Folge 159 - Der Rundfunkbeitrag und das Bargeld

Holger bleibt halt ein Extremist gegenüber dem Rundfunkbeitrag :smiley:

Bei Amazon kann man mit Bargeld zahlen. Nennt man Nachnahme

Sehr interessantes Interview! Respekt an Holger, wie schnell er das Interview arrangiert hat! :cool:

[QUOTE=tux;410143]
Damit müssten Beitragszahlungen in Bar angenommen werden (§ 14 I 2 BBankG). Die Rundfunkanstalten dürfen das allerdings aufgrund der Einschränkungen in ihren Satzungen nicht.[/QUOTE]

Habe ich nach meiner Recherche au so interpretiert. Danke für deine wirklich gute Zusammenstellung! Damit hat man ne ordentliche Diskussionsgrundlage.

Problematisch an dem Interview fand ich allerdings, dass es dem Herrn Häring gar nicht um den Rundfunkbeitrag als solchen ging, sondern eher um ein Zeichen gegen die Zurückdrängung des Bargeldes. Der Kern der Aktion war eigentlich irrelevant für FKTV.

[QUOTE=Fernsehkritiker;410116]Solmecke tritt selbst gern mal im TV auf, also wird er es sich kaum mit denen verscherzen wollen[/QUOTE]

… richtig erkannt, und obendrein ist er ein Agent der NWO. Ist doch klar, dass so einer die ARD-Propaganda unterstützt.

Jetzt frag ich mich nur noch: wo kann ich eigentlich das FKTV-Abo in Bar bezahlen? Möglichst in 1-Cent-Stücken.

[post=410195]@Kiyotake[/post]
Steht doch schon im Thread, wieso das nicht vergleichbar ist.

[QUOTE=Mindflare;410198][post=410195]@Kiyotake[/post]
Steht doch schon im Thread, wieso das nicht vergleichbar ist.[/QUOTE]

Schon verstanden, nur wenn sich Holger hier schon für die armen Konto-losen in den Kampf stürzt, warum geht er dann nicht mit gutem Beispiel voran?

In welcher Weise sollte ich denn voran gehen?

Du kannst mir gern auch die Abo-Gebühr bar in Cent-Stücken schicken. Sofern du das per Post machst, zahlst du das Porto aber selbst :smiley:

Wie gesagt: Mir haben Leute tatsächlich schon Bargeld geschickt, um so ihr Abo zu bezahlen - ist überhaupt kein Problem.

Angeblich hat Alsterfilm bereits Barzahlungen angenommen. Hat Holger im letzten MG-Direkt zumindest gesagt.

In 1-Cent-Stücken wird schwierig. Laut Wikipedia gilt:

Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen begrenzt.

EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, Amtsblatt L 139 vom 11. Mai 1998

Also mehr als 50 Cent müsster er dann nicht annehmen:( Aber vielleicht ist er ja kulant.

[QUOTE=Fernsehkritiker;410201]zahlst du das Porto aber selbst :D[/QUOTE]

Kein Problem, ich setze die PLZ in eckige Klammern und muss dann nur 4 Cent zahlen.

Im Beitrag wurde nicht erwähnt, dass einige Beitragsservice-Stellen wie der RBB und WDR wohl doch Bargeld annehmen. Das stand in dem ergänzenden HB-Artikel.

Du meinst diesen Artikel, oder? Ja, das ist tatsächlich interessant, denn in den Beitragssatzungen von RBB und WDR heißt es jeweils in § 10:

(1) Der Beitragsschuldner/Die Beitragsschuldnerin hat die Rundfunkbeiträge auf
seine/ihre Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio
bei Banken oder Sparkassen zu leisten.

(2) Der Beitragsschuldner/Die Beitragsschuldnerin kann die Rundfunkbeiträge nur
bargeldlos
mittels folgender Zahlungsformen entrichten:

  1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift,
  2. Einzelüberweisung,
  3. Dauerüberweisung. (RBB)

(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.

(2) Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:

  1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift,
  2. Einzelüberweisung oder
  3. Dauerüberweisung. (WDR)

Wenn WDR und RBB tatsächlich Bargeld zur Begleichung der Beitragsschuld (ob diese besteht, ist eine andere Frage) annehmen, könnten sie sich (zumindest theoretisch) auf ihre Beitragssatzungen berufen und behaupten, die Schuld sei durch die Barzahlung nicht getilgt worden und würde immer noch bestehen, denn das ist ja laut der Satzungen nur bargeldlos möglich. Die Rundfunkanstalten dürfen das Bargeld gar nicht annehmen.

