Drachenlord Rundfunklizenz (Aus Family TV - Live)

So wie ich das verstehe, gilt das Verbot ja für seinen aktuellen YouNow-Account. Könnte er nicht einfach einen neuen Account erstellen, welchen er „RainerWinkler89“ oder so nennt und mit diesem problemlos streamen ohne eine Strafe zu riskieren? :thinking:

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Nicht wenn er da exakt das gleiche macht, denn die BLM hat festgestellt das es Rundfunk ist und damit darf er das nicht ohne Lizenz.

Ich mache mal die Analogie zum Auto. Die BLM hat festgestellt das sein Kanal ein Auto ist und kein Fahrrad und damit ein Kennzeichen braucht. Wenn er sich jetzt ein Fahrrad holt und damit durch die Gegend fährt ist das in Ordnung, holt er sich ein anderes Auto braucht er auch dafür ein Kennzeichen.

Ach, im Grunde sollte jeder Haider einen festen Trupp von 500-1000 Leuten haben, die ihm rund um die Uhr nachsteigen und eventuelle Verstöße gegen Gesetze nicht nur umgehend zur Anzeige bringen, sondern öffentlich dokumentieren und diskutieren.

Aber man kann es auch als Friedensprojekt sehen: Nazis, Linke, Liberale und Libertäre, traut vereint mit der Staatsmacht im Kampf gegen einen dicken Franken. Damit ist Rainer besser als Jesus.

Oder eine andere Analogie. Wenn man Rainers Auto stilllegt und er sich ein neues holt, dann ist das neue nicht auch automatisch stillgelegt^^

Das ist halt sowie so wieder eine Streitfrage. Würde Rainer zwei verschiedene Account betrieben, dann könnte es sein, dass er für beide eine Lizenz braucht. Somit kann man davon ausgehen, dass die Lizenz eben an den Kanal und nicht an die Personen gebunden ist.

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Ne. Sein Kanal wurde ja nicht stillgelegt. Er hat nur keine Lizenz bekommen, die er aber braucht. Und wenn man ihm ein Auto stilllegt, weil er kein Kennzeichen hat, dann darf er mit einem anderen weiterfahren, aber nur wenn das ein Kennzeichen hat.

Gut, aber er hat die Lizenz für “Drache_Offiziell” nicht bekommen, weil der Antrag wohl von Hatern gestellt wurde und Rainer auf Schreiben der BLM nicht reagiert hat, oder? Wenn er jetzt mit einem neuen Account online geht und dafür sofort eine Lizenz beantragt, muss man ihm entweder die Lizenz für paar hundert Euro geben oder ihn als nicht lizenzpflichtig einstufen, weil sein Content ansich ja kein Problem darstellt.

Er müsste aber jedes separat anmelden. Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass er Auto A anmelden könnte und dann mit dem Kennzeichen von Auto A auch Auto B fahren dürfte und das geht nicht.

Die Frage ist ja, gilt die Lizenz pro Kanal (Account), pro Plattform (YouNow) pro Person (Rainer)? Man kann ja schlecht pauschal den Inhalt seiner Streams als lizenzpflichtig erklären.

Nein, für Drache_Offiziell wurde gar keine Lizenz beantragt. Die Ablehnung der BLM bezieht sich (laut Rainer) auf den Sender/Kanal „Drachenlord“ und der existiert so bei YN gar nicht.

Es ist nicht so einfach eine Lizenz zu bekommen.

Ja, das geht nicht. In dem Moment wo er ein unangemeldetes Auto (einen nicht Lizenzierten Rundfunkkanal) betreibt kann er ein Bußgeld bekommen. Er kann nicht einfach das Auto(den Kanal) wechseln, da jede Anmeldung nur für ein Auto (Kanal) gilt. Seine einzige Möglichkeit weiter zu machen ist Das Auto, oder ein anderes ihm zur Verfügung stehendes Auto anzumelden oder er steigt auf ein Fahrrad um. Fahrräder gibt es aber so wie ich gehört habe bei Younow nicht.

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Aha, na dann kann er ja sowieso weiter streamen, denn selbst wenn sein YouNow-Account mal „DrachenLord_Offiziell“ hieß (wie im verlinkten Video von Libertas gezeigt wird) wäre das immer noch ein Unterschied zu „Drachenlord“. Wenn das Verbot explizit für den Kanal „Drachenlord“ auf YouNow gilt, dann darf „DracheOffiiell“ streamen. Oder dürfte z.B. „Gronkh“ auch nicht mehr streamen, wenn er für „Gronkh_Offiziell“ keine Lizenz hat? Ich denke jedenfalls nicht, dass die BLM damit durchkommt.

Ja, er müsste aber für jeden Kanal eine Lizenz beantragen, ergo kann man nicht pauschal sagen, dass er ein Bußgeld riskiert, wenn er unter neuem Account weiter macht.

Das war die Ursprungsfrage, ob das Streamingverbot für seinen aktuellen Account gilt und ob er dieses mit einem neuen umgehen kann.

Für das, was Rainer aktuell unter Drache_Offiziell bei YouNow streamt, braucht er eine Lizenz. So und man kann eben nicht pauschal sagen, dass Rainer auch unter einem anderen Account bei YouNow (oder sonst wo) ebenfalls eine Lizenz bräuchte. Das müsste man wieder erneut prüfen.

Und noch mal, Rainer darf den Sender/Kanal Drachenlord nicht weiter betreiben. Macht er ja auch nicht :wink:

Noch mal zur Klarstellung, ich stecke da nicht drin in der Materie, sondern versuche nur die mir bekannten Informationen zu deuten.

