Folge 114: Zensur auf YouTube, Frontal 21 verärgert Gamer, Täglich frisch geröstet

Dann müsstest du die heute übliche inflationäre Verwendung des Wortes Nazi oder Vergleiche rechter Politiker mit Nazipolitikern konsequenterweise ebenfalls kritisieren.

Außerdem ging es mir nicht um eine Entschuldigung des Vergleichs, der tatsächlich voll daneben ist, sondern um die Frage, inwiefern das ein medienbezogenes Thema ist.

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Und? Was soll das legitimieren?

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Der Frage schließe ich mich mal an. @Fernsehkritiker, kannst du das bitte genauer erläutern?

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Bitchute ist wirklich nicht „dubios“. Der Ausdruck ist viel zu harmlos. RTL2 ist dubios.

Wann hast Du das, was Du hier geschrieben hast, das letzte mal geprüft?
Wie schon im Beitrag erwähnt, wurde der Kanal sowie alle dort hoch geladene Videos (da er innerhalb kürzester Zeit 2 Strikes direkt hintereinander erhalten hat) ERST auf privat gestellt & NUN (ich habe es gerade eben noch einmal selber nachgeprüft) von YouTube dennoch gelöscht, sprich, nicht mehr angezeigt. Gibst Du nun also Ken.fm ein, findest Du nur nun noch diverse Nebenkanäle, Videos über bzw. mit ihn & Reuploads anderer Kanäle.

Joa, die Argumentation wird hier diesbezüglich immer gern in die Richtung gebogen, die gerade am besten passt. Als ich letztens auf eine ebenfalls ziemlich ekelhafte Holocaust-Relativierung von einem der führenden Köpfe von „Extinction Rebellion“ hingewiesen habe, hieß es plötzlich: „Na, ist ja aber auch kein Thema für die Mediatheke“. Jetzt heißt es wieder: „Alles was in den Medien vorkommt, kann in der Mediatheke vorkommen“. Logik darfst du in diesem Forum nicht erwarten. :wink:

Was Jana betrifft, stimme ich dir soweit zu. Ich finde das Mädel höchst unsympathisch und ihr Verhalten auf der Bühne war beschämend. Ihre Aussagen zu Sophie Scholl sind völlig hirnrissig und peinlich. Jana scheint weder besonders klug noch charakterlich besonders reif zu sein. Das darf nach so einem öffentlichen Auftritt auch alles kritisiert werden. Dennoch: Gegen eine Privatperson eine derart umfangreiche Medienhetzkampagne zu starten, ist ekelhaft.

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@ Fernsehkritiker:
Sorry, aber kann es sein, daß Du dem aktuellen Geschehnissen derzeit (zumindest teilweise) ganz schön hinterher hängst?

4 Wochen nachdem Du den Beitrag über Ken Jebsen & seinen vielleicht vermeintlichen Sektenplänen gemacht hast, hast Du nun endlich erwähnt das er 2 Strikes aufgrund der neuen AGB´s erhalten hatte (damals übrigens ganz aktuell & beide direkt hintereinander). Das dies der Grund für seinen damals angekündigten Rückzug gewesen ist erscheint mir auch heute noch doch ungleich wahrscheinlicher als deine Sektenthese. Das sein Hauptkanal nun aber dennoch gelöscht wurde (wohlgemerkt, nachdem der gesamte Kanal komplett schon seit Wochen auf privat gestellt wurde & es auch keine neuen Uploads gab!) & Du dies nur mit einem „laut den AGB´s darf YouTube nun mal jederzeit jeden einfach Kanal löschen - da kann man halt nichts machen“ kommentierst, finde ich -gelinde gesagt- schwierig. Denn einerseits hat YouTube nun mal eine `marktdominierende Position´, andererseits beginnt es nun seine Inhalte schlichtweg einzuschränken.

Es geht mir hier perönlich überhaupt nicht um Ken Jebsen, ganz im Gegenteil. & es werden heute die meisten es sicherlich sogar begrüßen wenn Ken.fm und Co. auf YouTube verschwinden, doch ich gehen mal davon aus, daß die meisten hier Anwesenden auf YouTube auch nicht nur Kaztenvideos schauen. Woher kommt also die Gewissheit, daß morgen nicht weitere, noch ganz andere Kanäle verschwinden werden???

Zensur´ als Wort ist für mich nur dann schwierig, wenn man dabei ausschließlich an staatlicher Zensur denkt. Wenn aber meinungsgebende Plattformen´ mit Monopolstellung (neben YouTube sei bspw. auch an Google oder Wikipedia erinnert) beginnen redaktionell einzugreifen, dann passt das Wort für mich schon.

Unter anderen deshalb wurde ja am 7. November der Rundfunkstaatsvertrag durch den neuen Medienstaatsvertrag abgelöst, welcher nun erstmals versucht die gesetzlichen Vorgaben des Rundfunks auch auf das Internet auszuweiten. In wie weit dies Auswirkung auf das hier abgehandelte Thema hat (& ob dies vielleicht nicht eher in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskartellamts geht), weiß ich nicht. Nur bedauere ich es, daß ich gerade das Gefühl bekomme, daß ich mich bei dir in punkto struktureller Medienkritik immer weniger gut informiert fühle. Ein Kurzüberblick über eben jenen neuen Staatsvertrag aber erstmal hier:

Neuer Medienstaatsvertrag: Das ändert sich für YouTuber und Twitch-Streamer | RA Christian Solmecke - YouTube

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Dies hier ist nicht der richtige Ort um darüber zu Diskutieren, was alles in der Mediatheke erlaubt ist. Nur um das nochmal in Erinnerung zu rufen. Die Mediatheke ist immer noch ein Magazin über die Medienwelt. Das muss sogar so sein, denn wenn man einfach nur Themen aus den Medien wiedergeben würde, wäre man nur ein Zweitverwertungskanal mit entsprechenden Urheberrechtsproblemen. Natürlich hat Holger letztendlich das letzte Wort, was er für relevant für seine Sendung hält, aber Themenvorschläge sollten sich schon konkret um den Umgang der Medien mit einem Thema beschäftigen und nicht mit dem Thema selber.

Zusammenfassung

Natürlich kann auch zum besseren Verständnis des Themas und der Erklärung was die Medien falsch gemacht haben genauer auf das Thema eingegangen werden. Aber der Auslöser muss tatsächlich Medienkritik sein. Das Thema „Ext.Reb“ kann ein Thema für die Mediatheke sein, wenn es Medienberichte gibt, die zu einseitig darüber berichten.

Eine weitere Sache ist: Ein Argument wird nicht dadurch zu einem Psuedoargument, weil es 2-3 Leute gibt, die eine andere Ansicht haben. Außerdem ist das Forum kein einheitliches Individuum sondern nur eine Plattform.

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Beide Screenshots habe ich gestern gegen 12:30 gemacht.

Stange! Wenn ich Ken.fm in die Suchmaske eingebe, finde ich nichts & es scheint laut Beitrag auch bei Holger so zu sein. Das uns aufgrund der Algorithmen verschiedenes angezeigt wird, ist ja bekannt, aber das Du scheinbar problemlos Inhalte findest (auch wenn Du nicht auf sie zugreifen kannst) welche bei uns nicht einmal angezeigt werden, ist schon komisch… :thinking:

Man kann ja die Probe aufs Exempel machen - in meinem Clip „Vorsicht vor Ken FM“ habe ich ja im Infotext auf das Originalvideo verlinkt. Es ist so, wie Odin951 sagt: Man sieht dann dieses Ergebnis. Das scheint aber auch bei gelöschten Kanälen so zu sein.

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Alles klar, Odin951 hat sich also auf alte Links, welche noch im Umlauf sind bezogen, ich hingegen auf die Suchmaske, Vorschläge etc… Die Aussage,

wird dadurch aber trotzdem nicht richtiger.

Ja, ich habe „alte Links“ benutzt.
Was auch sonst? Die Videos behalten Ihre Adresse, selbst wenn sie auf privat gestellt werden oder sonstige Zugriffsbeschränkungen gelten.

KenFM wurde gesperrt.

Und wer sowas nicht vehement kritisiert, hat meiner Ansicht nach etwas bzgl. Demokratie und Meinungsfreiheit gehörig nicht verstanden.

Genau darum geht es nämlich. Offenbar denken Leute, die solche Zensur nun freudig beklatschen, dass die voranschreitende Zensur plötzlich aufhört, weiter voran zu schreiten.

