie auf einem Pay TV Sender um 19 Uhr abends ausgestrahlt. Das mag auch daran liegen, dass dort eher Jugendliche/Erwachsene die Zielgruppe darstellt.

Eine Schnittzusammenfassung gibt es z.B: auf http://www.animedigital.de/naruto-cuts.html

Bei manchen Folgen wird man komplett aus dem Zusammenhang gerissen. Bei Folge 6 wird auch mal eben ein komplettes Schwert weg retuschiert.

Man könnte auch meinen dass Menschen kein Blut besitzen, wenn man diese Serie auf RTL2 anschaut.

Es wurde endlich Zeit, dass das Thema Filmzensur von FK.tv thematisiert wurde. Vorab schonmal vielen Dank für den Beitrag. Mir sind allerdings, neben den bereits genannten Punkten, einige Sachen aufgefallen, die zumindest nicht ausreichend recherchiert wurden. Hieraus zwei Beispiele:

Beispiel 1: Dawn of the Dead
Das Original von Dawn of the Dead von George A. Romero ist, wie bereits erwähnt, nach §131 StGB beschlagnahmt und darf daher (in der beschlagnahmten Fassung*1) in Deutschland weder vertrieben, noch beworben oder im Fernsehen gesendet werden. Im Anschluss an das bekannte Zombie-Aufzugbild, wird jedoch das Cover des gleichnamigen Remakes von Zack Snyder gezeigt. Interessant hierbei ist, dass selbst der längere Director’s Cut von der FSK mit “Keine Jugendfreigabe” freigegeben wurde und somit im deutschen Fernsehen (*2) ab 23 Uhr gezeigt werden darf.

Beispiel 2: Saw und Hostel
Saw und Hostel sind für die Kategorie “Darf nicht im TV gezeigt werden” schlechte Beispiele. Beschränkt man sich jeweils auf die ersten Teile beider Filmreihen, stellt man fest, dass diese durchaus (ungeschnitten) im Fernsehen laufen dürfen und bereits gelaufen sind. Hostel (Kinofassung) und Saw (Kinofassung und Director’s Cut) sind nämlich von der FSK mit “Keine Jugendfreigabe” freigegeben wurden und liefen bereits im deutschen Fernsehen (*3).

Zu guter Letzt, möchte ich für die privaten TV-Sender eine Lanze brechen. Auf Kabel1 lief im Jahr 2006 des fantastische John-Carpenter-Remake “Das Ding aus einer anderen Welt” um 22:15 komplett ungekürzt. Damals war der Streifen noch “ab 18” freigegeben und indiziert. So verwundert es nicht, dass besagter Film drei Jahre später vom Index gestrichen und in einer Neuprüfung von der FSK “ab 16” freigegeben wurde.

*1) Der Exaktheit wegen: Es wird nicht der Film selbst beschlagnahmt, sondern die jeweilige Veröffentlichung. So kommt es, dass Filme wie DOTD oder Evil Dead mehrfach auf einschlägigen §131-Listen (z.b. bei Schnittberichte.com) erscheinen.

*2) So geschehen beispielsweise beim kölner Krawallsender RTL (R-Rated Kinofassung) und beim PayTV-Sender Premiere (Unrated Director’s Cut).

*3) Saw wurde von Pro7 und Premiere/Sky in der R-Rated-Fassung (Kinofassung gezeigt). Pro7 hat es sich jedoch nicht nehmen lassen, um kurz nach 10 eine 16er-Fassung zu zeigen. Immerhin waren die nächtlichen Wiederholungen vollständig.
Hostel lief noch nicht im FreeTV, wurde jedoch bereits auf Premiere ungeschnitten (R-Rated Kinofassung) gezeigt.

hi,

ich bin der typ der den beitrag gemacht hat und ich freue mich das er den meisten von euch so gut gefallen hat.
zu den kritischen stimmen und den (informativen) ergänzugen bleibt zu sagen das ich sicher nicht so sehr in die tiefe gegangen bin wie es möglich gewesen wäre aber zum glück gibts ja das forum und wen es interessiert der kann ja hier jetzt mehr erfahren.
achso und was mir noch am herzen liegt: nein, ich bin kein horror/saw/kopfabhack fan. und es geht mir auch nicht darum das ich unbedingt extreme gewaltdarstellungen im fernsehen sehen möchte. ich denke das es gute filme in allen generen gibt (ausser pornos :wink: ), nur will ich eben auch den kompletten film sehen.

ps. und natürlich weis ich das das „aufzug bild“ aus dem original film ist, aber da es ja nich speziell um den film ging sondern das genere im allgemeinen fand ich das schon in ordnung. desweiteren bleibt zu sagen das ich mich ausschliesslich aufs free tv bezogen habe, und da liefen, auch wenn es hier und da vielleicht schon mals eine volständige version zu sehen gab, von allen genannten filmen die schon mal im fernsehen liefen auf jeden fall auch geschnittene fassungen.

e

Mir hat dein Beitrag auch richtig gut gefallen. Dankeschön.

Muss leider sagen, dass der Beitrag kreativ einer guten Idee entspricht allerdings schlecht recherchiert war.

Tja also:

Dann hat der Autor noch „Dawn of the Dead“ erwähnt. Dieser Film ist nach §131 (Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt.
Da Fernsehkritik eine Tendenz zur Meinungsbildung statt Information hat, könnte das die KJM abmahnen bzw zu anderen Strafen greifen solange der Server in Deutschland steht. Man erkennt sogar um welche Seite es sich handelt.
Es wäre besser diese Stelle zu entfernen, denn schwache Juristenkomissionprüfungen „keine schwere Jugendgefährdung“(keine FSK freigabe aber von der JK geprüft) sind die höchste erlaubte Stufe, die noch beworben werden darf. Schwere JKs mit „keine strafrechtliche Relevanz“ oder Indexfilme dürfen nicht beworben werden.
Zur Info: Beschlagnahmte Filme sind vorher indiziert worden.

Öhm, warscheinlich ging es um die 2004er Version, die ist nicht beschlagnahmt, denn die 1978er Version heisst in Deutschland Zombie. Ausserdem ist nur die original uncut Version von Zombie beschlagnahmt, es gibt längst gekürzte Fassungen von 2001 und 2007, die legal verkauft werden dürfen. Den kannste sogar bei Amazon kaufen als FSK16 Fassung…

Und der Rest, den Du erwähnst, der stimmt zwar, ändert aber nichts ander Tatsache über die wir uns alle aufregen, nämlich das Filme sinnentstellend geschnitten werden. Stell Dir vor Du machst einen Film und jede Szene kostet einen Haufen Geld (ein 5 Minuten Szene wird ja nicht nur 5 Minuten gedreht), dann die Nachbearbeitung der Szenen usw. Das ist ein Haufen Arbeit, die einfach in den Müll geworfen wird, nur damit man einen Film früher zeigen kann. Wenn man abends mal diese ganze selbstproduzierte Kacke weglassen würden, wäre auch Platz für Filme. Oder wenn zB Pro7 nicht alle 3 Monate die 97 Stunden Version von dem Schuh des Manithu zeigen würde…
Eigendlich schon schlimm genug das der Abspann immer weggelassen wird (und somit die „Ehrung“ der Leute die man vor der Kamera nicht sieht, mit Füßen getreten)

Wenns nach dir ginge sollten also die brutalsten Filme im Kinderprogramm und Pornos im Tagesprogramm laufen, jedes Kind hat ja schon Pornos im Jambaabo auf dem Handy…
Können wir den Jugendschutz gleich abschaffen. Wieso nicht gleich Alkohol und Zigaretten ab 0, ist dann ja nicht mehr cool, macht kein Kind mehr. Drogen kann man gleich legalisieren. Waffen für jedermann. Gesetz der Straße ist das einzige Gesetz welches zählt… :smt011

Srsly

Du solltest schon das lesen was da steht. Da steht nicht „muss nachmittags gesendet werden, oder Jugendschutz abgeschafft“ - oder was immer sonst du mir da unterstellst, sondern ‚gehört halt nicht ins Kinderprogramm‘

achja… es gibt ja kein Kinderprogramm?
Es ist total egal wie das heisst, da klar ist was gemeint ist.

Filme gehören dann halt zu dem Zeitpunkt gezeigt zu dem es gesetzlich iO ist, damit er ein genuß bleibtm, und nicht Bröckchensuppe deren fehlende Teile ich mir dnan später Puzzletechnisch wieder zusammensetzen darf.
DAS ist kein Genuß

Und wenn der Sender X dann meint den Film um 14 Uhr zu senden, dann ist DAS eben eine Frechheit.