Hier hatte ich das Ganze schon etwas ausführlicher dargestellt.

Bei dem Einwand von Herrn Solmecke geht es im Kern um die Interpretation des Ausdrucks „uneigeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel“. Herr Häring interpretiert das so, dass „jeder Eurobanknoten annehmen muss …“ . Nach Herr Solmecke bedeutet dies nur, „wenn man mit Bargeld bezahlt, dann muss eben Euro immer akzeptiert werden.“

Wikipedia sagt zu Zahlungsmitteln:

Zahlungsmittel sind übertragbare, einheitliche und abzählbare Wertträger, die als Gegenwert beim Kauf oder Verkauf dienen. Bei einem gesetzlichen Zahlungsmittel ist ein Gläubiger rechtlich verpflichtet, dieses anzuerkennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel „müsse sich jeder zufriedengeben, wenn er darin bezahlt worden sei.

Robert Millbrandt, Geschichte der Volkswirtschaft, 1924, S. 59

In Deutschland sind „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“.
[ § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG]
Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen begrenzt.
[ EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, Amtsblatt L 139 vom 11. Mai 1998]
Nach Art. 11 Satz 3 dieser EG-Verordnung ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde (…) niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen“.

„uneingeschränkt“ heißt also, dass jede Menge von Banknoten akzeptiert werden muss, im Gegensatz zum Müngeld.

Also Herr Häring hat hier Recht und Herr Solmecke nicht. Der Rest der Antwort ist damit einentlich hinfällig.

Mir ist noch einiges bei Herrn Solmecke aufgefallen: So sagt er z.B. Herr Häring hätte den Paragraphen nur zu Ende lesen müssen, zitiert dann aber nur genau den Satz, den Herr Häring auch zitiert hat.

Im Grunde hat Tux hier ja schon sehr schön ausgeführt, wie es sich verhält.
Dazu möchte ich gar nicht mehr viel sagen.

Außer, dass ich die Leichtgläubigkeit mancher Forumsteilnehmer gegenüber eines Anwalts für sehr bedenklich halte.
Kein Gesetz der Welt ist eindeutig. Gesetze werden ganz bewusst schwammig formuliert.
Dieser Herr YouAdvoCat faselt nicht nur davon, dass die Bargeldzahlung eine “Verschwörungstheorie” sein soll, was überhaupt keinen Sinn macht. Nein, er behauptet, es gäbe eine einzige, feste Interpretation des Gesetzes und damit sei der Käse gegessen.

Dieser Anwalt ist hoch unseriös und halt wohl in den Hermeneutik-Seminaren öfter gefehlt.
Egal um was es geht; bei Präzedenzfällen sitzen immer mehrere Juristen und wägen ab, wie ein Gesetz nun ausgelegt werden müsse.

AdvoCat macht das praktisch im Alleingang. Dieser Mann ist zu nichts zu gebrauchen und sollte fortan ignoriert werden.

[QUOTE=DeeperSight;410215]Außer, dass ich die Leichtgläubigkeit mancher Forumsteilnehmer gegenüber eines Anwalts für sehr bedenklich halte.[/QUOTE]
Du legst die gleiche Leichtglaeubigkeit an den Tag. Du hast die Ausfuehrungen von tux gelesen und damit ist die Sache fuer dich gegessen … das ist Dasselbe in Grün ;).

Aber bitte nicht falsch verstehen, ich finde die Herangehensweise von tux besser als von Solmecke und Haering, einfach weil sie viel fundierter ist. Aber wie du schon gesagt hast sind Gesetze sehr schwammig formuliert und beduerfen deswegen oft einer Interpretation, weswegen es wichtig ist sich viele unabhaengige Meinungen anzuhoeren. Ich habe zum Beispiel gerade gesehen, dass es einen Kommentar zum Bundesbankgesetz von Berger/Rübsamen gibt. Waere interessant zu wissen was da drin steht.

