Folge 375: Das Reförmchen kommt - Zoff um Boateng-Doku - Krimidinner in der ARD

Weil hier der Eindruck entsteht YouTube habe uneingeschränkt Hausrecht hier einige Informationen der KI:

Kurzantwort:
Das Hausrecht von YouTube endet dort, wo die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG berührt wird. Zwar darf YouTube als privates Unternehmen eigene Regeln aufstellen, doch die Gerichte haben entschieden, dass Plattformen bei Löschungen oder Sperrungen die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit der Nutzer berücksichtigen müssen. Das bedeutet: YouTube kann Inhalte nicht beliebig entfernen, sondern muss eine Abwägung zwischen Hausrecht und Grundrechten vornehmen Verfassungsblog NWB Datenbank Rechtecheck.de.


:classical_building: Rechtliche Grundlagen

  • Art. 5 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten.

  • Hausrecht von YouTube: Als privater Betreiber darf YouTube Regeln (AGB, Community Guidelines) festlegen und Verstöße sanktionieren.

  • Spannung: Wenn YouTube Inhalte löscht, kollidiert sein Hausrecht mit der Meinungsfreiheit der Nutzer.


:balance_scale: Wichtige Urteile

1. BGH – Facebook-Entscheidungen (2021/2022)

2. BVerfG – Beschluss vom 19.12.2021 (1 BvR 1073/20)

3. BVerfG – Urteil vom 11.09.2024

4. BVerfG – Urteil vom 04.04.2024 (1 BvR 820/24)

  • Bestätigung: Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch private Akteure ist nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist.

  • Quelle: NWB – Urteil 2024 NWB Datenbank


:pushpin: Fazit

  • YouTube hat Hausrecht, darf also Regeln setzen.

  • Aber: Dieses Hausrecht ist nicht grenzenlos. Sobald Löschungen oder Sperrungen die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG betreffen, muss YouTube eine verfassungsrechtliche Abwägung vornehmen.

  • Die Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Nutzer nicht willkürlich ausgeschlossen werden dürfen.

:backhand_index_pointing_right: Mit anderen Worten: Das Grundgesetz wirkt mittelbar auch im Privatrecht. YouTube muss also seine Richtlinien so anwenden, dass die Meinungsfreiheit der Nutzer nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird.


Möchtest du, dass ich dir die Argumentationslinie für eine juristische Hausarbeit dazu strukturiere (inkl. Einleitung, Hauptteil, Fazit)?

Leute, seid mal bitte mit der “KI” vorsichtig. Je nachdem wie man sie fragt widerspricht sie sich komplett.

Da geht es um soviel Geld, die darf einfach nicht sagen “keine Ahnung”.

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Bitte können wir aufhören die Rechte von YouTube als „Hausrecht“ zu bezeichnen… da schüttelt es einen, da es ein völlig willkürlicher Vergleich ist. Ich schlage Vetragsgestaltungsrecht oder Vertragsfreiheit vor..

@GuentherStoll ich bitte um kollegiale Mithilfe

Wenn ich es richtig lese ist sogar in dem oben zitierten Urteil von ,Hausrecht’ die Rede, also :person_shrugging:

Ich glaube, ein bißchen Knast und Betreuung dort würde dem AHM ganz gut tun.

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habe mich extra aus dem Interaktiven Geschehen bei MG zurückgezogen und versuche reiner Konsument zu sein. Ein Tschüssi in der letzten Folge wäre schon schön gewesen. Ich brauche auch keine Hella von Sinnen, um Freude daran zu haben. Ich hoffe der Comic Talk kommt irgendwann reformiert wieder. :folded_hands:

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https://www.focus.de/kultur/kino-tv/wirbel-um-boateng-doku-gespraechspartnerinnen-erheben-schwere-vorwuerfe_c62c3e24-410d-49b5-8e3d-6092f0e3a811.html

die Familie von Kashia wollte nicht, dass ihr Name und Geschichte erwähnt…wurde einfach ignoriert…

gute Mediatheke!

YouTube ist nunmal ähnlich wie Twitch es beim Livestreaming ist oder auch PayPal bei Zahlungen, einer der Marktführer in dieser jeweiligen Branche und eben derart groß dass man ein Quasi-Monopol darstellt mit einer solchen marktbeherrschenden Stellung dass man eben nicht wirklich drum herum kommt.

Und genau dadurch haben diese andere Grenzen in den jeweiligen Ländern und können nicht mehr so viel frei Schnauze in ihre AGB/ToS bzw. Community-Richtlinien schreiben.

Ich würde es mit einem Basiskonto bei Banken vergleichen:

Und auch bei anderen Dingen die quasi zur Grundversorgung gehören, die Deutsche Bahn kann einen eben rausschmeißen (Platzverweis), aber Hausverbote werden nur äußerst selten erteilt und ich schätze mal die sind dann mitunter auch nur temporär, weil wie will man zum Beispiel sonst ohne Führerschein und Auto und eben wenig Einkommen/auf Bürgi, also auch nicht wirklich Geld um mal ein Taxi in die nächste Stadt zu nehmen, höchstens noch [Fern-]Busse.

Da würde ich dann ebenso auch den Drachenlord anführen, ich hoffe der bekommt nicht seinen Kanal zurück, aber dem wurde ja im Sommer 2016 der Strom abgestellt, weil sich 15k€ Schulden beim Versorger angehäuft haben - dafür sind die Hürden eben nicht ohne Grund sehr hoch, weil man dadurch eben ins 19. Jahrhundert zurückgeworfen wird, kein Kühlschrank mehr, nix kochen (außer man hat nen Gasherd und das Gas wurde nicht abgestellt), kein Warmwasser (ich meine die Gasdinger brauchen ja heutzutage auch alle Strom zur Steuerung), kein Licht, Heizung nur wenn Fernwärme oder Gas/Öl (wenn die Anlage auch wiederum ohne Strom funktioniert) kein Computer usw.

Die Hürden für Strom abstellen sind nicht sehr hoch. Es gibt eine Art Härtefallwiderspruch, mehr aber auch nicht. Es reichen 150€ Schulden um den Strom abgestellt zu bekommen.

Das stimmt, das einzige was dir die Stadtwerke nicht abdrehen dürfen, ist Wasser. Das ist soweit ich weiß gesetzlich verboten. Aber Gas und Strom und Fernwärme und alles andere dürfen sie dir zudrehen.