[QUOTE=Geo;500496]Die Karin Tatz arbeitet seit November nicht mehr für die ITV Media Verwaltungs GmbH. Und das ist in meinen Augen auch der Grund, warum den Medienanstalten jetzt eigentlich nichts anderes übrig geblieben ist als dem zuzustimmen. Die fbt tv GmbH muss halt genauso wie jeder andere Antragssteller behandelt werden.[/QUOTE]
Also einfach nur die Tatz rausgestrichen aus dieser nach dem Lizenzentzug hastig neugründeten FBT-TV GmbH (mit der Marionette Karin Tatz) und schon ist wieder alles OK und wenn dann noch Family TV, blizz und tm3 über diese laufen ist erst recht wieder alles OK und man fängt von 0 an? Alles vorangegangene ist egal, auch das wohl Storost der Chef ist/bleibt?
Im Impressum der FBT TV GmbH hat sich jedenfalls noch nichts geändert, auch noch nicht im Impressum von Family TV, blizz, tm3.
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Dann verwirrt der Artikel erst recht, auch wenn es nur um blizz geht:
ZAK: Werbeverstöße bei Teleshopping-Fenstern von blizz - DWDL.de
[I]Die Sendelizenz hat der Internetsender blizz bereits im Sommer verloren, noch ist der Kanal aber auf Sendung. Nun hat die ZAK den Sender erneut gerüffelt: Mehrmals wurde dort ein Teleshopping-Fenster nicht als eben solches gekennzeichnet.[/I]
Die Sendelizenz hat der Internetsender blizz bereits im Sommer verloren, noch ist der Kanal aber auf Sendung. Nun hat die ZAK den Sender erneut gerüffelt: Mehrmals wurde dort ein Teleshopping-Fenster nicht als eben solches gekennzeichnet.
Im Juli hat DWDL.de erstmals darüber berichtet, dass Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) den beiden Sendern blizz und FamilyTV der sogenannten ITV Media Group aus Augsburg, die nichts mit dem britischen ITV oder der deutschen Produktionsfirma zu tun hat, die Sendelizenz entzogen hat. Das Unternehmen müsste daher eigentlich den Sendebetrieb seiner zwei Kanäle einstellen, noch wird aber gesendet. Und deshalb rüffelt die ZAK nun einmal mehr blizz.
Konkret geht es um Werbeverstöße: So seien Teleshopping-Fenster zwischen Mai und Oktober dieses Jahres nicht entsprechend gekennzeichnet worden. Insgesamt stellte die ZAK vier Verstöße fest. Da das nicht der erste Verstoß von blizz war und laut ZAK auch eine weitere Wiederholung nicht auszuschließen sei, müsse man die Ausstrahlung eigentlich verbieten. Das ginge rechtlich jedoch ins Leere, heißt es von der ZAK. Blizz dürfe ohnehin kein Programm mehr ausstrahlen.
Die Betreibergesellschaft der beiden Sender wehrt sich juristisch gegen den Lizenzentzug, bislang hat man damit aber wenig Erfolg. So haben inzwischen sowohl das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Lizenzentzugs von blizz bestätigt. Nun hat die ITV Media Group gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der BLM geklagt.