Folge 180 - Die Akte Böhmermann

[QUOTE=STaRDoGG;449989]Das ist die Aufgabe der Judikative.[/QUOTE]

Auch. Aber dieser Paragraph gibt der Bundesregierung eindeutig das Recht, schon bevor die Arbeit der Gerichte überhaupt beginnt, einfach ein Nein zu erteilen, weil es sich eben hier um eine politische Frage handelt, da es sich um das Verhältnis zwischen Staaten dreht.

Wenn deiner Meinung nach die Bundesregierung hier den Ball an die Justiz weiterspielen MUSS, warum steht dann im Gesetz, dass die Bundesregierung auch ablehnen kann? Welchen Sinn hat das dann?

@Mara_Jade

Okay, jetzt verstehe ich dich.

Wenn es nicht rechtsstaatlich wäre, dass die Bundesregierung Nein sagt, dann würde die Option nicht im Gesetz stehen.

Ich versuche mich mal daran:

  1. Der Paragraph ist antidemokratisch bzw. gegen das Grundgesetz.
  2. Er ist geltendes Recht.
  3. Erdogan klagt, während er geltendes Recht ist.
  4. Die Bundesregierung darf nicht richten.

Dass der Paragraph existiert, ist nicht mit unserer Grundordnung zu vereinbare, deswegen wird er ausgesetzt. Dass eine Kanzlerin Richter spielt, ist gegen unsere Grundordnung. Sie darf also im Sinne der Grundordnung nicht richten. Was sie sehr wohl darf, ist innerhalb der Bundesregierung einen Antrag erarbeiten, um ihn auszusetzen. Sie hat sich also, im Sinne der Grundordnung, dafür entschieden, kein Richter zu sein. Den Spielraum hatte sie und diesen hat sie genutzt. Hätte sie abgelehnt, hätte sie die Grundordnung verletzt.

Es dürfte unschwer zu erkennen sein, was für ein Widerspruch in diesem Paragraphen liegt und die Bundesregierung hat sich zusammen mit Merkel dazu entschieden, den Spielraum zu nutzen, der ihnen bleibt und den Rest Gerichten zu überlassen. Zugleich sind sie darum bemüht, diesen Paragraphen abzuschaffen. Für mich gibt es an der Entscheidung keine Kritik. Höchstens, dass man nicht weit genung geht. Hier hat das mal jemand weiter ausgeführt.

[QUOTE=Enio;449912]Des Weiteren geht es bei der geplanten Abschaffung ja auch nur um die Majestätsbeleidigung für ausländische Staatsoberhäupter. Im Fall des Bundespräsidenten als inländischem Staatsoberhaupt bliebe die Majestätsbeleidigung demnach unverändert bestehen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verung...äsidenten

Ist das besser? Nicht wirklich, oder jedenfalls nicht grundsätzlich.[/QUOTE]

[QUOTE=Mara_Jade;449992]Wenn deiner Meinung nach die Bundesregierung hier den Ball an die Justiz weiterspielen MUSS, warum steht dann im Gesetz, dass die Bundesregierung auch ablehnen kann? Welchen Sinn hat das dann?[/QUOTE]
Abgesehen davon, dass ich den Paragraphen auch wegen diesem Umstand fraguwerdig finde angesichts des Konzepts der Gewaltenteilung, denke ich, dass es darum geht voellig absurde Versuche, die garantiert scheitern werden, abzuwehren ohne die Judikative damit zu belasten. Und das ist bei Boehmermann ja nicht gegeben. Auch wenn viele das hier gerne so haetten, handelt es sich hierbei nicht um einen glasklaren Fall - es bedarf durchaus einer juristischen Auseinandersetzung um den Fall einzuordnen.

[QUOTE=DeeperSight;449993]

  1. Der Paragraph ist antidemokratisch bzw. gegen das Grundgesetz.
  2. Er ist geltendes Recht.
  3. Erdogan klagt, während er geltendes Recht ist.
  4. Die Bundesregierung darf nicht richten.

Dass der Paragraph existiert, ist nicht mit unserer Grundordnung zu vereinbare, deswegen wird er ausgesetzt. Dass eine Kanzlerin Richter spielt, ist gegen unsere Grundordnung. Sie darf also im Sinne der Grundordnung nicht richten. Was sie sehr wohl darf, ist innerhalb der Bundesregierung einen Antrag erarbeiten, um ihn auszusetzen. Sie hat sich also, im Sinne der Grundordnung, dafür entschieden, kein Richter zu sein. Den Spielraum hatte sie und diesen hat sie genutzt. Hätte sie abgelehnt, hätte sie die Grundordnung verletzt.[/QUOTE]

Interessanter Ansatz! Aus der Ecke hatte ich das noch nicht betrachtet. Kann man durchaus so sehen. Allerdings glaube ich kaum, dass das die Gedankengänge von Merkel & Co waren. Die haben wohl eher pragmatischer gedacht und weniger theoretisch.

