Folge 156 - Des Beitrags fette Beute

Hier kann darüber diskutiert werden!

Also ich weiß ja nicht, aber ich glaube ich würde mich in so einer Sache von einem Anwalt beraten lassen. Der dürfte auf jeden Fall Billiger sein.

[QUOTE=Icetwo;404716]Also ich weiß ja nicht, aber ich glaube ich würde mich in so einer Sache von einem Anwalt beraten lassen. Der dürfte auf jeden Fall Billiger sein.[/QUOTE]

Das denke ich auch… Mit dem bisherigen Schriftverkehr sollte ein guter Anwalt schon eine Menge bewegen können. Ebenfalls gilt zu befürchten, dass ohne einen solchen es übel für den netten Herren ausgehen könnte.

Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen! Beratung von einem Anwalt über das weitere Vorgehen! :wink:

Ich finde die Variante recht klug: Man schreibt solange detailverliebt immer mit anderen Sachbearbeitern, die immer andere Dinge behaupten bis die sich so oft wiedersprochen haben, dass man genug Schriftverkehr angesammelt hat um vor Gericht gehen zu können. Ich würde um die Konfusion noch zu erhöhen, das was ich per Mail schreibe auch nochmal postalisch losschicken um dann die abweichenden Antworten zu vergleichen.

Bezüglich, der Höhe des Betrags.
Was, nicht beachtet wurde, sind die Verzugszinsen,
weil dann kommt man auf eine Gesamtsumme von 1.323,38 € ,
255,98 Euro Zinsen und 1.067,40 Euro Gesamtschuld.
Und dann , ist es realistisch, das dazu noch Mahngebühren kommen.
Also, ist der Betrag, relativ plausibel, zumindest in der Höhe.
Ob, das gerechtfertigt ist, darüber will ich nicht Urteilen.
Link zur Berechnung:
http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php?paramid=a6xjv48702

Ich wäre auch längst zu einem Anwalt gegangen. Sollen die sich mit dem rumschlagen.

Das Problem beim Rundfunkbeitrag ist, dass es sich dabei um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelt, bei dem allgemein für den Anwalt [B]VIEL Arbeit[/B] und [B]WENIG Geld [/B]rüberkommt. Die meisten Anwälte werden, selbst wenn sie das Mandat annehmen, nicht sehr viel dafür tun, Es gibt nur sehr sehr wenige Anwälte, die sich speziell im Bereich Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auskennen (erzählen tun sie das einem aber nicht). Mir ist nur einer bekannt, der ist aber dann auch selbst kompletter Beitragsgegner. Also Vorsicht bei der Anwaltssuche! Es handelt sich um Verwaltungsrecht. Könnte passieren, dass man sonst nachher beides bezahlen muss.

Ich selbst klage gegen den Beitrag an sich, in der 1. Instanz ohne Anwalt bereits seit Ende 2013. Beitragszahlungen habe ich seit 01.01.2013 eingestellt, die werden auch bis zum Urteil nicht verlangt oder vollstreckt. Und das kann dauern, da das Gericht bereits viele Klagen ruhend gestellt hat in Erwartung dreier Urteile der nächsten Instanz.

Ich kann nur empfehlen, sich komplett gegen die Beitragserhebung zu wehren.

Der Stream war sehr schlecht, so dass ich nicht alles mitbekommen habe. Aber so wie ich es verstanden habe, sind die Forderungen teilweise schlicht verjährt und der “Service” widerspricht dem und sagt (offenbar lügend) der Zahlungspflichtige sei postalisch nicht zu erreichen gewesen; die Rechungen nicht angekommen.

Grenzt das nicht eigentlich an ■■■■■■? Wahrheitswidrig zu behaupten, man habe versucht Rechnungen zu verschicken, um einen Anspruch auf Zahlung zu begründen? Macht sich der Sachbearbeiter, der das behauptet, nicht fast schon strafbar?

alleine zur Klärung dieser fragen würde es sinnvoll sein einen Anwalt da mal drüber gucken zu lassen.

