Die Projekte von Timo C. Storost

Ich hoffe der kriegt irgendwann mal so eine deftige Strafe verpasst, das er seines Lebens nicht mehr froh wird… also echt so was dick köpfiges…

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Andererseits führt er uns vor Augen, was man sich alles erlauben kann, ohne in Schwierigkeiten zu geraten. Das macht glatt Bock auf einen eigenen illegalen Sender mit zusammengeklauten Inhalten.

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Nenne ihn doch Drachenlord, der Name ist gerade frei geworden.

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Storost auf Facebook:

Wenn die Medien falsch berichten

Augsburg, 18.02.2019

Statement

Einige Medien berichteten am heutigen Montag, den 18.02.2019 der Sendebetrieb von tm3 (vormals: “Family TV”) sei (umgehend) einzustellen und zitierten teilweise dabei eine Presseerklärung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK), die sich wiederum auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezogen. In einigen Medien ist von “Urteil” (bspw. “Digitalfernsehen.de”) oder gar von “Berufung” (bspw. “DWDL.de”) die Rede und kommunizierten es so, als gebe es eine endgültige Entscheidung.

Wir stellen wie folgt klar:

+++ Es existiert weder ein Urteil, noch muss in Berufung gegangen werden +++

Zunächst ist der zitierte Beschluss des VG Stuttgart dem Sender bisweilen noch nicht zugestellt worden, demzufolge sind dem Sender auch die Entscheidungsgründe bisweilen unklar. Der Sender hat diese Neuigkeit aus der Presse erfahren, nicht seitens des Gerichts selbst. Das entsprechende Eilverfahren nach § 80 V VwGO war seit dem 01.08.2017 anhängig, also seit über 1,5 Jahren. Die letzte Kommunikation mit der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts fand im Februar 2018, also vor einem Jahr statt. Seit diesem Zeitpunkt lag das Verfahren “brach”. Nach unserem Kenntnisstand hatte auch die zuständige Landesmedienanstalt keine Kommunikation mit dem Gericht. Darüber hätte es eine Abschrift gegeben, wenn dem so gewesen wäre.

Was die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart bewogen hat, laut LfK-Pressemitteilung am 12.02.2019 einen Beschluss zu fassen und auf welcher (genauen) Grundlage, ist bislang nicht bekannt.

Jedoch suggeriert die von der LfK herausgegebene Pressemitteilung einen Umstand, der so nicht richtig ist, denn alleine der Tenor der Pressemitteilung ist rechtlich falsch. Denn es suggeriert eine endgültige Entscheidung, für Laien gar ein Urteilsspruch. Das ist falsch! In der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gibt es für “sofortvollziehbare Anordnungen” in 1. Instanz das Verfahren gem. § 80 V VwGO, dass beim zuständigen Verwaltungsgericht angestoßen wird. Ergeht eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht in 1. Instanz, kann die benachteiligte Person hierüber in das sog. “Beschwerdeverfahren” gem. § 146 VwGO gehen. Hierfür hat die entsprechende Partei nach Zugang des Beschlusses der 1. Instanz zwei Wochen nach Zustellung Zeit Beschwerde nach § 146 VwGO einzulegen. In diesem Verfahren, dass vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht (in diesem Falle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim) stattfindet, begehrt die benachteiligte Partei ihr Bestreben weiter. In unserem Falle geht das Eilrechtsschutzverfahren dann vor dem Oberverwaltungsgericht (2. Instanz) weiter.

Es ist somit im rechtlichen Sinne ein “Beschluss” ergangen, kein Urteil und auch keine Endgültigkeit. Auch ist der Sendebetrieb entgegen der Presse, die klassischerweise von rechtlichen Aspekten keine Kenntnis besitzt, nicht einzustellen.

So kann nach Einreichung der Beschwerde gem. § 146 VwGO der zuständige Senat gebeten werden, respektive es beantragt werden, dass der zuständige Senat die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) bis zur Entscheidung über das Beschwerdeverfahren bittet, die Vollziehung auszusetzen. Hierüber kann die LfK entscheiden, ob sie dieser Bitte nachkommt. Klassischerweise kommen Behörden gerichtlichen Bitten in der Regel auch nach. Sollte einer gerichtlichen Bitte nicht entsprochen werden, so kann der Senat einen sog. “Hängebeschluss” (gestützt auf Art. 19 Abs. 4 GG) erlassen, also eine Art Zwischenverfügung- /entscheidung. Man könnte auch ganz einfach von einem “Eil-Eil-Rechtsschutz” sprechen, da Gerichte für ihre Entscheidung u.U einige Zeit benötigen.

Ein beim Oberverwaltungsgericht ergehender Beschluss ist fachgerichtlich unanfechtbar. Darüber hinaus besteht für die unterlegene Partei dann noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Kurz zusammengefasst:

Die Berichterstattung in der Presse, sowie die von der LfK herausgegebene Pressemitteilung stimmt mit den rechtlichen Grundsätzen, respektive Verfahrensarten und deren Geltung nicht überein.