Allerdings basiert deine Betrachtung auf der Annahme, dass der Paragraph gegen das Grundgesetz verstößt und das ist noch nicht eindeutig geklärt, weil es dazu (meines Wissens) keine Aussage vom Bundesverfassungsgericht gibt.

Man hätte also durchaus auch den anderen Weg gehen können:

  1. Der Paragraph ist geltendes Recht und gibt der Bundesregierung die Möglichkeit abzulehnen.
  2. Der Paragraph schreibt nicht vor, welcher Art die Gründe für die Ablehnung sein müssen.
  3. Die Bundesregierung will den Paragrapen abschaffen, weil sie ihn für undemokratisch hält.
    –> Die Bundesregierung lehnt die Strafverfolgung ab, weil sie der Überzeugung ist, dass es sich hierbei um einen veralteten, undemokratischen Paragraphen hält, der sowieso bald abgeschafft werden soll.

Das würde meiner Meinung nach nicht gegen geltendes Recht verstoßen, weil der Paragraph eben eine willkürliche Entscheidung der Bundesregierung nach Gutdünken zulässt.

[QUOTE=Mara_Jade;449999]Allerdings basiert deine Betrachtung auf der Annahme, dass der Paragraph gegen das Grundgesetz verstößt und das ist noch nicht eindeutig geklärt, weil es dazu (meines Wissens) keine Aussage vom Bundesverfassungsgericht gibt.
[/QUOTE]

Dass vor Gericht alle gleich sind, wird damit negiert. Es gibt Menschen und Bessermenschen. Das ist gegen unser Verständnis von Aufklärung und ein Relikt aus kaiserlichen Tagen.

[QUOTE=Mara_Jade;449999]Die haben wohl eher pragmatischer gedacht und weniger theoretisch.[/QUOTE]

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die sich das genau überlegt haben. Sehr sogar.

[QUOTE=Mara_Jade;449999]–> Die Bundesregierung lehnt die Strafverfolgung ab, weil sie der Überzeugung ist, dass es sich hierbei um einen veralteten, undemokratischen Paragraphen hält, der sowieso bald abgeschafft werden soll.
[/QUOTE]

Überleg dir mal, was das für ein Signal in die Türkei gesendet hätte!
Wir hätten jedes Argument der Rechtsstaatlichkeit verloren. Hätte man das so gemacht, könnten wir sofort aufhören Erdogan und seine Partei in Hinblick auf Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit zu kritisieren. Das hat Merkel auch sehr deutlich gesagt.

[QUOTE=Mara_Jade;449999]Das würde meiner Meinung nach nicht gegen geltendes Recht verstoßen, weil der Paragraph eben eine willkürliche Entscheidung der Bundesregierung nach Gutdünken zulässt. [/QUOTE]

Und genau deswegen hat man die Willkür abgelehnt und im Sinne der unseres demokratischen Verständnis’ gehandelt.

[QUOTE=DeeperSight;450000]Dass vor Gericht alle gleich sind, wird damit negiert. Es gibt Menschen und Bessermenschen. Das ist gegen unser Verständnis von Aufklärung und ein Relikt aus kaiserlichen Tagen. […] Und genau deswegen hat man die Willkür abgelehnt und im Sinne der unseres demokratischen Verständnis’ gehandelt.[/QUOTE]

Ich verstehe deinen Ansatz durchaus, allerdings kann man das auch wieder anders sehen.

Die Existenz oder Nichtexistenz, Anwendung oder Nichtanwendung des Paragraphen verweigert keinem MENSCHEN sein Recht, denn es gibt ja gleichzeitig noch den Paragraphen über Beleidigung von Privatpersonen, den Erdogan auch als Basis für eine weitere Klage nutzt. In diese Klage hat die Bundesregierung gar nichts reinzureden und sie steht jedem Menschen auf der Welt zu. In dieser Hinsicht sind alle Menschen gleich.

Erdogan eben jetzt zu erlauben, dass er noch den Sonderparagraphen wegen “Majestätsbeleidigung” nutzt, führt doch erst dazu, dass es “Menschen und Bessermenschen” gibt, und eben das hätte die Bundesregierung mit einem Nein verhindern können. Bei einem Nein hätte Erdogan somit genau dieselben Rechte wie jeder andere Mensch auf der Erde auch, nur eben keine Sonderrechte. Und das ist doch genau das, was wir eigentlich wollen.

Desweiteren sehe ich auch das Problem mit dem Paragraphen nicht in der Tatsache, dass die Bundesregierung hier angeblich “richtet”, sondern darin, dass wir heutzutage nicht mehr der Ansicht sind, dass die Ehre von Staatsoberhäuptern wichtiger sein sollte als die Ehre von Otto Normalverbraucher. (So wurde die Ablehnung des Paragraphen auch einhellig von Politikern begründet.)

Die Regierung richtet hier meiner Meinung nach nicht, da es eben nicht um die Person Erdogan geht (die darf weiter die Privatklage einreichen), sondern um das Staatsoberhaupt Erdogan. Und während die Bundesregierung natürlich nicht über Beleidigungen gegen die Privatperson Erdogan richten darf, hat sie als Regierung schon die Aufgabe, das Verhältnis zwischen Deutschland und anderen Staaten aufzubauen, zu pflegen und maßgeblich zu bestimmen. Es geht hier eben nicht, um die “Würde des / eines Menschen”, sondern um diplomatische Beziehungen. Insofern ist es doch gar nicht so doof, in diesem (an sich unsinnigen) Paragraphen der Bundesregierung Mitspracherecht zu geben.

Erdogan eben jetzt zu erlauben, dass er noch den Sonderparagraphen wegen „Majestätsbeleidigung“ nutzt, führt doch erst dazu, dass es „Menschen und Bessermenschen“ gibt, und eben das hätte die Bundesregierung mit einem Nein verhindern können.

Damit hätte Merkel aber gegen unser Verständnis von Demokratie verstoßen und sich zum obersten Richter gemacht. Natürlich erlaubt der Paragraph eine Unterscheidung zwischen Bürger und Majestät. Deswegen soll er ja auch weg. :stuck_out_tongue:

Da es solch einen Paragraphen aber nicht geben sollte, wird dies obsolet.

Hätte die Bundesregierung ihr Nein gegeben, könnte Erdogan bei jeder Mahnung lachen und sagen: Hahaha, mit eurem Recht nehmt ihr es aber auch nicht so genau. Fuck you!

Das hat man damit verhindert. Erdogan sieht, dass in Deutschland Rechtsstaat und Gewaltenteilung funktioniert, auch dann, wenn es umstritten und unbequem ist. Jede Mahnung muss er weiterhin ernstnehmen.

Ne, absurde Vorwürfe kann die Justiz selbst abblocken. Dazu bedarf es der Regierung nicht als Vorinstanz, zumal solche Verfahren extrem selten sind und daher die Justiz eh kaum belasten. Bereits die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren einstellen, wenn sie keinen hinreichende Gründe für das Erheben einer Anklage sieht. Es geht hier vielmehr um politische Opportunität. Der Paragraf berücksichtigt diese ausdrücklich und gibt der Regierung die [B]rechtskonforme[/B] Möglichkeit, ein Verfahren abzuwenden. An und für sich zwar fragwürdig genug, aber in diesem Fall immerhin eine potentielle und juristisch ausdrücklich statthafte Absicherung gegen die Anwendung eines unsäglichen Paragraphen. Der Vorwurf, dass die Regierung sich dem Recht oder der Gewaltenteilung entgegengestellt hätte, wenn sie ihre Ermächtigung nicht gegeben hätte, ist somit haltlos (siehe hier).

Auch wenn viele das hier gerne so haetten, handelt es sich hierbei nicht um einen glasklaren Fall - es bedarf durchaus einer juristischen Auseinandersetzung um den Fall einzuordnen.

Und genau die ist jetzt nicht mehr möglich. Hätte die Bundesregierung ihre Zustimmung verweigert, dann hätte die Staatsanwaltschaft ganz normal wg. Beleidigung ermitteln und ev. Anklage erheben können (Höchststrafe: ein Jahr Gefängnis). Erdogan hat ja bereits als Privatperson Strafanzeige gestellt, was m.E. auch sein Recht ist. So wäre eine angemessene juristische Einordnung gut möglich gewesen. Ein Richter, der die Beleidigung beispielsweise für gering bis mittelschwer hält, hätte dann eine moderate Geldbuße gegen Böhmermann verhängen können. Letzterer hätte einen Denkzettel bekommen. wäre aber nicht wie ein Krimineller mittleren Kalibers behandelt worden.

Nun wird aber nach einem Paragraphen ermittelt und eventuell angeklagt, bei dem die Mindeststrafe drei Monate und die Höchststrafe fünf Jahre sind. Wenn der Richter nun bejaht, dass eine Beleidigung vorliegt und wiederum meint, dass sie von geringer bis mittlerer Schwere ist, dann wird er in diesem Fall bereits eine (nicht unerhebliche) Bewährungsstrafe verhängen müssen. Böhmermann wäre dann auf jeden Fall vorbestraft und stünde gewissermaßen mit einem Fuß schon im Gefängnis. Oder besagter Richter wird, wenn er das nicht will, gegen seine Überzeugung handeln und behaupten müssen, dass gar keine Straftat vorliegt, oder es es sich nur um einen außergewöhnlich geringfügigen Fall handelt.

