Folge 12: Abtreibung

Solange niemand anderes davon betroffen ist, ja. Das ist hier aber nicht der Fall.

Der nasciturus hat das Recht darauf, zu leben. Punkt.

Es ist die Aufgabe des Staates, allen Bürgern und Grundrechtssubjekten dieses Recht zuteil werden zu lassen, hier eben mit einer Güterabwägung. Aber das alles ist Status quo.

Diese was? Meine Position dazu?
Sollte doch mittlerweile klar sein: Frühabtreibungen sind absolut unproblematisch und es sollte da keinerlei Hürden , Bedingungen oder sonstige Schikanen geben. Auch keine gesellschaftliche Ächtung.
Das ist eigentlich schon alles, wo ich hier eine feste Position beziehe.

Kann man natürlich drüber streiten, ob meine Position tatsächlich so bezeichnet werden kann.
Denke ich nicht, aber ich beantworte dir gerne deine Fragen.

Nicht Punkt. Sondern warum? Ich habe von Anfang an schon das Beispiel der erzwungenen Blutspende gebracht. Wäre es okay, Menschen zur Blutspende zu zwingen? Damit rettet man auch das Leben von Menschen, die ein Anrecht auf Leben haben. Oder nehmen wir gleich eine Nierenspende. Man kann mit einer Niere gut leben und eine Nierenspende kann eindeutig Leben retten.

Also der heutige Status quo.

Ich habe jetzt nicht direkt behauptet, dass deine Position die Extremposition darstellt, aber du hast ja vorhin behauptet, die Extremposition wäre in diesem Fall die bessere Lösung als der Kompromiss. Du musst ja zwangsläufig - da moralische Fragestellung - nicht diese Meinung persönlich teilen, aber objektiv gesehen anders vertreten. Man darf ja durchaus differenzieren zwischen einer für sich selbst geltenden subjektiven Sichtweise und einer eher mehrheitsfähigen, möglichst objektiven Argumentation.

Sorry, doch Punkt. An unseren Grundrechten gibt es kein Aber, um mal deine Position aus der Asyldebatte zu zitieren.

Was ein völlig bescheuerter Vergleich ist.

Äpfel/Birnen-Vergleich, deshalb geht da auch keiner drauf ein. Weil es Quatsch ist und mit der Problematik eines Schwangerschaftkonfliktes nichts zu tun hat sondern auch noch unterkomplex und irgendwo auch verächlich machen der eigentlichen Diskussion ist.

Jaja, rede dich raus.

Wie kann man nur die Fremdbestimmung über die körperliche Integrität mit einer Fremdbestimmung über körperliche Integrität jeweils mit Folgen von Leben und Tod vergleichen. Das darf ja nicht sein und ist dir natürlich viel zu unkomplex. haha.

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Das ist kein rausreden.

Bei der Auslegung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist auszugehen von seinem Wortlaut: "Jeder hat das Recht auf Leben … ". Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an (vgl. hierzu die Ausführungen von Hinrichsen vor dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform, 6. Wp., 74. Sitzung, StenBer. S. 2142 ff.). Der damit begonnene Entwicklungsprozeß ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zuläßt. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet; die für die menschliche Persönlichkeit spezifischen Bewußtseinsphänomene z.B. treten erst längere Zeit nach der Geburt auf. Deshalb kann der Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG weder auf den „fertigen“ Menschen nach der Geburt noch auf den selbständig lebensfähigen nasciturus beschränkt werden. Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der „lebt“; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. „Jeder“ im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist „jeder Lebende“, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; „jeder“ ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen.

Sie sind nicht zu vergleichen. Das habe ich dir jetzt auch mehrfach belegt, entweder bist du zu dumm, oder zu ignorant, dir wenigstens mal die Gründe dafür anzuschauen, weshalb es überhaupt den Anspruch auf unversehrtes Leben im Grundgesetz gibt!

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Okay, nun verweist du wieder darauf, dass unsere Gesetze automatisch der Weisheit Schluss sind.

Einziges Argument war „Güterabwägung“, aber das lässt wenig Raum für deine Empörung.

Nicht wirklich, so lange Äusserungen wie diese

dass es immer normaler zu werden scheint, sich das Resultat nachher rauszukratzen statt zu verhüten

irgendein Problem damit implizieren.

Weil du meine Position als Extremposition bezeichnet hast.
Ich bleibe aber grundsätzlich dabei, daß ein Kompromiss nicht automatisch die beste Lösung ist.

