Folge 4

Warum eigentlich nicht? Das muss jeder andere Freiberufler auch machen und diese Beiträge dann halt in seine Honorarsätze einkalkulieren. Warum da für „Künstler“ oder „publizistische Tätigkeit“ eine Ausnahme gemacht wird erschließt sich nicht.

Weil prekäre Beschäftigung für diese Berufsgruppen übermäßig viel an der Tagesordnung ist und der Branche vorzuwerfen ist, dass sie zu wenig normal beschäftigen.

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Wenn ich Holger aktuell und in der Vergangenheit richtig verstanden habe bzw. es richtig in Erinnerung habe, dann wird bspw. für Person X bezahlt. (Ich möchte keine konkreten Namen nennen.)

Falls es dieser Person X einmal nicht mehr gut geht oder sie nicht mehr beschäftigt wird, dann hat sie aber nicht einmal eine theoretische Chance etwas von der KSK zu bekommen.

Man bezahlt eine Arbeitslosenversicherung für Person X und wenn Person X arbeitslos wird, dann besteht eben die Chance, dass Person X Arbeitslosengeld bekommt.

Man bezahlt eine Krankenversicherung für Person X und wenn Person X krank wird, dann wird diese Krankenversicherung Person X in der Regel helfen.

Wenn aber für Person X immer nur bezahlt wird und Person X davon nicht einmal in der Theorie etwas erwarten kann, dann darf man sich wohl auch fragen, was das eigentlich für ein … ist.

Also laut Wiki zahlt man zahlt nicht für eine spezielle Person. Man zahlt einen jährlich festgelegten Prozentsatz von allen Aufwendungen, die man erbracht hat, um das Werk oder Leistungen von Künstlern und Publizisten (in wohl einer weiten Definition) in irgendeiner Form zu nutzen. 2018 waren das 4,2 %. Ausgenommen von der Berechnung sind Endgelte an Gema und VG Wort. Dass man nicht nur für die zahlt, die ihre Krankenkasse über die Künstlersozialkasse regeln, ist auch irgendwie logisch. Denn weder ist dies so einfach nachvollziehbar (da es sich um keine Beschäftigung handelt), noch würden dann die so Versicherten noch Aufträge bekommen.

Für mich klingt das so erstmal gut nachvollziehbar. Dass Steuern und Sozialabgaben Arbeitgeber nerven, ist halt auch nichts neues.

Puh. Hätte nicht gedacht, dass meine KSK Erwähnung so eine Diskussion nach sich zieht. :smiley:

Also zunächst mal habe auch ich bei dem Begriff des „Künstlers“ in diesem Fall so meine Probleme. Ein Telefonat mit einer dortigen Mitarbeitern ergab, dass bei Gründung der Versicherung vor 50 Jahren (?) zunächst mal wirklich eher an Menschen gedacht wurde, die man eher als Künstler bezeichnen würde: Schauspieler, Theater- sowie Filmregisseure, Kostümbildner usw.

Das der Begriff mittlerweile ein wenig ausgehöhlt wurde liegt aber einfach daran, dass viele Medienunternehmen leider keine fest angestellten Tonassistenten, Kameraleute usw. wollen und das ganze durch das Buchen von Freelancern umgehen. So kam es eben, dass zurzeit auch viele andere Berufe bei der KSK eine Chance haben, was ich persönlich (als ähnlich Betroffener) dahingehend auch erstmal begrüße.

Dass niemand groß Bock hat einen Großteil des eigenen Geldes für irgendwas auszugeben verstehe ich vollkommen und geht mir natürlich nicht anders, sonst würde ich die KSK gar nicht in Erwägung ziehen. :smiley:

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Also um das auch einmal klarzustellen: Ich habe wirklich nicht dagegen, wenn Künstler und alle die unter diesem erweiterten Begriffschaos dazugezählt werden versichert sind und im Notfall oder in der Rente etc. Unterstützung bekommen.

Die derzeitige Finanzierung finde ich jedoch fragwürdig und unfair. Mittlerweile habe ich meine Informationen dazu nicht mehr nur durch Holger, sondern auch von deren Homepage und von deiner erwähnten Wiki.

