Eure Fragen an die FSK

Es geht ja nicht nur um Filme im TV (eigentlich geht’s überhaupt nicht darum), sondern vor allem auch gekaufte ab-18-Filme sind häufig gekürzt, die Importfassungen lassen oft eine deutsche Tonspur missen, weil die Filme in der ungekürzten Fassung gar nicht erst synchronisiert werden.
Eine weitere Abstufung nach „ab 18“ ist einfach komplett überflüssig.

Eine FSK-Freigabe „Keine Jugendfreigabe“ ist natürlich auch deswegen attraktiv, weil die BPJM dann nicht indizieren kann.

Das kann sie bei anderen Altersfreigaben auch nicht tun.

Wenn ein Film strafrechtlich unbedenklich ist, sollte er auch für jeden Erwachsenen (also „ab 18“) ungekürzt zu sehen sein.
Man filtert ja auch nicht den Alkohol aus Spirituosen, weil eventuell ja doch Jugendliche irgendwie Zugang dazu erlangen könnten.

Sich ein Gutachten von der Spio/JK zu holen bedeutet nur rechtssicherheit für die Label und Händler, indiziert oder beschlagnahmt werden können die Filme trotzdem. Sind die Filme ungeprüft, kann ein Staatsanwalt wegen Verbreitung von Gewaltverherrlichenden Medien ein Verfahren einleiten, sofern bspw. ein Richter den Film wegen §131 kassiert hat. Frag mal den Herrn aus Kassel :wink:

Du merkst da was nicht. Es bekommen solche Filme keine Freigabe, die in Augen der FSK bspw. gegen das Gesetz verstoßen würden, bspw. weil sie gegen genannten §131 StGB verstoßen könnten und solche Filme dürfen keine Freigabe bekommen. Der FSK sind da in gewissermaßen die Hände gebunden. Vor Novellierung des JuSchG im April 2003 waren alle Filme der BPjM schutzlos ausgeliefert, da wurden teilweise Filme mit FSK16 indiziert. Seit April 2003 können Filme mit FSK-Freigabe nicht mehr indiziert werden, deswegen kann die FSK aber nicht einfach so alles ungeschnitten mit einer KJ durchwinken.

Dennoch gibt es eben die Möglichkeit Filme auch ohne FSK-Freigabe zu verkaufen, nur ist das ein enormes wirtschaftliches Risiko und u.U. mit rechtlichen Unannehmlichkeiten verbunden. Also legt man selber Hand an, um finanziell nicht nur von einer kleinen Minderheit abhängig zu sein, die weiß, wo man Filme ohne Freigabe her bekommt, denn Media Markt, Saturn und Amazon verkaufen die (offiziell) nicht (mehr).

[QUOTE=Scumdog;488342]Das kann sie bei anderen Altersfreigaben auch nicht tun.[/QUOTE]

[QUOTE=Naked Snake;488354]Sich ein Gutachten von der Spio/JK zu holen bedeutet nur rechtssicherheit für die Label und Händler, indiziert oder beschlagnahmt werden können die Filme trotzdem[/QUOTE]

Habt ihr beide natürlich Recht. Ändert aber an der Grundsituation ja nichts: Die FSK schneidet nicht und sagt auch nicht, wo geschnitten werden müsste. Sie bewerten durchaus aber bestimmte Stellen, die dann im Schneideraum des Studios als erstes zum Opfer fallen. Dabei kommen dann auch manchmal komische Stilblüten auf, um FSK-kritische Stellen zu umschiffen.

Widerspreche ich ja auch nicht, sonder stimme dem zu.

Sie bewerten durchaus aber bestimmte Stellen, die dann im Schneideraum des Studios als erstes zum Opfer fallen. Dabei kommen dann auch manchmal komische Stilblüten auf, um FSK-kritische Stellen zu umschiffen.

Nichts anders sagte ich bereits auf Seite 1. Die Mär von den Schnittauflagen der FSK hält sich da leider aber hartnäckig, obwohl die das gar nicht dürfen.

Insofern unterstütze ich deinen Antrag doch mal vernünftige Fragen zu stellen :wink:

Ihr habt natürlich recht mit den Einwänden, dass die Filmstudios die Filme neu schneiden und nicht die FSK. Dennoch ist in meinen Augen die Folge dessen nicht uninteressant, da dadurch zum Teil äußerst kritikwürdige Schnittfassungen entstehen. Einerseits solche Sachen wie auf Seite 1 der Diskussion von mir angemerkt das alternative Ende von “Rampage”:

[QUOTE=BG!;488287]Im Original entkommt der Amokläufer laut der Einblendung, in der dt. Fassung wird er zum Tode verurteilt.[/QUOTE]

Andererseits sind viele neue Schnittfassungen (als Folge von der befürchteten FSK-Einstufung) in meinen Augen eine Verbrauchertäuschung nahe am ■■■■■■. Wenn aus 100minütigen Filmen plötzlich eine 80minütige Aneinanderreihung nahezu zusammenhangsloser Szenen wird. In anderen Bereichen gibt es schließlich auch einen Verbraucherschutz, der Kunden vor minderqualitativen Produkten warnt; so wäre es bei vom Original abweichenden Filmen angebracht, neben dem obszön gigantischen FSK-Flatschen verpflichtend einen Flatschen für “alternative/gekürzte/erweiterte Schnittfassung” zu packen. Die erste von der FSK bewertete Version des Films (meist die Kinofassung) sollte die Grundlage dafür sein.

Dass die FSK die Schnittfassungen nicht erstellt, ist zweifelsfrei richtig. Ihr aber eine (Mit-)Verantwortung für die neuen Schnittfassungen abzusprechen, ist meines Erachtens nach hanebüchen. Ergo sollte sie sich auch mit den Folgen auseinandersetzen.

@BG

Unterstreich ich mal in jeder Zeile.

Also die entscheidende Frage ist dann ja wohl: Wie kommt es zustande, dass einige Filme keine FSK18 bzw. keine KJ erhalten? Geht das dann einfach nach “Gefühl” der Bewerter so nach dem Motto “Oh das könnte gegen ein paar Gesetze verstoßen blablub” oder wie muss ich das verstehen…

Wenn ich bei der FSK als Bewerter arbeiten würde, würd ich mir einfach den Film ansehen und wenn nach 20 Minuten ne Szene kommt die ich als FSK18 bewerten würde, dann würd ich den Film direkt aus machen und eine Empfehlung als FSK18 ausgeben. Warum soll ich den ganzen Rest noch gucken wenn die höchste Freigabe sowieso schon entschieden ist. Okay es sei denn der Film ist gut lol.

[QUOTE=aganim;488395]Warum soll ich den ganzen Rest noch gucken wenn die höchste Freigabe sowieso schon entschieden ist.[/QUOTE]

Strafrechtliche Relevanz wie z.B. Kinderpornographie, Holocaust-Leugnung etc.

Übertreib mal nicht. Die Schockbilder auf Kippenschachteln lassen auch niemanden mit dem rauchen aufhören und geschädigt wird durch geschnittene Filme niemand. Die Laufzeit wird doch transparent für jeden sichtbar auf das Backcover gedruckt.

Rücksprache mit der BPjM, soll vorkommen.

Warum soll ich den ganzen Rest noch gucken wenn die höchste Freigabe sowieso schon entschieden ist. Okay es sei denn der Film ist gut lol.

Die Gewalt wird im Kontext bewertet. In den USA gibt es bei der MPAA bspw. genaue Vorgaben, was gezeigt werden darf, um noch Freigabe XY zu erhalten. Ist bei uns anders. So erhält ein Antikriegsfilm u.U. trotz höherem Gewaltgrad eine niedrigere Einstufung als ein hirnloser Backwood-Slasher.

[QUOTE=Naked Snake;488452]Übertreib mal nicht. Die Schockbilder auf Kippenschachteln lassen auch niemanden mit dem rauchen aufhören und geschädigt wird durch geschnittene Filme niemand. Die Laufzeit wird doch transparent für jeden sichtbar auf das Backcover gedruckt.[/QUOTE]

  1. Schockbilder haben ein völlig anderes Ziel. Es ist ja nicht so, als würden die Bilder aussagen “Diese Marlboro schadet deiner Fruchtbarkeit, rauch lieber die andere Marlboro”.

  2. Als Kunde werde ich gezielt getäuscht und trage somit zwar keinen gesundheitlichen Schaden davon, bin jedoch trotzdem der Geschädigte, wenn ich etwas anderes erhalte als ich erwarte. Ich darf ja auch keine teure Rolex anbieten, de facto aber ein Billig-Imitat mit gleicher Funktionalität verkaufen.

  3. Die Laufzeit bringt mir nichts: Sie sagt mir nichts darüber aus, ob Szenen modifiziert wurden bei gleicher Laufzeit (z.B. gibt es bei “Crank 2” eine Schnittfassung wo über eine Minute lang ein schwarzer Balken über eine Szene gelegt ist) und ich bin gezwungen, bei Schnittberichte oÄ nachzusehen, wie lang die Uncut-Fassung geht (wo ich dann auch gleich schauen kann, wie die Cover von Uncut aussehen). Außerdem kann die Laufzeit dadurch variieren, dass der Film minimal schneller oder langsamer abgespielt wird, oder dass die Credits nicht mitgezählt werden.

  4. Ein Argument wie “Du kannst es ja im Internet überprüfen” würde übrigens auch die Daseinsberechtigung des FSK-Flatschen vollends in Frage stellen. Der Kassierer bekommt von der Kasse eh einen Hinweis bei FSK 16/18er-Filmen, dass er das Alter zu überprüfen hat. Für ihn bringt’s also nichts, ist demnach nur für den Kunden. Wenn ich als Kunde eh überprüfen muss, ob der gekaufte Film auch der Film ist, der auf dem Cover draufsteht, kann ich auch gerade die Altersfreigabe checken (oder wie in alten Zeiten die Verpackung umdrehen und die Freigabe dort lesen).

Es würde mir schon reichen, wenn es einheitliche, klar definierte Begriffe gäbe für “(un)geschnittene Fassung”, “Director’s Cut” etc., die dann verpflichtend neben der Laufzeit auf der Verpackung abgedruckt sein müssen. Wie häufig ich schon irgendwo “Remastered/Alternative/Extended Cut” gelesen habe, um nach kurzer Nachforschung herauszufinden, dass es schlicht bedeutet: Gewalt gekürzt, unnötige Deleted Scenes eingefügt, um Laufzeit auszugleichen.

Mein von dir zitierter Vorschlag war selbstverständlich polemisch gemeint und darauf bezogen, dass die viel zu großen FSK-Freigabe-Aufdrucke ohnehin schon jegliche Cover verunstalten; da würde ein weiterer Hinweis auch nicht mehr Schaden anrichten können.

Meine Frage an die FSK (ignorieren, falls schon ähnlich gestellt):

In wie weit spielen kommerzielle Interessen des Vertriebs eine Rolle bei der Einstufung?

Konkretes Beispiel: Harry Potter 2 erschien in Deutschland im Kino nur in einer geschnittenen Fassung, um dem Vertrieb – meiner Meinung nach – eine Veröffentlichung als FSK 6 zu ermöglichen. Damals war ein nennenswerter Teil der Zielgruppe der Harry Potter-Romane noch keine 12 Jahre alt.

[QUOTE=BG!;488501]2. Als Kunde werde ich gezielt getäuscht und trage somit zwar keinen gesundheitlichen Schaden davon, bin jedoch trotzdem der Geschädigte, wenn ich etwas anderes erhalte als ich erwarte.[/QUOTE]

Wieso wirst du getäuscht? Würde auf den Covern stehen, dass es die Uncut-Fassung ist und es liegt nur die Cut-Fassung drin, dann wäre es Täuschung.

[QUOTE=Naked Snake;488632]Wieso wirst du getäuscht? Würde auf den Covern stehen, dass es die Uncut-Fassung ist und es liegt nur die Cut-Fassung drin, dann wäre es Täuschung.[/QUOTE]

Wie gesagt: Wenn nichts drauf steht, erwarte ich die Original- bzw. Kinofassung des Films. Nach deiner Logik wäre auch ein 90minütiger Film, der auf 5 Minuten zusammengekürzt wurde, aber einen 85 Minuten Credit Scroll (halt stark verlangsamt) enthält und so verkauft wird, keine Täuschung.

Wird eigentlich euer Studio Film auch von der FSK geprüft? :slight_smile:

[QUOTE=Darth_al_Ghul;488668]Wird eigentlich euer Studio Film auch von der FSK geprüft? :)[/QUOTE]
Den schlappen Tausender wird Holger sich sicher sparen. Die wollen sogar Vorkasse bei der FSK. Preisliste
Vielleicht kann Holger ja mit dem FSK-Fritzen einen “unter der Hand Deal” bei der nächsten Pantoffel-TV-Sendung rausholen. :ugly

Auch auf die Gefahr hin, mich zu blamieren. Mich interessiert, was bei Starship Troopers schief gegangen ist. Oder ist die FSK da der falsche Ansprechpartner?

@maddyxx:

Danke für die Info. Hätte nicht gedacht, dass das so teuer ist. Ich glaube ich habe irgendwann mal gehört Filme & Spiele dürften ohne FSK/USK Logo gar nicht richtig im Handel vertrieben werden. Aber da habe ich mich wohl geirrt.

Sind vergangene Beispiele peinlich?

[QUOTE=Octavianus;488677]Auch auf die Gefahr hin, mich zu blamieren. Mich interessiert, was bei Starship Troopers schief gegangen ist. Oder ist die FSK da der falsche Ansprechpartner?[/QUOTE]
Das war wohl eher die Entscheidung des deutschen Vertriebs. Eventuell aus Angst vor einer FSK-Ablehnung. Bei Nazi- bzw. rechten Filminhalten waren die deutschen Verleiher ja immer schon sehr zurückhaltend und nahmen dieses per Synchro gerne raus.
Natürlich haben die den Film von Verhoeven nicht verstanden (oder glaubten der deutsche Zuschauer wird es nicht verstehen). Verhoeven prangert die Nazimethoden ja an und wirbt nicht dafür.

Ich hoffe mal, es ist noch nicht zu spät, seine Frage loszuwerden.

Mich würde intressieren, warum scheinbar die Komplexität eines Filmes bei der Altersfreigabe überhaupt keine Rolle spielt?

Konkretes Beispiel: „Ocean´s 13“ hat FSK 0 bekommen. Ich möchte doch ganz stark anzweifeln, dass ein Kleinkind der Handlung auch nur ansatzweise im Stande ist, zu folgen :wink: