Film "Unlike U" gestoppt. Eigentum 1 : Kunst 0

Es geht um den Film Unlike U, der nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Mai 2012 nicht im Fernsehen gezeigt werden darf.

Die offizielle Website des Films ist wohl folgende:
http://www.unlike-u.com/
wo auf folgenden vimeo-Link verlinkt wird:
http://vimeo.com/32521411
(Das Video wurde inzwischen auf Privat gesetzt und ist nichtmehr öffentlich zugänglich.)

Unter
http://www.youtube.com/watch?v=ZUKMiYWoWO8
gibt es eine 80 Minuten lange Version, die inzwischen ebenfalls auf Privat gesetzt wurde. (Warum kann vll. nachgefragt/nachrecherchiert werden, bzw. es wird hier schon das offensichtliche angedeutet: „Aufgrund des Urteils stellen sie (die Produzenten) den Film jedoch nicht mehr auf der Webseite zur Verfügung.“)

unter
http://www.youtube.com/watch?v=aDFlghRGkRU
ist derzeit eine doppelt so lange Version des Films mit identischem Titel Online.
Das Videomaterial wird dabei 2-mal hintereinander abgespielt, wobei beim zweiten mal kein Ton unterlegt ist. Man könnte darüber spekulieren warum das so ist, jedenfalls bin ich sicher, dass sich dadurch ab sofort jederzeit eine Version des Films auftreiben lassen wird.

Warum der Film verboten wurde und was genau daran so kontrovers ist wird im Lawblog unter folgendem Link:
https://www.lawblog.de/index.php/archiv … 1-kunst-0/
recht verständlich erklärt.
(Dort steht unten auch ein Link zum Gerichtsurteil)

Wenn es nach dem Landgericht Berlin geht, müssen journalistische und künstlerische Interessen also künftig da enden, wo dem Grundstückseigentümer die Berichterstattung nicht in den Kram passt oder Filmaufnahmen einen vorher von ihm freigegebenen Zweck überschreiten. Und das selbst auf Flächen, auf denen der Grundstückseigentümer an sich Publikumsverkehr duldet (und natürlich auch alltägliche Film- und Fotoaufnahmen).

Auch wenn der Film jedenfalls bis jetzt noch nicht im Fernsehen lief ist es mMn. durchaus eine Erwähnung wert, wie hier Scheibchenweise die journalistische Freiheit eingeschränkt wird.
Bildmaterial ist vorhanden, leider eben nur in schlechter Qualität.

Es gibt noch einige weitere intressante Artikel und Presseberichte zu dem Thema, aber da ich mich zu keiner Wertung dieser hinreißen kann sucht ihr die am besten via Google.

Damit die Ausgangsproblematik deutlicher wird, ergänze ich hier noch, dass es nicht um das Grundstück eines beliebigen Eigentumsbesitzer geht, sondern um das der Bahn, also um Bahnhofs- und Gleisanlagen.

Eine kurze Beschreibung, um was es überhaupt geht, wäre hilfreich.

Im Film?
Wohl um das besprühen von Zügen mit Graffiti.
Ganz am Rande vermutlich auch ein klein wenig um Völkerverständigung in Berlin. (Ich hab den Film zugegeben selbst noch nicht zu Ende geguckt.)
Hier gibts nen Trailer: http://www.youtube.com/watch?v=Wjb5oBXku6M
der Trailer im offiziellen Kanal wurde ebenfalls auf Privat gesetzt.
Der Grund, warum gegen den Film vorgegangen wurde ist wahrscheinlich, dass bestimmte Leute (vermutlich nicht ganz zu unrecht) ein klein wenig eine Anstiftung zum Vandalismus da hinein interpretieren.

Eine kleine Zusammenfassung in Worten gibts auch auf der eingangs verlinkten Homepage hier:
http://www.unlike-u.com/about.html

Also das “Besprühen” hasse ich wie die Pest … es gibt wirklich “Künstler”, wo ich denke, dass die echt geile Arbeit machen in der Richtung. Laut Trailer ist das aber alles Illegal. Es gibt etliche Kommunen, die diesen Leuten ein Plattform bieten und echt gutes bei rum kommt. Diesen Film kann und will ich in keinster weise unterstützen. Man muss vllt den ganzen Film sehen um es zu verstehen. In meinen Augen ist das einfach Vandalismus und es wird Eigentum von anderen geschädigt. Punkt.

Mir geht es aber hier nicht um den Film und erst recht nicht um Graffiti, sondern um die Methode und um die Argumentation mit der die Ausstrahlung des Films verhindert wurde.