Fernsehkritik-TV 222

@Fernsehkritiker
Ich fand den Teil zu den Mediatheken bzw. der Verwertung von Produktionen über Drittanbieter, wie Netflix unnötig und auch in gewisser Weise unfair. Die Öffentlich-Rechtlichen können für die Verweildauer nichts und von daher finde ich daran nichts verwerflich, wenn sie versuchen, die Sendungen über die Verwertung dennoch weiterhin zugänglich zu halten. Über ihre eigenen Mediatheken dürfen sie es ja schließlich nicht mehr. Das ist so seitens der Verleger und Privatsender durchgesetzt worden und war nicht im Sinne der Öffentlich-Rechtlichen. Unzählige Inhalte mussten bei Inkrafttreten dieser Regelungen von heute auf morgen depubliziert werden aus den Mediatheken, zigtausende Nachrichtentexte von der Tagesschau-Website entfernt werden, usw.

Die Antworten des Bayrischen Rundfunks auf deine Fragen sind in diesem Zusammenhang vollkommen korrekt und meines Erachtens nicht zu beanstanden. Du solltest in diesem Zusammenhang lieber die Politiker kritisieren, die diese blödsinnige Regelung mit den Verweildauern als Zugeständnis an die Zeitungsverleger und Privatsender im Rundfunkstaatsvertrag verankert haben.