Folge 137 - Das Urteil nach dem Urteil

Hier kann darüber diskutiert werden!

Das Urteil war in der tat nicht anders zu erwarten, was anderes hätte mich extrem überrascht. Wenn man glaubt recht zu haben, heißt das noch lange nicht daß man es bekommt. Schon gar nicht wenn Groß, gegen Klein antritt.

Was mir schon klar war, wer Geld hat und macht, gewinnt bei jeden Prozess.

Verfassungswidrig und trotzdem legal?

NPD ist auch Verfassungswidrig, aber die gibts immer noch

Ich bin von dem Urteil, wie nicht anders zu erwarten, schwer enttäuscht.

Was mich aber etwas nervös machte, war das Interview.
Der liebe Herr Anwalt, der sich da jetzt ewig durchgebissen hat, scheint derart ausgepowert zu sein, dass es irgendwie scheint, als wollte er jetzt einfach nur seine Ruhe haben. Ich hoffe, dass er nicht die Flinte ins Korn wirft und bis zum letzten Atemzug kämpft.

Natürlich braucht das Zeit. Natürlich kostet das alles Geld. Natürlich ist das jetzt eine riesige Enttäuschung.
Aber ein Fehlurteil (<— in meinen Augen) darf nicht zum letzten Wort werden.

Ich wünschte, die fett gefressene Zwangsgebührensau darf sich nicht weiter suhlen.

Na ich glaub das müsste viel mehr in die öffentlichkeit kommen. So könnte man viel mehr Druck aufbauen.

“Gegen organisierte Macht gibt es nur organisierte Macht; ich sehe kein anderes Mittel, so sehr ich es auch bedaure.”
(Albert Einstein)

http://www.zahlungsstreik.net

Zahlungsstreik und Macht, der war gut :lol:

“Das war zu lang.”

Ich fand’s lang genug. Toll, dass der Herr Anwalt das ausführen konnte.
Besser als im TV wo alles was länger als 5 Sätze dauert abgehackt wird.

Toller Hintergundbericht und angenehme Interviewführung.

Ist Ermano Geuer bekannt gewesen, dass im Bayerischen Rundfunkgesetz festgelegt ist, dass der Verwaltungsrat des BR u.A. den PRÄSIDENTEN DES VERWALTUNGSGERICHTSHOFS als Mitglied hat?
Das dieser Mann aktuell STEPHAN KERSTEN heisst?
Und das STEPHAN KERSTEN seit 2005 Richter am BAYERISCHEN VERFASSUNGSGERICHTSHOF ist?
(Wikipedia)

[QUOTE=seppl;357280]Ist Ermano Geuer bekannt gewesen, dass im Bayerischen Rundfunkgesetz festgelegt ist, dass der Verwaltungsrat des BR u.A. den PRÄSIDENTEN DES VERWALTUNGSGERICHTSHOFS als Mitglied hat?
Das dieser Mann aktuell STEPHAN KERSTEN heisst?
Und das STEPHAN KERSTEN seit 2005 Richter am BAYERISCHEN VERFASSUNGSGERICHTSHOF ist?
(Wikipedia)[/QUOTE]

Und seit wann ist der Bayrische Verfassungsgerichtshof das Bundesverfassungsgericht?

Zitat"Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt. In der Begründung der Richter heißt es, die Abgabe verletze keine Grundrechte und sei auch keine Steuer."
Quelle: “http://www.br.de/nachrichten/rundfunkbeitrag-rossmann-verfassungsgericht-100.html”: Datum 8.06.2014 Uhrzeit 17:43)

Ja wie man erkennt hat das Bayerische Verfassungsgericht entschieden und somit hat der User sppl, recht, das dieser Richter voreingenommen ist und dieses Urteil müsste dann ungültig sein.

In disem Forum sind noch viele Links erhalten, die zwar etwas älter sind, aber duchaus interessant:

[QUOTE=alexa;359605t]Ja wie man erkennt hat das Bayerische Verfassungsgericht entschieden und somit hat der User sppl, recht, das dieser Richter voreingenommen ist und dieses Urteil müsste dann ungültig sein.[/QUOTE]
Was man aber nicht erkennt, ist, ob eben dieser genannte Richter auch an der Entscheidung mitgewirkt hat. Ein Urteil der 1. Strafkammer am Landgericht wird schließlich auch nicht deshalb reversibel, nur weil ein Richter der 2. Strafkammer desselben Landgerichts, der mit der Entscheidung überhaupt nicht befasst war, mit dem Angeklagten in Verbindung steht. Die genannte Person steht zwar im Richterverzeichnis des BayVerfGH, dieses nennt aber insgesamt 22 berufsrichterliche Mitglieder. An Entscheidungen wie der hier vorliegenden urteilen nur 9 Richter, nämlich der Präsident sowie 8 Berufsrichter.

Leider lässt sich anhand des veröffentlichten Entscheidungstextes – zumindest soweit ich ihn auffinden konnte – nicht erkennen, ob der Herr mit von der Partie gewesen ist, was ich schon schwach finde, da bei Entscheidungen von vergleichbaren Gerichten dieser Ebene die Namen der entscheidenden Richter immer aufgeführt werden. Aber abgesehen davon, kann man von einer Ungültigkeit der Entscheidung (zumindest formell) nicht sprechen, denn eine mögliche Befangenheit hätte wohl im Rahmen des Prozesses gerügt werden müssen. Ich gehe nicht davon aus, dass dies geschehen ist.