Folge 191 - Kurz kommentiert

Hier kann darüber diskutiert werden!

[B]Noch’n Urteil[/B]
Und was war jetzt die Strafe für die ARD? Hat es gereicht, dass sie die App über die 5 Jahre weiterentwickelt und verändert haben, damit sie sie behalten durften?

Dresden hat mehr als 540.000 Einwohner, nicht 300.000. Was den Punkt natürlich noch einmal untermauert.

[QUOTE=Efi;475367]Und was war jetzt die Strafe für die ARD? Hat es gereicht, dass sie die App über die 5 Jahre weiterentwickelt und verändert haben, damit sie sie behalten durften?[/QUOTE]
Naja, die Kosten des Verfahren mussten sie wohl mindestens tragen (bzw. der Beitragszahler).
Es ging in dem Verfahren nur um die App an diesem bestimmten Tag. Theoretisch müsste gegen jede Tagesschau-App einzeln geklagt werden. Das wäre natürlich Unsinn. Deshalb ist Holgers Schlussfolgerung auch falsch, dass die ARD ein Urteil einfach so ignoriert.

Ich kann die Klage gut verstehen. Auch heutzutage ist die Tageschauwebsite mehr Textprodukt als Videoprodukt.
Leider findet man sehr sehr häufig folgenden Trick: Unter der Schlagzeile wird ein Video gepostet, darunter einen Text zum Weiterlesen. In mindestens 50% der Fälle passt das Video nur bedingt zum Text. Der Text stellt somit kein Skript eines Beitrags dar, es ist ein weiteres Presseerzeungnis. Die Videos sind eher als Zusatzinfos zu betrachten.
Z.B. heute: Schlagzeile: “Debatte über Sozialpolitik-Fakten und Mythen”. Klickt man das Video an, bekommt einen Trailer zum “Bericht aus Berlin”. Es werden nur die Themen vorgestellt. Somit hast das Video diesmal gar nichts mit dem Thema zu tun. Daher kann ich schon verstehen, dass Zeitungsverlage über diese Konkurrenz nicht ganz glücklich sind.
Ich denke, das wäre vielleicht ein Kurz-Kommentiert-Thema.

[QUOTE=maddyxx;475415]Naja, die Kosten des Verfahren mussten sie wohl mindestens tragen (bzw. der Beitragszahler).
Es ging in dem Verfahren nur um die App an diesem bestimmten Tag. Theoretisch müsste gegen jede Tagesschau-App einzeln geklagt werden. Das wäre natürlich Unsinn. Deshalb ist Holgers Schlussfolgerung auch falsch, dass die ARD ein Urteil einfach so ignoriert.[/QUOTE]

Naja, es gibt auch sowas wie eine moralische Schlussfolgerung nach dem Motto: Okay, unsere App ist vielleicht zu presse-ähnlich, also sollten wir da mal was dran ändern. Mir geht es einfach um die Ignoranz. Im Übrigen wäre das ja ein billiger Trick, einfach ein Update der App nach verlorenem Verfahren durchzuführen und dann zu sagen, nun gelte das Urteil nicht mehr.

[QUOTE=Fernsehkritiker;475445]Im Übrigen wäre das ja ein billiger Trick, einfach ein Update der App nach verlorenem Verfahren durchzuführen und dann zu sagen, nun gelte das Urteil nicht mehr.[/QUOTE]
Nochmal, das Urteil bezieht sich nur auf die App vom 15.06.2011 und keine andere. Insofern gilt das Urteil weder für die Apps davor, noch die danach. Wenn die Zeitungsverleger etwas an der App heutzutage stört, können sie ja gerne wieder klagen. Das Urteil wird dann wieder 5 Jahre dauern und wieder nur eine 5 Jahre alte App verbieten.

Und wegen der Moral: Die ARD sieht sich ja im Recht, die App habe sich stark geändert, warum sollten die freiwillig die App zurückziehen. Das wäre ja so, als würdest du den kompletten Nanny-Beitrag löschen und nicht nur die vom Gericht verlangten Stellen.

Zur App: Leider sind gerade die klagenden Verlage ebenfalls eine mafiöse Truppe, die komplett das Digitalzeitalter verpasst hat und seit Jahren mit Klagen an diversen Stellen versucht, sich die verlorene Zeit irgendwie zurückzuholen. In anderen Worten: so richtig freuen kann ich persönlich mich über das Urteil nicht - auch, weil gerade App und Webseite der Tagesschau praktisch die einzigen Dienste der ÖR sind, die ich auch wirklich nutze.

Das heißt natürlich nicht dass ich dem Urteil die Korrektheit abspreche - was die ÖR dürfen und nicht, ist nun einmal klar definiert, und es wäre wünschenswert, dass ordentliche rechtliche Standards auch im Großen und nicht nur im Kleinen auf sie Anwendung fänden. Dennoch hält sich subjektiv meine Häme hier etwas in Grenzen.