[QUOTE=Maschendraht;404879]
Grenzt das nicht eigentlich an ■■■■■■? Wahrheitswidrig zu behaupten, man habe versucht Rechnungen zu verschicken, um einen Anspruch auf Zahlung zu begründen? Macht sich der Sachbearbeiter, der das behauptet, nicht fast schon strafbar?[/QUOTE]

Der Sachbearbeiter arbeitet für eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weder er noch der Beitragsservice selbst müssen sich vor irgendjemandem rechtfertigen. Er KANN sich garnicht strafbar machen, das ist das Absurde.

Tja wie also weiter vorgehen? Ich würde Zahlen also etwas mehr als den Rundfunkbeitrag, weil meines Wissens nach nicht vollstreckt werden kann, wenn der oder diejenige die Schulden aktiv begleicht, egal in welcher Höhe.

Ansonsten könnte man kreativ werden und versuchen die Konfusion hoch zu treiben indem man unterschiedliche Antworten bekommt durch doppeltes verschicken der selben Ausführungen oder naive Nachfragen zur Rechtslage.

Alternativ kann man sich ja Klagenden anschließen die den Rundfunkbeitrag komplett als verfassungswidrig begreifen.

Guten Morgen zusammen. Ich wollte die Gelegenheit nutzen mich an dieser Stelle noch einmal kurz zu äußern.
Zunächst: Mangels Abo habe ich den Beitrag noch nicht gesehen. Ich hoffe einfach mal, dass Holger ihn geschnitten hat und mein gebrabbel nun nicht mehr so planlos ist, wie ich es (nervös wie ich war) in Erinnerung habe.

Also. Wieso habe ich den Beitrag gemacht? In der Tat eben nicht, weil ich beabsichtige mit einem “Anwalt” los zu legen. Zum einem habe ich nicht den Eindruck, dass dies sinnvoll wäre. Inzwischen mag ich genug haben um vor Gericht Chancen zu haben. Hätte ich jedoch zu beginn gleich einen Anwalt eingeschaltet, hätte ich den bizarren Umfang der Angelegenheit nie erfahren. Zum anderen habe ich wenig Vertrauen darin einen fähigen Rechtsbeistand zu finden, der sich so hinter die Sache geklemmt hätte, wie ich es tat.

Doch mehr als all diese anderen Dinge wünsche ich mir nicht, dass diese Sache in einer Akte bei irgend einem Gericht verschwindet. Was da passiert ist in meinen Augen einfach der Wahnsinn. Ich gehe sogar soweit, dass es mir komisch vor kommt, dass all diese “Dinge” in dem Moment begonnen, als ich mit der GEZ Zahlung in den Verzug kam. Komischer Zufall.

Ich will persönlich nicht in einem Land leben, in dem ich trotz so einer bizarren Situation nicht auf gesunden Menschenverstand, sondern auf die Justiz setzen muss.

Ich danke daher Holger für seine Zeit und Reisefreudigkeit und hoffe, abermals, dass irgend wann jemand bei der GEZ die Eier hat auf die vorliegenden Schriftwechsel zu schauen und sich einzugestehen “Woa ist das shit.”

Hey Tharo,
meine Erfahrung ist die, dass ich anstatt mich abzumelden ein Formblatt ausgefüllt habe welches mich befreit, so wie dich dein Studium, es abgeschickt habe und das verloren ging. Die Antwort der GEZ war das ich mich nicht rückwirkend befreien lassen kann und daher gezahlt werden muss.
Du warst zwar nachweislich Student und im Ausland aber die GEZ hat mir gegenüber damals erklär das dies keinen Unterschied mache ob man rückwirkend beweisen kann das Befreiungsgründe vorlagen.
Ich bin nach diesem Fall erst hingegangen und habe lange böse Briefe verfasst und alle meine Geräte abgemeldet. Bis auf das neuartige Rundfunkgerät.

Meine Erfahrung lässt folgenden Schluss zu: Die gängige Praxis bei der GEZ war Abmeldungen von Geräten oder gar Mitgliedskonten per se nur mit viel Wiederstand und oder garnicht zu machen. Befreiungs"anträge" bewusst verschwinden zu lassen und dann einfach zu behaupten man bekäme das Geld für die Zeiträume.

