Folge 141 - Sonstiges

[QUOTE=teefax;376743]Das ist nicht der Punkt.
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natürlich ist das der Punkt. Es wird in solchen Fällen, vor allem auf öffentlichen Veranstaltungen, indirekt immer geregelt. Auf Konzerten, Konferenzen, etc. wird meist durch die Teilnahme oder der Erwerb eines Tickets oft durch die AGBs o.ä. auch solche Sachen direkt festgelegt. Man stimmt also automatisch zu, das man die Bild- und Tonrechte zur Verwertung (Publikumsgesang, Zwischenfragen, Partyaufnahmen, etc. pp.) abgibt.
Wenn man nachträglich explizit darum bittet, kannst du meistens davon ausgehen das Ausschnitte mit dir verpixelt werden (Dann geht der Betreiber auf Nummer sicher, weil du manchmal auch das opt-out Recht vorbehalten hast); Wenn sich keiner beschwert musst du auch nichts pixeln.

Achte mal im Fernsehen darauf, wenn Journalisten Nazis auf Demos filmen und die sagen “Ich will das nicht, Kamera aus” dann wird der verpixelt. Die Kamera wird selbstverständlich NICHT ausgeschaltet, denn dazu hat der Nazi gar kein Recht , wohl aber das seine hässliche braune Drecksfresse nicht im Fernsehen zu sehen ist und sich seine arme kranke Mutti angesichts dessen den Strick nehmen will.

[QUOTE=ExtraKlaus;376836]natürlich ist das der Punkt. Es wird in solchen Fällen, vor allem auf öffentlichen Veranstaltungen, indirekt immer geregelt. Auf Konzerten, Konferenzen, etc. wird meist durch die Teilnahme oder der Erwerb eines Tickets oft durch die AGBs o.ä. auch solche Sachen direkt festgelegt. Man stimmt also automatisch zu, das man die Bild- und Tonrechte zur Verwertung (Publikumsgesang, Zwischenfragen, Partyaufnahmen, etc. pp.) abgibt.
Wenn man nachträglich explizit darum bittet, kannst du meistens davon ausgehen das Ausschnitte mit dir verpixelt werden (Dann geht der Betreiber auf Nummer sicher, weil du manchmal auch das opt-out Recht vorbehalten hast); Wenn sich keiner beschwert musst du auch nichts pixeln.[/QUOTE]

  1. Nein, das ist nicht der Punkt, lies mal, was ich zitiert habe.
  2. Das was Du ansprichst kann der Fall sein. Muss aber nicht. Du weißt nicht, welche rechtliche Regelung RTL bzw. der Veranstalter dort auf dem Gelände festgelegt hat für.
    2.1. In Anbetracht dessen, dass die Kamera offenbar verborgen war, können wir davon ausgehen, dass dem Herrn sein “Opt-Out”-Recht verweigert wurde.

Nochmal, es geht nicht darum, dass der Herr das nicht “überleben” könnte oder ob wir jetzt im Nachhinein feststellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gelände doch zu “unseren Gunsten liegen”. Hier geht es schlicht ums Prinzip. Ein Magazin, welches bei ungenauen Tabelle oder falschen Quellenangabe im Fernsehen Zeter und Mordio schreit, sollte die selben Maßstäbe auch an sich anlegen.

Das ist ein ähnlicher Fall, wie bei der Schertz-Bergmann-Sache. Niemand würde ein Zacken aus der Krone brechen, wenn man den Typen verpixelt (im Gegenteil, man würde seinen gelangweilten Gesichtsausdruck nicht sehen :ugly ) und es gäbe nicht einmal die Chance auf Probleme. So macht man sich angreifbar - vielleicht rechtlich, zumindest moralisch.

Das was Du ansprichst kann der Fall sein. Muss aber nicht. Du weißt nicht, welche rechtliche Regelung RTL bzw. der Veranstalter dort auf dem Gelände festgelegt hat für.

Es gibt noch diese Klausel, dessen Namen ich glaube ich nicht mehr ganz richtig auf die Kette bekomme, namens „Panoramafreiheit“ oder so, die besagt das du für Aufnahmen von öffentlichen Plätzen nicht belangt werden kannst, wenn da eine Person zu sehen ist – sobald sie dich explizit darauf anspricht solltest bzw. musst du natürlich dem Recht nachkommen, aber so ist es zum Beispiel auch erlaubt, Fotos zu machen auf denen Privatgrundstücke und Privatpersonen zu sehen sind.