Der Sendebetrieb ist demnach nicht einzustellen. Die Beschwerde nach § 146 VwGO wird beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim anhängig gemacht.

Ein weiteres Statement wird es aktuell nicht geben.

Das tm3-Team.

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Den Hauptsender nenne ich ZDF. Diesen Namen darf ich jederzeit verwenden, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht privat ist und somit keine Namensrechte beanspruchen darf - egal, was die Gerichte sagen. Drachenlord TV wird ein eigenes Format.

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Wirst du in der Mediatheke erneut darüber berichten, @Fernsehkritiker?

Natürlich wurden wieder Facebook Postings gelöscht, darunter auch meines und meine Kommentare. (Gebannt bin ich glaube ich aber nicht). Kritikfähig? Nope, anscheinend nicht.

Die Reaktion von TCS war zu erwarten. Es ist allgemein bekannt, dass er mit Kritik nicht umgehen kann. Was hast du denn geschrieben?

Nicht mal irgendwas schlimmes, hab hier nen Screenshot gemacht:

Einfach schon das bloße posten von Links zu den Artikeln des Lizenzentzugs hat gereicht, das sie gelöscht werden. (Auch andere Kommentare bei anderen Postings und dazugehörige Kommentar Bäume) Der Mann scheint extrem Dünnhäutig zu sein.

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Irgendwie verstehe ich auch nicht, dass der Storost auf Biegen und Brechen den Sender am laufen halten will. Finanziell hat sich der Sender nie gerechnet, es wurde ja scheinbar in jedem Jahr ein Verlust erwirtschaftet. Von fehlenden Fachlichen und Persönlichen mal ganz abgesehen.

Hat der Storost überhaupt irgendwas richtiges gelernt, der müsste ja die 30 auch schon bald erreicht haben?

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Naja viele, die in der Medienbranche tätig sind, haben nichts richtiges gelernt. Man macht halt „was mit Medien“. Holger hat streng genommen ja auch nur Abitur gemacht. Das Studium hat er abgebrochen.

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Intelllektuell dürfte der Storost aber Lichtjahre von einem Abitur entfernt sein.

Edit: Hier mal sein beruflicher Werdegang.

seit 03/2010: General-Security-Services GmbH (tätig als Security)
22.10.2008 bis Heute: Family.TV Television (tätig in den Bereichen Geschäftsführung, Produktion, Webdesign und Moderation)
01.06.2008 bis Heute: REWE Group (tätig als Getränkemarktleiter)
07/2008: Mittlere Reife
01.08. bis 31.12.2007: KiK Textilien (tätig als Verkäufer)
03/06 bis 06/06: Copyshop Willmann (Praktikum / tätig als Verkäufer)
12/05: Hauptschulabschluss
03/05: AbiSys GmbH (Praktikum)
03/05: Kaufland Offenburg (Praktikum)

http://web.archive.org/web/20100331214012if_/http://timostorost.de/beruf.html

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D.h. er arbeitet nach wie vor als Security, neben seiner Tätigkeit als CEO?

Mit seinem polizeilichen Führungszeugnis wäre ich mir nicht sicher, ob ein Sicherheitsunternehmen ihn überhaupt wieder einstellen dürfte.

Die Informationen sind vom April 2010.

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Bist du dir sicher, dass sein beruflicher Werdegang uns wirklich etwas angeht?
Kritik an Storost und seinem dubiosen Sender ist völlig berechtigt, aber muss man sich auf so eine persönliche Ebene begeben?

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Den hat er doch selbst veröffentlicht…

Da der Storost seinen beruflichen Werdegang in der Vergangenheit selber veröffentlicht hat habe ich das hier aufgezeigt. Es ist vielleicht aber auch mal interessant zu erfahren welchen fachlichen Background er überhaupt hat.

Wenn eine Sendelizenz erteilt wird sollte man annehmen, dass auch erforderliche Fachkenntnisse zum Betreiben eines Fernsehsenders nachgewiesen werden müssen. Zum Beispiel, dass jemand im Sender ein fachbezogenes Studium absolviert hat. Ich kann mir jetzt auch nicht vorstellen, dass jemand der anderen Mitarbeiter vom Storost einen solchen Studienabschluss vorweisen kann bzw. konnte.

Bei den Voraussetzungen dürfen sich die Aufsichtsbehörden im Endeffekt nicht wundern dass es mit dem Sender Probleme gibt.

Möglicherweise hat Daniel Wierer entsprechende Fachkenntnisse.

Also stand er (oder steht immer noch) bei REWE an der Kasse des Getränkemarktes: der häufigste Satz war vermutlich „Haben Sie Ihre Payback-Karte dabei?“

Wie schon oben geschrieben wurde, sind das Daten von April 2010.

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