Folge 12: Abtreibung

Ich habe es nochmal präzisiert und juristisch eingeordnet.

Danke Holger für diese Vetofolge! Frau Linder war ein sehr gute Wahl und hat Ihre Meinung abseits religiöser Ansichten überzeugend dargebracht.

Ich bin selber Froh bei diesem Thema keine politische Entscheidung treffen zu müssen. Für mich ist jedoch klar, dass die Abtreibungsgegner die besseren Argumente haben.

Angenommen eine Frau wird bei einem One Night Stand / Seitensprung durch schlechte /keine Verhütung schwanger. Eine Abtreibung ist heimlich möglich ohne die eigene Beziehung/ Ansehen von Familie und Freunden zu beschädigen. Das Kind auszutragen und zur Adoption frei geben ist nunmal heimlich kaum möglich.

Generell ist es doch undenkbar ein Kind zur Welt zu bringen und zur Adoption frei zu geben ohne dabei von seinen Mitmenschen dafür geächtet zu werden. Ich kenne wirklich keine Frau die ihr Kind zur Adoption frei gegeben hat. Abtreibung war immer die erste Wahl. Und das wo sich so viele Paare ein Kind wünschen und dafür alle medizinischen Mittel nutzen und sich nicht selten stark verschulden und ihre eigene Gesundheit gefährden. Es wäre wirklich wünschenswert wenn Adoption mehr Akzeptanz hätte.

Um nicht ungewollt schwanger zu werden ist natürlich Verhütung das A und O. Leider mag anscheinend kein Mann Kondome. Einige haben allerdings wirklich Probleme mit der Nutzung (Kondomgröße / Erektion hält nicht). Auf alle Fälle sollten Kondome in allen Größen genauso verfügbar sein wie Zigaretten.

Wir diskutieren ob Werbung für Abtreibungen erlaubt werden soll oder nicht. Ich fände eine (bildliche) Aufklärung wie eine Abtreibung abläuft sehr sinnvoll. Wenn man diese Bilder im Hinterkopf hat passt man bei der Verhütung sicherlich besser auf.

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Es gibt sicherlich Frauen, die das hinbekommen, ohne eine Partnerschaft ein Kind von klein auf aufzuziehen. Aber es gibt auch Negativbeispiele:

Naja, ich weiß nicht. Denn wie man weiß führen härtere Strafen auch nicht zu einem Rückgang von Verbrechen. Genauso wie ein Verbrecher bei guten Gelegenheiten, schalten die meisten Menschen beim Thema Sex eben oft die Bedenken aus, da hat man wohl ein bisschen was anderes im Kopf als diese von dir angesprochenen Bilder.

Es ist nun mal ein Unterschied ob man ein fremdes Kind adoptiert oder ein eigenes hat. Viele wollen lieber erst mal versuchen ein eigenes zu bekommen bevor sie über Adaption nachdenken.

Außerdem gibt es sicherlich genügend Kinder, die man adoptieren könnte, ansonsten gäbe es keine Waisenhäuser, aber auch da muss es meist ein Säugling sein, während ältere Kinder in Pflegefamilien kommen.

Nein, diese Kinder gibt es sicher nicht „genügend“. Es gibt auch keine Waisenhäuser im klassischen Sinn mehr, wir leben schließlich nicht mehr im 19. Jahrhundert.
Was es heute gibt, sind Kinder- und Jugendheime und Pflegefamilien, in denen Kinder leben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr bei ihrer leiblichen Familie bleiben konnten. D. h. aber keineswegs, dass diese Kinder damit gleichzeitig zur Adoption freigegeben sind. Sie dürfen nur nicht mehr bei ihren Eltern leben.
Der Staat darf Kinder durchaus aus Familien rausholen und dort unterbringen. Aber Kinder, die wirklich adoptiert werden können, sind rar.
Ist ja auch logisch - wo sollen die denn bloß alle herkommen? Unerwünschte Schwangerschaft und zur Adoption freigegeben? Babys, die durch einen Unfall ihre Eltern verlieren und keine weitere Verwandtschaft haben? Alles doch eher selten.

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Stimmt, mein Fehler.

Ja eben, die Babys landen am Ende doch eh alle im Blumenkasten oder der Gefriertruhe, wenn die Frauen nicht abtreiben.

Oder im Altpapiercontainer.

Das passiert sehr häufig

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Die PARTEI labert Scheiße und hat keine Ahnung.

Imagine my surprise.

Wäre sie ehrlich, würde sie das schreiben, was die Wahrheit ist: Es geht einzig und allein darum, durch die Hintertür das Vernichten von Menschlichen Leben zu legitimieren und zu normalisieren. Egal wie vermeintlich “Satirisch” (und peinlich schlecht) man es versucht zu verstecken, es ändert nichts an den eigenen, offensichtlichen Intentionen.

