Folge 159 - Der Rundfunkbeitrag und das Bargeld

Hier kann darüber diskutiert werden!

//youtu.be/s2yIrRLQ7Xw

Ich frage mich, ob Holger hier tatsächlich so schlecht recherchiert hat, oder der Rechtsanwalt sich irrt.

So sehr ich das der “GEZ” gönnen würde: Bei der Sache hört es für mich auf, denn ich würde mich nur ungern freiwillig hinterwäldlerisch und konservativ geben wollen - nur der “GEZ” zu liebe.

Wäre ja noch schöner, wenn man tatsächlich verpflichtet werden würde, grundsätzlich Bargeld anzunehmen. Solmecke hat weitere Gründe (Onlinehandel etc.) ja schon ausfürhlich erklärt.

Ich bin übrigens nicht für die Abschaffung des Bargelds, aber ich bin durchaus für eine Zurückdrängung (bzw. bessere Akzeptanz von Kartenzahlung), da mich diese Bargeldkultur in Deutschland unheimlich nervt. Wer einmal längere Zeit in den USA oder in Kanada gewesen ist und fast überall spontan mit Kreditkarte zahlen konnte, ohne erst einen Geldautomaten suchen zu müssen, weiß, was ich meine.

Holger hat ja wie wir alle wissen eine sehr schlechte Haltung zu dieser Abgabe. Das er da nicht wirklich kritisiert war eigentlich zu erwarten, zeigt aber auch das einseitige Berichterstattung keinen Sinn hat. Der Solmecke hat es prima zusammengefasst, eigentlich schade das man ihn nicht zu Massengeschmack lässt. Er könnte ein Juramagazin moderieren.

Solmecke tritt selbst gern mal im TV auf, also wird er es sich kaum mit denen verscherzen wollen - auch sein Kooperationsvideo mit MrWissen2Go war ja im Grunde eine reine PR für den Rundfunkbeitrag.

Er hat aus meiner Sicht ganz und gar nicht die Thesen von Norbert Häring widerlegen können, denn dass in §14 des Bundesbankgesetzes von BankNOTEN die Rede ist, ist ja nun mal eindeutig. Solmecke ist hier derjenige, der eine freie Interpretation vornimmt - nicht Häring. Ansonsten hat Häring ja selbst betont, dass er das nicht als Aufruf zum Rundfunkbeitrag sparen verstanden wissen will, sondern als symbolische Aktion gegen das Geldsystem an sich.

Ich verstehe da jetzt eure unkritische Haltung nicht. Master Solmecke hat gesprochen - also ist das Urteil gefällt? Oder wie?

Solmecke hat aber seine Aussagen nicht nur auf den Rundfunkbeitrag bezogen, sondern auch auf andere Zahlungsempfänger, wie z. B. Online-Händler. Und es macht grundsätzlich Sinn, was er sagt. Allein schon aus praktischen Gründen kann man in vielen Fällen keinen dazu verpflichten, Bargeld anzunehmen. Aufgrund der allgemeinen Tendenz zur bargeldlosen Zahlung wäre es daher auch angebracht, solche “antiquierten” Paragraphen mal zu überarbeiten.

Die Meinung von Häring teile ich in keiner Weise, aber er darf natürlich tun und lassen, was er will.

:roll:

Mal ernsthaft … ich finde den Satz im Bundesbankgesetz so schwammig:

„Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“. Ich kann daraus ehrlich gesagt weider Solmeckes noch Haerings Interpretation ableiten. Fuer mich macht der Satz absolut keinen Sinn

[QUOTE=STaRDoGG;410118]
ich finde den Satz im Bundesbankgesetz so schwammig:
[/QUOTE]

Zumal ja von Banknoten die Rede ist. Was ist also mit Münzen?

@LT1550
Sehr gut :voegsm:

Solmecke ist Jurist und Norbert Häring ist Ökonom und Journalist. Wenn es um die Interpretation von Gesetzen geht würde ich eher Herrn Solmecke glauben weil er das gelernt hat. Zumindest solange bis es ein Urteil eine Bundesgerichts gibt, das Herrn Solmecke wiederlegt.

Zu den Münzen muss ich noch etwas loswerden: Münzen sind nicht Sache der Bundesbank. Münzen sind durch das Münzmonopol sache der Regierung, also vom Bundesfinanzministerium. Das Ministerium zahlt einen Betrag an die EZB/Bundesbank und darf in der Größenordnung Münzen prägen. Dementsprechend Tauchen münzen auch nicht im Bundesbankgesetz auf

Das schöne ist doch, dass jetzt alle dem Beitragsservice in die offenen Arme laufen, wenn sie sich auf den Barzahlungsmist berufen. So gesteht man ja ein, dass man gerne zahlen würde und nur weil man Bar den Beitrag zahlen kann, ist das Beitragskonto nicht gleich auf 0 gesetzt. Die kommen schon irgendwie an ihr Geld.

Ist meines Erachtens der völlig falsche Weg.

[QUOTE=Icetwo;410121]Münzen sind nicht Sache der Bundesbank. Münzen sind durch das Münzmonopol sache der Regierung, also vom Bundesfinanzministerium. [/QUOTE]

In diesem Fall stellt sich also die Frage, wie relevant dieser Paragraph des Bundesbankgesetzes überhaupt für die “Annahmepflicht von Bargeld” ist, wenn er nicht allumfassend ist. Grundsätzlich kann man doch davon ausgehen, dass auch Münzen gesetzliches Zahlungsmittel sind und im “normalen” Bezahlungsverkehr angenommen werden müssen. Da Münzen nicht in dem Gesetz auftauchen, müssten nach der Logik von dem Ökonom ja konsequenterweise nur Scheine angenommen werden.

Hier ist übrigens zu lesen, dass Barzahlung wegen der hohen Verbreitung von Girokonten auch ausgeschlossen werden kann:

Wäre interessant zu erfahren, wie das rechtlich abgesichert ist.

$ 224 (3) der AO besagt z. B., dass Zahlungen der Finanzbehörden unbar zu leisten sind. Das zeigt ja bereits, dass Bargeld nicht prinzipiell anzunehmen ist.

Ich würde dem Herrn Solmecke auch erstmal glauben. Soweit ich weiß ist niemand gezwungen, Giralgeld anzunehmen, da dies kein Zahlungsmittel ist. Das heißt aber andersherum nicht, dass man zahlen kann, wie man möchte. Ladengeschäfte müssen auch nicht 100 Münzen annehmen, obwohl bar. Kioske können Banknoten von 100, 200 und 500 EUR auch ablehnen. Und der Polizei mit Bargeld winken ist auch nicht.

Es bleibt eben trotzdem der Punkt, dass niemand mich zwingen kann, ein Bankkonto zu führen und ebenso niemand mich zwingen kann, bei Barzahlung in der Bank dann solche hohen Gebühren zahlen zu müssen.

[QUOTE=Fernsehkritiker;410125]und ebenso niemand mich zwingen kann, bei Barzahlung in der Bank dann solche hohen Gebühren zahlen zu müssen.[/QUOTE]

Wer sagt das, dass man dazu nicht gezwungen werden kann?

Ich frage mich ernsthaft, wer in der Praxis tatsächlich kein Konto hat und sich künstlich das Leben schwer macht. Es sind ja nicht nur die Rundfunkgebühren, sondern auch Löhne, Steuern, sonstige Abgaben, Mieten, die in der Regel übers Konto abgewickelt werden. Und der Herr Häring hat ja mit hoher Sicherheit mindestens ein Konto, denn er hat ja die Kontonummer irgendwann mal angegeben.

Ich bleibe dabei. Das ist sicher nicht der richtige Weg.

[QUOTE=Fernsehkritiker;410125]Es bleibt eben trotzdem der Punkt, dass niemand mich zwingen kann, ein Bankkonto zu führen und ebenso niemand mich zwingen kann, bei Barzahlung in der Bank dann solche hohen Gebühren zahlen zu müssen.[/QUOTE]

Das ist eben der Punkt der mich auch bei der Geschichte stört. Ob es rechtlich einwandfrei ist, dass jemand, der kein Bankkonto hat, zu Mehrkosten zur Zahlung einer “Zwangsgebühr” gezwungen werden kann. (ist ja ein Unterschied zu einem Kaufvertrag, von dem beide Seiten zurücktreten bzw. ihn gar nicht zustande lassen können)
Ist insofern interessant, weil das anscheinend gar nicht geregelt ist, also vermute ich, dass der Rundfunk durchkommt.

[QUOTE=Fernsehkritiker;410116]
Ich verstehe da jetzt eure unkritische Haltung nicht. Master Solmecke hat gesprochen[/QUOTE]

aber deine Behauptungen soll man 1:1 glauben und ja nicht wiedersprechen, oder wie?
Ein Anwalt hat halt mehr wissen und Erfahrung als zwei “Journalisten”.
Dein einziges Gegenargument zu dem Solmecke Video ist “Der arbeitet ja auch fürs Fernsehen”

Den Punkt mit “Onlinehändler kann man auch nicht zu Bargeld zwingen” halte ich für unzulässig, denn

  1. stehen die Zahlungsoptionen und deren Rechtmäßigkeit bzw. welche mit welchen Konditionen angeboten werden augenblicklich auch im Fokus der Verbracherschützer
  2. schließe ich beim Beitragsservice keinen Kaufvertrag z. B. nach BGB ab.