Es gibt für mich zwei vernünftige Möglichkeiten um das zu finanzieren:
1.) Eine reine Finanzierung über Steuern.
2.) Eine Finanzierung die davon abhängig ist, wer zum einen beschäftigt wird und zum anderen auch Mitglied der KSK ist. In diesem Fall müssten aber alle Betroffenen aber unbedingt zu Zwangsmitgliedern werden, denn wenn in diesem Fall die Mitgliedschaft freiwillig bleibt, dann gäbe es wieder eine Wettbewerbsverzerrung und KSK-Mitglieder wären im Nachteil.

Dann müssten wir unser gesamtes System umändern, für alle Versicherten. Denkbar und evtl. am Ende fairer, aber mit viel Unsicherheiten und eventuell auch einer Kostensteigerung.

Eine Zwangsversicherung macht keinen Sinn. Denn viele machen das nebenberuflich und sind teilweise über ganz andere Mittel (und ganz andere Arbeitgeber) mitversichert. Stören damit aber wiederum das Einkommen von Leuten, die versuchen, dies hauptberuflich zu betreiben. Die Alternative wäre, dass man nur Leute beschäftigen darf, die über eine Ständevertretung organisiert ist und die Mindestregeln bei Lohn uä. durchsetzt.

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Stimmt auch wieder!

Hmm, schwieriges Thema

Ich denke auch, dass man das momentane System rund um die KSK bestimmt noch verbessern könnte. Nur fehlt mir dazu a) die Wirtschaftspolitische Kenntnis als Einzelner und b) ist da denke ich auch die Medienbranche viel zu unstet und wirr, als dass man da schnell und einfach eine perfekte Lösung finden könnte.

Immerhin gibt es Leute die rein Selbstständig sind, oder aber nur teilweise und dann gibt es wieder welche, die lediglich in Voll- oder Teilzeit angestellt sind. Mal ganz zu schweigen von bspw. Filmregisseuren aus Deutschland die ich kenne, die nur saisonal an 1-2 Langfilmen pro Jahr arbeiten und in der Zwischenzeit widerum rein gar nichts zu tun haben. :sweat_smile:

Noch zu den anderen Versicherungen: Eine Haftpflicht mach in jedem Fall Sinn. Wenn man einen Dritten in die Invadilität fährt (sei es auf der Skipiste oder wie auch immer), dann bezahlt man ein Leben lang relativ viel.

Kann es sein, dass alle Folgen Massengeschnack offline sind?

Tja, bei mir aktuell auch nichts zu machen. Weder anhören noch download funzt.

Also über Spotify klappt bei mir alles einwandfrei.

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Danke für den Tipp mit James Hoffmann.

Bei dem Thema „Private Versicherungen“ habe ich jedoch ein klein wenig Schnappatmung bekommen. Hoffe ihr informiert euch bevor ihr irgendwas abschließt.

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Erst heute gehört, daher bin ich hier wohl ein wenig zu spät. Aber die steuerlichen Fragen bzgl. Umsatzsteuer die aufgekommen sind, kann ich gerne beantworten (bin ja vom Fach…):
Grundsätzlich muss jeder Neugründer in den ersten zwei Jahren seines Unternehmens eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben (Erklärung ist hier das falsche Wort, die gibt man nur für das Geschäftsjahr ab). Nach diesem Zeitraum wird anhand der abgegebenen gesamten Umsatzsteuerzahllast des Jahres festgelegt, ob künfitg weiterhin monatlich, vierteljährlich oder nur jährlich (mit der Erklärung) die Umsatzsteuer gemeldet werden muss.
Um dem zu entgehen, kann man aber die Anwendung der „Kleinunternehmer-Regelung“ beantragen (Was @DeanStag wohl bei seiner steuerlichen Erfassung direkt mit angekreuzt hat). Diese greift, wenn man mit seinen Umsätzen eine bestimmte Grenze im vorangegangenen Jahr nicht überschritten hat (22.000 EUR seit 2020, vorher jahrelang 17.500 EUR) und wohl auch im laufenden Jahr nicht überschreiten wird (hier 50.000 EUR). Als Kleinunternehmer braucht man keine Umsatzsteuer ausweisen, kann dafür aber auch keine sog. Vorsteuer (= selbst gezahlte Umsatzsteuer) abziehen.
Dean ist also ein junger Kleinunternehmer! :wink:

Zum Thema „Fahrtenbuch“: Da kann ich auch nur von abraten! Fahrtenbücher werden bei Betriebsprüfungen gerne wegen irgendwelcher Mängel verworfen und dann werden die Fahrzeuge ohnehin nachträglich nach 1%-Regelung versteuert.
Fahrtenbücher sollten wirklich nur Leute anwenden, die auch wirklich penibel solche Bücher führen wollen.

Was die KSK betrifft: Ja, die ist schon eine nervige Sache! Da kann ich @Fernsehkritiker schon verstehen, dass er sich ärgert. Vor allem seitdem die Bemessungsgrundlagen für die KSK seit einigen Jahren von der Deutschen Rentenversicherung bei deren Betriebsprüfungen, die alle vier Jahre stattfinden, bequem mitgeprüft wird. Da brauchen die nicht mal eigene Prüfer für rausschicken.
Zahlreiche unserer Mandanten haben sich schon geärgert, dass sie auf einmal an diese Kasse Beiträge abdrücken mussten, obwohl sie mit „Kunst“ überhaupt nichts zu tun haben. Da fällt mit direkt der unser Maurer-Unternehmer ein, der einen wütenden Brief an die KSK geschickt hat. Schließlich würde er weder „Mörteldesigner“ noch „Gerüstakrobaten“ beschäftigen. Tja, aber der Webdesigner, der seine Homepage ein wenig aufgehübscht hat, hat schon gereicht.
Also meiner Ansicht nach für „richtige Künstler“ (also die der bildenden Künste) durchaus eine richtige Sache, aber in der Einbeziehung mancher Berufsgruppen (z.B. Journalisten und Webdesigner) halte ich das ganze für äußerst fraglich.

Das klingt nach Bullshit oder es fehlt ein wichtiges Detail. Ein normaler Maurerbetrieb gehört ansonsten eindeutig nicht dazu:

„Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen.“

Wenn überhaupt liegt folgendes vor:

„Unternehmen, die sich selbst oder eigene Produkte bewerben und in diesem Zusammenhang nicht nur gelegentlich Entgelte für freischaffende künstlerische oder publizistische Leistungen zahlen, sind ebenfalls abgabepflichtig.“

Wäre natürlich die Frage, warum ein Maurermeister regelmäßig einen Webdesigner beschäftigen sollte …

Inzwischen gibt es ja eine Geringfügigkeitsgrenze. Wer also nur in einem geringen Maß Dienste von „Künstlern“ in Anspruch nimmt braucht keine Abgabe zu leisten. Damals war dies noch nicht der Fall! Da genügte schon ein Auftrag um als „Verwerter“ zu gelten. So auch der einmalige Auftrag an einen Webdesigner von einem Maurerbetrieb.
Glaub mir, ich mach das schon ein paar Jahre! :wink:

Das wäre dann z. B. ein wichtiges Detail. Auch wenn es natürlich nicht die Narrative der ungerechten Künstlersozialkasse stärkt, wenn man solche Fehler behoben hat.

Mal ne kurze Frage wie das in der Branche abläuft. Der Freischaffende Mensch (Der hier also als Künstler bezeichnet wird) muss doch eigentlich für seine Leistungen eine Rechnung stellen.

Wenn das so ist, wieso kann man dann nicht auf dieser Rechnung die KSK Beiträge ähnlich wie die Mehrwertsteuer behandeln. Also nicht das Unternehmen Zahlt, sondern der Künstler, der sich das aber vom Unternehmen für den speziellen Auftrag vom Unternehmen zurück holt. Ich sehe nur ein kleines Problem und zwar, dass sowas unter der Hand gemacht wird. Denn die KSK kann ja nicht nachvollziehen wie viele Aufträge ein Künstler wirklich hatte. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass man dieses Problem auch irgendwie lösen kann.

Abgesehen von dem bürokratischen Albtraum die Frage: Was passiert, wenn Unternehmen große Rechnungen nicht (sofort) zahlen? Kommt ja durchaus vor, was man so von freien Künstlern hört.
Das könnte dann schnell sehr häßlich werden, weil Gebühren fällig sind, ohne dass Einkommen generiert wurde.

Somit wäre das ein weiterer Grund für Schwarzarbeit. Sie wäre risikoärmer.