Sonst würde man auch nicht so viel Bullshit schreiben von wegen es würde sich ja nichts ändern und die Lügenpropaganda (und es ist nichts anderes als das) es sei ein “Informationsverbot”, obwohl jeder nachlesen kann, das dem NICHT so ist. So viel dreiste Verarsche macht mich wütend. Man kann doch einfach dazu stehen, das man kein Problem mit dem Vernichten menschlichen Lebens hat, weil man arbiträrerweise und vereinfachend dümmliche Kriterien anwenden will. Fragwürdig wird es dann, wenn man dies tut, damit man bei jedem anderen Thema vermeintlich das moralische Oberwasser behalten kann.

Es ist so offensichtlich wie erbärmlich, dass kaum jemand offen dazu steht, und man stattdessen dieses Schmierentheater abzieht.

…während man anderenorts nachlesen kann, daß es DOCH so ist in der Praxis (Pun intended).

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Nein. Dort umgeht die ZEIT einfach nur das Werbeverbot. Übrigens das, was mit der Aufhebung des WERBEVERBOTES (sic) auch ermöglicht werden würde, das sich abseits von Ärzten und medizinischen Experten bzw. ausgebildeten Beratungsstellen Organisationen gründen können, die völlig ohne jede moralische Komponente ganz offen Abtreibungen als das einzige valide Mittel präsentieren und - dafür werben (sic) können. Diese Behauptung, die da von der Abtreibungsbefürworter-Propaganda stammt, es würde sich ja nichts ändern, weil der Arzt noch an Weisungen gebunden sei, stimmt nämlich einfach nicht, weil sie sich auf jede andere Person außerhalb dieser Gruppe nämlich nicht mehr auswirken könnte. Dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis buzzfeed einen Artikel ala „Ich habe abgetrieben und das was dann passiert ist wirst du nicht glauben“ schreibt.

Und natürlich behauptet eine linke Zeitung, die Ärztin habe nur „informiert“, was ja so auch nicht stimmt. Gebt doch einfach zu, dass ihr Vernichtung menschlichen Lebens legalisieren und egalisieren wollt und spart euch dieses Schmierentheater doch endlich. :roll_eyes:

Das absolut perfide an der Demagogie der 219a-Gegner ist ja, dass sie ernsthaft mit einem Sachverhalt der gesellschaftlich schwierigen Stellung von Abtreibungen argumentieren, um eine Enttabuisierung zu forcieren. Die hier so verlachte Haltung, das solche Eingriffe nicht zur Normalität werden sollten, werden hier quasi als Argument genannt, warum man das als “Informationsverbot” zurechtgelogene Werbeverbot einfach abschaffen sollte, vulgo “Vertraut den Frauen”.

Es gibt einfach keinen Grund dafür, für eine Abschaffung von 219a zu votieren, wenn es nicht um die allgemeine Egalisierung von Abtreibungen geht. Ansonsten ist eine Anpassung von 219a notwendig, richtig und wird jetzt ja auch wahrscheinlich erfolgen. Und damit ist diesem Kompromiss auch weiterhin genüge getan, da braucht es dann auch keine solchen billigen Argumentationstaktiken, Framing und das ignorieren verfasssungsrechtlicher Sachverhalte.

Richtig erkannt. Weil grundsätzlich die Erwähnung der Tatsache, daß ein Arzt Abtreibungen vornimmt, bereits als „Werbung“ ausgelegt wird.
De facto ist „Informationsverbot“ also richtig.

Doch, das stimmt so. Aber natürlich wird als Intention „Werbung“ ausgelegt, so daß unabhängig von der tatsächlichen Intention kein Arzt darüber informieren darf - ist in jedem Fall „Werbung“.

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Es ist kein menschliches Leben, was dort wächst, es ist zu dem Zeitpunkt eine nicht-bösartige Raumforderung. Und deswegen soll es auch wie andere Raumforderungen entfernt werden dürfen. Wenn wir der Selbstbestimmung des einzig betroffenen menschlichen lebens (der Frau) durch den Wegfall des Informationsverbots, und nichts anderes ist es, weswegen ich bei dem Begriff bleibe, einen Schritt näher kommen, ist das sehr gut. Wenn ich mich operieren lasse, will ich über die Risiken auch nicht durch die ZEIT aufgeklärt werden, sondern durch den Arzt. Absolut lächerlich, dass er es nur hier nicht dürfen soll.

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Falsch, aber das hatten wir schon zwanzigmal hier, dadurch wird es nicht richtiger.