Der Grund warum du mit 1800€ eine recht hohe Summe aufweisen kannst liegt darin begründet, dass die sich mit dir nicht über Jahre schriftlich streiten und in dieser Zeit schon mal einzelne Beiträge an den Gerichtsvollzieher weitergereicht haben.

Ich kann dir nicht sagen was das Klügste wäre um für dich die Sache asu der Welt zu schaffen. Ein Bekannter von mir hat vor fünfzehn Jahren einen Dauerauftrg von 40DM an die GEZ eingerichtet und seit dem alle Briefe die von denen gekommen sind weggeworfen.

Laut dem Rundfunkstaatsvertrag gillt eine Verjährungsfrist laut dem BGB, und im BGB ist die Verjährungsfrist drei Jahre. Wenn diese 1800€ also nicht angemahnt wurden, ist alles was vor drei Jahren an Kosten angefallen ist verjährt. Und im übrigen muß eine ordentliche Rechnung auch eine gewisse Form wahren, sonst ist es keine Rechnung.

Formlose Rechungsaufstellungen sind abzuweisen. :wink: Und wie eine echte Rechnung auszusehen hat steht im HGB.

      • Aktualisiert - - -

RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)

§7

(4) Die Verjährung der Beitragsforderung richtet sich nach den Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

[B]Sie[/B] melden sich mit Absicht jahrelang nicht und dann irgendwann nach 20 Jahren muß man ein halbes Vermögen abdrücken?! Wenn hier tatsächlich verjährung greift, bräucht ich mir keinen Kopf mehr machen…
Das wär schon gut.
Hab fast das selbe Problem und seh absolut nicht ein das ich für was zahle was ich definitiv nicht hatte. Und zudem nicht brauche und auch nicht haben will. Früher war Propaganda wenigstens noch für umme.

Habe min 2 Jahre nur mit dvd player verbracht (siehe früheren Beitrag unten), und in dieser Zeit auch kein Internet gehabt. Ein Auto ebenfalls nicht.
Hab das ganze einem uns bekannten Anwalt übergeben. In dieser Kanzlei stapelten sich da schon die Akten vieler Mandanten wegen solcher GEZ Angelegenheiten.
Leider ist mein Anwalt kurz darauf im Dez letzten Jahres sehr überraschend verstorben. Seither habe ich in Sachen GEZ nixmehr gehört.

[QUOTE=RextheC;374999]Ich benutz mal diesen Thread hier…

Hab vor einigen Wochen ein, bzw. schon zwei Schreiben von der Gebühren-Zentrale bekommen. Hab angeblich zwei verschiedene sogenannte Konten…
Insgesamt soll ich ca. 1500 eus zahlen. Von 2009 bis jetzt ??!
Auf dem einen ca 1000, auf dem anderen ca 500 eus.

Jetzt hab ich grad eben das hier gelesen

und finds schon krass was die da so alles abziehn. Bin mal gespannt was bei mir noch rauskommt.

Zu meiner Situation:
Bin um 2009 aus meiner damaligen Wohnung (wo ich immer GEZ gezahlt habe) ausgezogen. Bin dann zu meinem alleinlebenden Vater ,in ein recht marodes Elternhaus zurück, wo ich min 1.5 - 2 Jahre das ganze Haus renovieren musste, und darum in dieser Zeit auch keinen eigenen Tv Anschluss hatte.

Seit 2013 ist es ja so das pro Haushalt oder Wohnung abgerechnet wird. Also in meinem Fall eigentlich keine Ansprüche Rechtmäßig wären (bis auf wenige Monate), da wir ja in diesem Haus immer die aktuell gültige GEZ bezahlt haben.

Jetzt frag ich mich ob ich doch mal auf die beiden GEZ Schreiben reagieren soll, bevor es zu spät sein könnte…?[/QUOTE]

Mit nem Anwalt hast du halt erstmal um einiges weniger Stress. Natürlich, wenn der Streitwert oder der Betrag um den es geht gering ist, musst du lange nach nem Rechtsverdreher suchen, der sich dann da voll reinhängt und alle Register zieht.

