Fall Bartoschek


Meinst du mit „Sache erledigt“, dass du sämtliche Klagen gegen Bartoschek, d.h. bzgl. Verleumdung, Geschäftsschädigung, etc. fallen lassen wirst?

Logisch, denn Bartoschek hat doch die Unterlassungserklärung unterschrieben und hat alles gelöscht. Wegen was soll man denn hier jetzt weiter juristisch vorgehen?! Das Ziel (Löschung und Unterlassung der Verleumdung) wurde doch erreicht…

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Kann denn eine Abschrift seiner Klage mittlerweile überhaupt bei dir oder Alsterfilm an?

Anschlussfrage @Fernsehkritiker : wirst du dein Video online lassen?
Wenn ja, vielleicht am Ende den Hinweis hinzufügen, dass sich der Herr für die Unterschrift auf der Unterlassungserklärung entschieden hat.

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Mein Video wurde bereits offline genommen. Für die Reuploads von anderen kann ich nichts.

Du meinst seine angekündigte Strafanzeige. Nein, da hat mich bislang nichts erreicht.