[post=410217]@STaRDoGG[/post]

Du legst die gleiche Leichtglaeubigkeit an den Tag. Du hast die Ausfuehrungen von tux gelesen und damit ist die Sache fuer dich gegessen … das ist Dasselbe in Grün

Da möchte ich mich verteidigen dürfen. :slight_smile:

Ich habe zu dem Thema überhaupt keine Meinung.
Die Ausführungen des Handelsblatt-Typens fand ich sehr interessant. Doch bevor ich so etwas nachahme, lese ich erst einmal selbst die Gesetze und gehe dann vorher zu einem Anwalt und lasse mich beraten.

Es ist für mich also überhaupt nichts gegessen. Meine Kritik galt bloß der Leichtgläubigkeit ggü. eines Selbstdarstellers.

Alles klar, dann sry fuer die Unterstellung.

Hat eigentlich schon mal jemand versucht den Beitrag als Wertbrief zu versenden?
Kostet zwar 3,95€ extra zum Normalporto , ist aber billiger als die Überweisung per Bank und außerdem Bargeld.

:cool:

Interessanter weise hat Holger hier den Journalistischen Fehler gemacht, der von Haering an der ARD Kritisiert wurde. Da es ja nun mal diese aussagen von Herrn Solmecke gibt, und diese im Gegensatz du denen von Haering stehen hätte man seine Sichtweise mindestens erwähnen müssen.

Der Vollständigkeit halber hier noch zwei Meinungen zum Thema.

Aller Voraussicht nach wird die fehlende Möglichkeit zur Bargeldzahlung gegen geltendes Bundes- sowie Europarecht verstoßen, denn nach § 14 des Bundesbankgesetzes sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Zudem sagt Art. 128 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aus, dass die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen Banknoten sind, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags und der Satzung kollidieren daher mit deutschem Bundesrecht und mit europäischem Recht. Doch was genau bedeutet das Gesagte nun in der Praxis? Sollten die Zahlungsregelungen im Rundfunkstaatsvertrag unwirksam sein, weil sie sowohl gegen nationales als auch gegen europäisches Recht verstoßen, so käme derjenige, der die Zahlung der Rundfunkgebühren dem Beitragsservice anbietet nicht in Verzug, denn wie erwähnt muss eine Barzahlung möglich sein.
Sollte die Regelung im Einklang mit europäischem und nationalen Recht stehen und wirksam sein, würde die Zahlungsregelung im Staatsvertag und der Satzung allerdings hinter § 14 des Bundesbankgesetzes zurücktreten, denn Bundesrecht bricht bekanntlich Landesrecht und der Rundfunkstaatsvertrag ist nun einmal Landesrecht. Häring käme auch hier nicht in Zahlungsverzug, da er dem Beitragsservice die Zahlung angeboten hat.

Wer sich die Norm [§ 14 BBankG] jedoch genau anschaut, wird schnell feststellen, dass der Paragraf lediglich festlegt, dass, wenn in Bargeld gezahlt wird, ausschließlich Bargeld in Euro unbeschränkt angenommen werden muss. […] Eine Norm muss immer vom Anfang bis zum Ende gelesen werden, um in den richtigen Kontext gesetzt zu werden. Nutzer können sich nicht einfach einen Satz herauspicken und diesen zu ihrem Vorteil nutzen. Die Norm regelt nach ihrem Wortlaut das Recht der Deutschen Bundesbank zur Ausgabe von Euro-Banknoten und nicht die Zulässigkeit der Art der Zahlungsmittel im Geschäftsverkehr. […] Die Bargeldlose Zahlung ist in vielen Bereichen gang und gäbe. Man denke nur an den Online-Handel. […] Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 9 Abs. 2 Satz 2 RBStV) in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (dort in § 10 Abs. 2) steht explizit, dass der Rundfunkbeitrag grundsätzlich bargeldlos zu zahlen ist. Nur in Ausnahmenfällen, etwa wenn der Nutzer über kein eigenes Bankkonto verfügt, kann bei einer Bank direkt das Geld einzahlen.

Komplett entgegengesetzte Meinungen, oder? Und jetzt schaut euch mal die Quellen an.

Quellen:

Zitat 1: https://www.wbs-law.de/allgemein/rundfunkbeitrag-mit-einfachem-trick-umgehen-61399/
Zitat 2: Anwalt für Medienrecht: Kostenlose Erstberatung - WBS LAW