Mal schaun wies weitergeht mit den Aasgeiern :uglyh:twisted:

Ich biete an dieser Stelle allen die sagen, sie hätten einen ähnlichen Fall durchlebt, einen Datenaustausch an.
Sicherlich ließe sich dadurch einiges bewerkstelligen. Im besten Fall stellen wir fest, dass die Verjährung greift und kommen alle sauber aus der Sache raus. Vor allem würde Leuten geholfen werden, die kein Fernsehkritik.TV schauen und nur nach ihrem Problem googlen. Im schlimmsten Fall würden wir nachweisen, dass es kein Zufall ist, sondern eine Masche die an ■■■■■■ und Nötigung grenzt.

Status-Update zu meinem Fall: Seid ich die GEZ vor 4 Wochen anschrieb und klar auf die Verjährung verwies, sowie auf die Tatsache einer unvollständigen Datenauskunft seitens der GEZ, kam keine Antwort mehr. Ich werde noch 2 Wochen abwarten, ehe ich per Einschreiben die Nichtigkeit ihrer Forderung erklären werde. “Stillschweigend akzeptiert” ist ein Spiel, dass auch Privatpersonen spielen können.

Ich habe heute Tharo in der Mensa getroffen. Der letzte Stand ist: [-]die GEZ[/-] der [I]ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice[/I] hat sich seit dem Interview nicht mehr gemeldet. Tharo wollte eigentlich die neu-entdeckten Unstimmigkeiten an den Beitragsservice herantragen, aber da seit dem keine Kommunikation mehr zustande kam, wartet er erstmal ab :ugly .

Sehr geehter Sachbearbeiter,

vielen Dank für ihr Schreiben vom 21.7. leider liegen inhaltlich einige
Fehler vor. Diese möchte ich ihnen hier mitteilen, damit sie den ihnen
vorliegenden Datensatz korrigieren können.

Ich weise darauf hin, dass all diese Angaben von mir mehrfach geprüft
wurden. Ich bin mir sehr sicher, dass sie stimmen.

  1. Das Beitragskonto 398 676 xxx wurde abgemeldet. Selbst wenn nicht
    - Der von ihnen erstmals im Jahr 2014 verlangte Betrag ist zudem
    gemäß §7 Abs. 4 des RBStV verjährt. Betrachten sie ihn als
    nichtig. Sie konnten nachweisen, dass sie zu jedem Zeitpunkt über
    meinen Wohnort informiert waren und mir hätten Rechnungen schicken
    können. Dies ist nicht geschehen. Ich werde ihn nicht bezahlen.
    Sie behaupten nun ich wäre nicht erreichbar gewesen? Dies ist
    lächerlich!

    1. Sie behaupteten bis vor 5 Monaten gar noch ich habe mich bei
      ihnen neu angemeldet / umgemeldet
    2. Sie haben mich regelmässig angeschrieben und mir eine neue
      Anmeldung bei der GEZ nahe gelegt, obwohl laut ihrer neuen
      Aussage bereits 2 Konten bestanden! Sie wussten definitiv wer
      ich bin, woher ich kam, und wussten auch das ich nicht
      gebürenpflichtig war. Dies teilte ich ihnen mehrfach mit.
    3. Sie haben mir schlicht und ergreifend bei der von mir
      vorgenommenen Datenauskunft lückenlos bewiesen, dass sie stets
      wussten wo ich wohne. Diese war zudem unvollständig. Ich
      betrachte darin eine absichtlichen Täuschungsversuch gegen meine
      Person.
  2. Die von mir entrichteten bisherigen Raten auf dieses Konto, die ich
    ihnen vor 10 Monaten vorläufig und aus Kulanz zugestanden habe,
    betrachte ich als nichtig. Ich erwarte eine vollständige Anrechnung
    der Summe auf andere Posten.

  3. Betreffend 458 382 xxxFolgendes: Dieses Konto wurde von mir nie
    eröffnet. Ihre Schilderung wie es zu seiner Erföffnung kam
    widerspricht sich und ist nicht plausibel. Auch hier gilt: Ihre
    Forderung ist gemäß §7 Abs. 4 des RBStV verjährt. Ich war
    erreichbar. Ich werde ihn nicht bezahlen. Die ganze Angelegenheit
    ist lächerlich.