Nein, es wäre das Recht zur Bestimmung über fremdes Leben, das der Staat aber zu schützen hat,weshalb er zurecht nicht ohne Bedingungen die Macht einräumt, es auszulöschen, weil die Frau einfach keinen Bock drauf hat. Hatten wir hier aber auch schon, ist ja leider nichts bei dir hängen geblieben. Wahrscheinlich gefällst du dir hier gerade sehr in deiner Rolle, die ganze Zeit hier auf Dinge zu beharren, die längst widerlegt wurden, damit du mit deiner völlig versimpelten Sichtweise behaupten kannst, es sei mit einem normalen medizinischen Eingriff vergleichbar.

Nur das ist es halt nicht, denn jemand anderes ist betroffen. Mit deiner Logik kann man dann einfach auch das ganze Strafgesetzbuch abschaffen. Was fällt es dem Staat schließlich ein, auch in anderen Belangen, wo ich als Mensch über anderes Leben entscheide, sich einzumischen?!!!111!!

Du kannst diese Demagogie noch zwanzig mal wiederholen, sie wird dadurch nicht wahrer. Es GIBT kein Informationsverbot über Abtreibungen. Punkt.

Äpfel und Birnen.

Was bereits heute schon der Fall ist. Der Arzt darf halt nur keine Werbung machen, und das wird hier ja versucht, zu untergraben. Und man macht perfiderweise sich genau über das lustig und stellt es als völlig abwegige Argumentation dar, das man damit dann weitreichend Werbung zu diesem Thema legalisiert (während gerade Linke jede Form von Werbung am liebsten in ein möglichst enges Wertekorsett stecken wollen ist es absolut unglaubwürdig, dass dort jeder dieser Abtreibungsapologeten plötzlich die liberale Seite in sich entdeckt). Dabei ist genau das ja der gewünschte Status Quo, es soll Normalisiert werden und du willst es sehen, wie eine stinknormale Operation. Wenn man dann so stur ist, und Fakten ausblendet, kann man das sicher tun. Jeder Mensch, der ein wenig Grips in der Birne hat oder sich nicht aus ideologischen Gründen dumm stellt, versteht, dass dies eben NICHT vergleichbar ist, weil man nicht nur für sich selbst entscheidet. Das sind aber alles Dinge, die im Urteil des BVerfG zu finden sind. Und die sind heute so aktuell wie damals.

Was für ein Schwachsinn. Das ist einfach Unsinn, Scumdog. Keine Ahnung, warum du dich jetzt so zwanghaft auf Lügengeschichten und Propaganda stützt. Es ist überhaupt nicht möglich, die Durchführung einer Abtreibung als „Werbung“ nach 219a fehlzuinterpretieren. Unfug.

Nein. Es ist ein demagogischer Begriff, der dadurch aber nicht richtiger wird, weil man auf die Falschinformationen beharrt, obwohl die Faktenlage eine andere ist.

Nein, Scumdog, das ist nicht wahr. Sie hat Werbung gemacht, indem sie Abtreibungen als Dienstleistungen im Internet bewirbt (sic). Dies erfolgt des Vermögensvorteils wegen und ist daher auch als Werbung zu nennen.

Um mal hier die Legendenbildung, die von links propagandistisch um Hänel aufgebaut wird, endlich zu zerschlagen, es sei ja nur eine arme Ärztin, die lediglich „Abtreibung“ auf die Homepage schreibe und deswegen vom pösen Staat verurteilt würde - aus dem Gerichtsurteil des AG Gießen:

Die als Ärztin für Allgemeinmedizin tätige Angeklagte führt eine Arztpraxis in „…“. In ihrer Praxis führt sie unter anderem Schwangerschaftsabbrüche durch. Sie betreibt eine Internetseite unter der Homepage „…“. Auf dieser Homepage bietet sie, neben anderen medizinischen Leistungen, auch die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen an. Über den Link „Schwangerschaftsabbruch“ wird dabei eine Pfd. zum Download angeboten, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sowie der Durchführung und den Methoden in der Praxis der Angeklagten enthält. Darin werden die Methoden […] beschrieben sowie die Gründe, die für oder gegen die jeweilige Methode sprechen. Auch wird ausgeführt, dass in der Praxis der Angeklagten alle darin beschriebenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs durchgeführt werden unter Hinweis auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen oder bei Privatzahlerinnen. […]
Die Webseiten der Angeklagten sind der Öffentlichkeit über die Internetsuchmaschine […] frei zugänglich.
Durch dieses Angebot strebt die Angeklagte die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Arztpraxis gegen Erhalt des üblichen ärztlichen Honorars an.

Die Angeklagte informiert jedoch nicht nur über den Schwangerschaftsabbruch, sie bietet gezielt ihre Tätigkeit als Ärztin an. Selbst eine aufklärende Information erfüllt den Tatbestand des § 219 a, wenn das Anbieten mit der Leistung verknüpft ist. Dabei ist es entgegen der amtlichen Überschrift des §§ 219 a StGB nicht notwendig, dass diese Informationen einen besonderen werbenden Charakter besitzen. Die Angeklagte handelt auch ihres Vorteils wegen. Es ist nämlich für Jedermann erkennbar, dass die Angeklagte es auf ihrer Internetseite nicht bei einer reinen Information der einzelnen Möglichkeiten über den Schwangerschaftsabbruch belässt, vielmehr ergibt sich daraus eindeutig, dass die Leistungen gegen ärztliches Honorar geleistet werden, nämlich entweder über die Krankenkassen oder durch Barzahlung, wobei das Bargeld direkt zum Termin mitzubringen ist. Das ist die klassische Form der Patientenakquise.

Die Angeklagte hat durch das Anbieten der Leistungen im Internet auch einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Ärzten, die sich an das Werbeverbot halten. Die Angeklagte kann nämlich auf diese Weise Patientinnen schon im Vorfeld erreichen, während die übrigen Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, erst im Rahmen des Beratungsgespräches bekannt gegeben werden. Dies wird zwanglos durch die eigene Angabe der Angeklagten bestätigt, dass im letzten Jahr nur zwei Patientinnen über die Beratungsstellen den Weg zu ihr gefunden haben.

Und hier ein sehr entscheidender Satz:

Nach dem Willen des Gesetzes sollen Frauen, die abtreiben wollen, sich zunächst bei einer staatlichen, also neutralen Beratungsstelle informieren, die selbst kein Interesse an der Durchführung der Abtreibung hat.

Dem legitimen Bedürfnis der betroffenen Frau nach Information über Ärzte, die bereit sind den Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, wird ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass sie nach ausführlicher Information durch die Beratungsstelle -bei Fortbestehen des Abtreibungswunsches- die Liste der zur Abtreibung bereiten Ärzte erhält. Durch dieses Schutzkonzept ist gewährleistet, dass die betroffene Frau eine ergebnisoffene Beratung erhält, die ihr Informationsinteresse erfüllt.

Die Angeklagte, die Ärztin für Allgemeinmedizin mit Spezialisierung auf dem Gebiet des Schwangerschaftsabbruchs ist, kennt insoweit die gesetzlichen Regelungen der §§ 218 ff. Bereits in einem im Jahr 2009 gegen sie geführten Ermittlungsverfahren wegen eines gleichlautenden Tatvorwurfs, wurde durch die Staatsanwaltschaft Gießen das Verfahren mit ausführlicher Begründung eingestellt. In diesem Zusammenhang wurde unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth die objektive Strafbarkeit ihres Verhaltens ausgeführt. Letztendlich wurde das Verfahren wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war der Angeklagten, die von der Rechtsansicht ihres Rechtsbeistandes abweichende Rechtsansicht der Staatsanwaltschaft Gießen sowie die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth bekannt. Deshalb sind an das Unrechtsbewusstsein der Angeklagten nunmehr höhere Anforderungen zu stellen, als im vorherigen Ermittlungsverfahren. In Kenntnis der Strafbarkeit warb die Angeklagte jedoch weiterhin auf ihrer Webseite mit der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und stellte die Information für jedermann auf ihrer Homepage online. In dieser Situation kann der Angeklagten nicht abgenommen werden, dass sie davon ausgegangen sei, dass ihr Handeln legal sei. Sie durfte nicht mehr in der Weise auf die Rechtsauskunft ihres Rechtsbeistands vertrauen, dass sie keine Unrechtszweifel mehr hat (vgl. Lackner/Kühl StGB, § 17 Rnd.Nr. 4 f.). Nach alledem lag kein Verbotsirrtum vor, sondern ein hartnäckiges Negieren der geltenden Rechtslage.

Sind moralische Definitionen neuerdings universell? xD
Kannst noch so oft falsch sagen, für mich ist dat Dingen kein Mensch, weit davon entfernt.

Dadurch wird für mich auch der Rest deiner Argumentation (-> Leben) gegenstandslos. Die Entfernung eines Quasi-Tumors ist keine Auslöschen von Leben.

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Deine Definition ist schlicht und einfach falsch. Du definierst dir das möglichst einfach zusammen, aber wir hatten auch hier schon eine sehr ausführliche Diskussion darüber, weshalb deine entmenschlichende Darstellung und arbiträre Grenzziehung pseudowissenschaftlicher Bullshit sind.

Es ist in diesem Fall aber einfasch Scheißegal, was du denkst, deine Meinung ist keine valide Argumentation und deshalb erfüllt es genau das, wie ich es bezeichne. Als Falsch, weil es falsch ist.

Wie praktisch, als hättest du dir die Definition genau aus diesem Zweck so zurechtgebogen :wink:

Es gibt da kein richtig oder falsch.

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