Dieter vs. Germany

Gerade eben ist auch zu diesem Thema eine Frage an Holger im entsprechenden Bereich formuliert worden.
Bin quasi zeitgleich darüber gestolpert und habe nicht schlecht gestaunt.

http://www.welt.de/vermischtes/article1 … hland.html

http://www.express.de/promi-show/mensch … 12844.html

Bohlen und der Pipi-Prinz fühlen sich in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. :smt005

Jo,gerade die beiden!

Aber worauf ich eigentlich hinaus will:

Das Gericht folgt in einer vergangenen Verhandlung der Argumentation

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte zu Gunsten der Kläger entschieden. Wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts hätte der Zigarettenhersteller British American Tobacco (BAT) an Bohlen eine Lizenzgebühr von 35.000 Euro und an den Prinzen 60.000 Euro „Lizenzgebühr“ zahlen müssen.

Doch BAT zog vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der Konzern argumentierte, auch Produktwerbung falle unter den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit, und Ereignisse von gesellschaftlichem Interesse dürften im Rahmen der Werbung aufgearbeitet werden.

Der BGH entschied 5. Juni 2008, die Aussagen auf den Werbeplakaten seien durch die Meinungsfreiheit erlaubt, und verwarf den Anspruch auf Lizenzgebühren.

Quelle: http://www.express.de/promi-show/mensch … 12844.html

Ist diese Argumentation nicht auch auf den Fall FKTV gegen RTL anzuwenden?

Holger hat mit dem T-Shirt Werbung für sein Produkt FKTV gemacht und sich eines fremden Logos bedient.

Is das nicht quasi genau der selbe Schmu?

Holger hat mit dem T-Shirt Werbung für sein Produkt FKTV gemacht und sich eines fremden Logos bedient.

Wie kommst du denn darauf? Auf dem T-Shirt ist keinerlei Werbung für FKTV zu sehen. Daher ein Vergleich, der doch sehr hinkt.

Da ich das Shirt nicht mehr vor Augen habe,bin ich davon ausgegangen,dass man einen Bezug zu dem Format FKTV herstellen kann.
Es wurde ja auch im zugehörigen Shop angeboten.
Da ist ein Zusammenhang ja recht deutlich und leicht herzustellen.

Und Werbung muss ja nicht gezwungendermassen direkt auf das beworbene Produkt verweisen.

z.B. hier
http://www.handelsblatt.com/archiv/werb … 92254.html

oder die etwas seltsamen Werbespots für Stromberg,die anfangs auch kein Mensch mit der Tv-Serie in Verbindung gebracht hat.

Mein Post sollte eigentlich nur eine weitere alternative Argumentation zur bevorstehenden Verhandlung aufzeigen.
Dachte es könnte irgendwie helfen… aber ich halte mich bedeckt :slight_smile:

Wie gesagt: Ist schwer zu vergleichen!

…und der Dieter finanziert seine Anwälte und Gerichtskosten durch Kinderarbeit!! :wink:

@ Grimaldi

Ich glaube, am erfolgreichsten ist der Poptitan mit Andrea Berg. Das bedeutet, er scheffelt sein Geld hauptsächlich mit der Ausbeutung von alternden Transen.

Wieso beschwert sich der Zar von Tötensen eigentlich nicht über die Werbespots, in denen er besonders unterbelichtet und unsympathisch wirkt, nämlich die, in denen er selbst mitwirkt?
Werbung mit Prominenten ist immer ein schmaler Grat, aber ich habe selten abstoßendere Promi-Reklame gesehen als Pädo-Ditze beim Grillen von Separatorenfleischprengeln: “Fleisch muss schön knackig sein”. Wenn das stimmt, hättest Du knittrige Schlabbersalami schon längst den Konietzka machen müssen!

Wenn man sich die Bratmaxe-Bratze auf den Schirm wünscht, ist die Lage ernster als man denkt.

Zur Abwechslung mal was zum Thema: Spott-Werbung macht nicht nur Freude, sondern ist sogar gesetzeskonform, wie schon Volkstribun Don Oskar feststellen musste, als er sich vor Gericht eine blutige Rübennase abholte

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,445015,00.html

schon komisch wie wir über den deutschen Paul McCartney herziehen!!

McCartney singt aber immer noch selber…während Kermit Bohlen ja singen läßt