Durch die Entscheidung der Bundesregierung, das Verfahren wg. Majestätsbeleidigung zuzulassen, ist die Justiz der Möglichkeit beraubt, den Fall Böhmermann nach einem Paragrafen zu beurteilen, der Beleidigung durchaus bestraft, dabei aber die Kirche im Dorf lässt. Das wäre aber das einzig Vernünftige und Richtige gewesen. Und es hätte Erdogan gezeigt, dass man seine Ehre ernst nimmt (indem die Justiz prüft, ob eine Straftat vorliegt) - aber auch nicht ernster als die irgendeines normalen Bürgers.

Die Justiz ist jetzt in der Zwickmühle, entweder die Strafbarkeit von Böhmermanns Verhalten zu verneinen oder Böhmermann unverhältnismäßig hart bestrafen zu müssen.

(Wäre ich persönlich der Richter, so würde ich allerdings eine andere Option wählen: Ich würde mich weigern, den entsprechenden Paragrafen anzuwenden mit der Begründung, dass er offensichtlich unrechtsstaatlich ist. Und das Gebot der Rechtsstaatlichkeit muss nach meinem Dafürhalten immer absolut und bedingungslos über positiv gesetztem Recht stehen. (Wieso ich den Paragrafen für rechtsstaatlich absolut indiskutabel halte, habe ich in mehreren Beiträgen in diesem Thread dargelegt, datierend ab dem 15.4.2016.)
Ich würde aber gerne nach dem „normalen“ Beleidigungs-Paragrafen prüfen, ob eine Beleidigung vorliegt oder nicht, wobei das Verhalten von Erdogan mit zu berücksichtigen wäre.)

Nur wenn es Verleumdung ist, sonst ist auch eine Geldstrafe möglich. Was ist Verleumdung?

§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine unwahre Tatsachenbehauptung, wider besseres Wissen. Nun bin ich kein Jurist, aber das Schmähgedicht ist so überzeichnet, so absurd übertrieben, dass das eigentlich schon in meinen Augen dieser „unwahren Tatsachenbehauptung“ widerspricht. Also auch Leute, die den Kontext nicht verstehen, sondern das Gedicht 1:1 so auffassen wie es vorgetragen wird, werden wohl kaum annehmen das Erdogans „Gelöt nach Döner stinkt“, er „Gummimasken trägt“ und so weiter. Hätte Böhmermann nur einen einzigen Aspekt (z.B. Ziege) in der Sendung gebracht, wäre das etwas anderes.

[QUOTE=DeeperSight;450009]Damit hätte Merkel aber gegen unser Verständnis von Demokratie verstoßen und sich zum obersten Richter gemacht. [/QUOTE]

Sehe ich nicht so, denn die Verfassungswidrigkeit ist meiner Meinung nach (bin kein Experte, korrigiert mich, wenn ich da falsch liege) erst gegeben, wenn das Bundesverfassungsgericht dies entschieden hat. Bin dahin gilt dieser Paragraph, auch wenn man ihn für verfassungswidrig halten mag, und man muss ihn, so wie er im Gesetzbuch steht, zur Anwendung bringen.

Wenn jetzt irgendwann in den 70ern jemand aufgrund dieses Homosexualitätsparagraphen angezeigt wurde und ein Richter damals schon progressiv und der Meinung war, dass der Paragraph gegen die Menschenwürde und den Gleichbehandlungsgrundsatz, Freiheitsrechte und das Grundgesetz überhaupt verstößt, dann konnte er ja trotzdem nicht sagen: “Ich persönlich halte den Paragraphen für verfassungswidrig und wende ihn daher nicht an.” Dann muss er schon den Umweg über das Bundesverfassungsgericht gehen und sich da erst mal die Bestätigung holen, dass der Paragraph verfassungswidrig ist. Wie gesagt, ich bin kein Experte, aber meiner Meinung nach darf niemand außer dem Bundesverfassungsgericht einfach mal entscheiden, welcher Paragraph verfassungswidrig ist und diesen dann voreilig nicht zur Anwendung bringen.

[QUOTE=Enio;450013]Der Vorwurf, dass die Regierung sich dem Recht oder der Gewaltenteilung entgegengestellt hätte, wenn sie ihre Ermächtigung nicht gegeben hätte, ist somit haltlos (siehe hier).[/QUOTE]
Ich kann die Kritik in dem Artikel nicht nachvollziehen. Merkel sagt mehr oder weniger indirekt, dass der Paragraph gelinde gesagt Unsinn ist, weil er gegen die Gewaltenteilung verstoesst und sie gibt daher den Fall im vollen Vertrauen an den Rechtsstaat an die Judikative weiter. Das kann ich durchaus nachvollziehen. Weiterhin wuerde es voellig falsche Signale senden wenn man die Ermaechtigung zur Strafverfolgung nicht geben wuerde und umgehend danach ankuendigt, dass man den Paragraphen abschaffen will. Das haette einen faden Beigeschmack von “Ich mach’ mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt”.

[QUOTE=Enio;450013]Durch die Entscheidung der Bundesregierung, das Verfahren wg. Majestätsbeleidigung zuzulassen, ist die Justiz der Möglichkeit beraubt, den Fall Böhmermann nach einem Paragrafen zu beurteilen, der Beleidigung durchaus bestraft, dabei aber die Kirche im Dorf lässt.[/QUOTE]
Warum? Eine Geldstrafe ist nach wie vor moeglich und wird auch genau die Strafe sein, die er kassiert (wenn ueberhaupt).

[QUOTE=Miraculum;449944]Ich fand den Beitrag an sich ganz gut, was nur unheimlich genervt hat, war dein ständiger Vergleich mit dir und deine vorzeitigen Rechtfertigungen, was deine Meinung angeht.[/QUOTE]

Das ist mir auch schon bei Twitter aufgefallen, wo Holgi irgendwie die Scheiß RTL-Shirts mit ins Spiel gebracht hat.

Diese Vergleiche müssen wirklich nicht sein. Sie bringen den Beitrag in keinster Weise weiter und da nicht jeder 100% hinter Holgers damaligen Entscheidungen steht, taugen sie auch gar nicht als Rechtfertigung.

@ Tilman:

Ne. Der Paragraf, um den es geht, ist nicht normale „Verleumdung“, sondern ein anderer, nämlich § 103 (1) StGB:

Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Es geht hier also um drei Monate bis drei oder fünf Jahre. Und drei Monate wären nur in einem sehr milden Fall möglich. Gelangt ein Gericht zur Überzeugung, dass das durchaus nicht so milde ist, muss die Strafe eigentlich (deutlich) über den drei Monaten liegen.

Ginge es nicht um ein Staatsoberhaupt, sondern um einen Normalsterblichen wie Dich und mich, dann käme vermutlich nicht die „Verleumdung“ (der von Dir zitierte § 187) infrage, sondern „Beleidigung“ (§ 185):

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

@ Mara-Jade:

Zitat Mara_Jade:

Sehe ich nicht so, denn die Verfassungswidrigkeit ist meiner Meinung nach (bin kein Experte, korrigiert mich, wenn ich da falsch liege) erst gegeben, wenn das Bundesverfassungsgericht dies entschieden hat. Bin dahin gilt dieser Paragraph, auch wenn man ihn für verfassungswidrig halten mag, und man muss ihn, so wie er im Gesetzbuch steht, zur Anwendung bringen.

Wenn jetzt irgendwann in den 70ern jemand aufgrund dieses Homosexualitätsparagraphen angezeigt wurde und ein Richter damals schon progressiv und der Meinung war, dass der Paragraph gegen die Menschenwürde und den Gleichbehandlungsgrundsatz, Freiheitsrechte und das Grundgesetz überhaupt verstößt, dann konnte er ja trotzdem nicht sagen: „Ich persönlich halte den Paragraphen für verfassungswidrig und wende ihn daher nicht an.“ Dann muss er schon den Umweg über das Bundesverfassungsgericht gehen und sich da erst mal die Bestätigung holen, dass der Paragraph verfassungswidrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte aber entschieden, dass die Kriminalisierung männlicher Homosexualität (denn nur um die ging es) verfassungsgemäß sei. Bis heute gelten die Opfer dieses Paragrafen als zurecht verurteilte Kriminelle, während diejenigen, die sie eingesperrt haben, fette Pensionen kassieren. Niemand hat sich bei den Betroffenen entschuldigt, und niemand hat sie rehabilitiert.
Heißt dies, dass Männer, die homosexuelle Akte „begingen“ (denn nur Männer wurden bestraft!), zu Recht verurteilt wurden? Bestenfalls in einem rein legalistischen Sinne, der aber ohne Bedeutung ist. Denn niemand kann Justizverbrechen wie die Verfolgung Unschuldiger legitimieren. Sie bleiben Verbrechen. Und ein Staat, der sie legitimiert und vollzieht, wird damit definitiv zum Unrechtsstaat. Sonst könnte man (im Extremfall) auch das Unrecht des Dritten Reichs zum Recht erklären. Ein „Recht“, bei dem die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, ist ganz sicher kein Recht - egal, was das Bundesverfassungsgericht oder wer immer sagt.

@ Stardogg:

  1. Wenn ein Paragraf ausdrücklich vorsieht, dass die Regierung nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden kann, ob eine Strafverfolgung stattfindet: Wieso sollte die Regierung dann nicht den ihr ausdrücklich zugebilligten Entscheidungsspielraum nicht nutzen dürfen, um ihre Zustimmung zur Strafverfolgung zu verweigern? Genau dafür ist der Entscheidungsspielraum doch da!

Die Regierung muss sich nicht über das Gesetz und nicht einmal über diesen Paragrafen stellen, wenn sie ihr Einverständnis verweigert, sondern nur das tun, was der Paragraf selbst ihr ganz ausdrücklich gestattet.