    Die angebliche Automatische Umstellung der Konten im jahre 2007 hat
    also 7 Monate gedauert? Wem wollen sie das denn erzählen, nachdem
    sie zunächst behaupteten ich habe mich selbst angemeldet? Sie haben
    mir laut ihren Unterlagen sogar „Guthaben“ gutgeschrieben für die
    Zeit wo die „automatische Umstellung“ angeblich stattfand und daher
    all meine angeblichen Konten bei ihnen ruhten. Ich hoffe ihnen ist
    klar, dass es sich dabei um einen Betrugsversuch ihrerseits handelt.

  4. Mein einziger Wohnsitz ist die xxxxx xxxx. Es gibt keine
    anderen. Es wurde nach 2002 nie ein anderer von mir angemeldet. Im
    Gegenteil. Ich teilte ihnen mehrfach mit kein GEZ Konto zu benötigen
    als sie mich danach fragten. Bringen sie ihre Datenstände auch
    diesbezüglich bitte in Ordnung.

Ich freue mich sehr, dass die Angelegenheit bezüglich der angeblich
vorhandenen alten Konten damit final, und entgültig erledigt ist.

  1. Ihre Forderungen sind wie bereits erwähnt verjährt.
  2. Sie schulden mir Geld. Die von mir Kulanterweise eingesetzten
    Abzahlungen von nicht legitimen Forderungen.
  3. Auf rechtliche Schritte bezüglich des versuchten Betruges bezüglich
    ihrer mehrfach falschen, sich widersprechenden, unlegitimen und
    unvollständigen Aussagen werde ich vorläufig verzichten.

Solange sie diese Tatsachen nicht anerkennen sehe ich keinen weiteren
Grund mehr für einen Schriftwechsel.

Mit freundlichen Grüßen

Herberg

Die Reaktion ist toll:

Liebe Kundin,
lieber Kunde,

           vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte beachten Sie: Diese
           E-Mail wird automatisch versandt. Wir bitten um Ihr
           Verständnis, dass auf diesem Weg Ihre Mitteilung nicht mehr
           bearbeitet werden kann.
           Gern möchten wir Ihr Anliegen schnell der richtigen Stelle
           zuordnen und damit auch zügig bearbeiten. Hierfür stehen
           Ihnen unsere Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de zur
           Verfügung.
           Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das
           Kontaktformular zu nutzen. Auf unserer Internetseite finden
           Sie Informationen rund um den Rundfunkbeitrag. Auch werden
           dort bereits viele der uns am häufigsten gestellten Fragen
           beantwortet.
           Freundliche Grüße
           Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
           Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich etwaiger
           beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den
           Empfänger bestimmt. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße
           Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben,
           informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie
           diese E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien)
           von Ihrem System. Jegliche Offenlegung, Vervielfältigung,
           Weitergabe oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail sind nicht
           gestattet. Vielen Dank.

Edit 2:

Auf das Kontaktformular bekommt man nun im übrigen auch keine „Automatische-Eingangsbestätigung“ mehr. Ja richtig. Sie haben ein Problem mit der GEZ? Kein Problem! Beschweren sie sich :slight_smile: Wir tun dann einfach so als wäre das nie geschehen.

Ich wüsste zu gerne ob es Zahlen gibt bezüglich wieviele Leute per E-Mail bei der GEZ im Kontakt standen, oder ob das alles ausschließlich umgestellt wurde um besser Schikane zu betreiben.

Ich schick denen das per Fax!

Dazu, dass im Beitrag gesagt wurde die Sachbearbeiter hätten eventuell keinen Ermessensspielraum, kann ich nur sagen, dass ich in einem ähnlichen Fall (Wohnung gewechselt, nicht abgemeldet nach 3 jahren Rg. bekommen) eine Forderung von knapp 600 € auf 50€ drücken konnte. :slight_smile: Also einen Spielraum haben die sicher schon, die Frage ist nur (wie bei Vielen Behörden) ob der jeweilige Bearbeiter diesen auch nutzt. :wink:

Ich wünsche die weiterhin viel Erfolg!

LG Drött