Nein, das stimmt so nicht, auch wenn du das zwanzigtausendmal ohne Beleg(!) in irgendeinerweise nur stumpf behauptest. Es gibt höchstens das Gebot, wie für alle Bundesbürger, sich nicht über das Gesetz hinwegzusetzen. Und wenn du das kalkuliert nicht verstehen willst, damit dein Argument aufgeht, dann ist das deine Sichtweise, es ändert aber nichts an den objektiven Fakten.
Was du jetzt einfach mal in den Raum stellst, statt mich ansatzweise irgendwo zu widerlegen. Stattdessen stellst du dich einfach möglichst dumm, lieferst überhaupt KEINE EINZIGEN BELEGE für deine Behauptungen und wirfst MIR jetzt vor, keine Ahnung zu haben, der die ganze Zeit konkret am Gesetz, an Urteilen und an objektiv nachprüfbaren Aussagen argumentiert. Kann man machen, wenn man dem inhaltlich nichts mehr entgegenzusetzen hat
Nein, soll es nicht. Und das steht da auch nicht. Aber es ist im ersten Schritt eine Schwangerschaftskonfliktberatung und dort ist noch nicht vorgelegt, dass das Kind getötet werden muss - anders, wenn ich direkt über den Arzt eine Abtreibung beraten dürfte, ist hier zumindest noch gewährleistet, dass der Staat seiner Pflicht des Schutzes ungeborenen Lebens nachkommen kann. Am Ende liegt die Entscheidung auch heute schon bei der Frau, dort kann und will der Staat auch nicht zwingend eingreifen. Allerdings ist es seine Aufgabe, die Vernichtung von Leben nach Möglichkeit zu verhindern und genau deshalb ist es so gedacht, dass unabhängige, neutrale Beratungsstellen, die selbst nicht die Abtreibung durchführen würden, dort aktiv werden und eben NICHT schon bis zum Ende des Prozesses gesprungen wird, weil man den „einfachen Ausweg“ sucht.
Eine Alternative zur Vernichtung von menschlichen Leben anzubieten bzw. in einer Beratung das Staatsziel des Schutzes ungeborenen Lebens zu bewerkstelligen IST definitiv hehrer als eine rein monetäre Motivation oder das bewusste hinwegsetzen über das Gesetz und vor allem über die Verfassung(!).
Es ist komplett begründet, warum dieses Werbeverbot besteht, da gibt es keine moralische Komponente an 219a. Die moralische Komponente kommt bei 218 und 219 ins Spiel, weshalb ja trotzdem die ganze Zeit Argumente in der Debatte um das Werbeverbot angeführt werden, die damit nichts zu tun haben. Isoliert man die Debatte von der Frage, wie liberal der Staat mit Abtreibungen umgehen soll, ist trotzdem klar, dass eine Bewerbung und vor allem ein Anpreisen eigener finanzieller Dienstleistung eine sittenwidrigkeit darstellt, sofern man argumentativ sich anschaut, welche Zielabsichten dem Staat ins Grundgesetz geschrieben sind(sic). D.h. unabhängig von der eigenen subjektiven oder moralischen Sichtweise, selbst wenn man wie du einfach nur die ganze Zeit Dinge behauptest, ohne irgendwas zu belegen - das Werbeverbot hat selbst isoliert von der großen Grundfrage seine Berechtigung.
Und es gibt auch immer noch kein einziges Argument dafür, warum man den ganzen Paragraphen streichen müsste, außer halt der Lüge, es sei ein „Informationsverbot“, was man aber irgendwie leider nicht belegen kann.
Wie bitte? Du kannst nicht einfach Dinge behaupten, die dein Gegenüber angeblich getan hat, indem du dich einfach begriffsstutzig stellst und so tust, als würdest du die Argumentation nicht nachvollziehen. Wie billig ist das bitte gerade von dir? Ist es so schwer, darauf sachlich oder irgendwie argumentativ zu reagieren, anstatt einfach zu behaupten, ich würde mir selbst widersprechen, das aber nirgends zu belegen oder gar mal inhaltlich drauf einzugehen?!
Ich liefere hier ja wenigstens Belege und Fakten (die sucht man bei deinen Beiträgen vergeblich hust), die könnte man ja widerlegen, wenn man meint, dass ich das falsch auslege. Tust du nur nicht, du versuchst auf der möglichst oberflächlichsten Ebene mich einfach nur mit einer Behauptung, die nicht mal die erste Betrachtung meines Beitrages standhalten würde, zu diskreditieren.
Vielleicht das nächste mal argumentieren statt diskreditieren