Hätte der Gesetzgeber nicht gewollt, dass die Regierung nach Ermessen darüber entscheiden kann, ob sie die Strafverfolgung nach besagtem Paragrafen ermöglicht oder nicht, dann hätte er das Gesetz wohl kaum so formuliert. In anderen Gesetzen wird so ein Spielraum gewöhnlich jedenfalls nicht genannt. Das ist die formale Seite.
Aber da die Strafverfolgung nach diesem Paragrafen rechtsstaatlich betrachtet ganz sicher nicht geboten (sondern eher illegitim) ist, ist eine Verweigerung dieses Antrags auch inhaltlich gerechtfertigt.

Man könnte es auch so sagen: Der Paragraf ermöglicht eine absurde Sonderbehandlung ausländischer Staatsrepräsentanten, er schreibt sie aber aber nicht vor. Würde man so tun als ob, dann wäre man päpstlicher als der Papst.

Viel schlimmer finde ich, dass die Regierung eine Strafverfolgung selbst schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit jederzeit unterbinden kann, wenn sie meint, dass das so im Interesse der Staatsräson sei. Hier wird politischer Opportunismus eindeutig vor die Rechtsstaatlichkeit gestellt:

Eigentlich geht man doch in unserem Rechtsstaat davon aus, dass einer, der schlimme Straftaten begangen hat, dafür auch verurteilt wird. Einer zum Beispiel, der mit dafür gesorgt hat, dass Menschen gefoltert werden. Aber, dem muss nicht so sein. Denn es gibt § 153d der Strafprozessordnung. Ist einem jetzt vielleicht nicht so geläufig. Aber nach § 153d kann ein Verfahren fallen gelassen werden, wenn Deutschland dadurch schwere Nachteile entstehen könnten. Aha. Als schwerer Nachteil für Deutschland galt mal, dass man den syrischen Diktator Assad verärgern könnte. Und deshalb hat die rot-grüne Bundesregierung einen der berüchtigtsten Spione seines Terrorregimes einfach frei gelassen. Und ihm sogar Asyl gewährt. Und so lebt er hier unbehelligt bis heute.

DAS finde ich erschreckend. (Und erschreckend finde ich auch, dass offenbar kaum jemand außer mir sich an so was stört.)
Aber wenn Erdogan sich eben wie ein Normalmensch auf den normalen Tatbestand der Beleidigung stützen muss, dann werden ihm seine legitimen Rechte nicht genommen. Es wird ihm nicht die Möglichkeit verwehrt, zu seinem Recht zu kommen. Verwehrt wird ihm nur ein absurder Anspruch, der aber eh nur bedingt (nämlich abhängig von der freien Entscheidung der Bundesregierung) besteht. Deshalb ist das nicht nur formal-juristisch, sondern auch rechtsstaatlich gesehen in Ordnung. Würde man Erdogan das Recht verwehren, normale Strafanzeige zu stellen, oder würde die Justiz es ablehnen, seine Beschwerden ernsthaft zu prüfen und ihnen ggf. stattzugeben, dann fände ich das auch schlecht.

  1. Nehmen wir an, ein Paragraf besagt, dass die Straftaten gegen Sinti und Roma weniger hart (oder härter) bestraft werden als die gegen Deutsche. Soll die Regierung dann auch ihr Einverständnis geben, wenn sie es in der Hand hätte? Oder würde nicht die Anwendung eines solchen Paragrafen einen absolut unrechtsstaatlichen Akt darstellen, der durch nichts zu legitimieren ist? Und was sollte an der Ungleichbehandlung eines ausländischen Potentaten akzeptabler sein?

  2. Ja, im Prinzip ist eine Geldstrafe möglich. Wenn das Gericht aber beispielsweise eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten zugrundelegt (die Geldstrafe wird ja immer nach Tagessätzen berechnet), dann ist es doch eher unwahrscheinlich, dass die da eine Geldstrafe rauskommt. Und selbst wenn, wäre das in dieser Größenordnung sehr hart.

      • Aktualisiert - - -

Noch als Ergänzung zum letzten Punkt: Mindeststrafe beträgt wie gesagt drei Monate.
Und als vorbestraft gilt man bei allem über drei Monate. Ist vielleicht eher symbolisch, aber hat doch irgendwo ein gewisses Gewicht.

IMO kein gelungener Beitrag und das aus zwei Gründen:

  1. Es interessiert mich als Zuschauer sowas von überhaupt nicht wie Herr Böhmermann privat ist. Ob er nun ein narzistischer Egomane ist oder nicht, hat keinerlei Bedeutung für seine Satire, vielleicht ist es sogar Vorraussetzung dafür… was weiss ich. Wenn es dir ein Verlangen war, Holger, klar zu machen, dass du ihn scheisse findest, dann hätte da ein Satz für gereicht und das wäre auch für mich ok gewesen. Jedoch: Der halbe Beitrag bezieht sich auf den Charakter Böhmermanns. WAS soll der Blödsinn??

  2. Der Anlass ist praktisch eine Steilvorlage mal generell etwas zum Stand der Meinungsfreiheit in unserem Land zu sagen. Stattdessen fragt man: Darf Satire das? Wo endet Meinungsfreiheit?
    Äh ja, hallo? Meinungsfreiheit kann enden? Es wäre die Gelegenheit gewesen mal klar zu stellen wie verkrüppelt unser Bild von Meinungsfreiheit mittlerweile ist. Das Konzept der Meinungsfreiheit verträgt es nämlich eigentlich in keinster Weise, dass man es einschränkt, denn in der Folge kann ich meine Meinung eben NICHT mehr frei äußern und wenn ich das öffentlich tue, dann habe ich sogar noch eine verdammt hohe Eintrittshürde, denn wer als nicht geschulter Laie wäre denn bitte sehr aus dem Stehgreif dazu in der Lage seine Wort auf ihre rechtliche Relevanz abschätzen zu können? Allein das zeigt schon wie absurd das ganze Thema mittlerweile ist. Wer ohne Rechtsbeistand in der Öffentlichkeit kritisch die Fresse aufmacht, dürfte wohl ratzfatz erleben wie wenig Freiheit der Meinung man ihm zugesteht.
    Wenn eine offene Gesellschaft es nicht aushält, dass man seinen Bürgern zugesteht frei nach Schnauze ein paar Beleidigungen auszusprechen, dann ist das echt ein Armutszeugnis. Man kann ja durchaus Regeln für öffentliche / in den Medien getätigte Beleidigungen schaffen, so dass die Angesprochenen das Recht auf Erwiderung erhalten, aber das soll es dann auch bitte sein. Wenn ich in meinem Kopf “du blöder Oberwixer” denke, dann will ich das bitte auch sagen können. Ein Verbot hat was von Gedankenverbrechen… und kaum jemand regt sich drüber auf, erschreckend!

[QUOTE=Enio;450023]Es geht hier also um drei Monate bis drei oder fünf Jahre. Und drei Monate wären nur in einem sehr milden Fall möglich. [/QUOTE]Lies dein eigenes Zitat genauer, bis drei Jahre oder Geldstrafe steht da. Es sei denn es wäre Verleumdung.

Wenn man jetzt aber der Ansicht ist, es wäre Verleumdung gewesen, dann müsste man Analog ja auch 187 statt 185 verwenden, oder?

[QUOTE=Enio;450023]@ Stardogg:

Wenn ein Paragraf [I][B]ausdrücklich vorsieht[/B][/I], dass die Regierung nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden kann, ob eine Strafverfolgung stattfindet: Wieso sollte die Regierung dann nicht den ihr ausdrücklich zugebilligten Entscheidungsspielraum nicht nutzen dürfen, um ihre Zustimmung zur Strafverfolgung zu verweigern?[/QUOTE]
Weil der gegebene Spielraum gegen die Gewaltenteilung verstoesst und man als Regierung davon nicht profitieren moechte? Ich mein wir sind uns ja alle darueber einig, dass der Paragraph ein riesiger Haufen Scheisse ist.

Er erlaubt
a) die Sonderbehandlung von Staatsoberhaeuptern und
b) hat er sehr fragwuerdige Konsequenzen fuer die Gewaltenteilung.

Es gibt jetzt zwei Moeglichkeiten die Merkel hat. Sie sagt “Nein” zu Erdogan um a) entgegenzuwirken oder “Ja” um b) entgegenzuwirken - es gibt aber keine Moeglichkeit um beiden Punkte auszuhebeln. Wenn man abwaegt, dass der Paragraph bald abgeschafft werden soll und, dass nach wie vor eine Geldstrafe fuer Boehmi moeglich ist, finde ich halt dass “Ja” die deutlich bessere Alternative ist hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit darstellt.

[QUOTE=Enio;450023]Nehmen wir an, ein Paragraf besagt, dass die Straftaten gegen Sinti und Roma weniger hart (oder härter) bestraft werden als die gegen Deutsche. Soll die Regierung dann auch ihr Einverständnis geben, wenn sie es in der Hand hätte? Oder würde nicht die Anwendung eines solchen Paragrafen einen absolut unrechtsstaatlichen Akt darstellen, der durch nichts zu legitimieren ist? Und was sollte an der Ungleichbehandlung eines ausländischen Potentaten akzeptabler sein?[/QUOTE]
Das kommt stark auf den Fall an. Es gilt die Entscheidung zu treffen, welche man als “rechtsstaatlicher” empfindet. Es sollte jedoch klar sein, dass man eine solchen Paragraphen genau wie § 103 moeglichst schnell abschaffen sollte. So lange er da ist kann man ihn aber halt nicht ignorieren und man muss so eklige Entscheidungen wie in der Affaere hier treffen.

[QUOTE=Enio;450023]Ja, im Prinzip ist eine Geldstrafe möglich. Wenn das Gericht aber beispielsweise eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten zugrundelegt (die Geldstrafe wird ja immer nach Tagessätzen berechnet), dann ist es doch eher unwahrscheinlich, dass die da eine Geldstrafe rauskommt. Und selbst wenn, wäre das in dieser Größenordnung sehr hart.[/QUOTE]
Selbst der Anwalt von Erdogan meinte doch, dass er von einer Geldstrafe ausgeht, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Allein das man nun versucht das ganze gut zu reden, sagt doch schon alles. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit für oder dagegen zu stimmen. Diese Möglichkeit steht diesem Paragraphen eben zu, da ist es total egal ob nun die Judikative für Rechtsfragen eher zuständig ist oder nicht. Und die Entscheidung hing am Ende allein von Merkel ab (es war Gleichstand), sie hat zugestimmt, damit sie sich nächste Woche in der Türkei gut gehen lassen kann, andernfalls muss sie ja mit großen Problemen rechnen.
Der Tele5 Chef hat es gut zusammengefasst: “Frau Bundeskanzlerin, bitte treten sie zurück”.

So einfach ist das.

[QUOTE=HerrRossi;450024]
2. Der Anlass ist praktisch eine Steilvorlage mal generell etwas zum Stand der Meinungsfreiheit in unserem Land zu sagen. Stattdessen fragt man: Darf Satire das? Wo endet Meinungsfreiheit?
Äh ja, hallo? Meinungsfreiheit kann enden? Es wäre die Gelegenheit gewesen mal klar zu stellen wie verkrüppelt unser Bild von Meinungsfreiheit mittlerweile ist. Das Konzept der Meinungsfreiheit verträgt es nämlich eigentlich in keinster Weise, dass man es einschränkt, denn in der Folge kann ich meine Meinung eben NICHT mehr frei äußern und wenn ich das öffentlich tue, dann habe ich sogar noch eine verdammt hohe Eintrittshürde, denn wer als nicht geschulter Laie wäre denn bitte sehr aus dem Stehgreif dazu in der Lage seine Wort auf ihre rechtliche Relevanz abschätzen zu können? Allein das zeigt schon wie absurd das ganze Thema mittlerweile ist. Wer ohne Rechtsbeistand in der Öffentlichkeit kritisch die Fresse aufmacht, dürfte wohl ratzfatz erleben wie wenig Freiheit der Meinung man ihm zugesteht.
Wenn eine offene Gesellschaft es nicht aushält, dass man seinen Bürgern zugesteht frei nach Schnauze ein paar Beleidigungen auszusprechen, dann ist das echt ein Armutszeugnis. Man kann ja durchaus Regeln für öffentliche / in den Medien getätigte Beleidigungen schaffen, so dass die Angesprochenen das Recht auf Erwiderung erhalten, aber das soll es dann auch bitte sein. Wenn ich in meinem Kopf “du blöder Oberwixer” denke, dann will ich das bitte auch sagen können. Ein Verbot hat was von Gedankenverbrechen… und kaum jemand regt sich drüber auf, erschreckend![/QUOTE]

Natürlich kann Meinungsfreiheit enden. Und: Es ist eine Sache, kritisch zu sein (idealerweise begründet man dann seine Meinung) oder jmd. zu beleidigen. Natürlich kannst du jmd. als “Oberwixer” bezeichnen, damit übertrittst du einfach deine Freiheit. Eine Freiheit gilt nur solange, wie du damit jmd. anderen verletzt. Sonst funktioniert das Zusammenleben nicht.

[QUOTE=abi;450041]Natürlich kann Meinungsfreiheit enden. Und: Es ist eine Sache, kritisch zu sein (idealerweise begründet man dann seine Meinung) oder jmd. zu beleidigen. Natürlich kannst du jmd. als “Oberwixer” bezeichnen, damit übertrittst du einfach deine Freiheit. Eine Freiheit gilt nur solange, wie du damit jmd. anderen verletzt. Sonst funktioniert das Zusammenleben nicht.[/QUOTE]

Wie definierst du verletzten? Worte per se können nicht verletzen, es sei denn du setzt als Definition dafür an, dass ein gekränktes Ego / ein verletztes Ehrgefühl oder auch nur ein Gefühl von Traurigkeit bereits Verletzungen sind. Damit bist du dann aber direkt drin in der Willkür des Verbietens und Erlaubens und hast damit faktisch ein Verbot des Sagens/Aussprechens für einen Haufen Gedanken ausgesprochen. Meine Vorstellung von Meinungsfreiheit sieht anders aus.

Und nicht dass du mich falsch verstehst: Ich spreche mich nicht dafür aus, dass alle wie wilde Beserker ihre Mitmenschen angehen sollen, aber wenn es passiert, dann muss man es eben aushalten. So ist das eben mit vielen Freiheitsrechten und eigentlich auch echt kein Drama. Auch wenn ich kein Fan der USA bin, aber in dem Punkt sind die echt mal deutlich entspannter als wir.