Doch, der Unterschied besteht darin, seine Haltung für richtig zu befinden und davon überzeugt zu sein, oder tatsächlich allgemeingültig im Recht zu sein.

Und bei deinem letzten Satz würde ich dir den Tipp geben, mal den bisherigen Verlauf zu lesen, und diesmal vielleicht richtig…

Wenn ich den Quote aus deinem Post nehme, kann ich eine Zwangsblutspende damit auch rechtfertigen. Oder wo liegt der Unterschied?

Für uns selber können wir den Unterschied nicht ausmachen.

Naja, der juristische Status Quo der Optionen, die man hat, die ich richtig finde müssen sich ja nicht damit decken, wie dieser von der Gesellschaft ausgelebt wird.

Als jemand, der nicht konfessionell gebunden, aber sich dem christlichen Werteverständnis zugehörig sieht, ist der Mensch nicht perfekt. Der Mensch muss auch nicht perfekt sein, er hat seine Fehler, aber er ist dennoch lebenswert. Zwar gehe ich nicht so weit, nur einer überdimensionalen Entität das Recht darüber einzuräumen, aber ich kann das nächsthöhere nehmen, und das ist der Kompromiss, also eine Schnittmenge der Gesamtheit jeder Meinung unserer Gesellschaft. Und das hat hier nun einmal entschieden, dass diesem Wunsch nach der beendigung einer Empfängnis unter Umständen stattzugeben ist und sich daraus eben auch eine sehr komplexe moralische Frage entwickelt.

Ich muss es ja trotzdem nicht gut finden, wenn statistisch offenkundig die Abtreibung oft als Alternative zur Verhütung gesehen zu werden scheint. Rechne mal 100.000 Abtreibungen pro Jahr auf 18 Jahre hoch. Das ist dann auch nicht mehr wenig, meiner Meinung nach. Kann man gerne anders sehen, ich muss es ja trotzdem nicht subjektiv gut finden, dass die Konsequenz aus solch einer moralischen Fragestellung eben auch viele Lücken lässt, aber ich denke nicht, dass es dort eine bessere Lösung geben kann. Deshalb ja meine Frage an dich.

Nein.

Dann ist aber fraglich, weshalb du für dich offenbar immer letzteres in Anspruch nimmst…

Doch. Recht auf Leben. Entwicklungsprozess ist mit der Geburt nicht beendet. Schutz durch Art. 2 kann nicht beschränkt werden. Recht auf Leben wird jedem gewährt.

Ist also soweit noch ganz unproblematisch übertragbar.

Das ist eine Diskussion. Wenn ich Mal keine Meinung habe, halte ich meine Fresse. Aber hier geht es ja letztlich wohl nur darum, unwidersprochen seine Meinung äußern zu dürfen.

Ich wiederhole meine Frage:
Na und?
Wo ist denn im Endeffekt der Unterschied, ob 100.000x abgetrieben oder verhütet wird?
Beides hat unterm Strich 100.000 Geburten weniger zur Folge.

Musst du nicht, aber ich sehe einfach den Sinn nicht, sich darüber aufzuregen.
Imho ist das im Endeffekt nur eine weitere Form der Verhütung wie die Pille danach oder was weiss ich.
Der Unterschied, den du machst, scheint mir ein wenig esoterisch.

Nein, es ist ein schwachsinniger Vergleich, ein verzweifelter Versuch, irgenwie überlegen zu bleiben. Du weißt einfach nie, wann genug ist.

Dem Grundsatz auf unversehrtes Leben sollte damals der Zusatz, das es auch auf ungeborenes Leben zutreffen muss, ergänzt werden. Allerdings ist damals durch die SPD dieser Zusatz verhindert worden, weshalb man dann bei der Formulierung des Grundgesetzes darauf verzichtet hat, dies explizit dort mit hineinzuschreiben.

Lass mich raten: Es ist dir zu trivial, diesen schwachsinnigen Vergleich dann aufzudröseln? :smiley:

Auf eine Generation bezogen sind das knapp 2 Millionen Menschen.

Weil das im Fall der Abtreibung 2 Millionen Menschen auf eine Generation gerechnet sind, in denen bereits mit den heutigen juristischen Status Quo trotz Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit den Garaus gemacht wurde. Das ist für mich keine Zahl mehr, die sich in einem Umfang bewegt, wo man von Ausnahme oder letzte Möglichkeit sprechen würde.

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