Im Detail muss man da immer mal gucken und im Zweifel einfach das Recht des Betroffenen einräumen, WENN er sich beschwert, aber ansonsten hat das Hand und Fuß.

2.1. In Anbetracht dessen, dass die Kamera offenbar verborgen war, können wir davon ausgehen, dass dem Herrn sein „Opt-Out“-Recht verweigert wurde.

Wenn sie das wirklich war sieht das etwas anders aus, da muss man aber auch sicher sein, das sie versteckt war

[QUOTE=ExtraKlaus;376846]Es gibt noch diese Klausel, dessen Namen ich glaube ich nicht mehr ganz richtig auf die Kette bekomme, namens “Panoramafreiheit” oder so, die besagt das du für Aufnahmen von öffentlichen Plätzen nicht belangt werden kannst, wenn da eine Person zu sehen ist[/QUOTE]
Ja aber du interpretierst das falsch, gemeint ist dass man einen öffentlichen Platz fotografieren kann, obwohl da z.B. 50 Leute rumstehen. In diesem Fall wurde aber ganz bewusst eine bestimmte Person gefilmt.

Ich würde trotzdem einfach abwarten ob die Person sich meldet, und dann kann man den Trenner immer noch rausschneiden oder verpixeln.

In unserem Fall ist das aber keine Aufnahme eines öffentlichen Platzes, wo zufällig eine Person mit drauf ist, sondern die Aufnahme einer Person, wo ein (halb-)öffentlicher Platz mit zusehen ist. :wink:

Und nochmal: Das ist kein Verantwortlicher oder Sender-Chef, sondern irgendein Mitarbeiter, der zufällig dort steht. Natürlich trägt der keinen bleibenden Schaden davon und es wird mit 95%iger Sicherheit kein Nachspiel haben.
Aber: Prinzip.

Wenn sie das wirklich war sieht das etwas anders aus, da muss man aber auch sicher sein, das sie versteckt war

Sowohl der Winkel, aus dem aufgenommen wurde, als auch, dass eine Jacke (?) ins obere, linke Eck hängt, legen den Schluss deutlich.

Ich seh das genau wie teefax. Noch dazu finde ich es einfach bedenklich, dass das Ganze mit einem “das war ein öffentlicher Ort” abgeschmettert wird, als könne man sich aus dieser Basis heraus alles erlauben, wo es medienrechtlich offensichtlich nicht so einfach ist. Dazu auch dieser Link.

@vogelchen @teefax @Tilman

Ich geb euch recht, es ist zumindest nicht bombenfest klagesicher.

Ich glaube nicht, das ein einfacher Sicherheitsmann Klagen wird

Ein einfacher Sicherheitsmann? Was bist du denn für einer? Prof. Dr. Med. Von und Zu?

Ich bin einfacher Student. Ich würde auch nicht klagen.

Solange der FKtv nicht sieht, ist doch alles super. Aber wenn RTL (und die gucken das Format ja anscheinend) Holger ans Bein pinkeln will, können sie ihm den entsprechenden Tipp (“Lohnaufbesserung”) schon geben. An der Stelle von Alsterfilm würde ich im Moment eher darauf bedacht sein, auf Nummer sicher zu gehen, vor allem, wenn der Aufwand so gering ist (vgl. auch die Karikatur in dem Schertzbolde-Blogtext). Schwarzen Balken drüber und fertich.

Das ist ja drollig, dass einige schon fragen wo ich stecke. Und warum ich nicht mehr im Puplikum zu sehen bin. :slight_smile:

Wie es schon gesagt worden ist, bin ich im Auslandssemester. Das verbringe ich in Indien an der Universitaet Delhi bis Anfang Dezember 2014. Der Reuckflug ist schon gebucht am 10. Dezember 2014. Ab da kann man wieder mit mir im Puplikum rechnen. :wink:

Zur Folge kann ich nur sagen: Mujhe is episode ko bahut accha lagta tha! = Diese Episode hat mir sehr gut gefallen.

[QUOTE=Delta1987;376950]Der Reuckflug ist schon gebucht am 10. Dezember 2014. Ab da kann man wieder mit mir im Puplikum rechnen. ;)[/QUOTE]

Wir freuen uns drauf!

Hoffentlich gibt es bis dahin noch Alsterfilm mit dem Studio.

Ich bin für ein Anti-RTL-Pulver im Shop. Und ich möchte noch sagen, dass man die erste Anmerkung ausm Publikum leider kaum verstanden hat.