Es gibt dabei für Quasi-Monopole übrigens auch kein Hausrecht. Warum wurde dieser Fakt vom @Fernsehkritiker in der Sendung eigentlich nicht erwähnt? Wikihausen hatte diesbezüglich einen Prozess gegen YouTube gewonnen und zu Facebook gibt es eine ähnliche Entscheidung:

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@DeanStag Ich bekomme auf Instagram in den reels aber auch wenn ich die „Home“ Seite aufrufe hauptsächlich Videos von defitniv viel zu jungen Mädels die zu irgendwelchen Songs in knappen Klamotten viel zu sexy tanzen angezeigt. Das finde ich jedes Mal irritierend und verstörend, zumal ich keinen solchen Accounts folge oder derartige Videos like. Ich verstehe auch nicht, wieso das nicht Mal öffentlich mehr kritisiert wird - bei diesem Film auf Netflix gabs einen riesen Aufschrei aber bei Instagram zeigen sich die ganze Zeit 13-jährige Kinder ijn eindeutigen Posen und die Accounts haben tweilweise hunderttausende Follower, und keinen interessiert das. :thinking:

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Niemand hindert Ken Jebsen daran, Videos zu posten. Auf seiner eigenen Seite kann er Videos posten wie er möchte (solange diese nicht gegen deutsche Gesetze verstoßen).

Gerichte entscheiden bisher unterschiedlich. Solange es noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, ist das so klar nicht, wie du das behauptest. Zu Urteilen und Entscheidungen sollte man sich auch immer die Besprechungen von Experten durchlesen und nicht nur die Presse-Meldungen.

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Instagram macht TikTok nach, jetzt macht auch noch Twitter Instagram nach, bzw. übernimmt die Story-Funktion, die ursprünglich von Snapchat kommt und dann u.a. von Instagram und Whatsapp übernommen wurde.
Die sozialen Netzwerke werden irgendwie immer ähnlicher und beliebiger.

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Nur hat er dadurch gehörig an Reichweite verloren! Knackpunkt der ganzen Diskussion ist & bleibt es (für mich), ob ein unangefochtene Marktführer soviel Macht bekommen darf. Jebsen ist für mich nur eine Art `Türöffner´ bei dem es sicherlich nicht bleiben wird…

& solange das so ist, sollten man sich also lieber solange ruhig verhalten, bis es endlich mal ein höchstrichterliches Urteil gibt? & selbst wenn es irgendwann mal ein entsprechendes Urteil oder gar Gesetze (hier kommt wieder der neue Medienstaatvertrag ins Spiel) gibt, heißt das dann, daß das dann auch das Recht (im sinne von Demokratie, Meinungsfreiheit usw.) wieder spiegelt?

Allein für letzten 100 Jahren fallen mir da spontan dutzende Gegenbeispiele ein.

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Das wird schon thematisiert, auch wenn es keinen so konzentrierten Sturm der Entrüstung wie im Fall des Netflix-Films gab. Allerdings stellt sich Frage nach der Konsequenz daraus. Außer dass die Eltern besser hinschauen sollten oder Instagram das Mindestalter hochsetzen könnte, bleiben nicht wirklich viele Möglichkeiten. Es ließe sich auch diskutieren, inwieweit das heutzutage zum Erwachsenwerden vielleicht einfach dazugehört.

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Ich hatte mich letztens ein wenig mit dem Thema befasst und ich glaube das mit den Quasi Monopol ist Unsinn. Zumindest wenn ich mir die entsprechenden Urteile so durchlese wird da nix von Monopol geredet, sondern es geht darum, dass die AGBs ungültig sind:

Aus dem von dir verlinkten Artikel:

Facebook hat sich in seinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, Kommentare zu löschen, „wenn wir der Ansicht sind, dass diese gegen die Erklärung oder unsere Richtlinien verstoßen“.

Das OLG erklärte nun, diese Bestimmung benachteilige die Nutzer auf unzulässige Weise, weil sie die Löschung von Kommentaren letztlich ins freie Belieben von Facebook stelle.

Davon ab versteh ich nicht warum sich hier so auf Gerichte gestützt wird. Sind Gerichtsurteile euer moralischer Kompass? Ich persönlich halte das für falsch (unabhängig von richterlichen Urteilen) und finde Plattformen egal wie groß sollten uneingeschränkt ihre AGBs gestalten und durchsetzten dürfen.

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