Folge 12: Abtreibung

Es ist nicht der Normalfall. Kaum eine Frau redet freiwillig über ihre Abtreibung. Das Thema ist in unserer Gesellschaft bis heute ein Tabu bzw. wird stigmatisiert. Daran sind die verbohrten Gegner nicht ganz unschuldig.

Dazu gehören immer noch Zwei. Und selbst wenn das Kondom platzt und ebenfalls die Spirale nicht funktioniert … Selbst schuld. Na toll, der Mann verschwindet, die Frau kann’s ja ausbaden. Reiche Mütter gehen in’s Ausland und lassen’s in den Ländern abtreiben, wo es noch erlaubt ist. Arme Mütter haben das Kind an der Backe. So sieht doch die Realität aus.

Beschäftige Dich doch mal mit menschlichem Handeln und Soziologie. Ich beschreibe nur die Dinge wie sie sind. Welche Dinge daraus resultieren, liegt doch in unserem Ermessen. Wenn Du dazu eine andere Meinung vertrittst, ist es halt so.

Tue ich nicht wirklich. Deswegen bin ich ja eigentlich für ein Alk-Verbot.

Plus den Mitteln und Möglichkeiten, die man bis zur 12 SSW sowieso hat. Aber das hast du sicher ganz versehentlich vergessen, nicht mit aus dem Kontext meiner Aussage zu reißen. :wink:

Dir ist schon bewusst, dass Schuldunfaehigkeit durch Alkoholkonsum durchaus bereits in unserem Strafrecht etabliert ist?

Sex ist unter Alkoholeinfluss weniger durchdacht als ohne Alk. Sehe darin keinen Widerspruch

Daran soll sich auch nichts ändern. Es ist nämlich keine Bagatelle.

Nein. Wieder mal ein rein konstruiertes Argument, was zeigt, dass man die rechtliche Situation eigentlich gar nicht kennt, die man kritisiert.

So ein Unsinn.

Ich habe sehr wohl verstanden, was du meinst, es ändert aber nichts daran, dass es die Zivilisiertheit ist, die uns von den Tieren unterscheidet. Und das heißt eben auch, das Taten Konsequenzen haben und wir für unser Zusammenleben einen Wertekonsens anlegen und entwickeln. ansonsten ist dieses argument nämlich gut dafür geeignet, so ziemlich jede Tat infolge eines naturalistischen Fehlschlusses zu erklären. Das ist dir hoffentlich klar.

Ja, bis zur 12. SSW geht man gnädigerweise straffrei aus. Danach wird man zum Mutter-Werden gezwungen.

Straffreiheit bei Volltrunkenheit, ja. Aber nicht alles geschieht in diesem Zustand und auch dann muss du die Folgen tragen.

Hör doch endlich mal auf zu lügen.

Du hast doch gar keine Ahnung. Man geht nicht straffrei aus, §218 ist nicht verwirklicht.

Du kennst ja nicht mal den Unterschied, aber willst hier alle belehren…

Wo lüge ich?

12 SSW, Zwang zur Schwangerschaft

Lass es doch einfach mit dieser billigen Propaganda.

Du kannst den Vater nicht zur Erziehung zwingen, höchstens zu Geldzahlungen.

Nochmal: Diesen Zwang zur Schwangerschaft, den konstruierst du dir hier komplett zusammen.

Das 12 SSW kam gerade auch von dir. Ist eigentlich 12 Wochen nach der Befruchtung bzw. 14. SSW.

Ansonsten gilt:

In Deutschland existiert heute eine faktische Fristenregelung: Der Schwangerschaftsabbruch ist bis zu 12 Wochen nach der Befruchtung (also bis zur 14. Schwangerschaftswoche) rechtswidrig, aber straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und eine 3-tägige Bedenkzeit eingehalten wurde.

Ich sehe also keine Lüge, der du dich nicht auch schuldig gemacht hast.

Was haben Unterhaltszahlungen mit „Zwang zu Schwangerschaft“ zu tun? Davon war doch nie die Rede

Nochmal §218 Absatz 4:

(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.

Und nochmal 218 Absatz 1:

Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
[…]
seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

Bis zu 12. SSW ist es keine Straftat nach dem §218 Strafgesetzbuch, bis zu 22. SSW ist es unter Umständen straffrei.

Das ist die Faktenlage. Keine Ahnung, warum deine Quelle faktisch was falsches behauptet.

Keine Ahnung, aber das war ja auch dein Beispiel, nicht meines.

In Deutschland muss eine Frau kein Kind austragen, wenn es gute Gründe dafür gibt, es nicht auszutragen, also wenn es persönliche, soziale Gründe gibt, das Kind aus einer Straftat heraus entstanden ist oder man einfach einen Arzt gefunden hat, der da auch nicht soo genau hinschaut.

Aber man kann vom Staat und von der Gesellschaft nicht verlangen, dass dies eine wünschenswerte Handlung darstellt. Das wird und kann es, wegen denen von mir hier auch ausführlich skizzierten Güterabwägung zwischen werdendem Leben und den selbstorientierten Interessen der Mutter, nicht geben.

Es sei denn einem ist unsere Verfassung scheißegal. Dann bitte aber auch nie wieder mit dem Grundgesetz argumentieren. Man kann nicht B ohne A sagen.

Weil du deinen Quote nicht kapierst. Es existiert erstmal ein pauschales Verbot und dann eine Befreiung von der Strafe im folgenden Paragraphen.

Nein. Der Punkt ist wahrscheinlich eher - aber traurig, dass ich das jetzt wieder selbst raussuchen musste - weil deine Quelle auch den Arzt mitbetrachtet. Für den ist das nämlich nicht straffrei, wenn es > 12. SSW stattfindet.

Da das aber ja nie den Mittelpunkt der Propaganda der Abtreibungsfanboys betrifft, weil man dort ja empotionalisiert nur von der Mutter spricht, spielt das hier tatsächlich keine Rolle.

Schwangerschaftsabbruch ist nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in bestimmten Situationen straffrei.

Bundesministerium für Familien

Straffreie Abtreibung

Grundsätzliches Verbot der Abtreibung

Die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland finden sich im § 218 StGB, der so seit 1995 besteht. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich verboten („rechtswidrig“) und werden mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Ausnahmsweise straffrei

profemina

Aber natürlich lüge ich mit meiner Formulierung …

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