Man kann auch geschnittene Filme genießen, wenn die Schnitte gut gesetzt sind.
Ein mieser Film ist auch ungeschnitten ein mieser Film.

srsly

Ich mag meinen zweiten Arm und mein zweites Bein auch sehr gern. Ich kann sicher uach mit je nur einem Teil davon auskommen, aber mit beiden ist schöner, und macht für mich viel mehr genuß her, als es eben mit ner Prothese der Fall wäre ;(


da fällt mir noch ein, dass man ja nun durchaus einen Kinderschutzcode einbauen kann in die supertollen Empfangsgeräte etc.
Auf meiner Kabeldeutschland Box dingsbumms ist das auch drauf, und wann immer ich mal nach Sci Fi schalte so nach 23 uhr, nervt er mich mit dem vierstelligen Code.
Dann kann man auch nen Horrorzeugsfilm um 13 uhr senden - die ‚lieben kleinen‘ sollten den Code ja nich haben ;(

Öhm, warscheinlich ging es um die 2004er Version, die ist nicht beschlagnahmt, denn die 1978er Version heisst in Deutschland Zombie.

Der Screenshot vor der Covereinblendung des 2004er Dawn war 100%ig aus dem 1978er Dawn und der ist beschlagnahmt. Vielleicht kann der Autor mal aufklären, ob es sich um einen Fehler handelt oder damit irgendwas bezweckt wurde.

@ Jhea

Normale FSK16 Blockbuster kosten numal 6 oder 7-stellige Beträge, die über die Werbung reingeholt werden müssen. Was soll der Sender also tun? Uncut zeigen darf er laut FSF nicht vor 22 Uhr, dann hat er nur die Wahl zwischen cut zeigen oder gar nicht erst kaufen. und die Nachmittagswiederholungen sind nunmal ebenfalls nötig, um das Geld wieder reinzuholen.

Der Screenshot vor der Covereinblendung des 2004er Dawn war 100%ig aus dem 1978er Dawn und der ist beschlagnahmt. Vielleicht kann der Autor mal aufklären, ob es sich um einen Fehler handelt oder damit irgendwas bezweckt wurde.

Dawn of the Dead ist aber nicht grundsätzlich verboten, da ist weder das Cover von der beschlagnamten Version zusehen, noch eine, aus aktuellen Versionen, entfernte Szene. Es ist nur ein Bild und das ist ok, denn es gibt, wie ich ja schon erwähnte, geschnittene Fassungen des 1978er Dawn of the Dead und die sind legal, die kann man, wie erwähnt, sogar bei Amazon kaufen.

Das kann ich nur so bestätigen, die Szene gibt es in jeder Version des Films und es ist ja nur ein Bild.
Aber die Wörter legal und Verboten stören mich etwas in deinem Beitrag. Man darf in Deutschland einen beschlagnahmten Film besitzen ja sogar Kaufen, ganz legal. Der Verkauf ist Verboten deswegen wirst du auf Amazon.de die Filme halt nicht finden.
Was Medien angeht darf man Privat in Deutschland alles Besitzen bis auf Kinderpornographie, nur das Verbreiten ist strafbar. Ich sehe die Kurze Nennung in diesen Gastbeitrag aber nicht als großartig angelegte Werbung für die „böse“ Version, sondern zur Informationszwecke als Beispiel und das ist wieder erlaubt.

Dawn of the Dead ist aber nicht grundsätzlich verboten,

Filme werden auch nicht als ganzes indiziert/beschlagnahmt, sondern lediglich einzelne Fassungen der Filme.
Wenn also eine ungekürzte Fassung von Film xyz indiziert wurde, betrifft die Indizierung nur alle inhaltsgleichen Versionen. Gekürzte Fassungen bleiben davon unberührt.

Aber die Wörter legal und Verboten stören mich etwas in deinem Beitrag. Man darf in Deutschland einen beschlagnahmten Film besitzen ja sogar Kaufen, ganz legal. Der Verkauf ist Verboten deswegen wirst du auf Amazon.de die Filme halt nicht finden.

Auch das stimmt nicht ganz. Die Verbreitung von beschlagnahmten Filme ist untersagt. Der Verkauf an Einzelpersonen, die explizit einen bestimmten Film verlangen zählt jedoch nicht als Verbreitung.
Dazu gibt es eine Entscheidung vom OLG Hamm vom 10.12.2002.

Klar, auf Amazon wäre es wieder eine Verbreitung, aber der Verkauf ist nicht grundsätzlich verboten.

Auch das stimmt nicht ganz. Die Verbreitung von beschlagnahmten Filme ist untersagt. Der Verkauf an Einzelpersonen, die explizit einen bestimmten Film verlangen zählt jedoch nicht als Verbreitung.
Dazu gibt es eine Entscheidung vom OLG Hamm vom 10.12.2002.

Klar, auf Amazon wäre es wieder eine Verbreitung, aber der Verkauf ist nicht grundsätzlich verboten.

OK, das war mir jetzt neu. Für mich war Verkaufen immer die höchste Form von Verbreitung, und somit Verboten.
Schön zu wissen das im Privatbereich Deutschland nicht so streng ist wie man immer denkt.