Die Rundfunkgebühr ist eine hoheitliche Abgabe - und keine Ware oder Dienstleistung.
Deshalb ist ein Vergleich damit nicht mehr “hinkend” sondern schlicht und ergreifend unzulässig.

Die Frage, die schlicht und ergreifend zu klären ist: Darf bei Zahlungen hoheitlicher Abgaben (z. B. auch Steuern), die Barzahlung verweigert werden?

Oder ist das von der Höhe der Zahlung abhängig? Ich glaube das zuständige Finanzamt würde blöd gucken, wenn z. B. Amazon mit Geldkoffern zur Begleichung der Steuern antrabt, die die ja jetzt zahlen wollen. :ugly

Hier mal meine Sicht der Dinge. Ist leider doch etwas lang geworden…

Grundsätzlich gilt nach § 14 BBankG, wie inzwischen hinlänglich bekannt sein sollte:

Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. (§ 14 I 2 BBankG)

Die Interpretation des Begriffs „gesetzliches Zahlungsmittel“ überlasse ich mal der Bundesbank selbst:

Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das in einem Währungsraum aufgrund gesetzlicher Regelung von jedermann zur Tilgung einer Geldschuld akzeptiert werden muss. (Quelle: bundesbank.de)

So weit, so gut. Grundsätzlich gibt es also eine Art Annahmepflicht für Eurobanknoten. Ausnahmen sind allerdings möglich:

[ul]
[li]Im Privatrecht: Stichwort Privatautonomie bzw. Vertragsfreiheit; d. h. die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten können vertraglich vereinbart bzw. eingeschränkt werden, ungeachtet des § 14 I 2 BBankG.[/li][li]Im öffentlichen Recht: Beispiel BAföG, das überwiesen wird (§ 51 I 1 BAföG): „Der Förderungsbetrag ist unbar monatlich im Voraus zu zahlen.“ [/li][/ul]

Genau das schreibt auch die Bundesbank auf ihrer Website:

Insoweit ist jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu akzeptieren.

Allerdings gilt nach deutschem Zivilrecht grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dieses Prinzip ermöglicht es den an einem Rechtsgeschäft Beteiligten, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu bestimmen. Insoweit ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte Art der Erfüllung für die erbrachte Leistung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit überlagert insoweit die o.a. Vorschriften des öffentlichen Rechts [also § 14 I 2 BBankG], wonach an sich jedermann gehalten ist, Zahlungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren.

Auch im öffentlichen Recht sind Einschränkungen bei der Barzahlung bekannt: So ist eine Begleichung der Steuerschuld durch Barzahlung bei den Finanzkassen in der Regel nicht mehr möglich. (Quelle: bundesbank.de)

Diese Einschränkungen sind allerdings in Bundesgesetzen geregelt. Wie sieht es aber nun mit den Rundfunkbeitragssatzungen (Landesrecht) aus? Nehmen wir mal beispielhaft die des Bayerischen Rundfunks, dort steht in § 10:

(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto
ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.
(2) Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen
entrichten:

  1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift,
  2. Einzelüberweisung,
  3. Dauerüberweisung.
    […] (Quelle: br.de)

Genau das steht auch in den anderen Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten.

Dies stellt (im Gegensatz zu den Regelungen bei BAföG etc.) keine Ausnahme von § 14 I 2 BBankG dar, denn

Bundesrecht bricht Landesrecht. (Art. 31 GG)

Damit müssten Beitragszahlungen in Bar angenommen werden (§ 14 I 2 BBankG). Die Rundfunkanstalten dürfen das allerdings aufgrund der Einschränkungen in ihren Satzungen nicht.

Was RA Solmecke in dem Video erzählt, ist meines Erachtens Schwachsinn, er stellt ja sogar die Regelungen in den Beitragssatzungen (Landesrecht!) als gültige Ausnahmen von § 14 I 2 BBankG dar, vergleichbar mit vertraglichen Abreden oder bundesrechtlichen Regelungen. :roll:

Edit: Solmecke hat außerdem ja noch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erwähnt, der ist aber irrelevant, da er kein Gesetz ist, sondern ein Vertrag zwischen den 16 Bundesländern.

Ach du meine Güte :roll: