Drachenlord Rundfunklizenz (Aus Family TV - Live)

Das Gegenteil ist der Fall, unter dem Vorwand der Vielfalt und Safe Spaces bewegt sich Deutschland auf einen Staat zu, der in Sachen Restriktionen und Zugeknöpftheit den 50ern gleichkommt.

Beispiel: In Berlin Kreuzberg sind Plakate verboten, in der Frauen kaum oder sehr körperbetont bekleidet und ohne Anlass lächelnd inszeniert werden.
Deckmantel: Sexismusprävention

Adenauer wäre stolz auf diese Linken. Unterschiedliche Motive, gleiche Restriktion.

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Quelle?

Berlin.de

4.2

Sein Staats-TV hat er auch mittlerweile. Regierungsnäher geht ja wohl derzeit kaum. ARD und ZDF stecken ja schon im Rektum der Regierenden.

Ergibt doch grad keinen Sinn. Wenn ich VoD-Inhalte hochlade, die gegen den Jugendschutz oder sonst was verstoße, dann können die abgerufen werden und zwar solange bis sie gelöscht wurden.

Im Stream passiert das ganze Live, also unmittelbar und wird der Stream aufgezeichnet, dann ist dieser solange verfügbar bis er gelöscht wird.

Wo ist da jetzt der Unterschied und wie soll beim einem Livestream ein Jugendschutzbneauftragter irgendwas verhindern? Bei VoD-Inhalten könnte man die vorher prüfen, aber bei Streams nicht. Oder sitzt der Beauftragte während dem Stream neben Rainer?

Zitat von Seite 6 des von dir verlinkten PDFs:
,z.B. Werbung, in der die Frau kaum oder sehr körperbetont bekleidet und ohne Anlass lächelnd inszeniert wird, während der Mann vollständig
und bequem bekleidet (z.B. in einem Anzug) ist. [Markierung durch mich]"
Der Satz muss schon in seiner Vollständigkeit gelesen werden.
(Nur eine kleine Anmerkung, die allerdings wieder nichts mit dem eigentlichen Thema gemein hat.)

Abstimmung: „Ach du Kacke, wie kann es sein, dass der Drachenlord auf Platz 1 ist?“

Thread 1: „Oh mein Gott, wie kann man nur den Drachenlord zum Thema machen? Das ist automatisch Mobbing und hat bei MG nix verloren.“

Thread 2: diskutieren wieder einmal fleißig über den Drachenlord

Oida. :roll_eyes:

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Bei dieser Lizenz ging es doch eh nur darum, den Alternativen Medien einen Riegel vorzuschieben! Um da irgendeinen Grund überhaupt zu haben, wird dieses „Live“ als Grund genannt. Am liebsten hätte man sicher auch noch kontrolliert wer da überhaupt noch was hochladen darf… ach da war ja noch was… Das setzt man auf anderem Weg um. Zwar relativ schlecht, aber das wird noch. :wink:

Hat zwar in diesem Fall nichts mit dem Drachen zu tun, aber wenn man schon mal dieses Instrument besitzt, kann man es ja auch in diesem Fall spielen.

Also Drachen die Möglichkeit „Live“ nehmen, damit den Geldhahn dicht machen und schon ist dieses Problem gelöst.

Oder kurz: Man hat es verpasst, das Weltnetz zu verbieten!

Edit: Ging mir darum, aus meiner Sicht zu erklären, wieso man sich da so auf das „Live“ als Grund stürzt. Hat man sich eben aus dem Hintern gezogen, weil man eben Gründe brauchte.

Fixed ^^

Ja, watt denn nun? Regierungsnah oder linksversifft?
Oder ist die Regierung linksversifft?
Um das zu glauben, muß man schon sehr weit rechts stehen.

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Es geht nicht nur Um den Jugendschutz. Es geht auch um Urheberrecht und Äusserungsrecht (Holocaustleugnung beispielsweise).

Wenn Das Live ist, dann kann man zwar sagen, das hat sich versendet und ist damit weg, aber das ist ja trotzdem passiert. Jetzt könntest du als Holocaustleugner der einen Sender betreibt natürlich einen kontinuierlichen Stream aufbauen und dort deine Privaten Aufzeichnungen der Sendungen tagtäglich wiederholen (Es geht nämlich nicht darum dass die Sendung live ist, sondern um die Ausstrahlung) und niemand kann dir was, denn das Streamen kann man dir ja nicht verbieten und gelöscht werden kann auch nichts und im Zweifelsfall kommen die Behörden nicht mal an dich heran.

Das ist bei VOD anders. Da kann man sich an den Betreiber der Plattform wenden, an den Betreiber der Server und an dich als Ersteller. https://youtu.be/NWAuxVAHX2w?t=34
Ja, man könnte diese Inhalte auch wieder Hochladen, aber das ist trotzdem etwas anderes, als ein kontinuierlicher Stream.

Die Landesmedienanstalt bzw. die Kommission für Zulassung und Aufsicht möchte eigentlich nur eines Wissen: Ist dieser Sender in der Lage ein rechtmäßiges Programm abzuliefern oder nicht. Und falls es trotz dieser Prüfung zu Verstößen kommt, wen kann man dafür verantwortlich machen.

Das ist der größte Blödsinn den ich jemals gelesen habe. Und ich habe schon die Seite des Solarkritikers oder von Flat Earthern gelesen.
Die Sache mit dem Live ist älter als das Internet. Im Rundfunkstaatsvertrag steht eine Definition von Rundfunk und die besagt, das es ein kontinuierliches Sendesignal sein muss. Der Reine Austausch von Daten, wie bei VOD ist kein Rundfunk.

Du hast übrigens ein RECHT eine Rundfunklizenz zu bekommen wenn du diese Auflagen erfüllst, egal welche politische Ausrichtung du hast. Das kannst du dir auch notfalls erklagen und du wirst auch vor Gericht recht bekommen. Die Landesmedienanstalten prüfen nicht den Inhalt deines Programms, sondern nur die Punkte der Rechtmäßigkeit. Es ist schwierig eine Rundfunklizenz zu bekommen, aber es ist weder unmöglich noch an eine politische Ausrichtung gekoppelt.

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Mal 'ne Frage zu den Drachenlord-Streams:

Er dudelt ja zu 99% im Hintergrund GEMA-pflichtige Musik ab, was ja letztendlich eine “öffentliche Aufführung” ist. Theoretisch müsste ihm DAS doch aber untersagt sein.

Sender? Da liegt doch schon die antiquierte Sichtweise der Behörden. Wie du selber sagst, die Sache mit dem Live ist älter als das Internet. Es ist völlig hanebüchen, dass irgendwelche Leute, die sich im Wohnzimmer vor die Kamera setzen als Sender angesehen werden und dann legt man noch Kriterien zu Grunde, die oftmals völlig irrelevant sind.

Erinnert mich irgendwie an „Oh, es gibt ja dieses Internet. Da könnten wir ungefragt unsere Inhalte kostenlos verbreiten und dann von den Bürger dafür aller 3 Monate Gebühren verlangen.“.

Das ist ja auch nicht der Fall. Du musst eine gewisse Regelmäßigkeit (Sendeplan) haben und die technischen Voraussetzungen um potenziell 500 Leute zu erreichen. Diese Zahl soll demnächst übrigens auf 5000 erhöht werden. Wenn ich sage: „Hey draußen ist schlechtes Wetter, ich hab grad nichts zu tun also mache ich mal einen Livestream“ ist das kein Rundfunk. Wenn ich dagegen sage: „Jeden Sammstag von 20-22 Uhr gibt es einen Livestream“ Ist das eher Rundfunk.

Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Musik, die im Hintergrund läuft, nicht urheberrechtlich geschützt ist. Sonst können GEMA-Gebühren anfallen.

So wie ich das sehe, und da ich glaube, dass er keine Gebühren zahlt (vermutlich nicht mal Steuern auf seine einnahmen), ist das dann wohl tatsächlich komplett schwarz.

Anscheinend ja doch. Bei der Sache mit dem regelmäßig reicht es, wenn bspw. mehrfach pro Woche gestreamt wird, an welchen Tagen, zu welcher Uhrzeit und wie lange ist dabei schon egal. Wüsste auch nicht, dass Rainer einer festen Sendeplan hat, der streamt, wenn er Bock drauf hat.

Die bei jedem automatisch gegeben sind, der eine der bekannten Plattformen nutzt.

Ja eben. Das macht der kleine hobby streamer ja nicht und wird deshalb auch nicht beeinträchtigt.

Also laut Christian Solmecke reicht es wohl wenn man seine Streams ankündigt, z.B. gibts bei Youtube manchmal diese Ankündigungen für eine Premiere, die dann in der Abo-Liste auftaucht. Und der Drachenlord wird ja ab und zu mal bei Twitter bescheid gesagt haben.
Mal abgesehen davon kann ich mir vorstellen dass das erweiterte Führungszeugnis und der Businessplan beim Antrag vom Drachenlord nicht wirklich überzeugend waren. Muss nämlich auch dabei sein wegen, äh, Jugendschutz?
Beim Zinni soll ja zumindest bald ein Gespräch mit der LMK stattfinden, bei dem ists ja noch absurder.

Für mich klingt das alles ehrlich gesagt auch eher nach einem bürokratischen Anachronismus. Heutzutage kann man alle Streams kinderleicht aufzeichnen, wenn sie nicht sowieso auch als VoD erscheinen, der Unterschied ist also marginal. Wenn jemand also regelmäßig in seinen Streams gegen geltendes Recht verstößt, dann wird man das schon nachweisen können. Und für Webradio gibts ja zum Beispiel eine Ausnahme, die müssen sich nur Anmelden, und Podcasts sind ganz raus. Der schlaue Holocaustleugner mit Mitteilungsdrang macht also einfach einen Live-Podcast ohne Downloadmöglichkeit und fertig is.

Der kleine Hobbystreamer streamt aber evtl. immer am ersten Montag im Monat 20Uhr. So was wäre dann regelmäßig. Unregelmäßig aller paar Tage zu streamen ist dann…ebenfalls regelmäßig?

Die Übergänge und die Auslegung sind doch hier fließend und oft reine Willkür, nichts anderes.

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Ja ja, und wenn man demnächst jede Woche den Mitarbeitern eine SMS oder WhatsApp mit den Verkaufszahlen der letzten Woche schickt, gilt man auch als Sender, sobald man jemandem ein Dorn im Auge ist.

Oder muss es dafür eine Audio oder Video Botschaft sein?

Ich weiss, ich weiss… SMS oder WhatsApp ist nicht öffentlich. Dann verkünde ich diese Zahlen eben jeden Freitag Abend LIVE auf der Homepage der Firma.

Dann brauche ich eine Lizenz, ganz sicher bin ich dann der Dumme.

Das hat man alles aus einem Grund geschaffen! Kontrolle über das Weltnetz.

Edit: Nur weil ich hier im Wortverdreher Forum bin: Der erste Teil ist nicht ganz so ernst gemeint und das glaube ich nicht. Wob ei man ja auch schon daran arbeitet, das man nicht so viele Menschen auf einen Schlag mit dem Handy erreichen kann. Aber das hat ja alles mit gar nichts zu tun. :wink:

Ja

§ 2 Rundfunkstaatsvertrag

Begriffsbestimmungen
(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und
zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung
und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder
Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt
Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder
gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien
sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen
über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des
Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz
1 und 2 sind.

Also

  1. Zeitgleicher Empfang (das gilt für einen Kontinuirlichen Stream, aber keine VOD)
  2. Bewegbild oder Ton (Das gilt nicht für Fotos, oder Texte)
  3. Durch Nutzung elektromagnetischer Schwingungen (Ja, auch das Internet wird durch Elektromagnetische Schwingungen übertragen). DIes gilt demnach nicht für Zeitungen und auch nicht für Physikalische Datenträger, auch wenn beispielsweise eine Festplatte später mit elektromagnetischen Schwingungen arbeitet, im Moment der Übertragung ist dies nicht der fall
  4. Das Angebot muss allgemein zugänglich sein, eine Verschlüsselung im zuge einer Paywall oder einer Jugendschutzeinrichtung gehört auch dazu. Private Nachrichten und ähnliches fallen nicht darunter.

Das ist Rundfunk im allgemeinen, und dann gibt es noch Spezifikationen innerhalb dieses Rahmens, beispielsweise die 500 potenziellen Zuschauer, die Regelmäßigkeit und ähnliches.

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