Es wäre ja tatsächlich wirklich mal interessant zu wissen, wofür die Lizenz gilt. Also pro Kanal, pro Plattform, pro Person. Dazu habe ich irgendwie noch nichts konkretes gehört.

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So ist es. Allerdings hat die BLM ihn jetzt im Auge und wird den Fehler wohl korrigieren und zeitnah eine Lizenz für „Drache_Offiziell“ fordern. Wenn Rainer dann aber alles brav einreicht, kommt die BLM nicht mehr drumherum ihm entweder für paar hundert Euro die Lizenz zu geben oder ihn von dieser zu befreien - und ich denke, dass er mit einem Anwalt im Rücken völlig zu Recht befreit werden wird.

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Wobei auch hier wieder die Frage nach dem Sinn ist. Rainer bräuchte eine Lizenz und diese wird abgelehnt. Da fragt man sich, was das soll? Die Gründe für die Ablehnung wären ja eh nichtig, wenn gewisse Kriterien, die die BLM für sich günstig auslegt, nicht mehr zutreffen würden.

Da kann man also darüber streiten, wie sinnvoll diese Kriterien überhaupt sind.

Er müsste schon etwas signifikant anderes machen auf diesem neuen Kanal, sodass er diesmal keinen Rundfunk macht. Wenn er seinen alten Kanal aber einfach nur kopiert, dann ist das Bußgeld so gut wie sicher.

Das wird schwierig werden. Er braucht beispielsweise einen Jugendschutzbeauftragten. Das muss eine dafür ausgebildete Person sein, die gleichzeitig eine gewisse Unabhängigkeit von ihm hat. Und dieses Antragswerk korrekt auszufüllen soll ohne einen Anwalt wohl auch ziemlich unmöglich sein. Er müsste auch seine Finanziellen Verhältnisse gegenüber der BLM zugänglich machen und dann hat er eventuell ein anderes Problem.

Da widerspreche ich dir eben. Es geht hier um Live-Streams. Das ist kein lineares Programm, welches hier und da wiederholt wird, sondern jeder Stream ist einzigartig und individuell. Daher braucht es meiner Meinung nach auch jedes mal erneut eine Prüfung über den Inhalt des Kanals bevor ein Bußgeld verhängt werden kann.

Wenn Rainer sich einen guten Anwalt besorgt, dann ist das ganz schnell kein Rundfunk mehr. Die Punkte von der BLM sind eindeutig formuliert und müssen ALLE zutreffen - tun sie bei Rainer aber nicht und somit braucht er auch keine Lizenz.

Die Landesmedienanstalten prüfen den Inhalt des Progrmmas gar nicht. Nur wenn sie den Hinweis oder Verdacht haben, dass hier gegen den Jugendschutz verstoßen wird prüfen sie diesen Punkt nochmal genauer. Es kommt eigentlich nur auf die Äußerlichen Formalitäten an. oder um es anders zu sagen: Es geht nicht um die Fahrkünste vom Drachenlord sondern nur um das Auto

  1. Zeitgleicher Empfang: Ist bei einem Livestream gegeben
  2. technisch mehr als 500 Zuschauer möglich
  3. journalistisch redaktionell gestaltet: Da sind die Anforderungen nicht hoch und wenn das Konzept der Sendung daraus besteht Kommentare aus dem Chat zu kommentieren, dann ist das gegeben.
  4. Regelmäßig oder dauerhaft: das heißt nicht nach einem festen Schema, sondern das man das immer wieder macht.

Das sehe ich alles beim Drachenlord erfüllt (übrigens auch bei MG aber in Hamburg ist die Medienanstalt wohl etwas liberaler in der Auslegung als in Bayern)

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Das sehe ich anders. Wenn Rainers Inhalte als „journalistisch redaktionell gestaltet“ gewertet werden, dann braucht wirklich JEDER eine Lizenz, der seinen Mund im Stream aufmacht. Das was in Deutschland derzeit passiert (auch in Hinsicht auf Artikel 13) ist einfach nur traurig… Man möchte unliebsame Personen mundtot machen oder ihnen das Geld aus der Tasche ziehen. Ganz armselig, was hier passiert - und jeder, der dieses Affentheater unterstützt, ist keinen Deut besser.

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Nicht jeder, der einen Stream aufmacht erfüllt die anderen Kriterien.

Gut, dann halt nicht jeder aber auf jeden Fall beim Großteil, da die Punkte 1, 2 & 4 bei quasi jedem Streamer zutreffen. Wenn man auf YouTube, Twitch und Co. streamt, kann man sich gegen Punkt 1 & 2 gar nicht wehren. Wenn man dann noch alles als journalistisch redaktionell abstempelt - und davon muss man ja ausgehen, wenn man dies schon mit Rainers Content macht, welcher von “journalistisch redaktionell” Lichtjahre entfernt ist - dann ist es doch offensichtlich, dass dieses Gesetz für den Arsch ist. Und gegen Punkt 4 kann man sich quasi auch nicht wehren, denn wenn man 1 - 2 Mal im Monat streamt (obwohl man dies vorher nicht ankündigt), heißt es wahrscheinlich auch schon, dies sei regelmäßig. Man möchte hier den Leuten Lizenzen aufzwingen, von denen sie dann letzlich durch Artikel 13 sowieso nichts mehr haben werden, weil die Plattformen aus Angst vor Strafen deutsche User nicht mehr streamen lassen werden.

Ich lasse euch hier einfach diskutiert und freue mich auf Rai(!)ners ersten Bußgeldbescheid :crazy_face: